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Samsung wird verklagt
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Anne, Sa, 7. Nov. 2015
in Aktuelles

Samsung wird verklagt

SmartTV sammelt Daten

Die Verbraucherzentrale NRW klagt Samsung an. Hintergrund ist die Arbeitsweise eines SmartTVs des südkoreanischen Technikunternehmens, das ungefragt und automatisch Nutzerdaten sammelt.

Nachdem das SmartTV dann auf eine Internetverbindung zugreifen kann, werden die Daten an den Konzern übermittelt. Dabei handelt es sich um personenbezogene Daten samt IP-Adresse, sodass die gespeicherten Daten bis zum Endgerät zurückverfolgt werden können.

SmartTV in der Kritik

Datenmissbrauch samsung

Datenmissbrauch bei Samsung: SmartTV greift Nutzerdaten ungefragt ab und sendet sie an das Unternehmen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat eine Musterklage beim Landgericht in Frankfurt/Main eingereicht. Grund dafür ist eine Schwäche des Samsung SmartTV Modells UE40H6270 bezüglich der Datensicherheit. Das SmartTV sammelt bereits ab dem Moment, in dem es eingeschaltet wird, Benuterdaten. Dabei geht es unter anderem darum, wann beispielsweise welcher Sender und welches Programm gesehen wird. Sobald das Samsung SmartTV eine Internetverbindung nutzen kann, was für viele SmartTV-Dienste unerlässlich ist, werden die Daten automatisch an Samsung übermittelt. Der SmartTV-Besitzer wird darüber nicht in Kenntnis gesetzt und hat keine Möglichkeit, die Übermittlung zu verhindern. Das große Problem, dass die Verbraucherschützer Samsung ankreiden: Die personenbezogenen Daten werden mit der IP-Adresse der Internetverbindung gespeichert, sind also zurückverfolgbar. Samsung kann die Daten auf diese Weise einem Endgerät zuordnen. Von Datenschutz kann man hier nicht mehr sprechen.

Samsung setzt auf seitenweise Datenschutzbestimmungen

Die Verbraucherzentrale will mit der Musterklage erreichen, dass der Konzern seine Kunden besser über die eigene Datenpolitik aufklärt. In der Vergangenheit ist Samsung bereits mehrfach wegen unklarer Formulierungen in AGBs in die Kritik geraten. Transparenz sieht anders aus. Auch mit dem aktuellen Anliegen soll erreicht werden, dass Samsung klarere Verhältnisse schafft. Die Verbraucherschützer fordern unter anderem eine bessere, verständlichere Erklärung über die Arbeitsweise des Smart Hub, der quasi die Schaltzentrale eines SmartTVs ist. Die aktuellen Datenschutzbestimmungen von Samsung diesbezüglich sind über 56 Bildschirmseiten lang und für Otto Normalverbraucher unverständlich geschrieben.

Samsung weist Vorwurf zurück

Samsung bestätigte durch einen Sprecher den Eingang der Klage. Den Vorwurf, Daten zu missbrauchen oder die Privatsphäre der Kunden zu missachten, wies man aber bereits zurück. Bis zur Klärung dieser Frage ist es noch eine Weile hin: Die Verhandlung beginnt erst im Mai 2016. Was können SmartTV Nutzer bis zu einer endgültigen Klärung tun? Eine Möglichkeit ist, den Internetzugang des modernen Fernsehers nicht zu benutzen. So können keine Daten mehr übertragen werden. Einige Geräte bieten außerdem die Möglichkeit, im Menü das HbbTV zu deaktivieren. Weil die Datenautobahn dann gesperrt ist, werden so allerdings einige Informationen wie die Programmvorschau nicht mehr angezeigt. Samsung nennt diese Funktion übrigens Datendienste.

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