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DSGVO-Abmahnung durch IGD
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Maren Keller, Mo, 8. Apr. 2019
in Aktuelles

DSGVO-Abmahnung durch IGD

Was tun bei E-Mail von Interessengemeinschaft Datenschutz?

Die Einführung der DSGVO sorgte für besseren Datenschutz für alle Europäer. Jetzt hat es sich die IGD Interessengemeinschaft Datenschutz e.V. zur Aufgabe gemacht, eure Daten noch stärker zu verteidigen.

Wie die Interessengemeinschaft vorgeht und ob das rechtens ist, erfahrt ihr bei uns.

DSGVO – was ist das genau?

Die DSGVO ist die europäische Datenschutzgrundverordnung. Sie trat im Mai 2018 in Kraft und hat zunächst für große Verunsicherung gesorgt. Keiner wusste mehr so genau, was erlaubt ist und was nicht. Sei es der Arztbesuch, eine Vereinsmitgliedschaft oder die Frage, ob Namen und Fotos der Kinder im nächsten Gemeindebrief veröffentlicht werden sollen – wer immer eure Daten speichern und verarbeiten möchte, muss euch zunächst um Erlaubnis fragen.

Darum fällt auf: Egal, wo man ist, fast überall bekommt man einen Zettel zur Unterschrift vorgelegt. Welche Änderungen die DSGVO für euch noch im Gepäck hatte, haben wir in unserem Blogbeitrag EU-Datenschutz für Privatpersonen beschrieben.

Europasterne mit DSGVO-Schriftzug und einem Schloss als Symbol für die Abmahnwelle der IGD. Foto: Pixabay

Mit Einführung der DSGVO begann der bessere Schutz eurer persönlichen Daten. Foto: Pixabay

Wer ist die IGD Interessengemeinschaft Deutschland?

Die IGD Interessengemeinschaft Deutschland e.V. ist ein Verein, der seinen Sitz im beschaulichen Ludwigsfelde hat. Auf der schlichten Homepage des Vereins wird in erster Linie das Bürgerrecht auf Datenschutz hochgehalten.

Fast schon kämpferisch schreiben die Verfasser auf der Homepage, dass „Datenschutz für das Grundprinzip [steht], dass jeder Mensch selbst entscheiden kann, wem er wann und welche seiner persönlichen Daten zugänglich macht“. Das klingt nicht schlecht. Schließlich wollen wir alle, dass unsere Daten geschützt werden. 

Übrigens: Der Verein wurde am 06.03.2019 in das Vereinsregister eingetragen – das war der Tag, an dem auch die Abmahnungen begannen. Der Schelm, der Böses dabei denkt.

IGD mahnt fehlende SSL-Verschlüsselung ab

Die IGD Interessengemeinschaft Deutschland hat sich also zum Ziel gesetzt, eure Daten besser zu schützen. Nun mahnt sie fleißig ab. Der Grund: ein Datenschutzverstoß bei der Verwendung eines Kontaktformulars auf einer Internetseite. Angeblich gibt es dort keine SSL-Verschlüsselung. Es folgt eine Unterlassungserklärung und eine Pauschale über Abmahnkosten.

Zweck der Abmahnung sei nun die Pflichtverletzung zum Schutz der Daten. Laut DSGVO ist die SSL-Verschlüsselung Pflicht. Wer die auf seiner Internetseite nicht hat, schütze die Daten der Verbraucher nicht ausreichend, da ohne SSL-Verschlüsselung mitgelesen werden kann.

Auszug aus einer Internetadresszeile. Zu sehen ist das Schloss und die Buchstaben https. Foto: Pixabay

Die SSL-Verschlüssung ist seit 25. Mai 2018 Pflicht. Foto: Pixabay

Ist die Abmahnung rechtens?

Wenn ihr eine Internetseite mit Kontaktformular betreibt, dann seid ihr verpflichtet, eine SSL-Verschlüsselung zu haben. Ihr erkennt sie an dem „s“ hinter dem „http“. Eine solche Verschlüsselung ist mit wenigen Klicks und einer Kontaktaufnahme mit dem Provider leicht zu bekommen. Das bedeutet: Der Vorwurf des Vereins kann stimmen, wenn ihr keine Verschlüsselung der Seiten nutzt.

Aber: Der Verein hat gar nicht das Recht, abzumahnen. Laut Rechtsanwaltskanzlei Beckmann und Norda aus Bielefeld ist der Verein „nicht in der Liste der nach § 4 UKlaG qualifizierten Einrichtungen eingetragen, sodass eine Abmahnbefugnis zur Wahrnehmung von Verbraucherinteressen nicht in Betracht kommt.“

Auch die Unterlassung solltet ihr auf keinen Fall unterschreiben. Sie gilt ein Leben lang und Verstöße können zu sehr hohen Strafen von mehreren Tausend Euro führen.

Was die IGD fordert und was ihr tun müsst

Konkret fordert die IGD Interessengemeinschaft Deutschland e.V. pauschale Abmahnkosten in Höhe von 240 Euro plus Mehrwertsteuer auf das Vereinskonto zu überweisen. Insgesamt sollt ihr also 285,60 Euro zahlen, um die Kosten für die Erstellung der Abmahnung zu decken.

Experten raten allerdings, weder die Unterlassungserklärung zu unterschreiben noch die Rechnung zu bezahlen. Schaut lieber nach, ob eure Homepage eine SSL-Verschlüsselung hat und korrigiert euren Internetauftritt, falls nötig. Seid ihr euch unsicher, kontaktiert einen Anwalt.

Eine eigene Homepage bekommt ihr bei PC-SPEZIALIST vor Ort. Unsere Experten richten euch eine Homepage mit Wunschdomain (wenn möglich) ein und gestalten sie nach euren Wünschen. Und was ihr bei einer allgemeinen Mahnung per E-Mail tun müsst, erfahrt ihr in unserem Ratgeber.

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1 Kommentar

  1. Frank sagt:

    Ob der Verein das Recht hat abzumahnen ist rechtlich umstritten. Falsch ist allerdings die Einschätzung auf der zitierten Webseite. Der Verein behauptet von sich aus nämlich garnicht aufgrund des UklaG tätig zu sein sondern stützt sein Tätigwerden direkt auf die DSGVO (siehe Webseite vom IGD). Ob sie damit durchkommen werden die Gerichte klären müssen.

    Wichtig ist aber: Wer heute kein SSL hat und Daten erhebt handelt fahrlässig.

    Ansonsten guter Artikel!