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Neue Drohnenverordnung
Author
Benjamin Thiessen, Mi, 19. Apr. 2017
in Aktuelles

Neue Drohnenverordnung

Einschränkungen für Drohnen

Vor knapp zwei Wochen ist eine neue Drohnenverordnung in Kraft getreten, die einige Einschränkungen für Drohnen mit sich bringt. Die „Verordnung zur Regelung des Betriebs von unbemannten Fluggeräten“ schreibt vor, in welchen Gebieten Drohnen benutzt werden dürfen und welche Kenntnisse der Besitzer für die Steuerung von Drohnen haben  muss. 

Das heißt im Klartext: Wer in Zukunft privat eine Drohne steuern will, muss sich an die neue Drohnenverordnung halten. Die Gesetzgebung des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) hat versucht, die Rechte von Privatpersonen zu stärken. Grundsätzlich müsst ihr Drohnen über 0,25 kg mit eurem Namen und Anschrift kennzeichnen und die Flughöhe darf allgemein nicht 100 Meter übersteigen. Fliegen dürft ihr eure Drohne generell nur noch in Sichtweite. Was bringt das neue Gesetz für Drohnen noch mit sich?

Drohnenverordnung verbietet Flug über fremden Wohngrundstücken

drohnenverordnung gilt ab jetzt

Neue Drohnenverordnung regelt Flugverbotszonen und mehr. (Bildquelle: Pixabay)

Besondere Vorsicht müsst ihr in Wohngebieten walten lassen. Wenn ihr als Privatperson eure UAV Drohne starten lassen wollt, könnt ihr das nicht auf einem Grundstück tun, das direkt an euren Nachbarn grenzt. Der Schutzraum beträgt nämlich bei allen neuen Regelungen 100 Meter. Aus diesem Grund müsst ihr auch seitlich und natürlich oberhalb dieser Gebiete das bestehende Flugverbot für Drohnen einhalten. Ab einem Gewicht der Drohne von 2,5 kg und mehr müsst ihr einen Kenntnisnachweis erbringen. Diesen Test zum Kenntnisnachweis könnt ihr online durchführen, oder ihr besitzt eine gültige Pilotenlizenz oder ihr weist eine Einweisung durch einen Luftsportverein nach. Allerdings gibt es diesen Drohnen Test online noch gar nicht, die Pflicht zum Kenntnisnachweis besteht erst ab dem 01.10.2017. Auf Modellflugplätzen könnt ihr eure Drohnen weiterhin nach Lust und Laune steigen lassen, die Kennzeichnungspflicht besteht aber auch dort ab dem 01. Oktober.

Drohnenverordnung auf einen Blick

  • FPV Drohnen: Ihr dürft eure Drohnen mit Kameras nicht über Menschenansammlungen oder an Einsatzorten von Polizei oder Rettungskräften steigen lassen. Und natürlich nicht in der Nähe von Flughäfen.
  • Außerdem gilt dieses Flugverbot für Naturschutzgebiete und Behörden sowie Firmengeländen.
  • Eure Drohne darf nicht über Wohngrundstücken aufsteigen und muss 100 Meter Abstand seitlich zum nächsten Wohngrundstück oder Firmengelände einhalten.
  • Name und Adresse müsst ihr auf einer Plakette an der Drohne anbringen (01.10.2017)
  • Ab 2,5 kg Gewicht der Drohne muss ein Kenntnisnachweis erbracht werden. (01.10.2017)
  • Eine Erlaubnispflicht ist bei einer Drohne ab 5 kg erforderlich.
  • Keine gesonderte Betriebserlaubnis für Drohnen im gewerblichen Bereich. Hier ist auch das Betriebsverbot außerhalb der Sichtweite aufgehoben. Unternehmen können nun mehr und gezielter Drohnen einsetzen.

Wenn euch das noch nicht genug Informationen sind, dann findet ihr hier noch mehr: Flyer des Bundesministeriums für Verkehr zur neuen Regelung für Drohnen. Was haltet ihr von der neuen Drohnenverordnung? Zu viele Verbote oder angemessene Regelung?

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