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All Net Flat Drosselung nicht erlaubt
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Lena Klaus, Mo, 8. Feb. 2016
in Aktuelles

All Net Flat Drosselung nicht erlaubt

Neues Urteil wirksam

Wer eine All Net Flat mit „unbegrenztem“ Datenvolumen bucht, hat auch Anspruch auf selbiges. Das entschied das Landgericht Potsdam jetzt in einem Urteil zur Drosselung der Internetgeschwindigkeit.

Alle Mobilfunkanbieter werben nur zu gern mit dem Begriff All Net Flat und versprechen den Nutzern dafür unbegrenztes Datenvolumen. In der Realität sieht bzw. sah es dann aber oft anders aus: Viel-Surfern schauderte vor dem „Ihr Datenvolumen ist aufgebraucht. Sie surfen jetzt mit verminderter Geschwindigkeit“-Moment.

all net flat

All Net Flat Kunden müssen künftig wohl nicht mehr mit einer Drosselung rechnen

All Net Flat darf nicht gedrosselt werden

Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. gegen Anbieter E-Plus. Dieser hatte nämlich seinen „Allnet Flat Base all-in“ Kunden ein unbegrenztes Datenvolumen versprochen, selbiges aber eingeschränkt, in dem die höchste Geschwindigkeit von 21,6 Mbit/Sek. nur bis zu einem Volumen von 500 MB monatlich reichte. Danach wurde die Datengeschwindigkeit auf magere 56 KB/Sek. gedrosselt – also um das 500-fache. Möglich war das durch einen entsprechenden Passus in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (die sich – seien wir einmal ehrlich – ja sowieso niemand im Detail durchliest). Der Rechtsreferent des Bundesverbands, Heiko Dünkel, sprach das aus, was sich wohl jeder von uns denken kann: „Das Internet kann bei diesem Schneckentempo praktisch nicht mehr genutzt werden.“ Genauso sah das dann auch das Landgericht Potsdam und betitelte die die Geschwindigkeitsdrosselung als nicht zulässig und eine nicht angemessene Benachteiligung der Kunden.

Unbegrenzte Datenflat muss unbegrenzt sein

Obwohl das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, kann es dennoch schon jetzt als wegweisend angesehen werden. Mobilfunkanbietern, die mit der Aussage „Datenvolumen unbegrenzt“ werben (und das machen schließlich alle bei ihren Tarifen), muss klar sein, dass der Kunde sich genau deswegen zum Vertragsabschluss entschließt und eben nicht mit einer Reduzierung der Datengeschwindigkeit rechnet. Jetzt ist es also an den Mobilfunkanbietern, sich entsprechend zu dem Thema All Net Flat Gedanken zu machen und im Idealfall direkt ihre Allgemeinen Geschäftsbedingungen umzugestalten. Wir behalten die Entwicklung natürlich für euch im Auge und informieren euch über Neuigkeiten. Wer hingegen schon einen neuen Mobilfunkvertrag abgeschlossen hat und nun Unterstützung bei der Einrichtung des neuen Smartphones benötigt, wendet sich einfach direkt an seinen PC-SPEZIALIST vor Ort.

 

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