1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
    1.1 OFIS erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur nach den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn
    OFIS diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
    1.2 Alle auf Websites, in Prospekten, der Werbung und freibleibenden Angeboten erfolgten Angaben stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistungen.
    1.3 Geschlossene Verträge verpflichten den Kunden, die bestellten Lieferungen und Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen abzunehmen und unmittelbar ohne Abzug zu vergüten.

  2. Widerrufsrecht
    2.1. Nur als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB hat der Kunde ein Widerrufsrecht gegenüber OFIS. Er kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses, wenn der Vertrag auf die Erbringung einer Dienstleistung gerichtet ist. Ist der Vertrag auf die Lieferung von Waren gerichtet, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer der Ware ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Firma OFIS, Inhaber Oliver Fuhrmann, Turmgasse 34, 69181 Leimen, Telefax 06224-927858, E-Mail info@ofis-online.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
    2.2. Im Falle des Widerrufs hat OFIS dem Kunden alle Zahlungen, die OFIS von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von OFIS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei OFIS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet OFIS dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. OFIS kann die Rückzahlung verweigern, bis OFIS die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
    2.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 7 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde OFIS über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an OFIS zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 7 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
    2.4. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
    2.5. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er OFIS einen angemessenen Betrag für die von OFIS bereits erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Der Betrag bemisst sich an dem Anteil der Dienstleistungen, die OFIS bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde OFIS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, erbracht hat, im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
    2.6. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, wie Software, Halbleiter, Printmedien. Es gilt auch nicht für Verträge von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder in den anderen Fällen des § 312 g Abs. 2 BGB.

  3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
    3.1 Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands. Maßgeblich ist jeweils der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis. Bei Leistungen ist mangels anderer Vereinbarung die übliche Vergütung gemäß der bei Vertragsabschluss aktuellen OFIS-Preisliste zu entrichten. Die Preise verstehen sich ohne Software, gesondertes Zubehör, Installationen, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Reparatur durch den Hersteller erfolgt. Bei von OFIS nicht zu vertretenden Preiserhöhungen durch Lieferanten bzw. Weltmarktpreiserhöhung insbesondere bei Speicherchips und zugehörigen Produkten, behält sich OFIS vor, vom Vertrag zurückzutreten oder nach Absprache mit dem Kunden eine Preisanpassung bis max. 4% vorzunehmen. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Benachrichtigung über eine Preiserhöhung vom Vertag schriftlich zurücktreten.
    3.2 Erbringt OFIS für den Kunden Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung nach Arbeitseinheiten. Eine Arbeitseinheit ist eine Viertelstunde (15 Minuten). Berechnet wird jede begonnene Arbeitseinheit.
    3.3 Fahrtkosten werden nach Aufwand gesondert nach Vereinbarung oder der jeweils bei Leistungserbringung gültigen Preisliste berechnet.
    3.4 Lieferungen sind grundsätzlich Zug um Zug zahlbar. OFIS versendet Ware absprachegemäß entweder per Vorkasse, Banklastschrift oder Nachnahme.
    3.5 Bei Bestellungen über einen Auftragswert von mehr als € 500,00 inkl. Mehrwertsteuer kann OFIS bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtumsatzes inkl. Mehrwertsteuer verlangen.
    3.6 Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu erbringen. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem OFIS über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Annahme von Schecks gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn nach Vorlage des Schecks innerhalb angemessener Frist dieser eingelöst und OFIS gutgeschrieben ist.
    3.7 Bei Zahlungsverzug ist OFIS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere höherer Zinsen aus anderem Rechtsgrund bleibt vorbehalten.
    3.8 Tritt im Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung von Leistungen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, ist OFIS berechtigt, die weitere Vertragsausführung zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden sämtliche Forderungen gegen ihn, gleich ob sie schon in Rechnung gestellt worden sind oder nicht, sofort fällig.
    3.9 Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3.10 Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich am Anfang des Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist.

  1. Lieferbedingungen, Termine, Fristen
    4.1 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk. OFIS wählt nach eigenem Ermessen den für den Kunden sichersten Versandweg. Die Gefahr geht in solchen Fällen mit Übergabe der Ware an den jeweiligen Frachtführer auf den Kunden über, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Lieferung dem Frachtführer und OFIS zu melden.
    4.2 OFIS ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
    4.3 Der Beginn vereinbarter Lieferfristen oder Fertigstellungsfristen setzt die Abklärung aller für die Einhaltung erforderlichen technischen Fragen voraus. Dies gilt insbesondere für Mitwirkungspflichten des Kunden. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine hat der Kunde
    OFIS eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geschuldeten vertraglichen Leistung einzuräumen. In Fällen höherer Gewalt sowie sonstigen, von OFIS nicht zu vertretenden Umständen ist OFIS von der Haftung wegen Nichteinhaltung vereinbarter Fristen befreit. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Termine und Fristen. Die Erbringung von Leistungen erfolgt grundsätzlich an Werktagen innerhalb üblicher Geschäftszeiten.
    4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist OFIS berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, wenn dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

  2. Eigentumsvorbehalt, Rücktritt
    5.1 OFIS behält sich an allen Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
    5.2 Vor Eigentumsübergang an den Kunden ist eine Verpfändung,
    Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von OFIS nicht zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, OFIS unverzüglich anzuzeigen, wenn Dritte auf die Lieferungen Anspruch erheben.
    5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OFIS berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen, wenn OFIS vom Vertrag zurückgetreten ist. Nach Rücknahme ist
    OFIS zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. OFIS ist insbesondere bei Software berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen.
    5.4 Ist der Kunde Kaufmann, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt OFIS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ihm berechneten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der OFIS-Forderung ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
    OFIS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
    OFIS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann OFIS verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sämtliche zum Einzug erforderlichen Informationen sowie die dazu gehörigen Unterlagen OFIS überlässt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
    6. Mitwirkungspflichten des Kunden
    6.1 Erfordert die Erbringung vereinbarter Leistungen eine Mitwirkung des Kunden, hat dieser sicherzustellen, dass OFIS alle erforderlichen und zweckmäßigen Informationen und Daten rechtzeitig sowie in erforderlicher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird im Fall von Programmierarbeiten OFIS die erforderlichen Rechnerleistungen, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und im ausreichenden Umfang zur Verfügung stellen, sofern OFIS diese rechtzeitig anfordert.
    6.2 Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten ebenso wie die Verantwortung für hieraus entstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung.
    6.3 Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. OFIS wird im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
    6.4 Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
    6.5 Die vertraglichen Leistungen werden soweit als möglich per Fernwartung erbracht. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung und ist insbesondere auf die Vorschrift des § 11 Abs. 5 BDSG hingewiesen.

  3. Mängelrechte, Mängelhaftung, Schadensersatz
    7.1 Die Ansprüche des Kunden gegen OFIS bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß stellt keinen Mangel dar.
    7.2 Für Mängelrechte bei Lieferungen und Werkleistungen gilt eine Verjährungsfrist von 24 Monaten bei Lieferungen an Verbraucher, von 12 Monaten bei Lieferungen und Werkleistungen an Unternehmer. Bei Werkleistungen beginnt die Frist ab Abnahme. Die gesetzlich vorgesehene Frist für Rückgriffsansprüche sowie Ansprüche aus Personenschäden steht dem Kunden ungekürzt zu. Herstellergarantien, die dem Kunden besondere Rechte, auch über die genannten Fristen hinausgehend, einräumen, bleiben dem Kunden unabhängig hiervon erhalten.
    7.3 Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, OFIS die in Erscheinung tretenden Mängelsymptome präzise zu beschreiben und defekte Geräte oder Teile zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Die den Unternehmer treffende kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB mit ihren Folgen im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge bleibt unberührt. Im Rahmen der Nachbesserung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von OFIS über.
    7.4 Mängelrechte des Kunden erlöschen, wenn er die Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von OFIS bzw. des Herstellers der Ware nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt, Änderungen vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der ursprünglichen Spezifikation entsprechen.
    7.5 Stellt sich heraus, dass OFIS wegen vom Kunden behaupteter Mängel Leistungen erbringt, die nicht durch Mängelrechte begründet waren, hat der Kunde OFIS den hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten, wenn die unberechtigte Inanspruchnahme vom Kunden zu vertreten war.
    7.6 OFIS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OFIS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet OFIS nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden; die Haftung ist dann auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
    7.7 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OFIS nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.8 Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.10 Sofern die vertragliche Haftung von OFIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OFIS.
7.11 Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich. Der Kunde hat vor der Installation der von OFIS erworbenen Ware (Hardware/Software) oder vor Beginn der Installationsarbeiten durch OFIS eine aktuelle und umfassende Datensicherung vorzunehmen. OFIS ist zur Datensicherung nicht verpflichtet und OFIS haftet nicht 

1. Geltungsbereich, Vertragsabschluss
1.1 OFIS erbringt sämtliche Lieferungen und Leistungen nur nach den nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur gültig, wenn
OFIS diesen ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
1.2 Alle auf Websites, in Prospekten, der Werbung und freibleibenden Angeboten erfolgten Angaben stellen lediglich eine Einladung an den Kunden dar, eine verbindliche Bestellung abzugeben. Die Annahme der Bestellung erfolgt durch Auftragsbestätigung, Lieferung oder Ausführung der Leistungen.
1.3 Geschlossene Verträge verpflichten den Kunden, die bestellten Lieferungen und Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen abzunehmen und unmittelbar ohne Abzug zu vergüten.

2. Widerrufsrecht
2.1. Nur als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB hat der Kunde ein Widerrufsrecht gegenüber OFIS. Er kann den Vertrag innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses, wenn der Vertrag auf die Erbringung einer Dienstleistung gerichtet ist. Ist der Vertrag auf die Lieferung von Waren gerichtet, beginnt die Widerrufsfrist an dem Tag, an dem der Kunde oder ein von ihm benannter Dritter, der nicht der Beförderer der Ware ist, die letzte Ware in Besitz genommen hat. Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Kunde die Firma OFIS, Inhaber Oliver Fuhrmann, Turmgasse 34, 69181 Leimen, Telefax 06224-927858, E-Mail info@ofis-online.com, mittels einer eindeutigen Erklärung (zum Beispiel ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Der Kunde kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Kunde die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
2.2. Im Falle des Widerrufs hat OFIS dem Kunden alle Zahlungen, die OFIS von ihm erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass der Kunde eine andere Art der Lieferung als die von OFIS angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt hat) unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrages bei OFIS eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet OFIS dasselbe Zahlungsmittel, das der Kunde bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn mit dem Kunden wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden dem Kunden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. OFIS kann die Rückzahlung verweigern, bis OFIS die Waren wieder zurückerhalten hat oder bis der Kunde den Nachweis erbracht hat, dass er die Waren zurückgesandt hat, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
2.3. Der Kunde hat die Ware unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen 7 Tagen ab dem Tag, an dem der Kunde OFIS über den Widerruf dieses Vertrages unterrichtet hat, an OFIS zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn der Kunde die Waren vor Ablauf der Frist von 7 Tagen absendet. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
2.4. Der Kunde muss für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
2.5. Hat der Kunde verlangt, dass die Dienstleistung während der Widerrufsfrist beginnen soll, so hat er OFIS einen angemessenen Betrag für die von OFIS bereits erbrachten Dienstleistungen zu bezahlen. Der Betrag bemisst sich an dem Anteil der Dienstleistungen, die OFIS bis zu dem Zeitpunkt, in welchem der Kunde OFIS von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrages unterrichtet hat, erbracht hat, im Verhältnis zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Leistungen.
2.6. Ein Widerrufsrecht besteht nicht bei Lieferungen von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind, wie Software, Halbleiter, Printmedien. Es gilt auch nicht für Verträge von Computersoftware in einer versiegelten Packung, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde oder in den anderen Fällen des § 312 g Abs. 2 BGB.

3. Preise, Zahlung, Aufrechnung
3.1 Alle genannten Preise, auch für Verpackung und Versand, gelten nur innerhalb Deutschlands. Maßgeblich ist jeweils der bei Vertragsabschluss vereinbarte Preis. Bei Leistungen ist mangels anderer Vereinbarung die übliche Vergütung gemäß der bei Vertragsabschluss aktuellen OFIS-Preisliste zu entrichten. Die Preise verstehen sich ohne Software, gesondertes Zubehör, Installationen, Schulung und sonstige Nebenleistungen, soweit nicht schriftlich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Dies gilt auch, wenn die Reparatur durch den Hersteller erfolgt. Bei von OFIS nicht zu vertretenden Preiserhöhungen durch Lieferanten bzw. Weltmarktpreiserhöhung insbesondere bei Speicherchips und zugehörigen Produkten, behält sich OFIS vor, vom Vertrag zurückzutreten oder nach Absprache mit dem Kunden eine Preisanpassung bis max. 4% vorzunehmen. Der Kunde kann innerhalb einer Frist von 2 Wochen nach Benachrichtigung über eine Preiserhöhung vom Vertag schriftlich zurücktreten.
3.2 Erbringt OFIS für den Kunden Leistungen, die nach Aufwand abgerechnet werden, erfolgt die Abrechnung nach Arbeitseinheiten. Eine Arbeitseinheit ist eine Viertelstunde (15 Minuten). Berechnet wird jede begonnene Arbeitseinheit.
3.3 Fahrtkosten werden nach Aufwand gesondert nach Vereinbarung oder der jeweils bei Leistungserbringung gültigen Preisliste berechnet.
3.4 Lieferungen sind grundsätzlich Zug um Zug zahlbar. OFIS versendet Ware absprachegemäß entweder per Vorkasse, Banklastschrift oder Nachnahme.
3.5 Bei Bestellungen über einen Auftragswert von mehr als € 500,00 inkl. Mehrwertsteuer kann OFIS bei Vertragsabschluss eine Anzahlung von mindestens 25 % des Gesamtumsatzes inkl. Mehrwertsteuer verlangen.
3.6 Zahlungen sind mangels abweichender Vereinbarung sofort nach Lieferung bzw. Erbringung der Leistung und Rechnungsstellung ohne Abzug zu erbringen. Die Zahlung gilt an dem Tag als erfolgt, an dem OFIS über den geschuldeten Betrag verfügen kann. Bei der Annahme von Schecks gilt die Zahlung dann als erfolgt, wenn nach Vorlage des Schecks innerhalb angemessener Frist dieser eingelöst und OFIS gutgeschrieben ist.
3.7 Bei Zahlungsverzug ist OFIS berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz gegenüber Verbrauchern, in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz gegenüber Unternehmen zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere höherer Zinsen aus anderem Rechtsgrund bleibt vorbehalten.
3.8 Tritt im Zeitpunkt der Lieferung bzw. der Erbringung von Leistungen eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Kunden ein, ist OFIS berechtigt, die weitere Vertragsausführung zu verweigern, bis der Kunde die Gegenleistung bewirkt oder Sicherheit für sie leistet. Gerät der Kunde mit Zahlungen in Verzug, werden sämtliche Forderungen gegen ihn, gleich ob sie schon in Rechnung gestellt worden sind oder nicht, sofort fällig.
3.9 Entgelte und Berechnungszeiträume ergeben sich aus der Auftragsbestätigung.

3.10 Wiederkehrende laufende Entgelte (Monatsentgelte, Mietzahlungen etc.) werden monatlich am Anfang des Monats fällig, sofern mit dem Kunden nichts Abweichendes vereinbart ist.

4. Lieferbedingungen, Termine, Fristen
4.1 Der Versand erfolgt grundsätzlich auf Kosten und Gefahr des Kunden ab Werk. OFIS wählt nach eigenem Ermessen den für den Kunden sichersten Versandweg. Die Gefahr geht in solchen Fällen mit Übergabe der Ware an den jeweiligen Frachtführer auf den Kunden über, unabhängig davon, wer die Transportkosten trägt. Transportschäden hat der Kunde unverzüglich nach Lieferung dem Frachtführer und OFIS zu melden.
4.2 OFIS ist zu zumutbaren Teillieferungen berechtigt.
4.3 Der Beginn vereinbarter Lieferfristen oder Fertigstellungsfristen setzt die Abklärung aller für die Einhaltung erforderlichen technischen Fragen voraus. Dies gilt insbesondere für Mitwirkungspflichten des Kunden. Bei Nichteinhaltung vereinbarter Termine hat der Kunde
OFIS eine angemessene Nachfrist zur Erbringung der geschuldeten vertraglichen Leistung einzuräumen. In Fällen höherer Gewalt sowie sonstigen, von OFIS nicht zu vertretenden Umständen ist OFIS von der Haftung wegen Nichteinhaltung vereinbarter Fristen befreit. Nachträgliche Änderungs- oder Ergänzungswünsche des Kunden führen zu einer angemessenen Verlängerung vereinbarter Termine und Fristen. Die Erbringung von Leistungen erfolgt grundsätzlich an Werktagen innerhalb üblicher Geschäftszeiten.
4.4 Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist OFIS berechtigt, den insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Lieferung geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, wenn dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät.

5. Eigentumsvorbehalt, Rücktritt
5.1 OFIS behält sich an allen Lieferungen das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung vor.
5.2 Vor Eigentumsübergang an den Kunden ist eine Verpfändung,
Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von OFIS nicht zulässig. Der Kunde ist verpflichtet, OFIS unverzüglich anzuzeigen, wenn Dritte auf die Lieferungen Anspruch erheben.
5.3 Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist OFIS berechtigt, die Lieferung zurückzunehmen, wenn OFIS vom Vertrag zurückgetreten ist. Nach Rücknahme ist
OFIS zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Kunden – abzüglich angemessener Verwertungskosten – anzurechnen. OFIS ist insbesondere bei Software berechtigt, dem Kunden das Nutzungsrecht zu entziehen.
5.4 Ist der Kunde Kaufmann, ist er berechtigt, die gelieferte Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt OFIS jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des ihm berechneten Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) der OFIS-Forderung ab, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von
OFIS, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.
OFIS verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus dem vereinnahmten Erlös nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und kein Antrag auf Eröffnung eines Vergleichs- oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies jedoch der Fall, kann OFIS verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, sämtliche zum Einzug erforderlichen Informationen sowie die dazu gehörigen Unterlagen OFIS überlässt und seinen Schuldnern die Abtretung mitteilt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1 Erfordert die Erbringung vereinbarter Leistungen eine Mitwirkung des Kunden, hat dieser sicherzustellen, dass OFIS alle erforderlichen und zweckmäßigen Informationen und Daten rechtzeitig sowie in erforderlicher Qualität zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde wird im Fall von Programmierarbeiten OFIS die erforderlichen Rechnerleistungen, Testdaten und Datenerfassungskapazitäten rechtzeitig und im ausreichenden Umfang zur Verfügung stellen, sofern OFIS diese rechtzeitig anfordert.
6.2 Kommt der Kunde Mitwirkungspflichten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig nach, trägt er die Nachteile und Mehrkosten ebenso wie die Verantwortung für hieraus entstehende Verzögerungen bei der Leistungserbringung.
6.3 Der Kunde trägt selbst die Verantwortung dafür, dass eine aktuelle und angemessene Datensicherung in geeigneter Form betrieben wird und eine zeitnahe und wirtschaftlich vernünftige Wiederherstellung von verlorengegangenen Daten gewährleistet ist. Insbesondere bei Neueinrichtungen und vor Beginn von Wartungs- und Reparaturarbeiten hat der Kunde in seinem Interesse eine Datensicherung durchzuführen. OFIS wird im Allgemeinen jedoch darauf hinweisen, wann eine Datensicherung notwendig ist.
6.4 Der Kunde hat angemessene und dem Stand der Technik entsprechende Schutzmaßnahmen zu treffen, um eine Beeinträchtigung von Daten durch Computerviren oder ähnliche Phänomene, die eine Unbrauchbarmachung von Daten herbeiführen, zu verhindern.
6.5 Die vertraglichen Leistungen werden soweit als möglich per Fernwartung erbracht. Der Kunde trägt die Verantwortung für die datenschutzrechtliche Zulässigkeit der Fernwartung und ist insbesondere auf die Vorschrift des § 11 Abs. 5 BDSG hingewiesen.

7. Mängelrechte, Mängelhaftung, Schadensersatz
7.1 Die Ansprüche des Kunden gegen OFIS bei Mängeln richten sich nach den gesetzlichen Regelungen sofern nachstehend nichts anderes geregelt ist. Normaler, gebrauchstypischer Verschleiß stellt keinen Mangel dar.
7.2 Für Mängelrechte bei Lieferungen und Werkleistungen gilt eine Verjährungsfrist von 24 Monaten bei Lieferungen an Verbraucher, von 12 Monaten bei Lieferungen und Werkleistungen an Unternehmer. Bei Werkleistungen beginnt die Frist ab Abnahme. Die gesetzlich vorgesehene Frist für Rückgriffsansprüche sowie Ansprüche aus Personenschäden steht dem Kunden ungekürzt zu. Herstellergarantien, die dem Kunden besondere Rechte, auch über die genannten Fristen hinausgehend, einräumen, bleiben dem Kunden unabhängig hiervon erhalten.
7.3 Der Kunde ist im Falle einer Mängelrüge verpflichtet, OFIS die in Erscheinung tretenden Mängelsymptome präzise zu beschreiben und defekte Geräte oder Teile zur Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen. Die den Unternehmer treffende kaufmännische Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB mit ihren Folgen im Falle einer unterlassenen oder verspäteten Mängelrüge bleibt unberührt. Im Rahmen der Nachbesserung ersetzte Teile gehen in das Eigentum von OFIS über.
7.4 Mängelrechte des Kunden erlöschen, wenn er die Betriebs- oder Wartungsempfehlungen von OFIS bzw. des Herstellers der Ware nicht oder nicht ordnungsgemäß befolgt, Änderungen vornimmt, Teile auswechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht der ursprünglichen Spezifikation entsprechen.
7.5 Stellt sich heraus, dass OFIS wegen vom Kunden behaupteter Mängel Leistungen erbringt, die nicht durch Mängelrechte begründet waren, hat der Kunde OFIS den hierdurch entstehenden Aufwand zu vergüten, wenn die unberechtigte Inanspruchnahme vom Kunden zu vertreten war.
7.6 OFIS haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von OFIS oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Für leicht fahrlässig verursachte Schäden haftet OFIS nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden; die Haftung ist dann auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt. Die gesetzliche Haftung für Personenschäden sowie die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleiben unberührt.
7.7 Bei leichter Fahrlässigkeit haftet OFIS nur, wenn vertragswesentliche Pflichten verletzt werden (sog. Kardinalpflichten). Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

7.8 Soweit eine Haftung dem Grunde nach besteht, ist die Ersatzpflicht auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

7.9 Weitergehende Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen.

7.10 Sofern die vertragliche Haftung von OFIS ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Arbeitnehmer, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von OFIS.
7.11 Der Kunde ist für die Datensicherung verantwortlich. Der Kunde hat vor der Installation der von OFIS erworbenen Ware (Hardware/Software) oder vor Beginn der Installationsarbeiten durch OFIS eine aktuelle und umfassende Datensicherung vorzunehmen. OFIS ist zur Datensicherung nicht verpflichtet und OFIS haftet nicht für Schäden, die durch Fehlen einer ordnungsgemäßen Datensicherung entstehen. Bei Verlust von Daten haftet OFIS nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und wird auf den Ersatz des typischen Wiederherstellungsaufwandes beschränkt, der auch bei regelmäßiger entsprechender Datensicherung eingetreten wäre. Dies gilt nicht, wenn der Kunde OFIS schriftlich zur Datensicherung ausdrücklich beauftragt hat.

 

8. Nutzungsrechte an Software, Schutzrechte Dritter
8.1 Alle Rechte an speziell für Kunden gefertigte oder erstellter Software – insbesondere das Urheberrecht – verbleiben bei OFIS bzw. den Urhebern. Dies gilt auch, soweit Software durch Vorgaben oder Mitarbeit des Kunden erstellt wurde. Dem Kunden stehen an der Software nur die in Ziffer 8.3 und Ziffer 8.4 genannten nicht ausschließlichen Nutzungsrechte zu.
8.2 Untersagt ist insbesondere jedes nicht ausdrücklich oder gesetzlich erlaubte Kopieren von Software, jedes nicht ausdrücklich oder gesetzlich erlaubte Weitergeben der Software und das Entwickeln ähnlicher Software unter Einsatz der dem Kunden gelieferten Software als Vorlage.
8.3 Der Kunde erhält an Software ein einfaches Nutzungsrecht in dem Umfang des dem Vertrag zugrunde liegenden Nutzungszwecks. Das Nutzungsrecht ist auf die im Vertrag genannten Softwareprodukte beschränkt. Der Kunde darf für die Datensicherung erforderliche Sicherungskopien erstellen. Eine Sicherungskopie auf einen beweglichen Datenträger ist als solche zu kennzeichnen und mit dem Urheberrechtsvermerk des Originaldatenträgers zu versehen.
8.4 Änderungen, Erweiterungen und Umarbeitungen der Software darf der Kunde nur durchführen, soweit dies durch das Urheberrechtsgesetz oder durch die mit ihm getroffenen Sondervereinbarungen ausdrücklich erlaubt ist.
8.5 Erhält der Kunde z.B. bei Nachbesserung oder Pflege Software, welche die ihm überlassene Software ersetzt, so erlöschen an der ersetzten Software seine Nutzungsrechte, sobald er die neue Software einsetzt.
8.6 Jede Nutzung der Software, die über die Regelungen in diesen Geschäftsbedingungen oder die Lizenzbedingungen der Hersteller hinausgeht, bedarf der schriftlichen Zustimmung der Berechtigten. Erfolgt die Nutzung ohne diese Zustimmung, bleibt es OFIS bzw. den Herstellern der Software vorbehalten, Schadensersatz bzw. die für weitergehende Nutzung anfallenden Gebühren laut aktueller Preisliste dem Kunden in Rechnung zu stellen.
8.7 Wenn ein Dritter Ansprüche behauptet, die der dem Kunden vertraglich eingeräumten Nutzung entgegenstehen, hat der Kunde dies OFIS unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Er wird Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von OFIS anerkennen. OFIS ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen notwendigen Kosten und Schäden freizustellen.
8.8 Bei der Herausgabe von Software gelten über die Bedingungen von OFIS hinaus die besonderen Lizenz- und sonstigen Bedingungen des Herstellers. Mit der Entgegennahme der Software erkennt der Käufer deren Geltung ausdrücklich an. Software kann aus lizenzrechtlichen Gründen weder umgetauscht noch gem. § 12 zurückgenommen werden. OFIS kann weder für Fehler, Defekte noch Probleme, die durch Software entstehen, haftbar gemacht werden und Gewährleistung übernehmen. Dienstleistungen an Software sind von der Gewährleistung ausgeschlossen.

9. Datenschutz und Geheimhaltung
9.1 OFIS weist den Kunden darauf hin, dass die im Rahmen des Vertragsschlusses aufgenommenen Daten gemäß der EU-DSGVO, dem Bundesdatenschutzgesetzt (BDSG) und dem Teledienstdatenschutzgesetz (TDDSG) von OFIS zur Erfüllung der Verpflichtungen aus den mit dem Kunden geschlossenen Verträgen erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Diese Daten können auch zum Zweck von Bonitätsprüfungen an Beauftragte und gemäß § 11 BDSG sorgfältig ausgesuchte Partner und Erfüllungsgehilfen von OFIS übermittelt werden. Der Kunde hat im Rahmen der geltenden gesetzlichen Bestimmungen jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über die gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung und hat ggf. ein Recht auf Berichtigung oder Löschung dieser Daten. Hierzu sowie zu weiteren Fragen zum Thema personenbezogene Daten können Sie sich jederzeit an OFIS wenden.
9.2 Über alle OFIS bekannt gewordenen Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des Kunden wird OFIS auch über die Vertragslaufzeit hinaus Stillschweigen bewahren.

9.4 Alle von OFIS beauftragten Personen werden entsprechend
§ 5 BDSG belehrt und zur Verschwiegenheit verpflichtet.

10. Gewährleistung
Gewährleistungsansprüche verjähren bei Verbrauchern nach 24 Monaten und bei Unternehmern innerhalb 12 Monaten ab Lieferdatum. Nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde OFIS wegen eines Mangels nur in Anspruch nehmen, sofern OFIS diesen Mangel arglistig verschwiegen hat. Bei einem Unternehmer gelten im Übrigen die §§ 377ff HGB. Handelt es sich bei den Liefergegenständen um gebrauchte Gegenstände und werden diese ausdrücklich als gebrauchte Gegenstände an den Kunden veräußert, so verjähren die Gewährleistungsansprüche nach 12 Monaten. Bei Unternehmern ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Nimmt der Kunde OFIS auf Gewährleistung in Anspruch und stellt sich heraus, dass ein Gewährleistungsanspruch nicht besteht (z.B. Anwenderfehler, unsachgemäße Behandlung des Kaufgegenstandes, Nichtbestehen eines Mangels), so hat der Kunde alle im Zusammenhang mit der Überprüfung des Kaufgegenstandes entstehenden Kosten zu ersetzen, sofern er sie grob fahrlässig oder vorsätzlich zu vertreten hat. Soweit der Hersteller für die gelieferte Ware eine freiwillige Garantie gegenüber dem Käufer gewährt wird, richten sich Art und Umfang der Garantieleistungen ausschließlich nach dem Inhalt der Herstellergarantie. Aus dieser Garantie kann ausschließlich der Hersteller in Anspruch genommen werden. Die Produktbilder entsprechen nicht immer einer Originalabbildung. Angaben in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Anzeigen, Internetseiten und anderen Veröffentlichungen sind unverbindlich, wenn Sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt sind. Für die Produktinformationen/Daten übernimmt OFIS keine Haftung. Falls in der Bezeichnung des Produktes „bulk“ enthalten ist, kann das mitgelieferte Zubehör variieren. Ist der Liefergegenstand zu der Zeit, zu der die Gefahr auf den Käufer übergeht, mit einem Fehler behaftet oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so ist OFIS zur Beseitigung des Mangels oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache berechtigt. Sofern es dem Käufer zumutbar ist, ist OFIS zur zweimaligen Nachbesserung ein und desselben Mangels berechtigt. Stellt der Käufer eine angemessene Nachfrist zur Beseitigung vorhandener Mängel und schlägt diese Beseitigung zweimalig fehl, so hat der Käufer einen Anspruch auf Rücktritt vom Kaufvertrag oder eine angemessene Minderung des vereinbarten Kaufpreises. Im Fall einer Rücknahme des Liefergegenstandes ist dieser vollständig, insbesondere mit dem gesamten Zubehör und der Originalverpackung sowie der Originalrechnung zurückzugeben. Ansonsten erfolgt eine angemessene Aufrechnung auf den Kaufpreis. Offensichtliche Mängel hat der Käufer spätestens innerhalb 1 Woche bei dem Verkäufer entweder schriftlich anzuzeigen oder von ihm aufnehmen zu lassen. Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit steht, dass * der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht worden ist oder * in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder * der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder * der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat. Natürlicher Verschleiß ist von der Gewährleistung ausgeschlossen. (insbesondere: Toner, Tintenpatronen, CD-Rohlinge, DVD-Rohlinge, Disketten, Magnetbänder oder sonstige Medien, sowie Produkte dessen Haltbarkeitsdatum abgelaufen ist.)

11. Verletzung von Urheberrechten und gewerblichen Schutzrechten Dritter

Wird der Kunde wegen Verletzung von Rechten Dritter oder auf Unterlassung der Weiterbenutzung des Liefergegenstandes in Anspruch genommen, so hat er OFIS unverzüglich darüber zu informieren. Ist der Liefergegenstand mit Rechten Dritter, die gegen den Kunden geltend gemacht werden können, behaftet (Rechtsmangel), so ist OFIS berechtigt, den Rechtsmangel innerhalb angemessener Frist durch entsprechende Änderung oder Ersatzlieferung zu beseitigen, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. Hierdurch entstehende Kosten trägt OFIS. Anderenfalls ist der Kunde berechtigt, die gesetzlichen Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

 

12. Beauftragung Dritter
OFIS darf Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auch durch geeignete Dritte ausüben lassen, ohne dass OFIS hierdurch aus der Verantwortung entlassen wird. Unter diesen Voraussetzungen stimmt der Kunde einer solchen Vertragsübernahme schon jetzt zu.

13. Abtretung, Aufrechnung, Zurückbehaltungsrechte

13.1 OFIS ist berechtigt, die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit dem Kunden an ein Konzernunternehmen im Sinne von § 15 Aktiengesetz zu übertragen. Der Kunde kann die Rechte und Pflichten aus einem Vertrag mit OFIS nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auf Dritte übertragen.

13.2 Das Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

13.3 Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten aus anderen als auf dem jeweiligen Vertrag beruhenden Ansprüchen ist ausgeschlossen.

 

14. Vertragsbeginn, Laufzeit, Kündigung

14.1 Der Vertrag zwischen OFIS und dem Kunden beginnt mit dem in der Auftragsbestätigung genannten Datum.

14.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann ein Vertrag von jeder Partei mit einer Frist von 2 Wochen zum Ende eines Kalendermonats schriftlich gekündigt werden. Für die Kündigung einzelner Leistungen oder Verfahren gilt dies entsprechend.

14.3 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für die Aufhebung oder Änderung des Schriftformerfordernisses.

 

  1. Gerichtsstand, anwendbares Recht, Teilunwirksamkeit
    15.1 Gerichtsstand für sämtliche Rechtsstreitigkeiten ist das am Geschäftssitz von OFIS zuständige Gericht, wenn der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. OFIS ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
    15.2 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Geltung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
    15.3 Bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen unberührt. Mündliche oder schriftliche Nebenabreden binden OFIS nur nach schriftlicher Bestätigung.
    15.4 Änderung der Geschäftsbedingungen
    OFIS ist berechtigt, diese Geschäftsbedingungen, die jeweiligen Leistungsbeschreibungen oder Preise zu ändern, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen von OFIS für den Kunden zumutbar ist. Änderungen werden dem Kunden schriftlich mitgeteilt. Erfolgen Änderungen zu Ungunsten des Kunden, steht dem Kunden ein

Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderung zu. OFIS weist den Kunden in der Änderungsmitteilung sowohl auf dieses Sonderkündigungsrecht als auch darauf hin, dass die Änderung wirksam wird, wenn der Kunde von seinem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

 

 

 

 

 

 

 

Muster-Widerrufsformular
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück an:

OFIS, Oliver Fuhrmann, Turmgasse 34, 69181 Leimen,
E-Mail info@ofis-online.com

Hiermit widerrufe ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)
/die Erbringung der folgenden Dienstleistungen (*):

bestellt am

…………………………………………………………………………...,

erhalten am

……………………………………………………………………………

Name des/der Verbraucher(s)

.………………………………..………………………………………………
 
Anschrift des/der Verbraucher(s)

.………………………………..………………………………………………
 
.………………………………..………………………………………………

Ort, Datum

………………………………………………………………………………


Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier)

.………………………………..………………………………………………
 
(*)Unzutreffendes bitte streichen.

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