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Unitymedia Hotspot
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Maren Keller, Mi, 7. Feb. 2018
in Aktuelles

Unitymedia Hotspot

WLAN-Hotspot darf ohne Erlaubnis aktiviert werden

Aktualisiert am 26.04.2019

Seit 2016 kämpft Unitymedia darum, in seinen Routern auch ohne Erlaubnis seiner Kunden einen Unitymedia Hotspot freizuschalten. Jetzt hat das Oberlandesgericht in Köln entschieden – für den Provider. Allerdings haben die Kläger die Möglichkeit, gegen das Urteil vorzugehen.

Was das Urteil für euch bedeutet, erklären wir euch hier.

Unitymedia Hotspot - Hotspot kostenlos - Wifispot - Wifispot Finder. Foto: Pixabay

Kostenloses Internet für Unitymedia-Kunden dank Gerichtsurteil: Danach ist ein Unitymedia Hotspot ohne Erlaubnis des Kunden rechtens.

Unitymedia Hotspot rechtens

Viele von euch können sich freuen. Nämlich alle die, die Kunden von Unitymedia sind. Denn der Provider hat einen wichtigen Sieg vor Gericht errungen. Ab sofort darf der Anbieter seinen Unitymedia Hotspot aktivieren – und zwar ohne, dass der Kunde dafür um Erlaubnis gefragt werden muss. Für euch als Kunden bedeutet das, dass ihr zukünftig mehr Hotspots kostenlos nutzen könnt.

Die Verbraucherzentrale NRW hatte 2016 Klage gegen die Praxis von Unitymedia eingereicht. Schon damals hatte der Provider die Hotspot-Funktion in seinen Routern aktiviert, ohne dass der Kunde vorher einwilligen musste. Das Landesgericht Köln verbat diese Praxis, doch gegen das Urteil legte Unitymedia Widerspruch ein – und hat jetzt gewonnen. Zumindest vorläufig, denn die Verbraucherzentrale darf mit diesem Urteil vor das höchste deutsche Gericht, den Bundesgerichtshof, ziehen.

Unitiymedia Hotspot kostenlos

Unitymedia stellt seinen Kunden seine WifiSpots kostenlos zur Verfügung. Natürlich hat das Unternehmen ein Interesse daran, möglichst viele Hotspots kostenlos anbieten zu können. Deshalb ist der Provider jetzt natürlich mehr als zufrieden. Und seine Kunden, knapp 13 Millionen Menschen in Deutschland, können es auch sein, gibt es doch jetzt noch mehr WifiSpots.

Aber auch, wer kein Kunde von Unitymedia ist, kann einen Unitymedia Hotspot nutzen. Für Nicht-Kunden heißt der dann allerdings „Unitymedia Public WifiSpots“. Wo es diese Hotspots gibt, erfahrt ihr mithilfe vom WifiSpot Finder. Allerdings: die Unitymedia Public WifiSpots sind nur sehr spärlich in NRW, Hessen und Baden-Württemberg vorhanden.

Unitymedia Hotspot – das Urteil aus Köln

Doch wie kann es sein, dass das Einrichten von einem Unitymedia Hotspot ohne Erlaubnis des Kunden zunächst nicht zulässig war, das OLG nun aber anders entschieden hat? Das Oberlandesgericht Köln begründet sein Urteil. Demnach darf Unitymedia die Router, die es seinen Kunden zur Verfügung stellt, für den Aufbau eines flächendeckenden WLAN-Netzes nutzen. Und zwar ohne dessen ausdrückliche Zustimmung. Der Kunde muss lediglich die Möglichkeit haben, durch einen Widerspruch auszusteigen. Im übrigen stelle der WifiSpot keine „unzumutbare Belästigung“ für den Kunden dar.

Ob damit das Ende der Klage und Einsprüche erreicht ist, ist noch nicht sicher. Denn die Verbraucherzentrale kann gegen dieses Urteil vorgehen, da es noch nicht rechtskräftig ist. Wir halten euch auf jeden Fall auf dem Laufenden.

Was haltet ihr von dem Urteil? Seid ihr Kunde von Unitymedia und zufrieden mit diesem Anbieter? Immerhin hat eine Untersuchung gerade ergeben, dass keiner der großen Provider die Leistung liefert, die er verspricht. Mehr dazu erfahrt ihr in unserem Blog Langsames Internet. Wenn Ihr einen neuen Internetanschluss habt, nutzt unsere professionelle DSL-WLAN-Einrichtung und informiert euch unbedingt über die Umstellung zu All IP. Euer PC-SPEZIALIST vor Ort berät euch gern.

Update vom 26.04.2019: BGH bestätigt Kölner Urteil

Der Bundesgerichtshof hat gestern das Urteil des Kölner Oberlandesgerichts bestätigt. Damit darf Unitiymedia die Router seiner Kunden ohne zusätzliche Zustimmung nutzen, um ein flächendeckendes WLAN-Netz aufzubauen. Die Aktivierung, so das Urteil, stelle keine Belästigung des Kunden dar und die Sicherheit der Kunden sei nicht gefährdet. Ein Zugriff auf das heimische Netzwerk ist nicht möglich.

Kunden haben allerdings die Möglichkeit, der Nutzung zu widersprechen. Das könnt ihr im Online-Kundencenter unter „Meine Produkte“/„Internet“/„Wifispot-Einstellungen“ und „Optionen“ tun. Die Folge ist allerdings, dass ihre selbst dann auch nicht mehr in den Hotspots anderer Unitymedia-Kunden surfen könnt, wenn ihr unterwegs seid.

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