Korrekte Archivierung Ihrer E-Mails nach GoBD?
Bereits seit Anfang 2015 gelten für alle Unternehmen die vom Bundesfinanzministerium verordneten GoBD, die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff“. Mit den GoBD werden verschiedene präzise Anforderungen an die revisionssichere (manipulationssichere) Archivierung von elektronischer Korrespondenz gestellt, wozu die E-Mail-Kommunikation zentral gehört. Doch auch nach mehr als fünf Jahren haben sich immer noch nicht alle Kleinunternehmen eingehend mit dem Thema der GoBD beschäftigt. Leider schützt jedoch Unwissenheit nicht vor Strafe: Betriebsprüfungen würden gerade für kleinere Firmen, bei denen die E-Mails nicht rechtskonform archiviert sind, ziemlich übel ausgehen und zu hohen Steuernachzahlungen und Bußgeldern führen.