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Netzneutralität
Author
Robin Laufenburg, Di, 7. Jun. 2022
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Netzneutralität

EuGH-Urteile: Zero-Rating verstößt gegen Netzneutralität

Sie haben vielleicht schon einmal von Netzneutralität, der Bundesnetzagentur und Zero-Rating gehört. Spätestens im April 2022 fielen die Begriffe deutschlandweit in den Nachrichten. Nachdem EuGH-Urteile sogenanntes Zero-Rating als Verstoß gegen die Netzneutralität verurteilten, untersagte nämlich auch die Bundesnetzagentur entsprechende Angebote.

Was das aber genau heißt und was Netzneutralität überhaupt ist, das erfahren Sie hier!

Was bedeutet Netzneutralität?

Netzneutralität bedeutet, dass alle Daten bei der Übertragung im Internet unabhängig von ihrem Inhalt, ihrer Herkunft, ihrem Absender und Empfänger und der Anwendung, von der sie ausgehen, gleichberechtigt behandelt werden. Man spricht in diesem Sinne auch von einer Gleichbehandlung der Daten bei einem diskriminierungsfreiem Zugang zum Datennetz. Die Netzneutralität kann auf unterschiedlichen Ebenen realisiert werden. Sie wird dabei unterschieden in völlige Netzneutralität und partielle Netzneutralität. Erfunden und geprägt wurde der Begriff im Jahr 2002 durch den amerikanischen Juristen und Programmierer Tim Wu.

Der europäische Gesetzgeber hat mit der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung im Jahr 2015 Netzneutralität als Grundprinzip definiert und Regeln zur Sicherstellung der Netzneutralität festgelegt. Mit der Verordnung will der Gesetzgeber sicherstellen, dass kein Datenverkehr diskriminiert, geblockt, gedrosselt oder priorisiert wird. Hierdurch sollen Nutzer auf alle Informationen und Dienste gleichermaßen zugreifen können. Internetanbieter müssen ihre Kunden über vertragsgemäße Beschränkungen des offenen Internetzugangs informieren.

Netzneutralität ist wichtig, damit nicht Monopole die Internetanbieter bezahlen und so das Nutzungsverhalten zu ihren Gunsten beeinflussen. Bild: Unsplash/@jjying

Rolle der Bundesnetzagentur

Seit 2016 überwacht die Bundesnetzagentur die Netzneutralität in Deutschland. Sie prüft dabei folgendes:

  • Blockieren Internetanbieter bestimmte Websites oder Web-Dienste oder kommt es trotz Verbot zu Geoblocking?
  • Verlangsamen oder priorisieren Anbieter den Zugriff auf bestimmte Angebote im Internet?
  • Wie viele Haushalte verfügen über einen Breitbandanschluss bzw. wie weit ist der Glasfaserausbau faktisch vorangeschritten?

Die Bundesnetzagentur kümmerte sich außerdem um die 5G-Auktion und überwacht heute den 5G-Ausbau. Sie hat unter anderem einen Breitbandtest veröffentlicht, mit dem man seine Internetgeschwindigkeit messen kann. Auch hat sie eine Funkloch-App entwickelt und im Jahr 2019 auf Grundlage der Daten eine erste Funkloch-Karte veröffentlicht.

Zero-Rating verstößt gegen Netzneutralität

Bei sogenanntem Zero-Rating handelt es sich um sogenannte Nulltarif-Optionen, mit denen bestimmte Dienste wie Musik- oder Videostreaming sowie Online-Spiele aus dem monatlichen Übertragungsvolumen ausgenommen werden. Die Bundesnetzagentur hat im April 2022 Zero-Rating-Angebote wie Telekoms StreamOn und Vodafone Pass untersucht und untersagt. Zero-Rating verstößt laut Netzagentur nämlich gegen die Netzneutralität.

Ab dem 1. Juli 2022 dürfen die Zero-Rating-Angebote der Deutsche Telekom und Vodafone über keinen Vertriebskanal mehr buchbar sein. Für bestehende Verträge hat die Bundesnetzagentur den Internetanbietern aufgrund der Vielzahl von Bestandskunden eine längere Frist gewährt. Bis Ende März 2023 sollen jedoch alle Verträge mit den Nulltarif-Optionen abgewickelt sein.

Zero-Rating: Gerichtsurteile

Vorausgegangenen waren insgesamt drei zusammenhängende Urteile des Europäische Gerichtshof vom 2. September 2021. Mit den Urteilen wurde beschlossen, dass die Zero-Rating-Dienste Vodafone Pass und Telekoms StreamOn nicht rechtskonform seien. Zero-Rating-Optionen seien dabei nicht mit dem Grundsatz der Gleichbehandlung des Datenverkehrs vereinbar. Die Deutsche Telekom beurteilte das Gerichtsurteil des Europäische Gerichtshof als falsch. Sie fordert, dass deutsche Gerichte prüfen, ob die EU mit dem Urteil ihre Kompetenzen überschreite.

Geklagt hatte übrigens die Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) gegen verschiedene Aspekte des Zero-Ratings. Der österreichische Grundrechteverband epicenter.works wies zuvor im Net Neutrality Report nach, dass Zero-Rating durch künstliche Verknappung der Inklusiv-Daten seinen Verbrauchern schadet. Auch führt Zero-Rating nachweislich zur Diskriminierung von kleineren Apps.

Zero-Rating

Die Bundesnetzagentur hat beurteilt, dass Zero-Rating der Netzneutralität schadet. Damit sind Nulltarif-Optionen wie Telekoms StreamOn oder Vodafone Pass nicht mehr zulässig. Bild: Unsplash/@mbaumi

Exkurs: schnelles und verfügbares Internet

Sind Sie mit Ihrer Internetgeschwindigkeit unzufrieden, haben Sie Probleme mit der verfügbaren Bandbreite oder sind Webdienste nicht oder nur eingeschränkt verfügbar? Laden Inhalte nicht oder viel zu langsam? Nutzen Sie einen Zero-Rating-Dienst und möchten jetzt wechseln? Dann wenden Sie sich an PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe und lassen Sie sich beraten. Wir sind der passende Ansprechpartner, wenn Sie eine neue Router- & WLAN-Lösung bzw. eine Router-Lösung mit Hardware-Firewall benötigen oder sogar ein neues Firmennetzwerk einrichten lassen möchten.

Wenden Sie sich auch an PC-SPEZIALIST, wenn Sie Fragen zu Ihrer Internetgeschwindigkeit, der Datenübertragung oder anderen Diensten haben. Damit Sie im Internet jederzeit sicher surfen können, ist es ratsam, einen zuverlässigen Virenschutz zu nutzen und Ihre Geräte regelmäßigen Sicherheits-Checks zu unterziehen. In unserem Blog und Ratgeber bekommen Sie Tipps, wie Sie ruckelfrei streamen und langsames Internet schneller machen können.

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Verwendete Quellen: Bundesnetzagentur, Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, POLYAS, Netzpolitik, Netzpolitik, BASIC thinking

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