Geschrieben von Maren Keller

Wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen wollen, kann das viele Gründe haben. Der Mobilfunkvertrag ist zu teuer oder die Vertragslaufzeit endet bald. Vielleicht haben Sie auch Ihr absolutes Traumhandy mit einem tollen Vertrag gesehen, der genau Ihren Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Dann ist es an der Zeit, sich um den aktuellen Handyvertrag zu kümmern. Denn zuerst müssen Sie Ihren vorhandenen Mobilfunkvertrag kündigen.

Das ist nicht schwer, aber es gibt einiges zu beachten. Denn Mobilfunkanbieter zeigen sich sehr geschickt und trickreich darin, die Kunden zu halten. Und das geschieht nicht immer mit sauberen Mitteln. Wir erklären Ihnen, was bei der Kündigung des Handyvertrags zu tun ist, wie Sie Ihre Telefonnummer zum neuen Vertrag mitnehmen und was es zu vermeiden gilt, wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen.

Handyvertrag kündigen – sicher und fristgemäß

Ihren Handyvertrag sicher und fristgerecht zu kündigen, ist ganz einfach, wenn Sie ein paar Punkte befolgen. Welche das sind, zeigen wir Ihnen hier:

  • Das Wichtigste ist, dass Sie dem Mobilfunkvertrag rechtzeitig kündigen. Bei einem Mobilfunkvertrag mit einer Laufzeit über 24 Monaten, muss die Kündigung spätestens drei Monate vor Vertragsende beim Mobilfunkanbieter vorliegen. Ist das nicht der Fall, verlängert sich der Vertrag in der Regel automatisch um 12 Monate. Und eine solche Verlängerung ist meistens zum Nachteil des Kunden, da sich der monatliche Preis oftmals erheblich verteuert oder es bei anderen Mobilfunkanbietern bessere Angebote gibt.
  • Sie müssen Ihren Mobilfunkvertrag unbedingt schriftlich kündigen und am besten als Brief abschicken. Den Handyvertrag per Fax kündigen geht natürlich auch, allerdings gehen Faxe gern einmal verloren. Und den Nachweis, dass Sie rechtzeitig gekündigt haben, müssen Sie im Ernstfall erbringen, was beim Faxversand aber schwierig ist, sodern nicht automatisch ein Sendebericht ausgegeben wird. Eine Kündigung per E-Mail geht nur bei Verträgen, die nach dem 1.10.2016 online abgeschlossen worden sind.
  • Ist die Kündigungsfrist bereits sehr nah, ist es sinnvoll, die Kündigung als Einschreiben zu versenden. Denn damit können Sie nachweisen, dass Sie die Kündigung rechtzeitig abgeschickt haben.
  • Bitten Sie in jedem Fall um eine Bestätigung Ihrer Kündigung. Die Kündigung an sich kann kurz und knapp sein, ein Bestätigungsschreiben sollten Sie aber anfordern. Gibt es von Seiten den Anbieters Ärger, sind Sie mit dem Schreiben auf der sicheren Seite.
  • Die Kündigung muss vollständig sein. Name (Absender und Vertragspartner muss ein und dieselbe Person sein), Adresse, Vertragsnummer, Mobilfunknummer, Kündigungszeitpunkt und aktuelles Datum gehören auf jeden Fall in das Schreiben. Wie Sie das Kündigungsschreiben erstellen, zeigt Ihnen dieses YouTube-Video:

  • Haben Sie Ihre Kündigungsbestätigung erhalten, bewahren Sie sie gut auf. Dann haben Sie sie bei Problemen mit dem Anbieter schnell zur Hand. Am besten legen Sie die Bestätigung zu Ihren übrigen Mobilfunkvertrag-Unterlagen.

Vorlagen zum Kündigen Ihres Mobilfunkvertrags finden Sie unter anderem auf der Webseite Aboalarm. Dort finden Sie kostenlose Vorlagen, um Handy Verträge zu kündigen. Wählen Sie zunächst Ihren Anbieter aus und klicken Sie auf „Jetzt kündigen“. Anschließend vervollständigen Sie das Formular und haben dann die Wahl, direkt über die Webseite zu kündigen oder das Formular auszudrucken und per Post abzuschicken.

Mobilfunkvertrag online kündigen?

Seit Oktober 2016 können Sie einen im Internet abgeschlossenen Mobilfunkvertrag auch online kündigen. Sie können eine E-Mail schreiben und ein eingescanntes PDF Dokument versenden. Dabei gilt laut Verbraucherzentrale Niedersachsen folgendes:

  • Das Kündigungsschreiben ist ohne eigenhändige Unterschrift gültig, wenn der Kündigungswunsch aus dem Schreiben deutlich hervorgeht.
  • Das Schreiben können Sie per E-Mail oder SMS versenden.
  • Handyverträge, die ab 1.10.2016 online abgeschlossen wurden, dürfen auf diese Art gekündigt werden.
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Auch wenn ein Mitarbeiter der Service-Hotline die Kündigung mündlich bestätigt, den Mobilfunkvertrag müssen Sie unbedingt auch schriftlich kündigen.


Mobilfunkvertrag kündigen, Handynummer mitnehmen

Da die Preise für Handytelefonie immer weiter sinken, kommt es vermutlich gar nicht so selten vor, dass Sie Ihren alten Mobilfunkvertrag kündigen möchten. Umständlich ist dabei immer die neue Nummer. Schließlich hat man seine Handynummer meistens gerade im Kopf, wenn es eine neue gibt. Außerdem muss man die neue Handynummer auch den bestehenden Kontakten mitteilen. Doch auch für dieses Problem mit einer neuen Rufnummer gibt es eine Lösung: Sie können Ihre bisherige Handynummer zu fast allen Anbietern mitnehmen. Informieren Sie sich in den AGB Ihres neuen Mobilfunk-Vertragspartners, ob eine Mitnahme möglich ist. Wenn das der Fall ist, können Sie Ihre Rufnummer grundsätzlich in einem Zeitraum von drei Monaten vor bis drei Wochen nach Beendigung des alten Vertrages mitnehmen. Zunächst müssen Sie Ihren bisherigen Handyvertrag kündigen und beim alten Anbieter einen Antrag auf Nummernmitnahme stellen. Die Nummernmitnahme wird Ihnen mit etwa 30 Euro in Rechnung gestellt. Gleichzeitig beantragen Sie beim Abschließen des neuen Vertrages unter Angabe aller wichtigen Daten ebenfalls die Mitnahme der Rufnummer. Wichtig ist hierbei besonders, dass Ihre Daten identisch sind: Rufnummer, Name und Geburtsdatum. Die Rufnummernmitnahme erfolgt nach etwa zwei bis neun Tagen. Den Termin dafür bekommen Sie genannt, eine Mitnahme an Sonn- und Feiertagen ist nicht möglich. Wie die Rufnummermitnahme ohne Komplikationen verläuft, zeigt Ihnen auch noch einmal dieses YouTube-Video:

Mobilfunkvertrag kündigen – Was Sie vermeiden sollten

Wenn Sie Ihren Mobilfunkvertrag kündigen, gibt es einige Fallen, vor denen Sie sich in Acht nehmen sollten:

  • Vertrauen Sie nicht den mündlichen Aussagen der Call-Center-Mitarbeiter. Auch wenn er Ihnen am Telefon freundlich verspricht, mit einem Anruf sei die Kündigung bereits erledigt, sollten Sie darauf nicht vertrauen. Kündigen Sie auf jeden Fall schriftlich.
  • Beachten Sie unbedingt die Kündigungsfristen. Wenn es nur noch drei Monate bis zum Vertragsende sind, kann es für Ihre Kündigung bereits zu spät sein. Kündigen Sie nicht erst auf den letzten Drücker, denn Anbieter akzeptieren die Kündigung in der Regel nur, wenn sie bei einer 24-monatigen Laufzeit spätestens drei Monate vor Vertragsende bei ihnen angekommen ist.
  • Fallen Sie nicht auf die Tricks der Anbieter herein. Manche Mobilfunkanbieter versuchen, die Kündigung rückgängig zu machen. Etwa indem sie schreiben: „Im Zusammenhang mit Ihrer Kündigung sind noch Fragen offen. Wir werden Sie kontaktieren.“ Gehen Sie darauf nicht ein, sonst haben Sie ganz schnell wieder einen teuren Handyvertrag abgeschlossen. Wenn Sie eine Kündigungsbestätigung bekommen haben, gilt sie. Wollen Sie einen neuen Vertrag aushandeln, informieren Sie sich vorher über Handytarife, beispielsweise bei Beste Handytarife.

Wenn Sie Hilfe bei der Kündigung Ihres Mobilfunkvertrages bei der Einrichtung Ihres neuen Smartphones benötigen, kommen Sie zu einem PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe. Wir helfen Ihnen mit dem Startklar-Service und der Datenübertragung.

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