Wen betrifft die EU-Datenschutzgrundverordnung?

Die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) ist eine seit 2018 greifende Verordnung, die für jedes Unternehmen relevant ist, das personenbezogene Daten erhebt, speichert, bearbeitet oder weitergibt. Dazu gehören alle Firmen, die mit Kunden-, Partner- oder Mitarbeiter-Daten zu tun haben. Es ist egal, ob es sich um einen Handwerksbetrieb, einen Dienstleister oder Hersteller handelt: Sie alle müssen ihre Firmendaten rechtskonform absichern. Leider sind die Bestimmungen und Anforderungen nicht gerade einfach und mal eben umgesetzt, sondern äußerst komplex. Nehmen Sie mit uns von PC-SPEZIALIST Kontakt auf und erfahren Sie mehr.

Ein Auszug aus unseren Leistungen

  • Individuelle Beratung zum Thema Datenschutz
  • Ist-Analyse und Handlungsempfehlung
  • Vermittlung eines Datenschutzbeauftragten
  • Unterstützung bei der technischen Umsetzung
  • Dokumentationen der Anforderungen

Gern erstellen wir Ihnen ein individuelles Angebot.

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DSGVO-Beratung bei PC-SPEZIALIST

Lassen Sie sich zu den Anforderungen der Datenschutzgrundverordnung umfassend beraten und auf Wunsch einen Datenschutzbeauftragten vermitteln.

Wir nehmen die Ist-Analyse in Ihrem Betrieb vor und unterstützen Sie professionell bei einer erfolgreichen Umsetzung der DSGVO. Anschließend sprechen wir Ihnen eine klare Handlungsempfehlung zum weiteren Vorgehen aus. Auf Wunsch kümmern wir uns dabei auch um die technische Umsetzung sowie die notwendigen Dokumentationen zur Einhaltung der DSGVO. Nach Absprache übernehmen wir im Anschluss entweder selbst die notwendige Position des „Datenschutzbeauftragten“ oder vermitteln Ihnen einen entsprechend qualifizierten Experten.

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Datenverarbeitung nach DSGVO

Eines der Kernelemente der DSGVO ist ein Modernisierungsansatz für die Personenrechte. Für Mitarbeiter, Partner und Kunden bedeutet dieser Schritt mehr Transparenz, für Firmen ist er jedoch mit deutlich mehr Verwaltungsaufwand verbunden. Immer dann, wenn zum Beispiel personenbezogene Daten verarbeitet, geändert oder anderweitig genutzt werden, muss ein Unternehmen entsprechende Personen oder Personengruppen informieren. Auch, wenn die Daten an Dritte weitergegeben werden, ist dies entsprechend festzuhalten.

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Bußgeldvergabe bei Nichteinhaltung der DSGVO

Firmen müssen, verbunden mit der Datenverarbeitung nach DSGVO, mehr denn je dokumentieren und entsprechend notwendige Sicherheitsmaßnahmen nachweisen, um ihre Daten zu schützen. Zudem müssen die Dokumentationen jederzeit von den Datenschutzaufsichtsbehörden eingesehen werden können. Können Sie das nicht gewährleisten, drohen Ihnen hohe Bußgelder. Mittlerweile wurden von den Behörden schon eine ganze Reihe Bußgelder für Datenschutzverstöße verhängt. Aber auch Abmahnungen werden verschickt, wenn Anforderungen der DSGVO nicht komplett umgesetzt sind. Ist dies bei Ihnen der Fall, sollten Sie auf jeden Fall nachbessern. Vertrauen Sie dabei auf einen IT-Experten von PC-SPEZIALIST. Finden Sie jetzt Ihren PC-SPEZIALIST vor Ort. Wir stehen Ihnen mit einer umfangreichen Beratung zur Seite.

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