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Elster-Alternative
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Maren Keller, Fr, 15. Jul. 2022
in Aktuelles

Elster-Alternative

Grundbesitzer können Zusatzportal für Grundsteuerreform nutzen

Seit Anfang Juli ist die Überlastung von Elster in aller Munde. Jetzt gibt es eine Elster-Alternative zur Berechnung der neuen Grundsteuer. Der Haken: Nicht alle können sie nutzen.

Wer von der Elster-Alternative profitiert und es es mit der Grundsteuerreform auf sich hat, erfahren Sie hier.

Die Grundsteuer

Eigentum verpflichtet. Und weil da so ist, müssen Haus- und Grundstücksbesitzer für Ihren Besitz Steuern bezahlen, die Grundsteuer. Bindende Grundlage für die Höhe der Steuer ist der Einheitswert, den die Finanzämter für das jeweilige Grundstück festgelegt haben. Das Problem: Die Feststellung des Einheitswertes fand 1964 für Grundstücke in Westdeutschland statt, in Ostdeutschland basieren die Werte auf Feststellungen aus dem Jahr 1935. Zwar hatte der Gesetzgeber 1964 bestimmt, dass der Einheitswert alle sechs Jahre neu berechnet werden müsse, doch geschehen ist dies nie.

Die Folge ist, dass über die Jahre hinweg für gleichartige Grundstücke unterschiedliche Grundsteuern anfallen bzw. dass beispielsweise Häuser aus den Jahren 1960 und 2020 einen identischen Einheitswert haben. Hier sah das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2018 einen Verstoß gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung und erklärte die Vorschriften zur Einheitsbewertung für die Bemessung der Grundsteuer für verfassungswidrig.

Elster-Alternative: Hand mit Stift füllt Zettel für Einkommenssteuererklärung, Bild: StudioLaMagica/stock.adobe.com

Wer seine Steuererklärung abgibt, muss das nicht auf Papier, sondern kann das mittlerweile über das Portal Elster erledigen. Bild: StudioLaMagica/stock.adobe.com

Elster für die Grundsteuer

Auch wenn die Neuberechnung der Grundsteuer erst mit dem 1. Januar 2025 gültig wird, sind schon jetzt alle Haus- und Grundbesitzer aufgefordert, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Und zwar digital via Elster. Etwa 36 Millionen Deutsche sind betroffen. Wie hoch Ihr künftiger Grundsteuerbetrag vermutlich aussieht, können Sie mit dem Grundsteuer-Rechner erfahren.

Wer keinen Computer besitzt, muss sich mit seinem zuständigen Finanzamt auseinandersetzen, um die Grundsteuererklärung analog abzugeben. Übrigens: Die Erklärung nicht abzugeben, ist keine Lösung. Sie ist gesetzlich vorgeschrieben und kann bei Missachtung mit Geldstrafen bis 25.000 Euro geahndet werden.

Seit ersten Juli können Grundbesitzer die notwendigen Daten über die Steuerplattform Elster übermitteln. Eigentlich. Denn der Andrang war so groß, dass die Webseite immer wieder zusammenbrach. Zeitweise ging gar nichts mehr. Mittlerweile läuft Elster wieder rund, aber es gibt mittlerweile auch eine Elster-Alternative.

Elster-Alternative für wen?

Noch bis zum 31. Oktober haben Grundbesitzer die Möglichkeit, ihre Daten zu übermitteln. Dennoch wollten offensichtlich ziemlich viele das bereits in den ersten Tagen erledigen und brachten  damit Elster zum Zusammenbruch.

Zum Glück gibt es eine Elster-Alternative für Privateigentümer. Allerdings nicht für alle. Das zusätzliche Internetportal der Finanzverwaltung heißt Grundsteuererklärung für Privateigentum. Nutzen kann es allerdings nur, wer kein Elster-Konto hat. Wer seine jährliche Einkommenssteuererklärung also über Elster abgibt, für den ist das Portal nichts. Und auch, wer in Hamburg, Niedersachen, Hessen, Baden-Württemberg oder Bayern wohnt, kann das Portal nicht nutzen.

Wer die Bedingungen erfüllt, dem steht die Elster-Alternative zur Verfügung. Es soll ein vereinfachtes Formular sein, das die Daten direkt über die offizielle Elster-Schnittstelle an die Finanzverwaltung übermittelt. Elster müssen Sie dann nicht nutzen.

Elster-Alternative: Hausmodell auf Tisch mit Geldstücken und Person am Taschenrechner. Bild: Tinnakorn/stock.adobe.com

Wer Grundbesitz oder ein Haus hat, muss noch bis zum 31. Oktober Angaben beim Finanzamt machen. Bild: Tinnakorn/stock.adobe.com

Elster-Alternative nutzen – so geht’s!

Daniela Karbe-Geßler vom Bund der Steuerzahler sieht in der Elster-Alternative vor allem den Vorteil, dass kein Elster-Zertifikat benötigt wird. Die Angaben können direkt auf der Homepage eingegeben werden. Mehr als wenige Minuten kostet der Aufwand nicht.

Doch ehe Sie Ihre Daten in der Elster-Alternative eingeben können, müssen Sie eine E-Mail-Adresse sowie Ihre Steuer-ID angeben. Die Steuer-ID finden Sie beispielsweise auf dem letzten Einkommenssteuerbescheid. Sobald diese Daten hinterlegt sind, erhalten Sie vom Finanzamt einen Freischaltcode per Post zugesendet.

Liegt der Code vor, können Sie loslegen und die einzelnen Pflichtangaben eintragen. Um alle Zahlen und Werte zu kennen, verweist das Portal auf entsprechende Infoseiten der Bundesländer zur Ermittlung der Bodenrichtwerte. Zusätzliche Hilfstexte unterstützen Sie bei der Eingabe.

Ziel der neuen Grundsteuer

Auch wenn es lästig ist: Grundbesitzer müssen die Angaben machen, um Bußgeldzahlungen zu entgehen. Dass Informationen gefordert werden, die dem Finanzamt zu einem Großteil bereits vorliegen, mag nerven, ist aber nicht zu ändern.

Dabei ist das Ziel der Reform nicht die Erhöhung der steuerlichen Belastung, sondern die Gleichbehandlung der unterschiedlichen Grundstücke. Unbebaute Grundstücke werden allerdings höher besteuert, um die Besitzer zur Bebauung zu bewegen und so dem Wohnungsmangel entgegen zu wirken, und um Grundstücksspekulationen zu verhindern.

Mieter müssen aktuell nichts tun. Zwar zahlen viele Mieter die Grundsteuer im Rahmen ihrer Nebenkostenabrechnung, aber da die neue Grundsteuer erst ab 2025 erhoben wird, kann sie erst dann in der Nebenkostenabrechnung auftauchen.

Wenn Sie bei Ihrer Einkommenssteuer Geld sparen wollen, geben Sie sie mit einer Steuersoftware beim Finanzamt ab. PC-SPEZIALST in Ihrer Nähe kümmert sich gern um die notwendige Software-Installation.

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Andere Stimmen zum Thema: Golem, ZDF, Grundsteuer, Bundesfinanzministerium

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4 Kommentare

  1. Margitta.schrader@web.de sagt:

    Ich versuche seit Tagen bei Elster mich einzulocken, es ist mir trotz pckenntnissen leider nicht gelungen, einfach zu kompliziert und ehrlich gesagt einfach zum verzweifeln. Was machen die Menschen die so gut wie keine Ahnung haben? Wer hat sich das bloß einfallen lassen. Formulare zuzuschicken wäre wirklich unkomplizierter gewesen, aber dann hätten die Finazämter mehr Arbeit gehabt, denn online ist für das Finanzamt natürlich arbeitsfreundlicher oder?

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Margitta!

      Eine Abfrage online zu gestalten, ist nicht nur weniger arbeitsaufwändig für die Ämter, sondern vor allem auch wesentlich umweltschonender. Rund 36 Millionen Grundbesitzer sind von der Grundsteuerreform betroffen. Wenn die alle einen Brief mit zig Formularen erhalten würden, würde das ziemlich viele Ressourcen und Steuergeld verschwenden. Aber natürlich, dass das Einloggen bei Elster so kompliziert ist, kann nicht Sinn der Sache sein.
      Aus unserer persönlichen Erfahrung heraus können wir Ihnen sagen, dass Menschen, die PC-unerfahren sind oder schlichtweg keinen haben, die Formulare auch per Post bekommen können. Die Finanzämter wollen das zwar nicht so gern und versuchen, das abzuwimmeln, aber die Möglichkeit gibt es.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  2. dorishillebrand@gmx.de sagt:

    Weshalb dieser Aufwand?
    Es ist doch alles bekannt.Hausgroesse,
    Grundstücksgröße,Grundbuchamt,
    Finanzamt,alles ist schon vorhanden.Warum dieser Schwachsinn?
    Müssen Stellen wieder besetzt werden?
    Noch mehr Bürokratie.Haben wir nicht genug Sesselpupser?
    Kein Wunder daß alle über Deutschland lachen!

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Doris!

      Warum dieser Aufwand? Das können wir Ihnen leider auch nicht sagen. Wir können nur anhand der Elster-Alternative eine Möglichkeit zeigen, Elster zu umgehen.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team