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Safe Harbor ungültig
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Anne, Di, 6. Okt. 2015
in Aktuelles

Safe Harbor ungültig

Datenaustausch mit USA hinfällig

Facebook und Co. bekommen Probleme mit dem Datenaustausch von der EU in die USA. Datenriesen aus Amerika wie Google, Apple und Microsoft nutzen das Safe Harbor Abkommen, um europäische Personendaten legal in die Staaten zu übermitteln.

Der Europäische Gerichtshof entschied heute: Das Abkommen ist ungültig. Die USA sind keine sicherer Hafen für europäische Daten. Eine Klage des Österreichers Max Schrems wurde zum Anlass genommen, um die Datenschutzpolitik der USA neu zu bewerten.

Was ist Safe Harbor?

Das Abkommen hat bisher die Übermittlung personenbezogener Daten zwischen der EU und den USA geregelt. Inhaltlich sollte der Datenschutz im Vordergrund stehen. Safe Harbor war an eine EU-Datenschutzrichtlinie von 1995 angepasst, die besagt, dass personenbezogene Daten nur bei ausreichendem Schutz in andere Länder übermittelt werden dürfen. So weit, so gut. Eine Überwachung des Datenschutzes hat es jedoch unter Safe Harbor nie gegeben. Die Unternehmen mussten lediglich zusichern, dass die Daten im Ausland sicher sind. In den USA war trotz Safe Harbor der Eingriff in europäische Daten möglich. Sollten US-Interessen mit dem Abkommen kollidieren, war das Arrangement hinfällig. Personenbezogene Daten wurden dadurch für US-Behörden zugänglich. Deshalb arbeitet seit 2013 eine EU-Kommission daran, Safe Harbor neu auszuhandeln.

safe harbor

Ein Sieg für Max Schrems. Der Österreicher klagte Facebook wegen fehlendem Datenschutz an und bringt das gesamte Safe Harbor Abkommen zu Fall.

Trotz Safe Harbor kein Datenschutz

Der Whistleblower Edward Snowden deckte 2013 die Methoden von US-Geheimdiensten auf. Aus seinen Informationen wurde klar, dass die USA den Datenschutz mit Füßen tritt. Europäische Daten wurden aufgrund der amerikanischen Terrorangst massenweise gespeichert. Das nahm der Österreicher Max Schrems zum Anlass, gegen die Übermittlung seiner Facebook-Daten zu klagen. Sein Anliegen gelangte letztendlich vor den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg, der am 06.09.2015 entschied, dass das Safe Harbor Abkommen hinfällig sei. Das Urteil orientiert sich an der Einschätzung von Generalanwalt Yves Bot, dass US-Geheimdienste nahezu uneingeschränkt auf Nutzerdaten, die an Unternehmen in den USA geschickt werden, zugreifen können.

Und jetzt?

Über 5.000 Unternehmen haben bisher ihre Daten auf der Basis von Safe Harbor in die USA übermittelt – darunter natürlich auch die Datenriesen, die wir alle kennen: Facebook, Google, Apple etc. Die großen Unternehmen mit findigen Rechtsabteilungen werden jedoch Mittel und Wege finden, Daten weiter in die USA übertragen zu können. Eine Zustimmung der Nutzer zur Datenübertragung könnte eventuell schon ausreichend sein. Betroffen sind von der Safe Harbor-Pleite vor allem kleinere Unternehmen, die sich einfallen lassen müssen, wie sie weiter vorgehen.

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