Garantie und Gewährleistung

Der Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie im Überblick:

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung werden häufig gleichgesetzt. Um besser verständlich zu machen, was die wesentlichen Unterschiede sind, haben wir eine tabellarische Übersicht erstellt.

Garantie Gewährleistung
  • Art der Leistung:
    freiwillig

  • Wer gewährt diese Leistung:
    der Hersteller des Produktes

  • Dauer:
    vom Hersteller definiert, am häufigsten ein oder zwei Jahre. ¹


  • Leistungsumfang:
    vom Hersteller definiert
  • Art der Leistung:
    gesetzlich vorgeschrieben

  • Wer gewährt diese Leistung:
    der Verkäufer des Produktes

  • Dauer:
    Bei Neuware: zwei Jahre
    Bei Gebrauchtware: im Normalfall ein Jahr
    Nach sechs Monaten "Beweislastumkehr" ²

  • Leistungsumfang:
    gesetzlich geregelter Anspruch auf Sach- und Rechtsmängelfreiheit

¹ Mehr zur Dauer erfährt man in der Produktbeschreibung oder auf den Internetseiten der Hersteller
² In den ersten sechs Monaten wird normalerweise zu Gunsten des Verbrauchers angenommen, dass die Ware bereits zum Zeitpunkt der Lieferung mangelhaft war. Danach muss der Käufer nachweisen, dass der Mangel bereits beim Kauf des Produktes bestanden hat.

Kundeninformationen zu Garantie und Gewährleistung

Ihre Rechte bei mangelhafter Ware
Wer etwas kauft, geht davon aus, dass die Sache fehlerfrei ist. Ist sie es nicht, auch kein Problem: es gibt ja Garantie ... oder Gewährleistung ... zwei Jahre oder so ähnlich…

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung klingen sehr ähnlich, weichen unter rechtlichen Gesichtspunkten aber erheblich voneinander ab. Gewährleistungsrechte sind gesetzlich geregelt. Danach gilt: Wer ein Produkt verkauft, haftet gegenüber dem Käufer zwei Jahre für auftretende Mängel. Zwingende Voraussetzung für die kostenfreie Beseitigung des Mangels ist jedoch, dass dieser bereits bei der Übergabe des Produktes an den Käufer vorlag.

Ist der Kunde Verbraucher und zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Kauf, muss der Händler nachweisen, dass das Produkt beim Verkauf fehlerfrei war. In den verbleibenden 18 Monaten muss bei einem auftretenden Fehler der Kunde
nachweisen, dass das Produkt bereits beim Kauf defekt war. Ist der Kunde Unternehmer, muss er dies von Anfang an nachweisen. Für ihn gilt die Beweiserleichterung in den ersten sechs Monaten nicht.

Darüber hinaus muss es sich um einen Mangel im Sinne des Gesetzes handeln. Denn nicht jede Störung bedeutet, dass der Kunde Gewährleistungsansprüche hat. Liegt also überhaupt ein relevanter Mangel vor?

Nach der gesetzlichen Definition liegt ein Mangel vor, wenn die tatsächliche von der vereinbarten Beschaffenheit abweicht bzw. die Sache sich nicht für die übliche Verwendung eignet. Kein Mangel liegt daher z. B. vor bei Störungen aufgrund von natürlicher Abnutzung und
Verschleiß, übermäßiger oder unsachgemäßer Nutzung, nachträglichen Veränderungen oder Instandsetzungen durch den Kunden.

Welche Rechte erhalten Sie als Kunde von uns durch die Gewährleistung?
Steht fest, dass der von Ihnen geschilderte Defekt bereits bei Übergabe der Ware an Sie vorgelegen hat, können Sie Nacherfüllung verlangen. Das bedeutet, dass das Gerät repariert wird oder sie ein Austauschgerät erhalten. Kann der Fehler auch nach mehrfacher Reparatur nicht behoben werden, können Sie den Kaufpreis mindern oder vom Kauf zurücktreten. Der Rücktritt ist jedoch ausgeschlossen, wenn der Mangel oder die nicht ordnungsgemäße Nacherfüllung nur von unerheblicher Bedeutung sind. Darüber hinaus ist im Fall des Rücktritts ggf. Nutzungsersatz zu leisten.

Das Gesetz gewährt dem Verkäufer für den Regelfall zwei Reparaturversuche, bevor der Kunde weitere Ansprüche geltend machen kann. Bei komplexeren Kaufgegenständen sind dem Verkäufer im Einzelfall auch weitere Nachbesserungsversuche zuzubilligen.

Die einfachste Lösung bei einem Gewährleistungsfall: Melden Sie sich bei uns. Wir leiten die entsprechenden Schritte für Sie ein, damit so wenig Aufwand wie möglich für Sie entsteht. Für Rückfragen zum Thema Gewährleistung stehen wir natürlich ebenfalls gern zur Verfügung.

Was ist im Garantiefall zu tun?
Neben der gesetzlichen Haftung des Verkäufers für Mängel gibt es in der Praxis häufig Herstellergarantien. Eine Garantie ist immer eine freiwillige Leistung des Herstellers. Deshalb kann er nicht nur frei entscheiden, ob er überhaupt eine Garantie gewährt, sondern er ist
auch völlig frei in der Gestaltung seiner Garantiebedingungen, wie z. B. Zeit und Umfang.

Aus der Garantie haftet allein der Garantiegeber (Hersteller) und nicht der Verkäufer. Ist ein gekauftes Produkt fehlerhaft, ist im Garantiefall daher der Hersteller Ihr Ansprechpartner und nicht - wie bei der Gewährleistung - der Händler. Dennoch können Sie sich auch in diesem
Fall an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Benötigen Sie eine Rechnungskopie für den Hersteller oder haben Sie Probleme mit der Garantieabwicklung, kontaktieren Sie uns gern. Wir geben Ihnen gern Hilfestellung und Beratung. Zusätzlich bieten wir Ihnen mit unserem PC-SPEZIALIST Garantie+Schutz Versicherungspaket den Rundumschutz für Ihr neues Produkt. Weitere Informationen finden Sie unter: Garantieverlängerung.

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