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Facebook-Konto ist vererbbar
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Stefanie Schäfers, Mi, 18. Jul. 2018
in Aktuelles

Facebook-Konto ist vererbbar

Digitales Erbe von Internetkonten

Was passiert nach dem Tod eines Nutzers mit seinem Facebook-Konto? Darüber haben die Eltern einer verstorbenen Jugendlichen und Facebook in den letzten fünf Jahren gestritten. Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in letzter Instanz ein Urteil gefällt.

Ob Angehörige auf das Facebook-Konto eines Verstorbenen zugreifen dürfen und was das BGH-Urteil bedeutet, erfahrt ihr hier.

Dürfen Eltern auf Facebook-Konto Verstorbener zugreifen?

Dürfen Eltern auf das Facebook-Konto ihres verstorbenen Kindes zugreifen? Über diese Frage haben in den letzten fünf Jahren die Eltern eines im Jahr 2012 verstorbenen Mädchens und die Social-Media-Plattform Facebook gestritten.

Die Umstände des Todes der 15jährigen aus Berlin sind bis heute ungeklärt. Die Mutter des Mädchens, die als Klägerin vor dem Bundesgerichtshof auftrat, erhofft sich mit dem Zugang zum Facebook-Konto der Verstorbenen Hinweise auf einen möglichen Suizid zu finden. Bisher blieb ihr dieser Zugang verwehrt – obwohl sie das Passwort ihrer Tochter kannte.

Facebook hatte das Nutzerkonto kurz nach dem Tod der 15jährigen in den sogenannten Gedenkzustand versetzt. Dieser sorgt dafür, dass das Konto nicht verändert werden kann, selbst wenn jemand das Passwort kennt. Stattdessen fungiert es als eine Art digitales Kondolenzbuch und bleibt für alle Nutzer sichtbar, die das Konto auch vorher sehen konnten.

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Künftig dürfen Erben auf das Facebook-Konto Verstorbener zugreifen. (Bild: pixabay.com/Simon)

Nutzungsvertrag für Facebook-Konto geht auf Erben über

Bisher war der digitale Nachlass ungeregelt. Mit dem nun vollstreckten Urteil des Bundesgerichtshofs ändert sich dies grundlegend. Facebook muss den Eltern der Verstorbenen Zugriff auf das Facebook-Konto gewähren. Zudem hob der BGH damit ein Urteil des Berliner Kammergerichts auf, das zunächst Facebook Recht gegeben hatte.

Damit werden Internetkonten anderen Aufzeichnungen, die private Daten enthalten, wie etwa Tagebüchern und Briefen, gleich gestellt. Diese gehen ebenfalls auf die Erben des Verstorbenen über. Es gäbe daher keinen Grund, digitale Inhalte anders zu behandeln, erklärte Richter Ulrich Herrmann bei der Urteilsverkündung laut eines Berichts von Spiegel Online.

Gedenkzustand als Privatsphäre-Schutz?

Dennoch war die Entscheidung bereits vor der Urteilssprechung umstritten. Schließlich ginge es nicht nur um Daten, die ausschließlich auf der eigenen Festplatte gespeichert waren, sondern auf fremden Servern lagen, heißt es im oben genannten Bericht.

Außerdem argumentierte Facebook, dass mit dem Gedenkzustand nicht nur die Daten des Facebook-Nutzers privat bleiben, sondern auch die von dessen Kontakten. Immerhin gingen die Kontakte davon, dass deren private Nachrichten mit dem Verstorbenen auch privat bleiben, schreibt Spiegel Online weiter.

Die Begründung des BGH führt dagegen den Nutzungsvertrag an, den ein Nutzer mit Facebook schließt, sobald er ein Konto auf der Social-Media-Plattform erstellt. Der Nutzungsvertrag geht auf die Erben des Verstorbenen über, da die AGB von Facebook nicht grundsätzlich ausschließen, dass dieser vererbt wird.

Digitales Erbe bisher ungeregelt

Das BGH-Urteil ist insofern wichtig, als dass es Präzedenz-Charakter hat, schreibt Tobias Weidemann auf t3n. Es könne in Zukunft als Grundsatzurteil dienen, um das digitale Erbe besser zu regeln.

Bisher war der digitale Nachlass zumindest rechtlich nicht eindeutig geregelt. Angesichts dessen, dass wir immer mehr Daten mit dem Internet teilen, ist eine solche Regelung des digitalen Erbes aber enorm wichtig, meinen Experten. Dabei geht es nicht nur um den Zugriff auf Social-Media-Profile. Auch der generelle Zugriff auf Nutzerkonten, etwa bei Cloud-Services oder anderen Internetkonten, könnte so geregelt werden.

Nachlasskonto im Facebook-Konto festlegen

Was mit digitalen Daten nach dem Tod passiert, ist derzeit nur dann eindeutig geregelt, wenn der Verstorbene genaue Angaben dazu gemacht hat. Einige Social-Media-Plattformen wie etwa Facebook bieten dafür bereits eine digitale Nachlassregelung an. In eurem Facebook-Konto könnt ihr unter dem Stichwort „Nachlasskontakt“ festlegen, was damit passieren soll. Zur Wahl stehen etwa die Löschung eures Nutzerkontos oder die Möglichkeit, es in den Gedenkenzustand versetzen zu lassen.

Ob Facebook daran nach diesem Urteil nun Änderungen vornehmen wird, bleibt abzuwarten. In jedem Fall sorgt das Urteil des Bundesgerichtshofs nun dafür, dass die Erben Zugriff auf das Internetkonto (Facebook-Konto) des Verstorbenen erhalten können.

Mehr zum BGH-Urteil erfahrt ihr auch in der zugehörigen Pressemitteilung.

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