ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

  1. Geltungsbereich
    Die nachstehenden Bedingungen gelten für die Erstellung von Individual - Software, Verkauf von Standard - Software bzw. Hardware sowie EDV - Schulung und Beratung.
  2. Angebot, Auftragserteilung und Preis
    1.
    Die im Angebot des Auftragnehmers genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrunde gelegten Auftragsdaten unverändert bleiben.
    2. Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggebers werden diesem berechnet, soweit individualvertraglich nicht anderes vereinbart ist.
    3. Feinkonzepte, Dokumentationen und ähnliche Ausarbeitungen sowie Beratungen und Schulungen, die von den Auftraggebern veranlasst sind, werden berechnet, wenn der Auftrag nicht erteilt wird; ansonsten richtet sich die Vergütung nach den individualvertraglichen Vereinbarungen.
  3. Lieferumfang der Software
    Die fehlerfreie Verwendung der von dem Auftragnehmer gelieferten Software ist nur gewährleistet, wenn die Hardware des Auftraggebers den in der mitgelieferten Programmbeschreibung erläuterten technischen Voraussetzungen entspricht. Auf die Programmbeschreibung, insbesondere die darin enthaltende Erläuterung der technischen Voraussetzungen der Hardware, wird ausdrücklich Bezug genommen.
  4. Zahlung, Zahlungsverzug
    1.
    Für die von dem Auftragnehmer zu erstellende Software ist Zahlung (Nettopreis zuzüglich MwSt) wie folgt zu leisten: 1/3 des vereinbarten Entgeltes bei Vertragsabschluss, 1/3 des vereinbarten Entgeltes nach Erstinstallation der Software, der Restbetrag nach Abnahme, spätestens einen Monat nach Lieferung der Software. Für sämtliche anderen Leistungen des Auftragnehmers (Verkauf von Standard-Software sowie Hardware, Beratung usw.) ist Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten.
    2. Wird der Auftrag vor dessen vollständiger Erfüllung mit unserem Einverständnis storniert oder abgeändert, so sind die bis zu diesem Zeitpunkt entstandenen Aufwendungen, insbesondere Arbeitsleistungen, Beschaffung und Verbrauch von Materialien, voll zu ersetzen.
    3. Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen.
    4. Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruchs wegen einer nach Vertragsabschluss eingetretenen oder bekannt gewordenen wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, kann der Auftragnehmer Vorauszahlungen und sofortige Zahlung aller offenen, auch noch nicht fälligen Rechnungen verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Dieses Recht steht dem Auftragnehmer auch dann zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründenden Mahnung keine Zahlung leistet.
    5. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen, wird die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens nicht ausgeschlossen, ist für jedes Mahnschreiben ein Betrag in Höhe von 5,- € zu zahlen, nicht jedoch für das den Verzug begründende Mahnschreiben.
  5. Lieferung
    1.
    Den Versand nimmt der Auftragnehmer für den Auftraggeber mit der gebotenen Sorgfalt vor, haftet jedoch nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit seiner selbst, seiner gesetzlichen Vertreter bzw. seiner Erfüllungshilfen. Falls nicht anders vereinbart, erfolgen Versand und Verpackung nach unserem Ermessen auf Rechnung des Auftraggebers.
    2. Liefertermine sind nur gültig, wenn sie vom Auftraggeber ausdrücklich bestätigt werden.
    3. Gerät der Auftragnehmer mit seiner Leistung in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren, es sei denn, die Leistungen sind genau zu einer fest bestimmten Zeit zu bewirken oder nunmehr für den Auftraggeber ohne Interesse. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist kann der Aufraggeber vom Vertrag zurücktreten. Ersatz des Verzugschadens kann nur in einer Höhe des Auftragswertes (Eigenleistung ausschließlich Vorleistung und Material) verlangt werden, es sei denn, dem Auftragnehmer, dessen gesetzlichen Vertretern bzw. Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last. Der Verzugsschaden ist vom Auftraggeber konkret, insbesondere auch in seiner Höhe, nachzuweisen. Unverschuldeter Verzug des Auftragnehmers aufgrund höherer Gewalt, Änderungswünschen oder nicht rechtzeitiger Erfüllung von Mitwirkungspflichten bzw. -obliegenheiten des Auftraggebers schließt einen Rücktritt oder Schadenersatzanspruch des Auftraggebers aus.
  6. Beanstandungen
    1.
    Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware zu prüfen.
    2. Beanstandungen hinsichtlich offensichtlicher Mängel sind nur innerhalb von einer Woche zulässig. Für nicht offensichtliche Mängel gilt die gesetzliche Verjährung.
  7. Gewährleistung
    1.
    Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und / oder Nachlieferung verpflichtet, es sei denn, eine zugesicherte Eigenschaft fehlt, oder dem Auftragnehmer, dessen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen fällt Vorsatz bzw. grobe Fahrlässigkeit zur Last, oder Nachbesserungen bzw. Nachlieferung schlägt fehl. Im letzten Fall, d.h. bei fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung kann lediglich Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangt werden.
    2. Für den durch die Nachbesserung bedingten Ausfallschaden jeglicher Art, insbesondere entgangenen Gewinn, des Aufraggebers haftet der Auftragnehmer nicht. Gerät der Auftragnehmer mit der Nachbesserung in Verzug, hat dieser den Verzugsschaden lediglich in Höhe des Auftragswertes zu ersetzen.
    3. Mängel eines Teiles der gelieferten Ware berechtigt nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, die Teillieferung ist für den Auftraggeber ohne Interesse.
  8. Haftung
    1.
    Vorbehaltlich der nachfolgenden Regelung unter Ziffer 3. ist die Haftung aus unerlaubter Handlung, aus der Verletzung von - auch zeitlich zurückliegenden - Pflichten bei den Vertragsverhandlungen, positiver Vertragsverletzung, Verletzung vertraglicher Pflichten zugunsten Dritter oder mit Schutzwirkung zugunsten Dritter ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Auftragnehmers und seiner gesetzlichen Vertreter begrenzt, es sei denn, wesentliche Vertragspflichten werden verletzt, besonderes Vertrauen hinsichtlich deren ordnungsgemäßer Erfüllung wird erweckt oder die von dem Auftragnehmer abgeschlossene Betriebshaftpflichtversicherung ist - dem Grund und der Höhe nach - eintrittspflichtig.
    2. Für die Hilfspersonen des Auftraggebers (Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen) gilt die Ziffer 1. entsprechend, allerdings für den Fall, dass der Auftraggeber Kaufmann ist, mit der Einschränkung, dass grundsätzlich nur für Vorsatz der Hilfspersonen gehaftet wird.
    3. Für die Wiederbeschaffung von Daten haftet der Auftragnehmer nicht, wenn der Auftraggeber nicht sichergestellt hat, dass diese Daten aus Datenmaterial, das in maschinenlesbarer Form bereitgehalten wird, mit vertretbarem Aufwand rekonstruiert werden können, es sei denn, der Auftragnehmer selbst hat jene Daten vorsätzlich vernichtet.

 

 

 

  1. Eigentum, Eigentumsvorbehalt
    Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren vor, bis der Auftraggeber alle Forderungen (einschließlich Forderungen aus laufender Rechnung, die aus der Geschäftsverbindung entstanden sind) erfüllt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung ist der Auftraggeber nicht berechtigt, die Ware an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen oder sonst darüber zu verfügen, außer wenn die Ware im regulären Geschäftsbetrieb weiterverkauft wird. In diesem Fall wird bereits jetzt bis zur vollständigen Bezahlung der Erlös aus dem Verkauf der Waren an uns sicherheitshalber abgetreten. Hat der Kunde des Auftraggebers die Abtretung ausgeschlossen, so dürfen ihm die von uns gelieferten Waren nur gegen Barzahlung verkauft werden, die in der Höhe unserer offenen Forderung unverzüglich an uns weiterzugeben ist. Der Auftraggeber ist verpflichtet, uns auf Verlangen Name und Anschrift seines Kunden zu benennen und uns eine Abschrift des mit diesem geschlossenen Vertrages zu überlassen.
  2. Urheberrecht
    1.
    Alle Rechte an den von uns erstellten Software- und Schriftmaterialien (EDV-Konzeptionen, Schulungskonzeptionen, Handbüchern usw.) verbleiben in jedem Verfahren und zu jedem Zweck bei uns, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
    2. Die in Ziffer 1. angesprochenen Produkte dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt, geändert, abgezeichnet, nachgeahmt oder dritten Personen zugänglich gemacht (übertragen, verbreitet, vorgeführt usw.) oder für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke verwendet werden. Unsere Rechte bleiben uns auch nach Bezahlung.
    3. Die Ziffern 1. und 2. gelten unabhängig davon, ob die darin genannten Produkte nach dem Urheberrechtsgesetz geschützt sind.
    4. Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter, verletzt werden. Der Aufraggeber hat den Auftragnehmer von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen.
  3. Impressum
    Der Auftragnehmer kann auf den Vertragserzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. Der Auftraggeber kann die Zustimmung nur verweigern, wenn er hieran ein überwiegendes Interesse hat.
  4. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz des Auftragnehmers, wenn dieser und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
  5. Geltung
    Diesen Bedingungen entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Aufraggebers heben unsere Bedingungen nur auf, wenn wir damit einverstanden sind. Im Fall unseres Einverständnisses werden jedoch unsere Geschäftsbedingungen insoweit Vertragsinhalt, als die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers nicht entgegenstehen.
  6. Wirksamkeit
    Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer der vorbezeichneten Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

Intakt-Computerservice GmbH
Schemkesweg 49, 47057 Duisburg
intakt@intakt-computerservice.de
Tel: 0203 / 37 87 3-0

 

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