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Garantie und Gewährleistung
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Maren Keller, Mo, 2. Mai. 2022
in Aktuelles

Garantie und Gewährleistung

Welche neuen Rechte gelten für Verbraucher?

Die Begriffe Garantie und Gewährleistung sind vermutlich niemandem unbekannt. Doch was genau bedeuten sie? Worin liegt der Unterschied? Und welche neuen Rechte gelten für Verbraucher seit Jahresbeginn?

Wir erklären Ihnen, was die Begriffe bedeuten und welche Rechte der Verbraucher haben.

Garantie und Gewährleistung

Von Garantie und Gewährleistung wird immer dann gesprochen, wenn man Ware kauft. Egal, was für eine Ware es ist, Sie erhalten eine Garantie und eine Gewährleistung. Oder nur eins davon? Oder doch beides, aber Sie wissen nicht genau, wann die Garantie greift und wann die Gewährleistung?

In den meisten Fällen werden beide Begriffe synonym, also identisch verwendet. Und zwar immer dann, wenn ein erworbenes Gerät schon nach kurzer Zeit einen Defekt hat. Kaufen Sie beispielsweise einen neuen Drucker und das Gerät druckt nach ganz kurzer Nutzungsdauer nicht mehr; oder Ihre neue Waschmaschine tut schon nach kurzer Zeit nicht mehr, was sie soll; oder das Display Ihres neuen Smartphones zeigt Streifen und flimmert. In all diesen Fällen gehen Sie in das Geschäft, in dem Sie die Ware gekauft haben und verlangen eine Reparatur oder sogar ein neues Gerät auf Garantie.

Garantie und Gewährleistung: Mann steht vor Drucker, Hand am Kinn. Bild: Pexels/Cottonbro

Der Drucker druckt mal wieder nicht? Ist er ein Fall für die Garantie oder die Gewährleistung? Bild: Pexels/Cottonbro

Garantie bei PC-SPEZIALIST

Allerdings ist die identische Verwendung der Begriffe nicht richtig. Denn in all den genannten Fällen handelt es sich gar nicht um die Garantie, sondern um die Gewährleistung. Doch worin liegt der Unterschied zur Garantie? Dazu kommen wir gleich.

Zunächst sei angemerkt, dass Sie im Falle einer Garantieabwicklung auch bei PC-SPEZIALIST die entsprechende Hilfe bekommen. Unsere IT-Experten kümmern sich um die Garantiebedingungen und übernehmen die Hersteller-Kommunikation. Dabei ist es egal, wo Sie das Gerät gekauft haben.

Die Abwicklung eines Garantiefalls bei PC, Laptop, Notebook und Tablet ist leider oft sehr zeitintensiv und kompliziert und kann einem den letzten Nerv rauben. Auch die Unterschiede zwischen Garantie, Gewährleistung und Rückgaberecht sind oft unklar. Wer weiß schon, wann welche Leistung greift und welchen Anspruch Sie wann geltend machen können. Wir erklären hier die Unterschiede zwischen Garantie und Gewährleistung und stehen Ihnen an unseren Partnerstandorten auch in Ihrer Nähe für die Abwicklung eines Garantiefalls gern zur Seite.

Definition Garantie

Grundsätzlich ist die Garantie eine freiwillige Ergänzung zur Gewährleistung, die meistens vom Hersteller direkt kommt. Sie kann aber auch vom Verkäufer kommen. Die Garantie ist in Sachen Haltbarkeit und Funktion völlig frei gestaltbar. Außerdem spielt der Zustand der Ware, wenn der Käufer sie erhält, keine Rolle. Denn: Die Funktionsfähigkeit und Haltbarkeit wird für einen festgelegten Zeitraum garantiert.

Der Käufer kann eine Garantie-Urkunde in Textform erhalten. In dieser Urkunde sind dann alle wichtigen Angaben enthalten. Dazu gehört der Garantiegeber, die Länge und der Inhalt der Garantie.

Möglich ist auch, dass Hersteller ihre Garantien beschränken. So sind beispielsweise notwendige Ersatzteile bei einer Reparatur inklusive, der Arbeitslohn der Reparatur aber nicht. Und in manchen Garantien sind nur die Ersatzteile inbegriffen, die keinem Verschleiß unterliegen. Allerdings darf eine Garantie niemals die Gewährleistung verringern oder ersetzen.

Definition Gewährleistung

Im Gegensatz zur freiwilligen Garantie ist die Gewährleistung dem Kunden/Käufer gesetzlich zugesichert. Sie wird auch Mängelhaftung oder Mängelbürgschaft genannt. Die Gewährleistung beschreibt, welche Rechte und Ansprüche ein Käufers hat, falls der Verkäufer eine mangelhafte Ware oder Sache geliefert hat.

Die Gewährleistungsfrist beläuft sich auf 24 Monate. Und in diesem Zeitraum ab Kaufdatum haftet der Verkäufer nicht nur für alle Mängel, die schon zum Zeitpunkt des Verkaufs bestanden haben, sondern auch für solche Mängel, die erst später bemerkbar werden.

Damit der Käufer eine Chance hat, seine Rechte durchzusetzen, wird in den ersten sechs Monaten nach Übergabe vermutet, dass die Ware schon zum Lieferzeitpunkt mangelhaft war. Ausnahme: Der Verkäufer kann nachweisen, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Lieferung noch nicht bestand. Bemerkt der Kunde erst nach Ablauf von Sechsmonaten ab Kauf, dass ein Mangel vorliegt, muss er selbst beweisen, dass der Gegenstand schon bei der Übergabe einen Mangel aufwies.

Garantie und Gewährleistung: Hand mit Sprühdose am offenen Computergehäuse. Bild: Pexels/Anete Lusina

War das gekaufte Gerät schon beim Kauf defekt, darf der Verkäufer seit Januar nur noch einen Reparaturversuch unternehmen, danach steht Ihnen ein Neugerät zu. Bild: Pexels/Anete Lusina

Garantie und Gewährleistung – Rechte

Garantie und Gewährleistung – während bei der Garantie meistens der Garantiegeber den Inhalt bestimmt, gibt es bei der Gewährleistung klar definierte Rechte, die der Käufer hat. So hat er bei einem Mangel folgende Möglichkeiten:

  • Anspruch auf Nacherfüllung
  • Rücktrittsrecht
  • Minderung
  • Anspruch auf Schadensersatz

Das vorrangige Recht ist die Nacherfüllung. Entweder wird das defekte Gerät ausgetauscht (Nachlieferung) oder repariert (Nachbesserung). Und: Der Käufer bestimmt, welche Art der Nacherfüllung der Verkäufer erbringen muss. Möglich ist zudem, dass der Käufer den Mangel selbst behebt und vom Verkäufer die entstandene Kosten als Schadensersatzanspruch geltend macht.

Ein weiterer Punkt kommt hinzu: Der Verkäufer muss zwar sämtliche Kosten für Transport, Arbeitsleistung und Materialien tragen, aber wenn unverhältnismäßig hohe Kosten entstehen, darf der Händler die gewählte Art der Nacherfüllung verweigern.

Neues zu Garantie und Gewährleistung

Bereits im Jahr 2021 hat die damalige Bundesjustizministerin Christine Lamprecht längere Gewährleistungsfristen gefordert. Vor allem bei hochwertigen Produkten, wie teuren Handys oder Computern, die langfristig nutzbar sind. Nach ihrem Willen sollte die Gewährleistung mindestens drei Jahre dauern. Bei hochpreisigen Elektrogeräten plante sie eine Gewährleistung, die sich an die zu erwartende Lebensdauer des Geräts richtet. Ihr Ziel: der Wegwerf-Gesellschaft entgegentreten und mehr Nachhaltigkeit schaffen.

Seit Jahresbeginn sind nun neue Gewährleistungsrechte in Kraft getreten. Die wichtigsten Änderungen sind:

  • Waren mit digitalen Elementen erhalten eine Update-Verpflichtung und
  • die Dauer der Annahme, das ein Mängel beim Kauf bereits vorlag, wird von sechs auf zwölf Monate verlängert.

Neu ist außerdem, dass der Verkäufer nur noch einen Versuch zur Reparatur hat. Ist die nicht erfolgreich, können Sie auf ein neues Gerät oder die Rückgabe des Kaufpreises bestehen.

Garantie und Gewährleistung: Schwarzer Hintergrund mit dem Schriftzug Update. Bild: Pexels/Anna Tarazevich

Smartphones, Tablets und Co. sowie Produkte mit digitalen Elementen unterliegen nun der Update-Pflicht. Bild: Pexels/Anna Tarazevich

Updatepflicht für digitale Produkte

Neben den klassischen Produkten wie Smartphone, Tablets und Co. gehören noch eine Reihe weiterer Produkten zu den digitalen Elementen, für die es seit 1. Januar 2022 eine Updatepflicht gibt. Unter anderem:

  • Datenbanken, Cloud-Services, Plattformangebote, Social Media
  • Webanwendungen
  • Mediendownloads (wie E-Books)
  • digitale Fernsehdienste
  • Kommunikationsdienste wie zum Beispiel E-Mail- oder Messenger-Dienste
  • Datenträger, die ausschließlich als Träger digitaler Inhalte dienen (DVDs, CDs, USB-Sticks, Speicherkarten)
  • die Bereitstellung bestimmter elektronischer Dateien im Rahmen des 3D-Drucks von Waren

Für all diese Produkte müssen die Hersteller im Rahmen von Garantie und Gewährleistung demnach Updates und Sicherheitsupdates zur Verfügung stellen. Denn: Smartphone, Tablets und Co. funktionieren nur einwandfrei, wenn die Software auf dem neusten Stand ist.

Allerdings liegt die Installation der Updates in Ihren Händen. Wenn Sie dazu weder Zeit noch Nerven haben, sollten Sie sich an Ihren PC-SPEZIALIST vor Ort wenden. Mit unserem IT-Basisschutz für Firmen und  dem Eins-für-Alles-Paket für Privatanwender sorgen unsere IT-Experten dafür, dass Ihre IT immer auf dem aktuellsten Stand ist. Zudem sorgen wir mit einer Backup-Beratung dafür, dass Sie für eine mögliche Backup-Strategie sensibilisiert werden.

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Verwendete Quellen: Bundesregierung, PCWelt, Channelpartner, BR, Verbraucherzentrale

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