Geschrieben von Maren Keller

Die Urlaubszeit naht, das Reizeziel ist längst gebucht und natürlich gehören Handy, Tablet und Co. längst zur Grundausstattung – auch im Urlaub. Wer Kamera, E-Reader und Powerbank mit in die Ferien nehmen möchte, muss allerdings einiges beachten. Was darf ins Handgepäck? Und was darf nicht ins Handgepäck, sondern muss zwingend in den Koffer?
Nicht in jedem Flieger ist alles erlaubt und was bei einer Fluglinie möglich ist, kann bei einer anderen zu Problemen beispielsweise bei der Zollabfertigung führen. Bei uns erfahren Sie, welche Technik mit ins Handgepäck darf und worauf Sie unbedingt achten sollten.

Was darf ins Handgepäck?

Leider lässt sich die Frage „was darf ins Handgepäck?“ nicht so leicht beantworten. Ob Schiffs-, Flug- oder Bahnreise: Jedes Verkehrsmittel hat unterschiedliche Vorschriften. Besonders bei Flugreisen kann es kompliziert werden. Bevor es auf Reisen geht, sollten Sie daher unbedingt die AGB der Fluglinie gründlich durchlesen und im Zweifelsfall nachfragen. Ein wenig Planung im Vorfeld kann auf Reisen viel Ärger und noch mehr Geld sparen. Denn je nach Fluglinie und Flugziel kann es einen geldwerten Unterschied machen, ob das Notebook, mit dem Sie im Urlaubsland Tagesausflüge planen möchten, in der Kabine oder im Koffer mitreist.
Und ob das nigelnagelneu wirkende Smartphone schon vor der Reise in die Schweiz Ihr ständiger Begleiter war, kann dem Zoll eventuell schwer zu erklären sein und mächtig Stress auslösen. Von daher gilt es unbedingt, die Webseiten der Airlines sorgfältig zu lesen, damit Sie genau wissen, wo Sie welches Technik-Gadget verstauen.
Besonders kompliziert wird es übrigens, wenn Sie Richtung Urlaubsort die Fluggesellschaft wechseln müssen. Zwar orientieren sich die meisten grob an den Vorgaben der IATA, der International Air Transport Association, aber dennoch kann jede Fluggesellschaft auf ihre eigenen Richtlinien zurückgreifen.

Junger Mann packt Koffer und überlegt, was darf ins Handgepäck – das Ladegerät, das Smartphone? Foto: Fotolia © chalabala
Vor der Reise müssen Sie sich informieren, um zu wissen, welche technischen Geräte ins Handgepäck dürfen oder müssen und was unbedingt in den Koffer gehört. Foto: Fotolia © chalabala

Wo sind Akkus am besten aufgehoben?

Akkus, Batterien und Powerbanks – jedes technische Gerät benötigt Strom. In jedem Smartphone und jeder Digitalkamera steckt ein Akku und natürlich darf auch das Ladegerät nicht fehlen. Auch hier gibt es keine einheitlichen Vorgaben, aber immerhin eine Faustformel, an der Sie sich orientieren können: Wenn die Nennenergie eines unbeschädigten Akkus bei maximal 100 Wh liegt oder einen Lithiumgehalt von zwei Gramm nicht übersteigt, ist Mitnahme im Handgepäck erlaubt. Dass solche Grenzwerte durchaus ihre Berechtigung haben, haben die Akkuprobleme des Samsung Galaxy Note 7 im Jahr 2016 gezeigt. Ein explodierender Akku kann für Rauchentwicklung und Feuer im Flugzeug sorgen.
Auch hier ist ein Blick in die Gepäckbedingungen der einzelnen Airlines unbedingt vonnöten, denn auch in dieser Hinsicht hat jede Gesellschaft, wie beispielsweise British Airways oder Lufthansa, andere Bedingungen. So dürfen Sie im Lufthansa-Handgepäck grundsätzlich eine beliebige Anzahl an Geräten mit Akkus mitnehmen. Ersatzbatterien sind dagegen nur „in Mengen für den persönlichen Gebrauch“ zulässig. Von großen Ersatzakkus sind maximal zwei pro Person und diese nur im Handgepäck erlaubt. Ähnlich sieht es bei American Airlines aus. Dort dürfen Akkus ausschließlich im Handgepäck befördert werden – handelt es sich um Geräte für den persönlichen Gebrauch, ist eine beliebige Anzahl erlaubt. Sind die Geräte allerdings nicht für den persönlichen Gebrauch bestimmt, dürfen nur zwei Geräte und zwei Ersatzakkus mitgenommen werden.
Powerbanks und smarte Koffer gelten grundsätzlich als Ersatzakkus und sind den Vorgaben entsprechend im Gepäck zu verstauen. Koffer mit digitalen Gepäckanhängern sind von den Akkurichtlinien allerdings ausgenommen.

Akku-Grenzwerte – wer kennt sie?

Wenn die Fluggesellschaften in ihren Richtlinien Grenzwerte nennen, dann stellt sich die Frage, wer die Werte der eigenen Geräte eigentlich kennt. Wer weiß schon, wieviel Lithium im Smartphone-Akku ist? Bei powerbanks wird es noch komplizierter, denn ihre Ladekapazität wird in Milliamperstunden (mAh) angegeben und nicht in Leistung. Hier hilft nur, altes Schulwissen aus den hintersten Gehirnwindungen hervorzukramen und umzurechnen. Oder einfach unsere Formel anwenden: Milliamperestunden (mAh) geteilt durch 1000. Das Ergebnis mit der angegebenen Spannung in Volt (V) multiplizieren und schon wissen Sie, welche Leistung in Watt vorliegt.

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Egal ob Powerbank fürs Handy oder Digitalkamera mit Akku: Erkundigen Sie sich vor Abflug bei der Airline, welche Technik Sie mit ins Handgepäck nehmen dürfen. Foto: Pixabay

Achtung Zoll – welche Grenzen gibt es?

Die Urlaubsreise war ein voller Erfolg, denn im fernen Ausland gab es genau das Handy, das Sie sich schon immer kaufen wollten – nur viel günstiger? Solange Sie innerhalb der EU verreisen und die erworbene Technik für Ihren persönlichen Bedarf ist, müssen Sie sich keine Gedanken machen.
Reisen Sie ins Nicht-EU-Ausland, gelten allerdings sogenannte Wertgrenzen. Für Erwachsene liegt sie bei 430 Euro, für Kinder unter 15 Jahren bei 175 Euro. Bedenken sollten Sie dabei, dass Sie beispielsweise als Paar zwar Waren im Wert von insgesamt 860 Euro einführen dürfen, es aber nicht möglich ist, die Wertgrenze auf zwei Personen aufzuteilen. Hat das nagelneue Smartphone beispielsweise 500 Euro gekostet, müssen Sie den Wert über 430 Euro verzollen – auch, wenn Ihre Begleitung vielleicht nur Waren im Wert von 150 Euro einführt.
Und wichtig ist hierbei auch, dass die Abgabe für den Gesamtwert des eingeführten Gerätes berechnet wird und nicht nur auf den Wert oberhalb der Grenze. Vermeintliche Schnäppchen aus dem Ausland können so spätestens am Zoll zur teuren Kostenfalle werden.
Wichtig: Nehmen Sie neuwertige Technik mit in den Urlaub, wie eine neu angeschaffte High-Tech-Kamera für spektakuläre Bilder, sollten Sie das Gerät bereits vor der Abreise beim Zoll anmelden oder den Kaufbeleg dabei haben. Nur so verhindern Sie Ärger bei der Einreise, da der Zoll dank Vereinfachter Nämlichkeitsbescheinigung weiß, dass Sie die Ware nicht im Ausland erworben haben.

Einfuhrumsatzsteuer, Warenwert und Zollsatz – was ist das?

Haben Sie im Ausland neue Technik erworben und haben Sie die Frage „Was darf ins Handgepäck?“ mithilfe der AGB Ihrer Fluggesellschaft beantwortet, sollten Sie auch wissen, welche Kosten auf Sie zukommen, wenn Sie Gegenstände im Wert oberhalb der 430 Euro Wertgrenze einführen möchten.
Da gibt es zum einen die vereinfachte Abgabenberechnung für Waren im Wert unter 700 Euro. Sie wird pauschal mit 17,5 Prozent auf den Wert der eingekauften Waren erhoben. Kostet das im Urlaub erworbene Smartphone 500 Euro, müssen 87,50 Euro nachgezahlt werden. Sind die Mitbringsel teurer als 700 Euro, kommt die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 19 Prozent zum Tragen und gegebenenfalls außerdem ein entsprechender Zollsatz. Für Smartphones, Laptops und Tablets beträgt der Zollsatz 0 Prozent, bringen Sie sich aus dem Ausland ein Notebook im Wert von 1000 Euro mit, müssen Sie 190 Euro Einfuhrumsatzsteuer bei der Einreise bezahlen. Bei E-Book-Readern beträgt der Zollsatz 3,7 Prozent, bei Analogkameras 4,2, bei Digitalkameras dagegen 0 Prozent. Auch hier gilt: am besten vor der Abreise beim Zoll nachfragen.

Tipps und Hilfe gibt es bei PC-SPEZIALIST

Wenn der Urlaub beendet ist und Sie Ihre neu erworbenen Geräte mit entsprechenden Steuern eingeführt haben, können Sie Ihre Geräte endlich einrichten und zum Laufen bringen. Gern hilft Ihnen dabei Ihr PC-SPEZIALIST vor Ort. Ob Betriebssysteminstallation oder Datenübernahme, Neugeräteeinrichtung oder Software-Installation, Displayschutz oder Startklar-Service für Android oder das neue iPad – wir bieten Ihnen den passenden Service zum Festpreis. Nehmen Sie noch heute Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich von unseren Technik-Experten umfassend beraten.
Übrigens: Wie Sie grundsätzlich mit Smartphone und Co. sicher reisen, erfahren Sie in unserem Ratgeber Sicher reisen mit Smartphone, Tablet und Co.

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