08 Feb

Lena Klaus,
Mi, 8. Feb. 2023
in Für Firmenkunden
Mi, 8. Feb. 2023
in Für Firmenkunden
Abschreibung von IT-Geräten
Sofortabschreibung für Hardware & Software sowie Zubehör nutzen
Die Abschreibung von IT – also mitunter von Hardware, Software und Zubehör – ist seit vergangenem Jahr sowohl vollständig im Anschaffungsjahr als auch wahlweise über mehrere Jahre verteilt möglich. Wie das im Detail aussehen kann und welche Steuereinsparungen sich dadurch ergeben können, verraten wir jetzt.
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