Allgemeine Geschäftsbedingungen 
ITnavigator GmbH (Stand 27.09.2022) 
 
1 Geltungsbereich / Begrifflichkeiten 
1.1 Für sämtliche Geschäftsbeziehungen, auch zukünftige, zwischen der ITnavigator GmbH, Uthofstr. 50, 33442 
Herzebrock-Clarholz (nachfolgend „ITnavigator“ genannt) und dem Kunden, insbesondere für den Verkauf von 
Software und Hardware und für beauftragte Dienst- und/oder Mietleistungen sowie für die Erbringung von 
Pflegeleistungen und Werkleistungen durch ITnavigator gelten ausschließlich diese Allgemeinen 
Geschäftsbedingungen (AGB).  
1.2 Andere Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn ITnavigator ihnen nicht ausdrücklich 
widerspricht oder beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen hat, es sei denn, 
die Vertragsparteien vereinbaren ausdrücklich etwas anderes. 
1.3 ITnavigator ist zu Änderungen der AGB oder sonstigen Bedingungen berechtigt. Änderungen werden dem 
Kunden mindestens vier Wochen vor ihrem Inkrafttreten schriftlich oder per E-Mail mitgeteilt. Die Änderungen 
werden wirksam, wenn der Kunde nicht innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Zugang der 
Änderungsmitteilung schriftlich oder per E-Mail widerspricht und der Anbieter den Kunden auf diese Rechtsfolge 
in der Änderungsmitteilung hingewiesen hat.  
1.4 „Vertragsgegenstände“ meint die zwischen den Vertragsparteien vereinbarten Leistungen, die ITnavigator zu 
erbringen hat, z.B. die Lieferung von Hardware und/oder Software bzw. die Erbringung von Dienst-, Miet- 
und/oder Werkleistungen. 
1.5 Bei einem Vertragsschluss mit dem Kunden gelten die folgenden Regelungen in der nachfolgenden genannten 
Rangfolge: 
a) das Angebot mit den Leistungsbeschreibungen 
b) diese AGB 
Konkrete Beschreibungen allgemeiner Aufgabenstellungen beschränken die Leistungsverpflichtung auf die 
jeweils ausgehandelte konkrete Festlegung. 

2 Vertragsgegenstand 
2.1 ITnavigator stellt diverse Leistungen zur Verfügung: Eine jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung findet der Kunde 
in seinem Angebot bzw. im entsprechend geschlossenem Vertrag.  
2.2 Hard- und Software wird einschließlich einer Installationsanleitung geliefert. Eine Bedienungsanleitung 
(Benutzungsdokumentation oder Online-Hilfe) wird nur geliefert, soweit sie für den bestimmungs-gemäßen 
Gebrauch notwendig ist. Die Bedienungsanleitung und die lnstallationsanleitung können dem Kunden nach Wahl 
von ITnavigator elektronisch zur Verfügung gestellt werden, es sei denn, dass dies für den Kunden unzumutbar 
ist. 
2.3 Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von (Re-) Exportrestriktionen. Dies kann insbesondere relevant 
sein bei Lieferungen hinsichtlich der USA und des U.K.. 

3 Lieferung, Leistungsdurchführung, Managed Service 
3.1 Die Lieferung von Software erfolgt auf unterschiedlichen Wegen, z.B. via CD-ROM/DVD, zusammen mit anderer 
Hardware, online oder auf einem anderen Wege – je nach Vereinbarung. 
3.2 Bei nicht ausdrücklicher Vereinbarung über die Installationsleistung erfolgt diese durch den Kunden. 
3.3 ITnavigator behält sich das Eigentum an gelieferter Software oder Hardware bis zum Eingang aller Zahlungen aus 
dem Vertrag vor. Etwaig erteilte Nutzungsrechte können durch ITnavigator nach vorheriger schriftlicher 
Mahnung und Hinweis darauf bei unberechtigter Zahlungsverweigerung des Kunden widerrufen werden. Der 
Kunde kann nachweisen, dass ihm ein Zurückbehaltungsrecht in dem jeweiligen Vertragsverhältnis zusteht. 
3.4 Der Kunde wird von ITnavigator erhaltene Programmreleases, Fehlerkorrekturen und Programmumgebungen 
installieren, sofern dies nicht als Leistung für ITnavigator ausdrücklich vereinbart wurde. 
3.5 Erbringt ITnavigator über die ursprüngliche Vereinbarung vom Kunden beauftragte Leistungen (Beratungs-, 
Schulungs-, Unterstützungsleistungen etc.), werden diese gesondert vergütet. Ist zwischen den Parteien nichts 
anderes vereinbart, sind Zeitaufwände nach dem aktuell gültigen Stundensatz von ITnavigator zu vergüten und 
Reisekosten werden nach Aufwand berechnet.
3.6 Liefertermine bedürfen der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung in einem Zeitplan. Im Übrigen sind die von 
ITnavigator genannten Termine „ca.-Termine“ und nur dann verbindlich, wenn dies mit dem Kunden ausdrücklich 
vereinbart wurde. 
3.7 Der Kunde ist verpflichtet, ITnavigator alle notwendigen Informationen und Materialien für die Durchführung 
des Vertrages zu übermitteln. Eine Verzögerung dieser Übermittlung durch den Kunden oder durch am Projekt 
beteiligter Drittfirmen zieht auch eine entsprechende Verzögerung des Liefertermins nach sich. 
3.8 Bei Lieferungsverzug ist der Kunde in jedem Falle erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist von 
mindestens zwei Wochen zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt. 
3.9 Für die Verwertung der von IT-Systemen des Kunden kommenden Daten und für die damit erzielten Ergebnisse 
bleibt allein der Kunde verantwortlich. 
3.10 Der Kunde darf die zur Verfügung gestellten Leistungen von ITnavigator zu gewerblichen Zwecken Dritten nicht 
zur Nutzung überlassen, es sei denn, dies ist ausdrücklich vertraglich gestattet.  
3.11 ITnavigator bietet in Zusammenarbeit mit Cloud Service Providern (CSP) cloud-basierte IT Service Lösungen, wie 
z.B. Software-as-a-Service, Platform-as-a-Service, Infrastructure-as-a-Service und andere Produkte an. Bei 
Software-as-a-Service kann der Kunde eine Software-Anwendung online gegen eine Vergütung nutzen. Platform-
as-a-Service bedeutet eine Bereitstellung von Plattform-IT-Ressourcen. Infrastructure-as-a-Service entspricht 
der Bereitstellung von Hardware- oder hardware-nahen IT-Ressourcen. Diese IT-Ressourcen sind oft durch 
Hardware-Virtualisierung von der physikalischen Hardware, auf der sie betrieben werden, entkoppelt. Der Kunde 
kann aus einer Vielzahl solcher Dienste auswählen. Gegenstand und Bestandteile der vertraglichen Beziehung 
zwischen dem Kunden und ITnavigator sind die Lieferung/Vermittlung von cloud-basierten IT Service Lösungen 
nebst Anwendungsdokumentation (Produkt) gemäß diesen Regelungen, dem Leistungsschein/dem Einzelvertrag 
für alle Produkte und der für das jeweilige Einzelprodukt zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Version der 
besonderen produktbezogenen Bedingungen von ITnavigator und des CSP. Die besonderen produktbezogenen 
Bedingungen bestehen in der Regel aus:  
3.11.1 den Service- und Leistungsbeschreibungen für das jeweilige Produkt und den Service Level 
Agreements (SLA),  
3.11.2 den besonderen Vertragsbedingungen für das Produkt, einschließlich besonderer 
Lizenzbestimmungen.  
3.12 Für die Beschaffenheit der von ITnavigator gelieferten Produkte ist die bei Vertragsschluss zur Verfügung 
stehende Leistungsbeschreibung aus dem Leistungsschein/dem Einzelvertrag und den besonderen 
produktbezogenen Bedingungen abschließend maßgeblich. Eine darüber hinausgehende Beschaffenheit der 
Produkte schuldet ITnavigator nicht. Eine solche Verpflichtung kann der Kunde insbesondere nicht aus anderen 
Darstellungen der Software in öffentlichen Äußerungen oder in der Werbung von ITnavigator und/oder des 
Herstellers, sowie deren Angestellten oder Vertriebspartnern herleiten, es sei denn, ITnavigator hat die darüber 
hinausgehende Beschaffenheit ausdrücklich gegenüber dem Kunden schriftlich bestätigt.  
3.13 Sofern die Bestellung über E-Mail, Fax oder Telefon zu Stande kommt, gilt: 
Mit der Bestellung per E-Mail, Fax oder Telefon erklärt der Kunde verbindlich sein Vertragsangebot. Der 
Vertragsabschluss hinsichtlich des bestellten Produktes erfolgt mit der Annahme der Bestellung durch 
ITnavigator durch ausdrücklich erklärte Auftragsbestätigung oder durch Produktbereitstellung. 
3.14 Produktbereitstellung: Die Art und Weise, wie und mit welchem Umfang und welchen Nutzungsrechten das 
Produkt jeweils dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, ist im Leistungsschein bzw. in den besonderen 
produktbezogenen Bedingungen und weiteren Bedingungen, die für das jeweilige Produkt gelten, beschrieben.  
3.15 ITnavigator erbringt Managed Service Leistungen in Form von Installations-, Support und Beratungsleistungen 
für die vom Kunden ausgewählten Services (nachfolgend „Service/s“). 
3.16 ITnavigator vermittelt dem Kunden die für die Services benötigten Lizenzen. ITnavigator ist berechtigt, für und 
im Namen des Auftraggebers die Nutzungsverträge mit den jeweiligen Herstellern/Vertriebshändlern und/oder 
Hoster („Servicepartner“) über die Nutzung der Services abzuschließen. 
3.17 ITnavigator organisiert die vereinbarten Leistungen selbst und eigenverantwortlich. ITnavigator bestimmt Art, 
Ablauf und Einteilung der Arbeiten, insbesondere auch die Zahl der einzusetzenden Mitarbeitenden, 
selbstständig. ITnavigator ist berechtigt, Erfüllungsgehilfen zur Durchführung der Aufträge einzusetzen. 
3.18 Die Kosten für Fremdleistungen und Material, die ITnavigator an den Kunden außerhalb der eigenen 
Leistungspflicht nach diesem Vertrag vermittelt werden, trägt der Auftraggeber. Für die Vermittlungsleistungen 
ist ITnavigator berechtigt, Aufwandskosten nach Stundensatz zu berechnen, sofern keine anderweitigen 
Vereinbarungen vorliegen. 
3.19 Die Parteien sind sich bewusst, dass die Bereitstellung und die Aufrechterhaltung von Funktionalitäten des 
eigentlichen Services das direkte Lizenz- bzw. Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und dem jeweiligen 
Servicepartner (Hersteller, Zwischenhändler und/oder Hoster) betrifft. ITnavigator übernimmt mit diesem 
Vertrag nur die Verantwortung für die eigenen zugesagten Leistungen, die ergänzend zu dem Service stehen.  
3.20 ITnavigator berät und unterstützt den Kunden gemäß Vereinbarung bei etwa auftretenden 
Anwendungsproblemen i.V.m. dem Service durch die kurzfristige Beantwortung von diesbezüglichen Fragen.  
3.21 Supportleistungen erfolgen innerhalb der Servicezeit von ITnavigator gemäß dieser AGB. 

4 Zahlungsbedingungen 
4.1 Alle Preise sind in EUR und gelten zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer und etwaiger Zölle. 
4.2 Eine Abrechnung erfolgt grundsätzlich zum Stundensatz nach tatsächlichem Aufwand, sofern keine anderweitige 
Vereinbarung über Pauschalen oder Flatrates besteht. Die stundensätzliche Abrechnung erfolgt im 15Min-Takt. 
Die Abrechnung nach Manntagen (MT) erfolgt im 0,5 MT-Takt. 
4.3 Die Vergütung nach Aufwand ist jeweils zum Abschluss der jeweiligen Leistung fällig, sofern die Parteien nicht 
etwas anderes (z.B. im Angebot von ITnavigator) vereinbart haben. 
4.4 Ist zwischen den Parteien eine Pauschale vereinbart, erfolgt die Rechnungsstellung jeweils im Voraus. Bei 
monatlichen Vergütungsbeträgen kann ITnavigator diese für ein Jahr im Voraus abrechnen. 
4.5 Vereinbarte Leistungskontingente stehen dem Kunden zur jeweiligen Laufzeit der Vereinbarung zur Disposition, 
im Zweifel über eine Laufzeit von 12 Monaten. Die jeweiligen Basiszeiten können nicht in den jeweils folgenden 
Abrechnungszeitraum übertragen werden. Ein Übertrag nicht beanspruchter Leistungen auf Folgejahre findet 
nicht statt. 
4.6 Der Kunde hat Einwendungen gegen die Abrechnung der von ITnavigator erbrachten Leistungen innerhalb von 2 
Wochen nach Zugang der Rechnung zu erheben. Nach Ablauf der vorgenannten Frist gilt die Abrechnung als vom 
Kunden genehmigt.  
4.7 Soweit nichts anderes vereinbart ist, sind alle Vergütungen sofort, spätestens aber nach 10 Tagen nach 
Rechnungsstellung fällig. ITnavigator ist berechtigt Teilleistungen abzurechnen. 
4.8 Die Parteien sind sich darüber einig, dass für Rechnungen von ITnavigator an den Kunden die Textform 
ausreichend ist.  
4.9 Bei Zahlungsverzug des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist ITnavigator berechtigt, die Leistungen oder auch 
einzelne vom Kunden beauftragte Optionen auf Kosten des Kunden zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall 
verpflichtet, die Vergütungen zu zahlen. Kommt der Kunde mit der Bezahlung für mehr als 60 Tage in Verzug, 
kann ITnavigator das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Die Geltendmachung weiterer 
Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt. 
4.10 Die Parteien vereinbaren, dass ITnavigator berechtigt ist die Vergütung, ohne dass es einer Aufforderung bedarf, 
jährlich einmal im gleichen prozentualen Verhältnis zu erhöhen, wie sich der vom Statistischen Bundesamt in 
Wiesbaden für Deutschland ermittelte Verbraucherpreisindex (Basis 2015 = 100) gegenüber dem Stand bei 
Vertragsbeginn verändert hat. Weitere Anpassungen erfolgen zu den gleichen Voraussetzungen. Ausgangsbasis 
ist jeweils der Indexstand zum Zeitpunkt der letzten Anpassung. 
4.11 Der Kunde kann mit ITnavigator Dienstleistungskontingente vereinbaren. Bei fehlender Inanspruchnahme des 
Kunden der Kontingente verfallen die vereinbarten und nicht genutzten Stunden mit Ablauf des jeweiligen 
Kontingentszeitraumes. Eine Vergütungspflicht bleibt bestehen. 

5 Servicezeit, Zuschläge und Fahrtkosten 
5.1 Sofern keine anderweitigen Vereinbarungen bestehen, ist die Servicezeit von ITnavigator für alle Leistungen: 
montags bis freitags von 8.00 – 17.00 Uhr. 
5.2 Für außerhalb der Servicezeit liegende beauftragte Leistungen werden folgende Zuschläge berechnet, sofern 
keine anderweitige Vereinbarung besteht: 
17:00-21:00 Uhr - 25% 
21:00-08:00 Uhr - 50% 

samstags, sonntags und an Feiertagen:  
08:00-17:00 Uhr - 100% 
17:00-08:00 Uhr - 150% 

5.3 Etwaige Fahrtkosten für Leistungen außerhalb des Geschäftssitzes von ITnavigator werden gemäß der 
Fahrtkostenberechnung in der aktuell gültigen Preisliste berechnet. Die Anfahrts -und Rückfahrzeit gilt als 
Arbeitszeit. Supportleistungen werden nach Wahl von ITnavigator vorrangig im Rahmen von Fernwartung 
erbracht.  
5.4 Etwaige weitere Auslagen werden nach tatsächlichem Aufwand und vorheriger Vereinbarung berechnet. 

6 Bestellung 
6.1 ITnavigator verpflichtet sich, nach Maßgabe des jeweiligen Einzelvertrages, weitere für das Vertragsverhältnis 
geltende Bedingungen auf Anfrage zur Verfügung zu stellen.  
6.2 Der Kunde hat die Möglichkeit verschiedene Module und Optionen bei ITnavigator zu beauftragen. ITnavigator 
darf davon ausgehen, dass Beauftragungen und Bestellungen durch Mitarbeiter des Kunden von diesem 
autorisiert wurden, wenn der jeweilige Mitarbeiter üblicherweise im angemessenen Rahmen Support- und 
Teilleistungen abruft. 

7 Mitwirkungspflichten des Kunden / Abnahme 
7.1 Wünsche und Vorgaben des Kunden die bei der Herstellung des Vertragsgegenstandes berücksichtigt werden 
sollen und zwischen den Parteien vereinbart worden sind, bedürfen stets mindestens der Textform (z.B. E-Mail). 
7.2 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände unverzüglich nach Überlassung untersuchen, insbesondere im Hinblick 
auf Vollständigkeit sowie Funktionstauglichkeit. Der Kunde ist verpflichtet seinen nach § 377 HGB geschuldeten 
Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachzukommen. 
7.3 Mängel, die hierbei festgestellt werden, müssen ITnavigator unverzüglich in Textform mitgeteilt werden. Die 
Mängelrüge hat eine möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel zu enthalten. 
7.4 Mängel, die im Rahmen der beschriebenen ordnungsgemäßen Untersuchung nicht feststellbar waren, müssen 
wiederum unverzüglich nach Entdeckung in Textform mitgeteilt werden. Auch diese Mängelrüge muss eine 
möglichst detaillierte und konkrete Beschreibung der Mängel enthalten. 
7.5 Der Kunde wird ITnavigator in angemessenem Umfang bei der Erfüllung der Leistung auf eigene Kosten 
unterstützen. Er wird Änderungen der Betriebsbedingungen sowie sonstiger, für die Erbringung der Leistung 
wesentlicher Umstände rechtzeitig an ITnavigator mitteilen. 
7.6 Der Kunde ist verpflichtet, ITnavigator - kostenlos - ungehinderten und für etwaige Wartungsleistungen 
angemessenen Zugang zum EDV-System einzuräumen, eine ausreichende Anzahl an Accounts zur Verfügung zu 
stellen sowie alle für die Wartung erforderlichen Informationen und Dokumente zu beschaffen. Die 
Zugangseinräumung geschieht regelmäßig durch Einwahl- und Einlogmöglichkeit via DFÜ, Internet oder anderer 
Fernübertragungsmedien.  
7.7 Der Kunde wird ITnavigator auf Anforderung geeignete datenschutzrechtlich konforme Testdateien 
bereitstellen, wenn es um Arbeiten in datenschutzsensiblen Bereichen geht. 
7.8 Bei den Mitwirkungspflichten des Kunden handelt es sich um eine Hauptpflicht des Kunden. 
7.9 Der Kunde wird auf Anforderung durch ITnavigator oder soweit für ihn erkennbar erforderlich, insbesondere (a) 
während der Vertragslaufzeit in Textform einen Verantwortlichen benennen, der alle für die Zwecke der 
Durchführung dieser Vereinbarung erforderlichen Entscheidungsbefugnisse und Vollmachten besitzt. 
7.10 ITnavigator zeigt die Abnahmebereitschaft von Werkleistungen, z.B. durch Übergabe an den Kunden an. 
7.11 Der Kunde wird die Vertragsgegenstände nach Übergabe unverzüglich daraufhin untersuchen und testen, ob 
diese im Wesentlichen im Rahmen einer Abnahme vertragsgemäß sind. Etwaige Mängel wird der Kunde 
ITnavigator umgehend mitteilen.  
7.12 Entsprechen die Vertragsgegenstände im Wesentlichen den vertraglichen Bestimmungen, erklärt der Kunde, 
soweit gesetzlich vorgesehen, die Abnahme. Diese Erklärung erfolgt mindestens in Textform durch einen 
Freigabevermerk. 
7.13 Geht innerhalb von 3 Wochen nach Übergabe der Vertragsgegenstände keine detaillierte schriftliche Mängelrüge 
von nicht unerheblichen Mängeln ein, so gelten die abgelieferten Projektergebnisse als abgenommen bzw. 
freigegeben.  
7.14 Für Mängel, die dem Kunden bei Abnahme bekannt waren, die bei einer ordnungsgemäßen Erstuntersuchung 
offensichtlich gewesen wären oder die sonst fahrlässig dem Kunden nicht bekannt wurden oder die vom Kunden 
nicht gemeldet wurden, stehen dem Kunden die Rechte aus der Mängelgewährleistung nicht zu. 

8 Mangelhaftung 
8.1 ITnavigator gewährleistet, dass sämtliche Leistungen von ITnavigator frei von Sach- und/oder Rechtsmängeln 
sind.  
8.2 Ein Mangel liegt vor, soweit die Leistung (a) nicht die vereinbarte Beschaffenheit besitzt, (b) sich nicht für die 
vertraglich vorausgesetzte Verwendung eignen oder (c) für die gewöhnliche Verwendung nicht eignen und nicht 
die Beschaffenheit aufweisen, die bei Leistung der gleichen Art üblich ist und die der Kunde nach der Art der 
Leistung erwarten kann.  
8.3 Im Fall eines Mangels wird ITnavigator innerhalb eines angemessenen Zeitraums gemäß den gesetzlichen 
Bestimmungen und nach Maßgabe folgender Regelungen kostenlos nacherfüllen. 
8.4 Die Nacherfüllung kann nach Wahl von ITnavigator entweder durch Nachbesserung oder durch Neulieferung 
vorgenommen werden.  
8.5 Die Mängelbeseitigung durch ITnavigator kann auch durch telefonische oder schriftliche oder elektronische 
Handlungsanweisung an den Kunden erfolgen. 
8.6 ITnavigator trägt bei berechtigter Mangelrüge die zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen. 
8.7 Etwaigen zusätzlichen Aufwand, der dadurch ITnavigator entsteht, dass Produkte vom Kunden an einen anderen 
Ort, als den ursprünglichen Lieferort verbracht wurden, trägt der Kunde. 
8.8 Stellt sich heraus, dass die Mangelrüge unberechtigt war, kann ITnavigator den entstandenen Aufwand ersetzt 
verlangen, soweit der Kunde zumindest fahrlässig gehandelt hat.  
8.9 Schlägt die Nacherfüllung fehl und wurde vom Kunden eine angemessene Frist gesetzt, die mindestens zwei 
Nachbesserungsversuche ermöglicht, kann der Kunde nach seiner Wahl vom Vertrag zurücktreten oder die 
Vergütung mindern. Die Nacherfüllung gilt nicht schon nach dem zweiten erfolglosen Nachbesserungsversuch 
als endgültig fehlgeschlagen, vielmehr steht die Anzahl der Nacherfüllungsversuche ITnavigator während der 
vom Kunden gesetzten Frist frei, soweit dies dem Kunden zumutbar ist. 
8.10 Das Recht zum Rücktritt aus Liefer- oder Werkverträgen und der Anspruch auf Schadensersatz an Stelle der 
ganzen Leistung bestehen nur bei erheblichen Mängeln. 
8.11 Hat ITnavigator einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit übernommen, 
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen zu Sach- und Rechtsmängeln und deren Verjährung unberührt. 
8.12 Ansprüche wegen eines Mangels verjähren in einem Jahr nach Lieferung. Ziffer 9 gilt entsprechend. 
8.13 Bietet ITnavigator dem Kunden zur Vermeidung oder Beseitigung von Mängeln neue Programmteile, 
insbesondere Patches, Bugfixes, Updates, Upgrades, neue Releases, neue Versionen etc. an, so hat der Kunde 
diese zu übernehmen. 
8.14 Mangelbeseitigung kann auch durch Lieferung einer Umgehungslösung erfolgen. 
8.15 Dem Kunden stehen keine Ansprüche wegen Mängeln zu, wenn er die Produkte verändert hat oder durch Dritte 
verändern ließ oder mit anderen, als den gegebenen Produkten verwendet hat, es sei denn, der Kunde weist 
nach, dass der Sachmangel schon im Zeitpunkt der Übergabe vorlag, bzw. bei Mietleistungen die Änderungen 
keine für ITnavigator unzumutbaren Auswirkungen auf Analyse und Beseitigung der Mängel haben. 
8.16 Die Rechte des Kunden wegen Mängeln bleiben unberührt, sofern der Kunde zur Vornahme von Änderungen, 
insbesondere im Rahmen der Ausübung des Selbstbeseitigungsrechts gem. § 536 a Abs. 2 BGB berechtigt ist und 
diese fachgerecht ausgeführt sowie nachvollziehbar dokumentiert wurden. 
8.17 Eine Kündigung des Kunden bei Mietleistungen gem. § 543 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB wegen Nichtgewährung des 
vertragsgemäßen Gebrauchs ist erst zulässig, wenn ITnavigator ausreichende Gelegenheit zur Mängelbeseitigung 
gegeben wurde und diese fehlgeschlagen ist. Ziffer 9.10 gilt entsprechend. 
8.18 Zwingende vom Gesetz vorgesehene unbeschränkte Haftung von ITnavigator und Ziffer 9 (Haftung) dieses 
Vertrages bleiben von diesen Regelungen unter Ziff. 8. unberührt.  

9 Haftung 
9.1 Für Schäden, die an anderen Rechtsgütern als dem Leben, Körper oder Gesundheit entstehen, ist die Haftung 
ausgeschlossen, soweit die Schäden nicht auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten von ITnavigator, 
von gesetzlichen Vertretern oder von Erfüllungsgehilfen von ITnavigator beruhen und das Verhalten auch keine 
Verletzung von für den Vertragszweck wesentlichen Nebenpflichten ist.  
9.2 Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des 
Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf 
(sogenannte „Kardinalpflichten“).  
9.3 Dieser Haftungsausschluss – sowie weitere Haftungsbegrenzungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen 
gelten nicht, soweit Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz betroffen sind, ein Mangel arglistig 
verschwiegen wurde oder eine Beschaffenheitsgarantie übernommen wurde. 
9.4 Sofern die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten auf einfacher Fahrlässigkeit von ITnavigator, gesetzlichen 
Vertretern oder leitenden Angestellten von ITnavigator beruht, oder wenn die Verletzung auf einfacher oder 
grober Fahrlässigkeit von sonstigen Erfüllungsgehilfen beruht, ist die Haftung von ITnavigator auf die 
Schadenssumme beschränkt, die von ITnavigator bei Vertragsschluss vorhersehbar und vertragstypisch war. 
9.5 Der Kunde ist verpflichtet angemessene, dem Stand der Technik entsprechende Vorkehrungen für den Fall zu 
treffen, dass ein Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet, und zwar durch ein 
Ausweichverfahren, Datensicherung, Störungsdiagnose usw. Der Kunde ist verpflichtet etwaigen Datenverlust 
vorzubeugen und regelmäßige und ordnungsgemäße Datensicherung vorzunehmen.  
Bei Datenverlust haftet ITnavigator allein in Höhe der Wiederherstellungskosten der Datensicherung. Die 
Haftung ist auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflichtversicherung von ITnavigator beschränkt. Ziffer 9.5 
findet keine Anwendung, wenn die Datensicherung als Hauptleistung von ITnavigator vereinbart wurde. 
9.6 Bereitgestellte und/oder gelieferte Software und Services sind - sofern nicht ausdrücklich vereinbart - nicht zum 
Gebrauch in Verbindung mit Kernkraftwerken, der Luftfahrt, dem öffentlichen Verkehrswesen oder 
medizinischen Anwendungen oder anderen, grundsätzlich gefährlichen Anwendungen vorgesehen, die Tod, 
Körperverletzungen, katastrophale Schäden oder Massenvernichtungen bewirken könnten. Der Kunde bestätigt, 
dass ITnavigator in keinem Fall für Schäden als Folge des Gebrauchs der Software in diesen Umgebungen haftet. 
9.7 Sofern der Kunde mit ITnavigator die Bereitstellung und Durchführung von Updates von Drittsoftware vereinbart 
hat, ist ihm bewusst, dass die Fehlerfreiheit der Sicherheitsupdates, die Sinnhaftigkeit der Risiko-Klassifizierung 
sowie die Kompatibilitätseinschätzung mit der zu aktualisierenden Software allein in der Verantwortung des 
jeweiligen Herstellers liegt. Dem Kunden ist bewusst, dass Sicherheitsaktualisierungen Veränderungen an der 
installierten Software vornehmen, um die Sicherheit oder Stabilität zu verbessern. Bei diesen Veränderungen 
kann es zu Problemen kommen, die die Lauffähigkeit des Systems negativ beeinflussen. Für Folgeschäden aus 
diesem Umstand übernimmt ITnavigator keine Haftung. Dem Kunden ist bewusst, dass vorherige Installationen 
auf Testsystemen die Risiken beschränken können.  
9.8 Der Kunde stellt ITnavigator von sämtlichen Ansprüchen, einschließlich Schadensersatzansprüchen, frei, die 
Dritte gegen ITnavigator wegen einer Verletzung ihrer Rechte durch die vom Kunden schuldhaft verursachte 
unberechtigte Nutzung von Leistungen von ITnavigator geltend machen. Der Kunde übernimmt alle der 
ITnavigator aufgrund dieser Verletzung von Rechten Dritter entstehenden angemessenen Kosten, einschließlich 
der für die Rechtsverteidigung entstehenden angemessenen Kosten. Alle weitergehenden Rechte sowie 
Schadensersatzansprüche von ITnavigator bleiben unberührt. Der Kunde teilt ITnavigator ab Kenntnis die 
Geltendmachung von Ansprüchen durch Dritte im Hinblick auf die vereinbarten Leistungen mit.  
9.9 Der Kunde wird bei berechtigter Inanspruchnahme durch Dritte gemäß Ziffer 9.8 die gegenständlichen 
Leistungen nicht mehr nutzen. 
9.10 Die vorstehenden Regelungen zur Haftungsbeschränkung gelten ebenfalls zugunsten der Lieferanten, Reseller, 
Partner oder deren jeweiligen Zweigstellen des Anbieters sowie der Mitarbeiter und sonstigen Erfüllungsgehilfen 
des Anbieters. 

10 Verschwiegenheit 
10.1 Die Parteien verpflichten sich gegenseitig, während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen 
unbeschränkten Zeitraum nach Beendigung dieser Vereinbarung, über alle im Rahmen der Durchführung dieser 
Vereinbarung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei Stillschweigen zu bewahren.  
10.2 Diese Verschwiegenheitsregelung gilt nicht für Informationen, die einer Partei bereits vor Mitteilung durch die 
andere Partei in rechtlich zulässiger Weise bekannt waren oder die offenkundig sind. 
10.3 Ist eine Partei zur Offenlegung der vertraulichen Informationen durch den Beschluss eines Gerichts, der 
Anordnung einer Behörde oder sonstigen Einrichtung oder gesetzlich dazu verpflichtet, werden sich die Parteien 
vor Offenlegung, soweit tunlich, abstimmen, und es wird nur der Teil der vertraulichen Informationen 
offengelegt, der offengelegt werden muss. 

11 Fernwartung 
11.1 Um IT-Probleme aus der Ferne schnell lösen zu können, bietet ITnavigator eine Fernwartungslösung an. Bei 
Vereinbarung über einen Remote-Zugang ist der Kunde für die Ermöglichung des Zugangs verantwortlich und 
trägt die Verbindungskosten. Der Remote-Zugriff erfolgt regelmäßig innerhalb der Servicezeit. Der Kunde erlaubt 
unbeaufsichtigte, protokollierte angemessene Fernzugriffe, soweit keine anderweitige Vereinbarung besteht. 
11.2 Fernzugriff bedeutet, dass ein Techniker von ITnavigator über eine Internetverbindung Zugriff auf die Geräte des 
Kunden nimmt. Dazu wird eine Fernzugriffssoftware verwendet, mit welcher eine Maus- und Tastatursteuerung 
der aktuell angemeldeten Benutzersitzung erfolgt. Dabei wird der Bildschirminhalt an das Technikergerät 
übertragen. Weiterhin ist ein Zugriff auf Systemebene wie bspw. Systemregistrierung, Dateisystem, Dienste und 
Kommandozeile im Hintergrund möglich, ohne den Benutzer zu stören. 
11.3 Sollte eine Problemlösung durch Remote-Zugriff nicht möglich sein, weil der Zugriff von dem Kunden nicht 
sichergestellt werden konnte, so erfolgt im Notfall nach Wahl von ITnavigator ein erforderlicher Vor-Ort-Einsatz 
im Rahmen einer gesonderten Vergütungsabrechnung. 

12 Datenschutz 
12.1 Bei der Wartung von Datenverarbeitungsanlagen im Auftrag (z.B. Fernwartung), sofern ein Zugriff auf 
personenbezogene Daten nicht ausgeschlossen werden kann, ist der Kunde für die Einhaltung der 
datenschutzgesetzlichen Vorschriften verantwortlich. Er hat sich von der Einhaltung der getroffenen technischen 
und organisatorischen Maßnahmen bei ITnavigator zu überzeugen. ITnavigator stellt einen 
Auftragsverarbeitungsvertrag auf Anfrage zur Verfügung.  

13 Vertragsdauer und -beendigung 
13.1 Ein Vertrag tritt mit beiderseitiger Bestätigung der individuellen Bestellung in Kraft. 
13.2 Wird über das Vermögen des Kunden das Insolvenzverfahren eröffnet bzw. für den Fall, dass ein Insolvenzantrag 
bei dem zuständigen Gericht gestellt wird oder beim Kunden die Zahlungsunfähigkeit droht, so kann ITnavigator 
nach ihrer Wahl von etwaig geschlossenen Verträgen zurücktreten bzw. Leistungen einstellen. 
13.3 Sofern zwischen den Vertragsparteien ein Dauerschuldverhältnis vereinbart ist, gilt dies zunächst für ein Jahr (12 
Monate). Es verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn dies nicht unter Einhaltung einer Frist von drei 
Monaten vor Ablauf vom Kunden oder von ITnavigator gekündigt wird, sofern keine anderweitigen 
Kündigungsregelungen getroffen wurden. 
13.4 Sofern der Kunde zu einem bestehenden Lizenzvertrag weitere Lizenzen nachfordert, werden diese anteilig in 
den Hauptvertrag integriert und die Laufzeit des Hauptvertrages wird entsprechend der weiteren Lizenzen 
angepasst. 
13.5 Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. 
13.6 Jede Kündigung bedarf der Schriftform. 
13.7 Mit Vertragsbeendigung bzw. bei ungültigem Vertrag wird der Kunde die Nutzung von Vertragsprodukten im 
Rahmen von Mietleistungen einstellen und sämtliche bei ihm vorhandenen lizenzierten Produkte und Kopien 
hiervon vernichten und ITnavigator dies auf Anfrage bestätigen. 

14 Datenschutzhinweise gem. Art. 13 DSGVO 
14.1 Beide Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz. Sie 
werden insb. ihre Mitarbeiter auf die Einhaltung der Vertraulichkeit verpflichten. 
14.2 Sofern ITnavigator personenbezogene Daten im Auftrag für den Kunden erhebt, verarbeitet oder nutzt, erfolgt 
dies im Wege der Auftragsdatenverarbeitung für den Kunden.  
14.3 Diese Hinweise gelten für die Datenverarbeitung durch ITnavigator als verantwortliche Stelle. 
14.4 Ein betrieblicher Datenschutzbeauftragter ist derzeit nicht bestellt und gemäß den geltenden 
Datenschutzvorschriften auch nicht zu benennen.  
14.5 Wenn der Kunde mit ITnavigator ein Vertragsverhältnis eingeht, werden folgende Daten erhoben: 
Anrede, Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Anschrift, Telefon-/Mobilfunknummer, Informationen, die für die 
Vertragsdurchführung oder zur Beratung notwendig sind.  
Diese Daten benötigt ITnavigator, damit Kunden identifiziert werden können und um den Vertrag durchzuführen, 
Kunden kontaktieren zu können, zu Rechnungszwecken sowie zur Geltendmachung etwaiger Ansprüche gegen 
Kunden. Die Datenverarbeitung erfolgt auf die Anfrage oder den Auftrag des Kunden hin und ist nach Art. 6 Abs. 
1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken für die angemessene Bearbeitung hres Auftrags und für die 
beidseitige Erfüllung und Verpflichtung aus dem Vertragsverhältnis erforderlich. Die Datenverarbeitung aufgrund 
einer erteilten Einwilligung erfolgt auf Grundlage des Art.6 Abs. 1 lit. a DSGVO. 
14.6 Die erhobenen personenbezogenen Daten werden bis zum Ablauf des Vertragsverhältnisses gespeichert und 
danach gelöscht, es sei denn, dass ITnavigator nach Art. 6 Abs. 1 S. lit. c DSGVO aufgrund von steuer- und 
handelsrechtlichen Aufbewahrungs- und Dokumentationspflichten (aus HGB, StGB oder AO) zu einer längeren 
Speicherung verpflichtet ist oder der Kunde in eine darüberhinausgehende Speicherung nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 
lit. a DSGVO eingewilligt hat.  
14.7 Für die in Ziffer 15.2 genannten Zwecke bedient ITnavigator sich seinerseits beauftragter Dienstleister. Hierzu 
gehören u. a. Hosting, Betrieb, Wartung und Support von IT-Systemen und Software, Marketingmaßnahmen, 
Kommunikationssysteme und Entsorgung. Mit diesen Dienstleistern wurde ein entsprechender 
Auftragsverarbeitungsvertrag gem. Art. 28 DSGVO abgeschlossen. Darüber hinaus werden Daten unter 
Umständen an Post und Zustelldienste, Hausbank, Steuerberater/Wirtschaftsprüfer oder das Finanzamt 
übermittelt.  
14.8 Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen, als den hier aufgeführten Zwecken, findet nicht 
statt.  
14.9 Betroffene haben das Recht auf Auskunft über die von uns zu ihrer Person verarbeiteten personenbezogenen 
Daten. Bei einer Auskunftsanfrage, die nicht schriftlich erfolgt, bitten wir um Verständnis dafür, dass wir dann 
ggf. Nachweise von Ihnen verlangen, die belegen, dass Sie die Person sind, für die Sie sich ausgeben. Ferner 
haben Sie ein Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung der Verarbeitung, soweit Ihnen dies 
gesetzlich zusteht. Ferner haben Sie ein Widerspruchsrecht gegen die Verarbeitung im Rahmen der gesetzlichen 
Vorgaben. Gleiches gilt für ein Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 7 Abs.3 DSGVO, Ihre einmal erteilte 
Einwilligung jederzeit gegenüber uns zu widerrufen. Dies hat zur Folge, dass wir die Datenverarbeitung, die auf 
dieser Einwilligung beruhte, für die Zukunft nicht mehr fortführen dürfen. 
Sofern personenbezogenen Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO 
verarbeitet werden, besteht das Recht gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der 
personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus Ihrer besonderen Situation 
ergeben. Wenn Sie von Ihrem Widerspruchsrecht Gebrauch machen möchten, genügt eine E-Mail. 

15 Schlussbestimmungen 
15.1 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Abweichungen von dieser Vereinbarung bedürfen 
der Schriftform. Dies gilt auch für eine Abweichung vom Erfordernis der Schriftform. 
15.2 Der Kunde verpflichtet sich, für die Dauer des Vertrages und für die sich anschließenden zwölf Monate, 
Mitarbeitende von ITnavigator nicht aktiv abzuwerben. 
15.3 Für alle Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung gilt ausschließlich deutsches Recht unter 
Ausschluss des UN-Kaufrechts.  
15.4 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle aus oder im Zusammenhang 
mit dieser Vereinbarung etwa entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist der Sitz von ITnavigator. 
15.5 Vertragssprache ist deutsch.

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