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Verbot von Geoblocking
Author
Stefanie Schäfers, Mi, 12. Dez. 2018
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Verbot von Geoblocking

Neue EU-Verordnung regelt Geoblocking im Online-Handel

Gute Nachrichten für alle, die gern online einkaufen: Dank einer neuen EU-Verordnung ist Geoblocking in Online-Shops künftig verboten. Das erleichtert euch das Einkaufen in ausländischen Online-Shops deutlich.

Was Geoblocking überhaupt ist, was hinter der neuen EU-Verordnung steckt und was das für den Online-Handel bedeutet, erfahrt ihr bei uns.

Was bedeutet Geoblocking?

Einige von euch kennen die Situation sicherlich: Beim Online-Shopping stößt man auf Artikel, die in einem ausländischen Shop angeboten werden. Wollt ihr dort jedoch bestellen, werdet ihr automatisch auf eine deutsche Version des Shops umgeleitet. Nicht immer sind dort jedoch alle Artikel in allen Varianten oder zum gleichen Preis verfügbar, etwa weil der Versand nach Deutschland zu teuer oder aufwendig wäre.

Diesen Vorgang bezeichnet man als Geoblocking. Dabei wird der Zugriff eines Internetnutzers auf eine Website aufgrund seines Aufenthaltsorts beschränkt. Das geschieht in der Regel über die IP-Adresse des Internetnutzers, denn diese enthält auch eine Länderkennung. Außerdem können Online-Händler auch den Versand auf inländische Adressen beschränken oder die Nutzung von ausländischen Zahlungsmitteln (insbesondere ausländischer Kreditkarten) ablehnen.

Online-Shopping-Taste auf der Tastatur - Geoblocking

Die neue EU-Verordnung zum Geoblocking gilt seit dem 3. Dezember. (Bild: pixabay.com/athree23)

Neue EU-Verordnung zum Geoblocking in Kraft getreten

Seit dem 3. Dezember 2018 gilt jedoch eine neue EU-Verordnung zum Thema Geoblocking. Online-Händler müssen demnach allen Käufern aus dem europäischen Ausland die gleichen Angebote zur Verfügung stellen. So dürfen ausländische Käufer nicht mehr mittels Geoblocking von bestimmten Angeboten ausgeschlossen oder auf eine andere Version der Website weitergeleitet werden.

Vor allem für die Kunden ist die neue EU-Regelung auf den ersten Blick von Vorteil. Laut eines Berichts von Samba Schulte ist das Online-Shopping im Ausland längst gang und gäbe. Auch eine Studie der Preisvergleichsplattform Idealo zeigt, dass das Einkaufen im Ausland auch in Deutschland angekommen ist. So haben rund 71 Prozent der Deutschen schon bewusst bei ausländischen Online-Shops eingekauft. Vor allem eine größere Produktauswahl, aber auch günstigere Preise sind dabei die Hauptgründe für den Einkauf im Ausland.

Was ändert sich für die Kunden?

Die neue EU-Regelung sorgt dafür, dass allen Kunden die gleichen Preise angezeigt werden müssen. Auch die Weiterleitung auf eine lokalisierte Website-Version mit teils höheren Preisen ist nicht mehr zulässig. Zudem, so berichtet das Handelsblatt, müssen auch Rabatte für alle Kunden unabhängig von deren Wohnsitz bzw. Aufenthaltsort verfügbar sein.

Auch das Bezahlen beim Online-Shopping im Ausland wird einfacher. Online-Händler müssen laut der neuen EU-Verordnung allen Kunden die gleichen Bezahlmöglichkeiten anbieten – ganz gleich, in welchem Land diese wohnen. Das heißt konkret, dass auch ausländische Kreditkarten akzeptiert werden müssen und es bei Überweisungen egal ist, in welchem Land das Bankkonto eröffnet wurde.

Grenzenlos shoppen ohne Geoblocking?

Ganz so einfach wie es auf den ersten Blick scheint, ist es aber doch nicht, denn es gibt Ausnahmen zur neuen EU-Verordnung. So sind Online-Händler trotz der neuen Regelung nicht verpflichtet, ihre Ware auch überall hin zu liefern. Hier dürfen die Händler weiterhin eine Beschränkung zur Lieferung ins Ausland einsetzen. Allerdings müssen sie den Kunden die Möglichkeit geben, die Ware beim Händler abzuholen oder selbst einen Lieferdienst zu beauftragen.

Außerdem erstreckt sich die neue EU-Verordnung nicht auf Finanz- und Verkehrsdienstleistungen. Das heißt, dass zum Beispiel die Buchung von Flugtickets nicht von der neuen EU-Verordnung zum Geoblocking betroffen ist. Ebenso sind auch urhebergeschützte Medien wie E-Books, Computerspiele oder Filme von der neuen Regelung ausgenommen.

Genauso müssen sich Online-Händler beim Verkauf von Alkohol an die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen EU-Länder halten. Verstoßen die Online-Händler gegen die neue EU-Verordnung zum Geoblocking sind Geldstrafen von bis zu 300.000 Euro möglich. Kontrolliert und überwacht werden die Online-Händler in Deutschland von der Bundesnetzagentur.

Sicher im Internet shoppen

Auch wenn das Verbot von Geoblocking das Online-Shopping deutlich erleichtert, ist beim Einkauf im Internet weiterhin Vorsicht geboten. So haben wir bei uns im Blog bereits häufiger über Fake-Shops oder Betrugsmaschen beim Online-Shopping berichtet.

Damit ihr jederzeit sicher im Internet shoppen könnt, ist es ratsam, einen zuverlässigen Virenschutz zu nutzen und euren PC oder Laptop regelmäßig einem Sicherheits-Check zu unterziehen. Wenn ihr dabei Hilfe benötigt, unterstützt euch euer PC-SPEZIALIST vor Ort gern dabei. Noch mehr Schutz bietet euch das Servicepaket von PC-SPEZIALIST. Lasst euch dazu einfach von eurem PC-SPEZIALIST vor Ort beraten.

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