14 Feb

Maren Keller,
Mi, 14. Feb. 2018
in Verschiedenes
Mi, 14. Feb. 2018
in Verschiedenes
Fake-Name wieder erlaubt
BGH urteilt endgültig zur Klarnamenpflicht
Aktualisiert am 03.02.2022
Wer gern anonym im Internet unterwegs ist, aber trotzdem Social-Media-Plattformen wie Facebook nutzt, darf auf seinen Klarnamen verzichten. Nach mehreren unterschiedlichen Urteilen steht fest: Facebook muss einen Fake-Name erlauben. Das endgültige Urteil hat nun der BGH gesprochen: Wer vor dem 25. Mai2018 bei Facebook ohne Klarnamen angemeldet war, darf weiterhin den Fake-Namen verwenden. Und Neuanmeldungen?
81