Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Warenverkauf
1. Geltung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf von Waren. Von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, auch wenn wir
ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
Ist der Kunde Kaufmann gilt die Entgegennahme von Lieferungen oder Teillieferungen als
Anerkennung unserer Allgemeinen Bedingungen, auch wenn die Einkaufsbedingungen des Kunden
dies ausschließen.
2. Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind unverbindlich, d.h. es handelt sich nicht um Vertragsanträge, sondern
lediglich um unverbindliche Aufforderungen an den Kunden, seinerseits ein Angebot abzugeben.
Solange wir dem Kunden keinen Vertragsantrag gemacht haben bzw. einen Vertragsantrag
des Kunden angenommen haben, bleibt der anderweitige Verkauf der Ware vorbehalten.
b) Bei Software werden automatisch die Beschränkungen der Lizenzbedingungen sowie die
einschränkenden Nutzungs- und Gewährleistungsbestimmungen des jeweiligen Herstellers mit
vereinbart, wenn der Kunde auf diese hingewiesen worden und ihm die Möglichkeit verschafft
worden ist, in zumutbarer Weise von diesen Kenntnis zu erhalten.
c) Wird dem Kunden neben dem Kaufangebot ein Leasing- oder Finanzierungsangebot
unterbreitet, so geschieht dies grundsätzlich unter dem Vorbehalt der Übernahme des
Leasingvertrages bzw. der Finanzierung durch die Leasinggesellschaft bzw. Bank. Lehnen diese
den Antrag des Kunden ab, bleibt es uns auch ohne Begründung überlassen, vom Angebot bzw.
Auftrag zurückzutreten oder auf die Erfüllung durch den Kunden zu bestehen. Wurde bereits Ware
vor Ablehnung des Antrags ausgeliefert, so willigt der Kunde ein, dass wir diese Ware unter Betreten
des Lagerortes zur Sicherung an uns nehmen.
3. Preise und Zahlung
a) Sofern sich aus einer schriftlichen Vereinbarung nicht etwas anderes ergibt, ist der Kaufpreis
sofort und ohne Abzug zu zahlen.
b) Sämtliche Preise verstehen sich ab unserem Firmensitz ohne Installation, Schulung oder sonstige
Nebenleistungen. Versenden wir auf Wunsch des Kunden die Ware, so werden Liefer- und
Transportkosten gesondert berechnet.
c) Angebote an Unternehmer verstehen sich stets zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen
Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsverzug, Zurückbehaltungsrechte, Aufrechnung
a) Tritt beim Kunden eine Vermögensverschlechterung ein, die Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit
oder Zahlungswilligkeit begründet, insbesondere bei Zahlungsverzug, Zahlungsrückständen aus
anderen Lieferungen oder schleppender Zahlungsweise, so sind wir vorbehaltlich der uns sonst
zustehenden Rechte berechtigt, für noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen Vorauskasse
oder Sicherheit zu verlangen und unsere Leistungen bis zur Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
zurückzubehalten und bei mangelnder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung vom Vertrag ganz
oder teilweise zurückzutreten. In jedem Fall werden unsere sämtlichen Ansprüche aus dem
Vertragsverhältnis sofort fällig. Dies gilt nicht, wenn der Kunde den Zahlungsrückstand nicht zu
vertreten hat.
b) Ein Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis
beruht. Der Kunde kann nur mit Gegenforderungen aufrechnen, die entweder unbestritten oder
rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung, Annahmeverzug
a) Bei einer von uns nicht zu vertretenden Nichtbelieferung durch einen Vorlieferanten sind wir
berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden wir den Kunden unverzüglich über
die Nichtverfügbarkeit der Ware informieren und seine bereits erbrachten Gegenleistungen
unverzüglich zurückerstatten.
b) Lieferfristen und Termine sind nur dann verbindlich, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich als
verbindlich gekennzeichnet haben. Ist der Kunde Kaufmann, so ist die Lieferfrist eingehalten, wenn
bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand unser Lager verlassen hat oder die Versandbereitschaft
dem Kunden mitgeteilt ist.
c) Im Falle höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und
unverschuldeter Umstände, z. B. Betriebsstörungen durch Feuer, Wasser und ähnliche Umstände,
Ausfall von Produktionsanlagen und Maschinen, Streik und Aussperrung, Mangel an Material,
Energie, Transportmöglichkeiten, behördlichen Eingriffen (auch wenn sie bei unseren Lieferanten
eintreten) verlängert sich, wenn wir an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtungen
durch diese Umstände gehindert werden, die Lieferfrist um eine angemessene Zeit.
d) Wenn dem Kunden dadurch, dass verbindlich vereinbarte Lieferfristen schuldhaft von uns nicht
eingehalten wurden oder wir in Verzug geraten sind, ein Schaden erwächst, so ist er unter
Ausschluss aller weiteren Ansprüche berechtigt, eine Entschädigung in Höhe von 0,5 % für jede
Woche der Verspätung, insgesamt jedoch höchstens bis zu 5 % des Rechnungswertes der vom
Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen zu verlangen.
Die vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht bei Körperschäden sowie dann nicht, wenn unser
Verzug auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Sofern wir fahrlässig eine Kardinalpflicht
verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Kardinalpflichten sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen
darf.
e) Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung sämtlicher Vertragspflichten des Kunden voraus.
f) Bei Nichtabholung einer vom Kunden abzuholenden Neuware oder bei verweigerter Annahme
sind wir berechtigt, nach einmaliger schriftlicher Aufforderung zur Abholung mit angemessener Frist
die Erfüllung des Vertrages abzulehnen und Schadensersatz in Höhe von 10 % des Kaufpreises zu
verlangen. Der Schadensbetrag kann höher oder niedriger angesetzt sein, wenn eine Partei einen
höheren oder niedrigeren Schaden nachweist.
g) Bei einem Reparaturauftrag hat der Kunde das Reparaturgut zum vorgesehenen Termin
abzuholen. Erfolgt die Abholung trotz schriftlicher Aufforderung mit angemessener Frist nicht, geht
das Reparaturgut in unser Eigentum über. Der Kunde hat den uns durch die Nichtabholung
entstehenden Schaden zu ersetzen.
6. Gefahrenübergang
Ist der Kunde Unternehmer und versenden wir die Ware auf Wunsch des Kunden an diesen, geht
die Gefahr des Untergangs und der Verschlechterung der Ware auf den Kunden über, sobald die
Ware dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten
Person oder Anstalt übergeben ist. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung vom
Erfüllungsort aus erfolgt und wer die Frachtkosten trägt. Verzögert sich die Versendung aus
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der
Versandbereitschaft auf den Kunden über.
7. Eigentumsvorbehalt
a) Alle unsere Lieferungen erfolgen unter verlängertem Eigentumsvorbehalt. Das Eigentum geht erst
dann auf den Kunden über, wenn wir wegen aller unserer Forderungen aus dem Liefervertrag sowie
solcher, die im Zusammenhang mit dem Kaufobjekt stehen, befriedigt worden sind. Ist der Käufer
Kaufmann, so geht das Eigentum auf ihn über, wenn er seine gesamten Verbindlichkeiten aus der
Geschäftsbeziehung mit uns getilgt hat.
b) Bei Zahlung mit Scheck geht das Eigentum erst mit der Einlösung des Schecks über. Zahlungen
werden grundsätzlich auf die älteste Schuld getilgt, auch bei anders lautender Buchungsanzeige des
Kunden.
c) Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Kunde uns unverzüglich schriftlich zu
benachrichtigen.
d) Ein Weiterverkauf der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware ist nur im Rahmen eines
ordnungsgemäßen Geschäftsganges gestattet. Für den Fall des Weiterverkaufs von Vorbehaltsware
tritt der Kunde bereits jetzt seine Forderungen gegen den Erwerber in Höhe des uns zustehenden
Kaufpreisanspruchs an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach
Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Kunde auch nach
deren Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon
unberührt; jedoch werden wir die Forderung nicht einziehen, solange der Kunde seinen
Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt und nicht in Zahlungsverzug ist und
insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder
Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, können wir verlangen, dass der Kunde uns die
abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die
Abtretung mitteilt.
e) Eine etwaige Be- oder Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Kunden erfolgt
stets für uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB ohne uns zu verpflichten. In diesem Fall setzt sich
das Anwartschaftsrecht an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort.
f) Ist der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise im Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder
ergeben sich sonst berechtigte Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Zahlungswilligkeit, so ist er
nicht mehr berechtigt, über die Ware zu verfügen. Wir können in einem solchen Fall die
Einziehungsbefugnis des Kunden gegenüber dem Warenempfänger widerrufen. Wir sind dann
berechtigt, Auskunft über die Warenempfänger zu verlangen, diese vom Übergang der Forderung
auf uns zu benachrichtigen und die Forderungen des Kunden gegen die Warenempfänger
einzuziehen.
g) Soweit der Wert aller Sicherungsrechte, die uns nach diesen Bestimmungen zustehen, die Höhe
aller gesicherten Ansprüche um mehr als 20 % übersteigt, werden wir auf Wunsch des Kunden einen
angemessenen Teil der Sicherungsrechte freigeben.
h) Im Verkehr mit Unternehmern ist die während der Dauer des Eigentumsvorbehalts in unserem
Eigentum stehende Ware vom Kunden gegen Feuer, Wasser, Diebstahl und Einbruchdiebstahl zu
versichern. Die Rechte aus dieser Versicherung werden an uns abgetreten. Wir nehmen diese
Abtretung an.
8. Gewährleistung
a) Wir stehen für Mängel im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ein.
b) Bei Verträgen mit Verbrauchern beträgt die Gewährleistungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der
Ware.
c) Ist der Kunde Unternehmer, ist eine Haftung für Sachmängel beim Verkauf gebrauchter
Sachen ausgeschlossen und beim Verkauf neuer Sachen auf ein Jahr begrenzt. Die Beschränkung
der Gewährleistungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung
des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzungen von uns oder unserer Erfüllungsgehilfen, welche jeweils nach den
gesetzlichen Vorschriften verjähren.
d) Gewährleistung für Digitale Produkte oder Produkte mit digitalen Inhalten: Hat sich ein
Mangel innerhalb der Verjährungsfrist gezeigt, so tritt die Verjährung frühestens zwei Monate
nach dem Zeitpunkt ein, zu dem sich der Mangel erstmals gezeigt hat.
e) Beim Kauf von digitalen Inhalten oder Waren mit digitalen Inhalten werden dem Kunden, der
Verbraucher ist, während des Zeitraums, den der Kunde aufgrund der Art und des Zwecks der
Ware und ihrer digitalen Elemente sowie unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des
Vertrages erwarten kann, Aktualisierungen (Updates) zur Verfügung gestellt. Die Information
über neue Updates erreicht den Kunden je nach Gerät oder Software auf unterschiedlichen
Wegen. In einigen Fällen ist die Registrierung des Gerätes oder der Software bzw. des Nutzers
beim Hersteller oder die Verbindung des Gerätes mit einem Nutzerkonto erforderlich.
Unterlässt der Kunde die Installation der Updates, die die Sicherheit und Funktionsfähigkeit der
Ware betreffen, schränkt dies die Gewährleistungsrechte des Kunden diesbezüglich ein.
Wir haften daher nicht für einen Sachmangel, der allein auf das Fehlen einer Aktualisierung
zurückzuführen ist, wenn es der Verbraucher unterlässt, ein ihm bereitgestelltes Update
innerhalb angemessener Frist zu installieren.
f) Mängelansprüche bestehen nicht bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß sowie bei Schäden,
die infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung entstehen. Werden vom Kunden oder von
Dritten unsachgemäß Instandsetzungsarbeiten oder Änderungen vorgenommen, bestehen für diese
und die daraus entstehenden Folgen ebenfalls keine Haftungsansprüche.
g) Die Abtretung von Gewährleistungsansprüchen an Dritte ist grundsätzlich ausgeschlossen.
Verkauft der Kunde die von uns gelieferten Artikel an Dritte, ist ihm untersagt, wegen der damit
verbundenen gesetzlichen bzw. vertraglichen Gewährleistungsansprüche auf uns zu verweisen.
Unsere Haftung im Rahmen des Lieferantenregresses bleibt davon unberührt.
h) Ist der Kunde Kaufmann, berühren Mängelrügen die Fälligkeit des Kaufpreisanspruches nicht, es
sei denn, ihre Berechtigung ist durch uns schriftlich anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
i) Bei Software gelten die einschränkenden Lizenz- und Gewährleistungsbestimmungen
des jeweiligen Herstellers nach Maßgabe von Punkt 2 b) dieser AGB als ergänzend vereinbart.
j) Ist der Kunde Kaufmann, gilt für ihn die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB.
Danach muss er die gelieferte Ware unverzüglich untersuchen und etwaige Mängel anzeigen. Die
unverzügliche Rügeobliegenheit gilt auch, wenn sich ein Mangel erst später zeigt. Unterlässt der
Käufer die Mängelanzeige, verliert er seine Gewährleistungsrechte.
9. Abwicklung von Fremdgarantien
Soweit der Hersteller auf das verkaufte Produkt eine Garantie gewährt, ist dies ein freiwilliges
Leistungsversprechen des Herstellers. Herstellergarantien begründen für uns keinerlei
Verpflichtung. Im Garantiefall ist der Kunde verpflichtet, auf seine Kosten die Ansprüche aus der
Garantie gegenüber dem Hersteller geltend zu machen, wobei sich die Einzelheiten ausschließlich
aus dessen Garantiebedingungen ergeben. Gegen eine geringe Aufwandspauschale sind wir aber
bereit, die Garantieabwicklung mit dem Hersteller im Auftrag des Kunden durchzuführen. Hierzu
bedarf es jeweils eines gesonderten Auftrags des Kunden.
10. Schadensersatz
a) Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind über die Gewährleistungsrechte
hinausgehende Ansprüche des Kunden – gleich aus welchen Rechtsgründen – ausgeschlossen. Wir
haften deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind;
insbesondere haften wir nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden des
Kunden.
b) Vorstehende Haftungsfreizeichnung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder sich unsere Ersatzpflicht aus dem Produkthaftungsgesetz
ergibt. Sie gilt auch nicht bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn Pflichten verletzt werden, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf
deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten). Soweit eine Haftung
dem Grunde nach besteht, ist unsere Ersatzpflicht auf den vertragstypischen, vorhersehbaren
Schaden begrenzt.
c) Der Kunde wird auf die Möglichkeit von Datenverlust durch technisches Versagen und das daraus
entstehende Erfordernis einer angemessenen Datensicherung ausdrücklich hingewiesen. Bei der
Verarbeitung wichtiger Daten handelt ein Kunde grob fahrlässig, wenn er eine regelmäßige
Sicherung unterlässt. Bei Verlust von Daten haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit und
nur für denjenigen Aufwand, der bei ordnungsgemäßer Datensicherung durch den Kunden für die
Wiederherstellung der Daten erforderlich ist.
11. Gerichtsstand und Rechtswahl
a) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches
Sondervermögen oder hat er seinen Sitz im Ausland, so wird als Erfüllungsort für Zahlung und
Lieferung sowie als Gerichtsstand unser Firmensitz vereinbart, mit der Maßgabe, dass wir auch
berechtigt sind, am Ort des Kunden zu klagen.
b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts gelten
zwischen uns und dem Kunden nicht.
12. Änderungen und Nebenabreden
Ergänzungen, Änderungen und Nebenabreden bedürfen zur ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das
gleiche gilt für den Verzicht auf dieses Schriftformerfordernis.

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