1. Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.1 Unsere Lieferungen und sonstigen Leistungen einschließlich Beratungsleistungen erfolgen aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.
1.2 Der Verkäufer ist dem Käufer nach der gesetzlichen Regelung des Leistungsstörungsrechts innerhalb der gesetzlichen Fristen verpflichtet, soweit sich durch
nachstehende Regelungen keine Abweichungen ergeben.
1.3 Der Verkäufer hat nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zu vertreten, ausgenommen bei Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit einer Person,
sowie bei Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten.
1.4 Schäden, die durch unsachgemäße oder vertragswidrige Maßnahmen des Käufers, wie Transport, Aufstellung, Anschluss, Bedienung oder Lagerung hervorgerufen werden, begründen keinen Anspruch gegen den Verkäufer. Die Unsachgemäßheit und Vertragswidrigkeit bestimmt sich insbesondere nach den Angaben
des Herstellers.
1.5 Die Ansprüche des Kunden bei Mängeln einer gebrauchten Sache verjähren mit Ablauf von einem Jahr ab Kauf.
1.6 Ist ein Gerät nicht vorrätig, erfolgt die Lieferung des bestellten Gerätes nach Möglichkeit zu dem vereinbarten Termin. Falls der Verkäufer die vereinbarte Lieferzeit
nicht einhalten kann, hat der Käufer eine angemessene Nachlieferfrist – beginnend vom Tag des Eingangs der schriftlichen Inverzugsetzung durch den Käufer
oder im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfristen mit deren Ablauf – zu gewähren. Liefert der Verkäufer bis zum Tage der gesetzten Nachliefererfüllungsfrist
nicht, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten.
1.7 Erfüllungs- und Leistungsort ist der Sitz des Verkäufers. Soll der Verkäufer die Kaufsache an einen anderen Ort liefern, bedarf es einer gesonderten Vereinbarung.
1.8 Sämtliche Sendungen, einschließlich etwaiger Rücksendungen, gehen zu Lasten des Käufers. Ausgenommen sind Rücksendungen infolge eines begründeten
Anspruchs aus dem gesetzlichen Leistungsstörungsrecht.
1.9 Der vereinbarte Preis versteht sich in Euro incl. Mehrwertsteuer. Die Waren sind bei Abholung oder bei Lieferung Zug um Zug geben Übergabe der Ware zur
Zahlung fällig.
1.10 Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragsverhältnis Eigentum des Verkäufers.
Der Käufer ist verpflichtet dem Verkäufer Zugriffe dritter Personen auf die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren unverzüglich unter Übersendung der den
Zugriff rechtfertigenden Unterlagen bekannt zu geben. Der Käufer verpflichtet sich, dem Verkäufer eine Ablichtung des Pfändungsprotokolls unverzüglich zu
übersenden.
1.11 Der Verkäufer ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen, wenn der Käufer die Abnahme der Ware endgültig verweigert hat
oder vorherige nochmaliger Fristsetzung von mindestens fünf Tagen die Ware nicht abgenommen hat. Der Verkäufer ist in diesem Fall berechtigt, Schadensersatz
in Höhe von 15 % des Verkaufspreises zu verlangen. Der Nachweis eines geringeren Schadens obliegt dem Käufer. Einen höheren Schaden hat der Verkäufer
nachzuweisen.
1.12 Für etwaige Ratenzahlungskäufe gelten die §§ 491 ff. BGB.
1.13 Die Überprüfung von Geräten auf Mängel, sowie die Erstellung von Kostenvoranschlägen ist regelmäßig kostenpflichtig, soweit kein entsprechender Reparaturauftrag erteilt wird.
1.14 Die vom Kunden erworbenen Waren sind grundsätzlich vom Umtausch ausgeschlossen, es sei denn es ist ausdrücklich etwas anderes vereinbart. Die gilt
insbesondere bzgl. Softwareartikel, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind.
1.15 Soweit der Käufer Vollkaufmann ist, gilt für sämtliche gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche aus der Geschäftsverbindung sowie für Ansprüche, die im Wege
des Mahnverfahrens geltend gemacht werden , der Sitz des Verkäufers als ausschließlicher Gerichtsstand. Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Käufer keinen
allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt ist. Im Übrigen gilt die gesetzliche Regelung.
1.16 Der Verkäufer weist darauf hin, dass zur Erfüllung des Vertragsverhältnisses die im Zusammenhang mit dem umseitigen Vertrag erhobenen Kundendaten nur
gemäß den geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet werden. Die Daten werden nur zu dem genannten Zweck verwendet und nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben. Der Verkäufer kann Daten zur Erbringung zweckgerichteter Dienstleistungen von weiteren gemäß § 11 BDSG beauftragten und
sorgfältig ausgesuchten Partnerunternehmen verarbeiten lassen.
2. Besondere Bedingungen für Serviceleistungen
2.1 Soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt ist, richten sich die Gewährleistungsansprüche des Kunden wegen Mängeln der Serviceleistung nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.2 Gewährleistungsansprüche verjähren ein Jahr nach Abnahme.
2.2 Bei der Reparatur kann es zum Datenverlust aller gespeicherten Daten kommen. Opitz Computer Technik übernimmt keine Haftung für entstandenen Datenverlust, der Kunde ist für die Datensicherung selbstverantwortlich.
2.3 Der Kunde bestellt Opitz Computer Technik an den im Zusammenhang mit der Serviceleistung übergebenen Gegenständen ein Pfandrecht zur Sicherung aller
Forderungen aus diesem Vertrag.
2.4 Der Verkauf des Pfandes wird dem Kunden nach Fälligkeit der Forderung angedroht und ist zwei Wochen nach der Androhung zulässig. Sofern die Verkaufsandrohung nicht zugestellt werden kann, reicht die Absendung an die letzte bekannte Anschrift des Kunden, wenn auch eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt
keine neue Anschrift ergibt.
3. Besondere Bedingungen für den Verleih von Waren
3.1. Der Kunde wird den geliehenen Gegenstand mit der notwendigen Sorgfalt behandeln und gegen unbefugten Zugriff sichern. Er wird keine Änderungen am
Leihgegenstand vornehmen, insbesondere wird er Kennungen des Herstellers nicht beschädigen oder entfernen.
3.2. Verwendungen auf den Leihgegenstand darf der Kunde nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung von Opitz Computer Technik machen.
3.3 Opitz Computer Technik kann von dem Kunden eine im Verhältnis zum Wert des Leihgegenstandes angemessene Kaution verlangen. Opitz Computer Technik
kann alle Forderungen aus diesem Vertrag gegen die Kaution aufrechnen.
3.4. Der Kunde ist verpflichtet, den Leihgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt am Ausgabeort zurückzugeben. Wurde kein Rückgabezeitpunkt vereinbart und ist
den Umständen keine eindeutige Mindestleihdauer zu entnehmen, so hat er den Leihgegenstand jederzeit auf Anforderung zurückzugeben.
3.5. Kommt der Kunde mit der Rückgabe in Verzug, so hat er den Opitz Computer Technik entstehenden Schaden zu ersetzen. Als Mindest-Schadenersatz zahlt der
Kunde, sofern er nicht das Vorliegen eines geringeren Schadens nachweist, je angefangenen Kalendertag nach dem vereinbarten Rückgabetermin 50,- €.
4. Salvatorische Klausel
Sollte eine der Bestimmungen nichtig sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig.
AGB Stand Oktober 2013 © Peine Kriwet & Kollegen, Warburg i.A. für OPITZ Computer Technik

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