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OK-Google-Befehle
Author
Stefanie Schäfers, Do, 15. Mrz. 2018
in Aktuelles

OK-Google-Befehle

Google Sprachassistent hört auch auf „OK Kuchen“

Wenn bei euch bereits ein smarter Lautsprecher wie Google Home oder Amazons Echo steht, ist es euch vielleicht bereits aufgefallen: Die Sprachassistenten hören schlecht. Das bestätigt nun auch eine technische Prüfung der Verbraucherzentralen, die die OK-Google-Befehle unter die Lupe genommen hat.

Alexa und der Google Sprachassistent hören demnach nämlich nicht nur auf die festgelegten Aktivierungsworte. Was dahintersteckt und wie es in dem Fall mit dem Datenschutz aussieht, erfahrt ihr hier.

ok-google-befehle - google sprachassistent - google spracherkennung - mit google reden (Bild: pixabay/Kaufdex)

Der Google Sprachassistent hört auch auf „OK Kuchen“ und nicht nur auf festgelegte OK-Google-Befehle.

OK-Google-Befehle: Auch Abwandlungen funktionieren

Eigentlich sollten Sprachassistenten nur dann reagieren, wenn ihr sie mit einem vorher festgelegten Aktivierungswort ansprecht. Dafür gibt es verschiedene OK-Google-Befehle, über die ihr mit Google reden könnt. Auch für Amazons Sprachassistent Alexa könnt ihr verschiedene Aktivierungsworte festlegen.

Wie die Verbraucherzentralen nun aber herausgefunden haben, hören die Sprachassistenten nicht nur schlecht, sondern auch auf Abwandlungen von den eigentlichen Aktivierungsworten. So reagiert der Google Sprachassistent etwa auch auf „OK Kuchen“, „OK Du“ oder „OK, gucken wir mal“. Auch ganz alltägliche Wortkombinationen wie zum Beispiel „OK gut“ aktivieren in vielen Fällen den Google Assistent.

Auch Amazons Alexa reagiert auf Abwandlungen. So kann es sein, dass der Sprachassistent auf Namen wie „Alexandra“ oder das umgangssprachliche „Ham wa schon“ anspringt und als „Alexa“ oder „Amazon“ interpretiert. Das Problem dabei: Es gibt dahinter keine Logik, in vielen Fällen reagieren die Sprachassistenten ganz einfach willkürlich.

OK-Google-Befehle: Unbeabsichtigte Datenübertragung

Dass der Google Sprachassistent nicht nur auf die eigentlichen OK-Google-Befehle reagiert, ist aber nur ein Teilergebnis der von den Verbraucherzentralen durchgeführten technischen Prüfung. Darin untersuchte das Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW die folgenden drei Bereiche:

  • Datensendungsverhalten
  • Kommunikationspartner
  • Datensicherheit

Eines wird dabei deutlich: Verbraucher sollten sich klar machen, dass Sprachassistenten wie Alexa und der Google Assistent auch unbeabsichtigt Daten an die Anbieter-Services übertragen können. Das bestätigt auch Dr. Ayten Öksüz vom Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale NRW in der entsprechenden Pressemitteilung.

Die technische Prüfung zeigt, dass permanent Daten zwischen allen Bestandteilen des Sprachassistenten übertragen werden. Eigentlich sollten diese nur übertragen werden, wenn ihr den Sprachassistenten mit den entsprechenden OK-Google-Befehlen aktiviert. Allerdings funktioniert die Datenübertragung auch, wenn der Sprachassistent nur im empfangsbereiten Zustand oder sogar das Mikrofon des smarten Lautsprechers ausgeschaltet ist. So werden Daten etwa zwischen Hersteller-Apps, Sprachassistent und Backend-Server des Anbieters übertragen.

Und wie steht es mit dem Datenschutz?

Die Daten werden dabei zwar größtenteils nur zu den eigenen Backend-Servern von Google und Amazon gesendet. Allerdings werden sie von den Konzernen möglicherweise nicht nur zur Ausführung des gewünschten Dienstes genutzt.

So bindet Google bei seiner Google Sprachsteuerung etwa auch einen Werbeserver ein. Amazon fordert direkt bei der Installation der Alexa-App euer Einverständnis zur Verwendung von Cookies und Internet-Werbung. Damit können Google und Amazon beispielsweise leichter personalisierte Werbung an euch ausspielen. Neu ist das Verfahren nicht: Bereits letztes Jahr haben wir über den Lauschangriff per Android-App, der zu Werbezwecken genutzt werden kann, berichtet.

Abmahnung für Google

Problematisch ist also nicht nur, dass die Google Spracherkennung nicht nur auf die OK-Google-Befehle reagiert. Auch in Sachen Datenschutz ist die permanente Datenübertragung zumindest fragwürdig.

Ihr könnt zwar grundsätzlich bei Google anfragen, welche Daten der Google Sprachassistent übermittelt hat. Allerdings ist längst nicht sicher, dass ihr von Google auch eine Antwort erhaltet. Wenn die Anfragen sich „unangemessen oft wiederholten oder für [Google] einen unverhältnismäßigen technischen Aufwand“ erforderten, hat Google in der Vergangenheit die Anfragen oft abgelehnt.

Das dürfte sich aber nun ändern. Die Verbraucherzentralen haben nämlich erreicht, dass Google eine Unterlassungserklärung unterzeichnet und die unzulässige Datenschutzbestimmung streicht. Dass der Google Sprachassistent auch auf Abwandlungen der OK-Google-Befehle reagiert, ändert sich dadurch zwar vermutlich nicht. Immerhin habt ihr nun aber bessere Chancen, zu erfahren, welche Daten Google von euch hat.

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1 Kommentar

  1. A.U.L. sagt:

    Glaubt hier wirklich jemand daß Google sich an irgendwelche Übereinkünfte hält wenn sie dadurch eventuell weniger verdienen oder anderweitige Nachteile der Konkurrenz zu erwarten hat. Es ist ein leichtes für Google zu erklären sie habe die x-y-oder z Daten gelöscht da es für den Otto-Normal-Verbraucher nicht möglich ist dies auch zu kontrollieren. Wer surfen will muss halt die Gefahr in Kauf nehmen daß mit seinen Daten Schindluder getrieben wird,LEIDER !!!