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Facebook AGB
Author
Lena Klaus, Di, 5. Jul. 2016
in Social Media

Facebook AGB

Widerspruch zwecklos

Gestern war es einmal wieder soweit: Hunderte Nutzer widersprachen den Facebook AGB via Statusmeldung auf ihrem Profil. 

Wenn einer anfängt, ziehen alle anderen nach. So auch bei den immer wieder auftauchenden Facebook AGB Massen-Postings. Warum dieser angebliche Widerspruch zwecklos und komplett schwachsinnig ist, erklären wir euch jetzt.

facebook agb

Dieser „Widerspruch“ gegen die Facebook Richtlinien verbreitet sich derzeit wie ein Lauffeuer.

Widerspruch gegen Facebook AGB

Die Statusmeldungen beginnen meist mit „Da es heute morgen schon im Radio kam, mache ich jetzt auch mit …“ oder „Wenn schon das Fernsehen berichtet …“. Darauf folgt dann ein langer Text, gespickt mit Absätzen des Strafgesetzbuchs, die die Seriosität dieser Quatsch-Meldung untermauern sollen. Man widerspreche den neuen Facebook Richtlinien und verbiete die (kommerzielle) Nutzung der eigenen Daten, Fotos, Videos usw. All dies bedürfe einer ausdrücklichen, schriftlichen Genehmigung des Nutzers. Die Rede ist von Persönlichkeitsrechten, dem Recht am eigenen Bild und dem Urheberrecht. Angeblich müsse man diesen Text nur in seinen Status kopieren und schon habe Facebook keinerlei Berechtigung mehr, die Daten zu nutzen. Anderenfalls drohe den Betreibern des größten sozialen Netzwerks sogar Strafverfolgung gemäß dem Statut UCC 1-308 1-308 1-103 von Rom. Um eines gleich vorweg zu nehmen: Das ist totaler Schwachsinn. Bei diesem Text handelt es sich um nichts anderes als eine Art Kettenbrief, der keinerlei Wirkung hat.

Statusmeldungen zu den Facebook AGB interessieren alle, aber nicht Facebook

facebook agb widerspruch

Mittlerweile macht sich das Netz über die Status-Poster schon lustig

Zunächst einmal: Glaubt ernsthaft jemand, dass sich Facebook Mitarbeiter die Mühe machen, sämtliche Statusmeldungen der mehr als einer Milliarde Nutzer nach irgendwelchen Widersprüchen zu durchsuchen? Abgesehen davon haben sich die Facebook Richtlinien zuletzt im Januar 2015 geändert und nicht aktuell, wie der sinnlose Kettenbrief-Text suggeriert. Zweitens: Das Strafgesetzbuch ist nach Paragraphen aufgeteilt, nicht nach Artikeln. Aber selbst dann handelt es sich bei dem oft erwähnten Paragraph 113 um „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“. Drittens: Wer sich bei Facebook registriert, stimmt den AGB sowie den Datenschutzrichtlinien zu. Darin ist eindeutig festgelegt, welche Zugriffs- und Nutzungsrechte Facebook hat und welche nicht. Wer also nicht möchte, dass irgendwer Zugriff auf seine Daten oder Fotos hat, darf sich nicht bei Facebook registrieren. So einfach ist das.

Oder um es anders auszudrücken: Ein Pinnwand-Posting als Widerspruch gegen die Facebook AGB ist in etwa so sinnvoll, wie einen mit Benzin betriebenen Geländewagen zu fahren und dem Motor „Bitte kein CO2 austoßen“ zu zurufen.

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5 Kommentare

  1. rallity sagt:

    …es müssten doch langsam alle wissen, dass der Brief an Facebook erst Rechtsgültigkeit erlangt wenn man vorher einen Purzelbaum gemacht hat.

  2. Karsten Reder sagt:

    Und bedenke   Wenn facebook keinerlei Nutzungsrechte an den Bildern und Texten hätte … Dann dürften die auf KEINEM ihrer Server WELTWEIT auch nur ein BIT speichern ….   Was dann wäre … ? 🙂

    1. Anonymous sagt:

      Echt so