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Netflix-Account teilen
Author
Maren Keller, Mi, 6. Dez. 2017
in Aktuelles

Netflix-Account teilen

Ist Account-Sharing erlaubt und legal?

Aktualisiert am 15.03.2021

Wer Videos streamen möchte, kommt an Netflix und Co. nicht vorbei. Im Angebot hat Netflix mehrere Abo-Pakete. Mit dem Premium-Abo dürfen Sie auf bis zu vier Geräten gleichzeitig streamen. Doch dürfen Sie Ihren Netflix-Account teilen?

Wenn Sie Netflix teilen wollen, geht das nur mit einem Abo, dass die Nutzung mehrerer Geräte parallel erlaubt. Infos hier.

Netflix-Account teilen

Äußerst beliebt ist das Streamen von Serien und Filmen. Aber dürft ihr auch euren Netflix-Account teilen?

Netflix-Account teilen? Was ist erlaubt?

Nach aktuellen Zahlen hatte Netflix im Ende 2020 weltweit knapp 204 Millionen Abonnenten. Zuletzt machte das Unternehmen allerdings Schlagzeilen, weil der Preis anstieg, ohne dass sich die Leistung änderte. Lesen Sie dazu auch unseren Blogbeitrag Neue Netflix Abo Kosten. Immer wieder wird der Name des Unternehmen auch für Phishingversuche missbraucht, wie zuletzt, als Sie angeblich Netflix aktualisieren sollten.

Netflix bietet verschiedene Abo-Varianten an. Mit dem Premium-Abo können Sie auf vier Geräten gleichzeitig streamen. Aber wie soll das denn gehen? Wer kann denn als Einzelperson gleichzeitig auf vier Fernsehern/Smartphones/Tablets Filme und Serien anschauen? Es scheint, als sei Netflix zum Teilen gemacht. Wenn Sie Ihren Netflix-Account teilen möchtet, brauchen Sie keine Angst vor Sanktionen von Netflix zu fürchten.

Eine Schließung des Accounts oder sonstige Strafen sind nicht zu erwarten. Bislang ist es nämlich so, dass Sie je nach Abonnement den Streaming-Dienst auf bis zu vier Geräten gleichzeitig nutzen können. Dabei ist es egal, wo sich diese Geräte befinden und wem sie gehören. Das zeigt auch ein Blick in die AGB vom Januar 2017.

Ein Blick in die AGB von Netflix

In den allgemeinen Geschäftsbedingungen von Netflix wird lediglich die kommerzielle und öffentliche Nutzung untersagt. Aber Punkt 5 der AGB sagt: „Das Mitglied, das das Netflix-Konto erstellt hat und dessen Zahlungsart mit den Mitgliedsgebühren belastet wird (der „Kontoinhaber“), hat Zugriff auf und Kontrolle über das Netflix-Konto (…). Um die Kontrolle über das Konto zu bewahren und den Zugriff durch Unbefugte zu verhindern (…), muss der Kontoinhaber immer die Kontrolle über die für den Zugriff auf den Dienst genutzten Netflix-kompatiblen Geräte haben und darf das Passwort beziehungsweise die Kontoangaben zur gewählten Zahlungsart nicht mit Dritten teilen.“

Netflix-Account teilen – was bedeuten die AGB?

Dürfen Sie denn nun Ihren Netflix-Account teilen oder etwa doch nicht? Was bedeutet der Punkt 5 der allgemeinen Geschäftsbedingungen? Letztlich bedeutet es, dass es nicht erlaubt ist, das Passwort oder die Kontoangaben mit Dritten zu teilen. Und weiter: Die Nutzung ist ausschließlich im privaten Rahmen gestattet. Es ist also durchaus möglich, Ihren Account mit Familienmitgliedern zu teilen, wenn sie sich im selben Haushalt befinden.

Wohngemeinschaften fallen dagegen schon in eine rechtliche Grauzone, werden bisher aber von Netflix geduldet. Allerdings sind die Nutzungsbedingungen eher schwammig: Hat ein Elternteil ein Nutzerkonto, dann darf ein Profil beispielsweise auf dem Smartphone des Kindes angelegt werden. Allerdings nur vom Abonnenten selbst, denn nur er darf ja die Zugangsdaten kennen. Da das Elternteil ja stets die Kontrolle über alle Netflix-Geräte haben muss, müsste sich das Kind jedesmal, wenn es das Haus mit dem Smartphone verlässt, von Netflix abmelden. Denn dann befindet sich das Gerät nicht mehr unter der Kontrolle des Kontoinhabers.

Die Vermutung liegt nahe, dass hier lediglich die Interessen der Rechteinhaber eine Rolle spielen. Netflix selbst hat kein Interesse an der Durchsetzung der Regeln, falls das technisch und organisatorisch überhaupt möglich ist. Preislich ist Account-Sharing auf jeden Fall interessant: Gegenüber vier einzelnen Nutzerkonten können Sie bis zu 42 Euro sparen. Allerdings: Teilen und kassieren ist ausdrücklich verboten. Ein Konto, vier Nutzer, jeder zahlt 3,50 Euro? Das hört sich praktisch an, ist aber nicht erlaubt. So steht in den AGB: „Sie stimmen zu, Inhalte und Informationen, die auf Netflix zur Verfügung stehen … nicht zum Kauf anzubieten…“.

Netflix-Account teilen

Dürft ihr den Netflix-Account teilen?

Netflix-Account teilen – so geht’s

Wenn Sie sich also das Abo nicht preislich teilen, dann können Sie den Netflix-Account teilen. Das ist erlaubt. Das funktioniert folgendermaßen: Da Sie Ihre Login-Daten nicht weitergeben dürfen, melden Sie sich auf dem Gerät Ihrer Freunde bzw. Familienmitglieder an. E-Mail und Passwort werden auf dem Gerät gespeichert, so dass sie künftig nicht mehr eingegeben werden müssen. Dann legt sich jeder Nutzer ein eigenes Profil an. Dafür gehen Sie auf „Konto“/„mein Profil“/„Profile verwalten“. Wichtig ist ein eindeutiger Name des Profils, damit es später nicht zu Verwechslungen kommt.

Aber denken Sie daran: Streamen mehrere Personen im Haushalt gleichzeitig über Netflix Filme, muss Ihre Internetleitung schnell genug sein. Um in HD zu streamen, benötigen Sie mindestens eine Bandbreite von 5 MBit/s. Für Netflix in Ultra HD sollten es schon 25 Mbit pro Sekunde sein. Das bedeutet: sitzen vier Leute eines Haushaltes gleichzeitig vor vier Fernsehern und schauen Netflix-Serien, brauchen Sie dafür eine Geschwindigkeit von 100 MBit pro Sekunde, damit das Bild nicht ruckelt. Sollte Netflix dennoch einmal ruckeln, hilft Ihnen hoffentlich unser Blogbeitrag Netflix ruckelt.

Account-Sharing bei Spotify und Co. möglich?

Und wie sieht es bei anderen Anbietern aus? Was ist mit Apple Music, Spotify oder Amazon Prime? Ist dort das Account-Sharing erlaubt? Wir haben uns die verschiedenen Streaming-Dienste einmal angeschaut:

Netflix-Account teilen

Dürft ihr bei anderen Anbietern Account-Sharing betreiben?

Spotify und Account-Sharing?

Bei Spotify gibt es eine sogenanntes Familien-Abo mit Namen „Premium Family“. 14,99 Euro kostet es und gilt für sechs Konten. Im besten Fall zahlt jeder einzelne Nutzer also nur 2,50 Euro. Allerdings funktioniert das Familien-Abo nur, wenn alle Nutzer die gleiche Anschrift haben.

Spotify kontrolliert die Angaben, indem es die Postleitzahlen der Account-Inhaber überprüft. Bei Konten mit abweichenden Postleitzahlen schreibt Spotify die Nutzer an und bittet, die Adressen zu bestätigen. Ändern können Sie einmal getätigten Angaben allerdings nicht mehr. Wer auf ein solches Schreiben nicht reagiert oder eine andere Adresse bestätigt, wird auf Spotify Free zurückgestuft.

Das trifft beispielsweise Familien, wenn sich der getrennt lebende Vater und seine bei der Mutter lebenden Kinder einen Account teilen. Wohngemeinschaften und Nachbarn in Mehrfamilienhäusern profitieren dagegen vom Familientarif und können Account-Sharing betreiben.

Account-Sharing mit Google Play Music?

Google Play Music bietet ebenso wie Spotify ganz viel Musik – für 9,99 Euro im Monat und ohne Werbeunterbrechungen. Hier gibt es ebenfalls einen Familientarif für bis zu sechs Mitglieder für 15 Euro im Monat.

Vorteil bei Google: Adressen werden nicht nachgefragt und die Nutzer des Familientarifs müssen nur im selben Land leben wie der Administrator der Gruppe. Außerdem dürfen die Mitglieder der Gruppe keiner anderen Familiengruppe angehören. Das bedeutet, dass Google unter „Familienicht nur die Verwandtschaft versteht. Tun Sie sich mit Freunden, Nachbarn oder Fremden zusammen, dürften Sie keine Probleme beim Account-Sharing bekommen.

Account teilen bei Apple Music?

Auch bei Apple Music gibt es ein Gemeinschaftsabo für 15 Euro. Über die Familienfreigabe kann der Familienorganisator bis zu fünf zusätzliche Personen zur Gruppe hinzufügen, sodass Sie mit Apple Music ebenfalls Account-Sharing betreiben können. Voraussetzung ist, dass jedes Gruppenmitglied eine eigene Apple-ID hat.

Aber Vorsicht: Abgerechnet wird über eine einzige Kreditkarte. Wenn einzelne Gruppenmitglieder im AppStore shoppen, zahlt der Gruppenorganisator, der keine Kontrolle über die Käufe der Mitglieder hat. Es sei denn, sie sind minderjährig. Deshalb ist die Familiengruppe bei Apple vor allem für Familien interessant. Riskant könnte dagegen das Teilen des Accounts mit Fremden oder  Nachbarn werden.

Account-Sharing mit Maxdome?

Eine Film- und Serien-Flatrate gibt es bei Maxdome für 7,99 Euro im Monat. Fünf Geräte kann der Abonnent für das Streaming zwar registrieren, gleichzeitig nutzen lassen sich aber immer nur zwei. Und auf denen dürfen Sie nicht die gleichen Inhalte zur selben Zeit streamen. Account-Sharing ist in den AGB außerdem verboten: „Kennwörter/Passwörter dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.“

Account teilen mit Amazon Prime?

Bei Amazon Prime gibt es nicht nur Versandvorteile, sondern für 7,99 Euro im Monat auch Zugriff auf Amazon Prime Music und Video. Wer sich für ein ganzes Jahr bindet, zahlt 69 Euro, also nur 5,75 Euro pro Monat.

Die Streamingdienste stehen allerdings nur dem Accountinhaber zur Verfügung. Bei Prime Music bricht der Stream ab, sobald sich ein Nutzer auf einem Zweitgerät anmeldet. Der Video-Stream funktioniert zwar auf zwei Geräten gleichzeitig, allerdings dürfen wie bei Maxdome auch hier nicht die gleichen Inhalte parallel laufen.

Weitere Infos zum Netflix-Account Teilen

Wenn Sie noch gar keine Ahnung von Netflix und Co. haben, dann lesen Sie sich unbedingt unseren Ratgeber Was ist Netflix? durch. Dort werden alle wichtigen Fragen zum Streaming-Dienst beantwortet. Was Sie beim Thema Online-Stream beachtet müsst, erklärt ebenfalls einer unserer Ratgeber. Und falls Ihr Internet mal schlapp macht, helfen unsere Tipps und Tricks, die Sie in dem Ratgeber Ist Ihr Internet zu langsam? finden.

Brauchen Sie Hilfe bei der Einrichtung Ihres WLAN-Netzes? Dann kommen Sie zu Ihrem PC-SPEZIALIST vor Ort und nehmen Sie unsere DSL-WLAN-Einrichtung in Anspruch – zum Festpreis. Und auch bei allen anderen Computerprobleme sind wir für Sie da. Wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren PC-SPEZIALIST.

Update vom 15.03.2021: Account-Sharing unterbinden

Netflix-Kunden dürfen ihren Account mit den Mitgliedern des eigenen Hausstandes teilen. In den Nutzungsbedingungen heißt es dazu: „Sämtliche Inhalte, die über den Dienst angesehen werden, sind ausschließlich für Ihre persönliche und nicht kommerzielle Nutzung bestimmt und dürfen nicht mit Personen, die nicht im gleichen Haushalt leben, geteilt werden.“ Da es aber ja, wie oben beschrieben, ein Leichtes ist, sich mit seinen Kundendaten auf dem Gerät eines Freundes anzumelden, nutzen viele User diesen Weg, um Geld zu sparen.

Bislang war es so, dass Netflix die unerlaubte Weitergabe von Nutzerdaten kaum verfolgt hat. Das soll sich nun ändern, denn Netflix denkt schon länger über entsprechende Maßnahmen nach. Künftig wird es so sein, dass Netflix bei einigen Nutzern einen Hinweis einblendet. Der Hinweis fordert den Nutzer auf, zu bestätigen, dass er der Inhaber des Netflix-Benutzerkontos ist. Dafür wird per E-Mail oder Kurznachricht ein sogenannter „Verification Code“ zugeschickt.

Wer sich nicht als Nutzer verifizieren kann, soll von der Nutzung ausgeschlossen werden. Betroffene erhalten die Aufforderung, sich ein eigenes Konto zu erstellen. Doch auch diese Verfahren können Nutzer umgehen. Der tatsächliche Kontoinhaber könnte beispielsweise den erhaltenen Freischaltcode weiterleiten. Dennoch geht Netflix davon aus, dass die illegale Weitergabe von Netflixkonten so deutlich eingedämmt wird.
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Weiterführende Links: Statista, Computerbild, Chip, Der Standard, All you need, FAZ, PC Welt, Netflix

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2 Kommentare

  1. P.K. sagt:

    „Nach neuesten Zahlen hatte Netflix im Oktober 2017 weltweit 109 Abonnenten.“ … und ohne mich wären es nur 108 ??

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo P.K.!

      Da hat sich der Fehlerteufel eingeschlichen! Vielen Dank für den Hinweis. Gemeint waren natürlich 109 Millionen Abonnenten!

      Viele Grüße
      Dein Pc-SPEZIALIST Team