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Digital Markets Act
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Robin Laufenburg, Mi, 27. Okt. 2021
in Aktuelles

Digital Markets Act

Weltkonzerne greifen EU wegen Gesetzentwurf an

Die EU-Kommission will mit dem neuen Digital Markets Act (DMA) für mehr Wettbewerb sorgen und die Macht der größten Internetplattformen beschneiden. Die Big Player aus den USA wehren sich gegen das geplante EU-Gesetz und drohen bereits mit einem Handelsstreit.

Erfahren Sie hier, was der Digital Markets Act genau vorsieht und was sich für Sie ändert.

EU-Gesetz für faire Märkte: Digital Markets Act

Die Europäische Kommission möchte den EU-Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft grundlegend reformieren, fairen Wettbewerb fördern, Monopolisierungstendenzen entgegenwirken sowie Transparenz für Software und Services schaffen. Dazu hat die EU-Kommission am 15. Dezember 2020 zwei Gesetzesvorschläge vorgestellt: den Digital Markets Act und den Digital Services Act. Mit dem Digital Service Act (DSA) möchte die EU die Rechte von Nutzern auf digitalen Plattformen wie sozialen Netzwerken regeln und bestimmte Bedingungen gewährleisten.

Wir stellen Ihnen hier vor, was der Entwurf des Digital Markets Act (DMA) genau beinhaltet, was die Umsetzung des Gesetzes für Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmen bedeuten würde und wie der Act von welcher Seite aus bewertet wird. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, was den Digital Markets Act, seine Umsetzung und mögliche Gesetzänderungen angeht. Die Gesetzentwürfe sind übrigens (Stand Oktober 2021) gerade erst so weit, dass sie im EU-Parlament beraten werden. Planmäßig sollen die Gesetze im Jahr 2023 in Kraft treten.

EU-Kommission

Die EU-Kommission kämpft momentan für die Umsetzung eines neuen Gesetzes zur Regulierung des digitalen Markts: dem Digital Markets Act. Bild: Unsplash/@ernestovdp

Was ist der Digital Markets Act (DMA)?

Mit dem Digital Markets Act will die Europäische Kommission faire Wettbewerbsbedingungen in den digitalen Märkten schaffen. Auch will sie mithilfe von speziellen Befugnissen zur Intervention Wettbewerbsverzerrungen rechtzeitig erkennen und aushebeln. Der Digital Markets Act soll ein Gesetz für faire und offene digitale Märkte sein. Er umfasst eine zentrale Ex-ante-Regulierung in Form eines Verbotskatalogs für bestimmte verbraucherfeindliche Verhaltensweisen.

Die EU will dabei vor allem die international agierenden und marktbeherrschenden Big Player aus der Tech-Branche, sogenannte Gatekeeper, stärker regulieren. Ihnen werden dafür einige verbindliche Regularien an Geboten und Verboten an die Hand gegeben. Mit dem Digital Markets Act soll der Umgang der Weltkonzerne mit Kleinbetrieben, die auf entsprechende digitale Plattformen angewiesen sind, reguliert werden.

Ziele des Digital Markets Acts

Das Hauptziel des Digital Markets Acts ist dabei ohne Frage, die Rechte von kleinen Händlern auf großen und wirkungsstarken Internetplattformen zu stärken. Laut EU kommt es vor allem dann  schnell zu Ungleichgewicht, wenn Plattformbetreiber auch gleichzeitig Anbieter ist.

Beispiele hierfür sind Amazon und Google: Amazon verkauft auf seinem digitalen Marktplatz beispielsweise hauseigene Produkte. Google nutzt die Werbefläche in seiner weltbekannten Suchmaschine für Ergebnisse zu eigenen Produkten oder Dienstleistungen.

Gatekeeper sollen nach Digital Markets Act eigene Angebote zu Dienstleistungen oder Produkten nicht mehr besser positionieren dürfen, als die der Konkurrenz oder von anderen Anbietern. Dieses Hauptziel kann natürlich nur umgesetzt werden, indem für Gatekeeper neue Pflichten gelten. Das sind für den Geschäftsalltag relevante Verbote und Gebote.

Gatekeeper

Der Digital Markets Act betrifft nur sogenannte Gatekeeper, die Big Player der Tech-Welt. Bild: Pexels/KarolinaGrabowska

Was ist ein Gatekeeper?

Der Digital Markets Act betrifft planmäßig lediglich Gatekeeper (aus dem Englischen für „Torhüter“). Sie beherrschen den Zugang zu digitalen Märkten und bestimmen die Regeln, die auf diesen Märkten herrschen. Zu Gatekeepern werden Unternehmen gezählt, die

  • funktionell als Dienstleister von großen Online-Plattformen agieren, sogenannten Core Platform Services,
  • als Vermittler zwischen einer Vielzahl an externen Unternehmen und einer großen Zahl an Kunden handeln,
  • mindestens zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen, also jeweils circa 45 Mio. aktive Nutzer in der EU haben,
  • einen Umsatz von mehr als 6,5 Milliarden Euro aufweisen,
  • eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung haben oder zukünftig haben werden und
  • einen großen wirtschaftlichen Einfluss auf den Binnenmarkt ausüben, also in mindestens drei der 27 EU-Mitgliedstaaten aktiv sind.

Zu Core Platform Services gehören unter anderem soziale Netzwerke, Kommunikationsplattformen wie Messenger-Dienste, Internet-Suchmaschinen, App-Stores, Streaming-Plattformen, Werbeplattformen und Betriebssysteme. Gatekeeper sind dabei gleichzeitig Vermittler von externen Leistungen und entsprechenden Leistungsanbietern.

Welche Unternehmen agieren als Gatekeeper?

Noch ist unklar, welche Unternehmen genau als Gatekeeper behandelt werden. Nach den aktuellen Kriterien sind ziemlich sicher die Mitglieder der Gafa-Gruppe (Google, Apple, Facebook und Amazon) Gatekeeper. Wahrscheinlich werden noch einige andere, wie der chinesische Onlinehändler Alibaba, eine Gatekeeper-Funktion übernehmen. Die Europäische Kommission soll befugt sein, nach einer Marktuntersuchung immer neue Unternehmen als Gatekeeper einzustufen, selbst wenn die im Entwurf genannten Schwellenwerte nicht erreicht sind. Auch soll sie die Gatekeeper-Stellung an neue technologische und marktspezifische Entwicklungen anpassen können.

Schon jetzt wird kontrovers diskutiert, ob die juristische Gatekeeper-Definition angepasst werden sollte. Nach momentaner Definition sind immerhin nur eine Handvoll Unternehmen weltweit als Gatekeeper tätig. Die Zivilgesellschaft kritisiert, dass nicht einmal das Online-Wohnungsbuchportal Airbnb als Gatekeeper angesehen wird.

Ex-ante-Regulierung

Mit einer Ex-ante-Regulierung werden Verbote und Gebote für Gatekeeper festgelegt. Bild: Pexels/SoraShimazaki

Ex-ante-Regulierung: Gebote und Verbote für Gatekeeper

Zentraler Bestandteil des Verordnungsentwurfes vom Digital Markets Act ist eine sogenannte Ex-ante-Regulierung. Dabei handelt es sich um eine von der Europäischen Kommission bereits im Voraus veröffentlichten Listung mit Geboten und Verboten für Gatekeeper. Der Regelungskatalog sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Gatekeeper dürfen Dritten nur unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten verwehren.
  • Sie müssen ihren gewerblichen Nutzern, also anderen Firmen, den Zugriff auf die Daten sicherstellen, die bei der Nutzung entsprechender Gatekeeper-Plattform generiert werden.
  • Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung schalten, müssen Gatekeeper Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, die benötigt werden, um eine unabhängige Auswertung der Werbeschaltung vornehmen zu können.
  • Gatekeeper müssen ihren gewerblichen Nutzern einräumen, das eigene Angebot überall zu bewerben und auch Verträge mit Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.

Aber der Regelkatalog sieht nicht nur Vorschriften vor, sondern auch klare ausformulierter Verbote (Blacklist) für Gatekeeper. Das dürfen Gatekeeper-Plattformen nach bisherigem Verordnungsentwurf unter anderem künftig nicht mehr:

  • Dienstleistungen und Produkte, die ein Gatekeeper selbst anbietet, dürfen gegenüber vergleichbaren Dienstleistungen oder Produkten, die von anderen Händlern auf der Gatekeeper-Plattform angeboten werden, nicht bevorzugt behandelt werden.
  • Nutzer dürfen nicht daran gehindert werden, sich an Unternehmen außerhalb der Gatekeeper-Plattformen zu wenden.
  • Gatekeeper dürfen Nutzer nicht daran hindern, vorinstallierte Software zu deinstallieren.

Es ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission den Ex-ante-Verbots- und Regelungskatalog an sich verändernde Marktsituationen anpasst. Auch kann sie diese um Tatbestände ergänzen. Wenn beschlossene Regularien missachtet werden, sollen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes fällig werden. Bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz plant die EU, den Gatekeepern nach einer Marktuntersuchung zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen.

Big Tech Player

Die globale Präsenz der Gafa-Gruppe nimmt immer weiter zu. Bild: Unsplash/@stereophototyp

Konzerne greifen Digital Markets Act an

Die Big Player der Tech-Welt wehren sich bereits jetzt gegen die EU-Pläne zur Regulierung des digitalen Marktes. Unter anderem äußerten sich Stimmen aus den Reihen von Facebook, Apple und Google kritisch. Hauptargumente gegen das geplante EU-Gesetz ist die Benachteiligung von US-Firmen. Immerhin kommen alle mehr oder weniger informell bestätigten Gatekeeper aus den USA.

Es ist davon auszugehen, dass sich die Debatte um die Gesetzgebungsprozesse noch mehrere Jahre hinziehen wird. Die wachsenden Monopole werden aber nicht nur von der EU skeptisch beäugt. Auch in den USA selbst laufen momentan parteiübergreifende Gesetzesinitiativen, die mit dem Digital Markets Act zu vergleichen sind.

Reaktion von Facebooks Politikchef Nick Clegg

Unter anderem hatte sich Facebooks Politikchef Nick Clegg schon im Mai 2021 klar gegen den Digital Markets Act der EU ausgesprochen. Seine zentrale Befürchtung ist, dass europäische Politiker zu tief ins Design digitaler Produkte eingreifen und so den Fortschritt auszubremsen würden. Hierdurch entstehen Vorteile für Konkurrenten aus Europa.

Der Politikchef Facebooks wirft der EU vor, auf die Tendenz des immer rasanter wachsenden Tech-Markts in China und den USA zu reagieren. Ost und West hätten europäische Firmen bereits abgehängt. Nick Clegg verkündete indes, bei einigen geplanten Maßnahmen genau prüfen zu lassen, ob Verbraucher davon überhaupt tatsächlich profitieren würden. Bei ihm handelt es sich übrigens um den stellvertretender Premierminister des Vereinigten Königreichs der Jahre 2010 bis 2015.

Facebook gegen den Digital Marktes Act

Facebook hat sich bereits gegen den Digital Marktes Act ausgesprochen. Damit ist der Megakonzern nicht allein. Bild: Pexels/LucaSammarco

Reaktion des Lobbyverbands CCIA

Eine erste Reaktion auf den Digital Markets Act kam auch bereits vom Lobbyverband Computer & Communications Industry Association (CCIA). In ihm sind unter anderem Amazon, Google und Facebook organisiert. In einem laut Handelsblatt bereits im Juni 2021 veröffentlichten Verbandspapier spricht die CCIA von der Diskriminierung von US-Unternehmen. Sie wirft der EU indirekt vor, das Abkommen der Welthandelsorganisation zu brechen. Dieses verbietet es ihr, einen Handelspartner nachteilig zu behandeln. Die CCIA spricht dabei sogar vor einem „erzwungenen Technologietransfer“ nach Vorbild Chinas.

Der Digital Markets Act gefährde dabei die starke Bindung zwischen den USA und der EU. Denn: Die Gafa-Gruppe, die im Fokus steht, als Gatekeeper bestimmt zu werden, kommt komplett aus den USA: „Laut EU gibt es mehr als 10.000 Plattformen in der EU, aber alle Plattformen, auf die der DMA zielt, kommen aus den USA.“

Kritik von Apple: Schluss mit App-Store-Monopol?

Der Digital Markets Act trifft an vorderster Front die App-Stores. An so ziemlich jedem Smartphone und allen anderen mobilen Endgeräten sind nämlich App-Stores vorinstalliert, die herstellerseitig als einziger zu nutzender Store vorgesehen und erwünscht sind. Auf fast allen Geräten sind der Google Play Store oder der Apple App Store vorinstalliert. Google räumt den Android-Nutzern seit jeher ein, auch alternative App-Stores nutzen zu können. Am Android-Handy kann man sogar APK-Dateien direkt herunterladen und ausführen. Am iPhone ist das nicht so einfach möglich.

Von Apple kommt aufgrund dieser Tatsache von Anfang an der größte Widerstand gegen den Digital Markets Act. In bereits veröffentlichten Statements und Papieren argumentiert Apple, dass die Öffnung der Plattform Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ausgehebelt. Der Weltkonzern, der vor allem für hochwertige Endgeräte bekannt ist, verweist dabei darauf, dass alle Apps und Patches auf hauseigenen Plattformen von menschlichen Prüfern untersucht werden, wodurch betrügerische Anwendungen von vornherein gefiltert werden.

Kleinunternehmen und der Digital Markets Act

Der Digital Markets Act soll Kleinunternehmen gegenüber von großen Tech-Konzernen stärken. Bild: Pexels/KindelMedia

Digitalisierung von Kleinbetrieben

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass Sie mit einem kleinen Unternehmen als Gatekeeper agieren, dennoch zeigen die Gesetzentwürfe des Digital Markets Acts und die daraus resultierende Diskussion über die geplante Regulierung des digitalen Marktes folgendes:

Die globale Digitalisierung schreitet flott voran. Und sie ist für alle Privatpersonen, aber auch für Unternehmen sehr wichtig. Heute müssen  nahezu alle Betriebe digital aufgestellt sein: Nach GoBD haben Sie Ihre E-Mails zu archivieren und Ihre Daten nach DSGVO rechtskonform abzusichern.

Und diese Gesetze haben ihre Berechtigung. Immerhin zeigen aktuelle Studien, dass immer mehr Cyberkriminelle international handeln und immer mehr Angriffe gegen kleine Unternehmen, Selbstständige und Start-ups wirtschaftlicher Natur sind.

Für Firmen aller Größen beginnt die IT-Sicherheit mit der IT-Ausstattung und endet erst bei der kontinuierlichen IT-Betreuung. Kontaktieren Sie PC-SPEZIALIST ganz in Ihrer Nähe, damit Sie sicher aufgestellt sind. Unsere IT-Experten beraten Sie vor Ort zu einer individuellen IT-Lösung für Ihr Unternehmen.

Nur wer Geräte mit aktuellster Software und einem professionellen Patch-Management hat, ist vor Cyberangriffen  sicher. Den besten Schutz bietet der IT-Basisschutz, bei dem unsere IT-Experten die Gesundheit Ihrer Computer kontinuierlich prüfen und so Angriffe proaktiv verhindern.

Digial Markets Act: Was denken Sie?

Natürlich bietet PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe aber nicht nur IT-Lösungen für Firmen an, sondern unterstützt auch Privatpersonen bei allen Problemen, Fragen und Wünschen rund um Computer und Handy. Auch statten wir Sie gern mit einem geeigneten Antivirenprogramm aus und beraten wir Sie kompetent dazu, welche individuelle Lösungen sich für welchen Bedarf anbieten.

Gehen Sie mit uns doch noch einen Schritt weiter: Denn auf der absolut sicheren Seite sind Sie mit dem Eins-für-Alles-Paket für Privatpersonen. In der täglichen Systemkontrolle fallen uns verdächtige Aktivitäten sofort auf.

Allerdings entwickelt sich nicht nur die technische Arbeitswelt von morgen rasant weiter. Für jeden wird die technologische Weiterentwicklung täglich spürbar: Egal, ob es um die Idee des Metaversums geht, um Deepfakes oder Deep Learning. Daher ist uns Ihre Meinung wichtig: Was denken Sie über die voranschreitende Digitalisierung, die rasante Entwicklung der Tech-Welt und den Digital Markets Act? Teilen Sie uns gern Ihre Meinungen zu dem EU-Gesetz und zu den Big Playern wie Facebook, Google, Amazon oder Apple in den Kommentaren mit.

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Weiterführende Links: Europäische Kommission, Handelsblatt, Zeit.de, Deutschlandfunk, Lobbycontrol, Gleiss Lutz, Nick Clegg

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