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EU-Datenschutz für Privatpersonen
Author
Maren Keller, Di, 15. Mai. 2018
in Aktuelles

EU-Datenschutz für Privatpersonen

Welche Auswirkungen hat die DSGVO?

Der EU-Datenschutz soll mit der DSGVO verbessert werden. Sie tritt am 25. Mai in Kraft. Doch was bedeutet das für euch? Werdet ihr die Auswirkungen spüren?

Welche Folgen die neue EU-Datenschutzverordnung für euch haben wird, erfahrt ihr bei uns.

Was bedeutet DSGVO überhaupt?

DSGVO ist eine Abkürzung und steht für die neue DatenSchutzGrundVerOrdnung. Sie wird ab dem 25. Mai in der gesamten EU gelten und regelt dann einheitlich den Schutz eurer privaten Daten.

Zwar sind hauptsächlich Unternehmen in der Pflicht, den neuen EU-Datenschutz umzusetzen, aber auch für euch als Verbraucher ändert sich einiges. Unter anderem werden eure Rechte bei Auskunft und Löschung von Daten ausgeweitet. Neu ist ab Ende Mai auch das Recht auf Datenübertragbarkeit.

EU-Datenschutz und DSGVO

Was bringt euch der EU-Datenschutz? Grundsätzlich sollt ihr durch die DSGVO besser informiert sein, welches Unternehmen welche Daten von euch besitzt und nutzt. Die Europäische Union hat die Grundlagen dafür bereits 1995 gelegt. Seitdem heißt es, dass „jede Person […] das Recht auf Schutz der sie betreffenden personenbezogenen Daten [hat].“

Allerdings konnte bislang jedes EU-Mitglied selbst entscheiden, wie es den Schutz der Daten umsetzt. Ab Ende Mai ist der Schutz eurer privaten Daten dann vereinheitlicht. Bislang galt in Deutschland das Bundesdatenschutzgesetz. Es hat die alte EU-Datenschutzrichtlinie umgesetzt.

EU-Datenschutz - EU Datenschutzverordnung - DSGVO für Privatpersonen - europäische Datenschutzgrundverordnung. Foto: Pixabay

Für euch als Verbraucher bringt die DSGVO in erster Linie mehr Rechte an euren privaten Daten. Foto: Pixabay

EU-Datenschutz und personenbezogene Daten

Die wichtigste Neuerung beim EU-Datenschutz ist der Schutz der personenbezogenen Daten. Aber was bedeutet das für euch? Was sind personenbezogene Daten genau?

Zu den persönlichen Daten gehören alle Angaben, die sich einer natürlichen Person zuordnen lassen. Das sind alle Daten, durch die ihr identifiziert werden könnt. Dazu gehören neben eurem Namen und eurem Geburtsdatum auch eure Kontaktdaten wie Adresse und Telefonnummern. Kontodaten und Versicherungsnummern gehören ebenso dazu wie Informationen über eure:

  • rassische und ethnische Herkunft
  • politischen Meinungen
  • religiösen oder weltanschaulichen Überzeugungen
  • Gewerkschaftszugehörigkeit
  • Gesundheit und Sexualität

Möchte ein Unternehmen diese persönlichen Daten von euch verarbeiten, ist das nur mit eurer ausdrücklichen Zustimmung erlaubt.

Saftige Strafen bei Nichteinhaltung des EU-Datenschutz

Der neue EU-Datenschutz sorgt also dafür, dass eure persönlichen Daten besser geschützt werden. Übrigens: Firmen, die sich nicht an die neue EU-Datenschutzverordnung halten, drohen saftige Bußgelder. Bis zu 20 Millionen Euro werden fällig, wenn Verstöße auffallen. Große Konzerne können zudem zu Zahlungen von bis zu vier Prozent ihres weltweiten Umsatzes herangezogen werden. Betreiber kleinerer Webseiten, Blogs und Homepages müssen ebenfalls aufpassen. Denn selbst eine private Seite erhebt persönliche Daten und unterliegt demnach den Richtlinien der DSGVO.

Im Gegensatz dazu bekommen Privatpersonen weitreichende Rechte, die in vielen Bereichen des täglichen Lebens Anwendung finden. So müsst ihr eure persönlichen Daten auf Dienstgeräten wie Arbeitscomputern nach aktuellen Standards verschlüsseln. Wechselt ihr euren Arzt, muss eure alte Praxis eure Daten auf Wunsch sicher an die neue Praxis weiterleiten. Und internationale Online-Verkäufer dürfen ebenfalls nur noch die nötigsten Informationen erheben.

EU-Datenschutz und eure Rechte

Welche Rechte ihr durch den neuen EU-Datenschutz erhaltet, listen wir hier für euch auf:

  • Transparenz: Unternehmen sind verpflichtet, euch über die Verarbeitung eurer persönlichen Daten zu informieren – transparent und verständlich.
  • Informations- und Widerspruchsrecht: Wenn eure Daten erhoben werden, müsst ihr folgende Informationen erhalten: Name und Kontaktdaten des Anbieters, zu welchen Zwecken und wie lange eure Daten verwendet werden, auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht und gegebenenfalls an wen die Informationen weitergegeben werden. Ihr habt das Recht, der Verarbeitung eurer Daten zu widersprechen. Außerdem muss es euch möglich sein, zu erfragen,  ob, welche und wozu persönliche Daten verarbeitet werden.
  • Berichtigung: Ein Anbieter muss personenbezogene Daten unverzüglich berichtigen oder vervollständigen.
  • Löschung/„Vergessenwerden“: Ihr könnt der Speicherung eurer Daten widersprechen und unter bestimmten Voraussetzungen sogar die Löschung eurer persönlichen Daten verlangen.
  • Einschränkung der Verarbeitung: Ihr könnt außerdem die Verarbeitung eurer Daten einschränken.
  • Datenübertragbarkeit: Soweit es technisch möglich ist, habt ihr das Recht, eure von einem Anbieter erhobenen persönlichen Daten zu erhalten und an einen anderen Verantwortlichen auf manuelle oder automatische Weise zu übertragen.
  • Ausnahmen: Natürlich gibt es Ausnahmen: Geht es um die nationale und öffentliche Sicherheit, Landesverteidigung, die Unabhängigkeit der Justiz oder andere Ziele von öffentlichem Interesse sind Ausnahmen möglich.

EU-Datenschutz und die Pflichten

Wo es Rechte gibt, gibt es auch Pflichten. Beim EU-Datenschutz liegen die allerdings mehr auf Seiten der Unternehmen. Welche Pflichten auf uns alle zukommen, erfahrt ihr in dem Beitrag DSGVO – Änderungen für Verbraucher und Unternehmen. Welche Änderungen beim Messenger-Dienst WhatsApp bevorstehen, erfahrt ihr in unseren Beiträgen WhatsApp Alter ab 16 und WhatsApp Datenschutz. Wie ihr zumindest auf eurem Smartphone Tracking-Dienste enttarnt, beschreibt der Beitrag Datenschutz-App.

Was ihr zukünftig beachten müsst, bevor ihr Fotos postet, erfahrt ihr in dem Beitrag Veröffentlichung von Fotos. Und für private Blogger gelten ebenfalls neue Datenschutzrichtlinien. Was ihr zum EU-Datenschutz in Bezug auf Blogs wissen müsst, erfahrt ihr in diesem YouTube-Video:

Die neue EU-Datenschutzverordnung, DSGVO, könnt ihr in Gänze online lesen. Was haltet ihr von der DSGVO? Fürchtet ihr euch vor der Veränderung oder seid ihr froh, dass eure persönlichen Daten in Kürze besser geschützt sind? Wir sind gespannt auf eure Meinung. Lasst sie uns in unseren Kommentaren wissen.

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45 Kommentare

  1. Claudia sagt:

    Wir sind eine Eigentümer Gemeinschaft und müssen eine neue Heizung einbauen lassen jetzt müssen wir von der Bank einen Kredit aufnehmen und die wollen unsere persönlichen Daten
    Kann ich dagegen Einspruch einlegen und verweigern das meine Daten aufgenommen werden?
    LG
    V
    Claudia Palaver

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Claudia!

      Die Bank wird ohne die Angabe der persönliche Daten vermutlich keinen Kredit rausrücken. Sie können aber spätestens wenn der Krredit abgezahlt ist, die Löschung Ihrer Daten verlangen.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  2. Melanie Samsel sagt:

    Vielen Dank für die Übersicht! Es ist gut zu wissen, dass beim EU-Datenschutz mehr Pflichten auf Seiten der Unternehmen liegen. Mein Arbeitgeber hat uns nämlich zu einer Schulung für Datenschutz angemeldet und wir haben uns alle nach dem Grund gefragt. Wahrscheinlich haben wir mit den Änderungen einfach noch mehr Aufgaben bekommen, die jetzt erst realisiert werden.

  3. Frank sagt:

    Wenn Privatpersonen meine personenbezogenen Daten weitergeben, gibt es dagegen Rechtsmittel ?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Frank!

      Eine Rechtsberatung können wir Dir leider nicht geben. Bitte wende Dich an einen Anwalt oder eine Verbraucherzentrale.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  4. Heidi Wegmann sagt:

    Kann mein Nachbar ein Beschwerdeschreiben meinerseits über ihn an die Wohnungsgesellschaft jedem Mieter in unserem Hause ohne mein Wissen weiterzeigen???
    Danke für Ihren Rat.

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Heidi!

      Natürlich kann Dein Nachbar Beschwerdeschreiben herumzeigen. Ob er darf, können wir Dir leider nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung geben können. Wende Dich an eine Verbraucherzentrale in der Nähe oder an einen Anwalt.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

      1. Heidi Wegmann sagt:

        Herzlichen Dank für deine Antwort.

  5. HCK sagt:

    Moin …
    Wenn man bei Postcode-Lotterie die Anmeldung aufruft und nach Eingaben von Name & Mail- Adresse abbricht (Browser beendet) ….
    bekommt man eine Mail von denen an die NICHT gesendete Anmelde-Mailadresse !
    Das kann doch nicht OK sein , oder ?

  6. Dirk sagt:

    Hab Probleme mit meine Arbeitgeber und das wegen sind wir vor Gericht
    wollte ich nicht das alle Arbeit Kollegen Mit Bekommenn das ich die Firma verklagt haben
    leider meine Abteilungsleiter hat jeder erzählt wie kann ich mich Schutzen?
    ist meine privat Schutz betroffen?
    Kann Ich rechtlich weg gegen der Chef angehen?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Dirk!

      Eine Rechtsberatung in dieser Hinsicht können wir Dir leider nicht geben. Am besten suchst Du einen Anwalt auf oder gehst zur nächsten Verbraucherschutzstelle.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  7. Linette sagt:

    Habe für einen älteren Nachbarn basierend auf einer mündlichen Bitte eine Bestellung vorgenommen. Dazu war es erforderlich, seine email, Namen Liefer-/Rechnungsanschrift anzugeben. Als er dann per email eine Bestätigung erhalten hat, war im wahrsten Sinne des Wortes „die Hölle los“. Daraufhin habe ich die Bestellung umgehend storniert und den Account gelöscht. Dennoch steht nun eine strafrechtliche Anzeige gegen mich im Raum und es werden üble Verleumdungen von dem Herrn in meinem sozialen Umfeld verbreitet.

    Was habe ich zu befürchten?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Linette!

      Wir können hier leider keine Rechtsberatung geben. Deshalb bitten wir Dich, den örtlichen Schiedsmann (wenn vorhanden) oder einen Anwalt aufzusuchen.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  8. Bernd sagt:

    Wir sind eine Gruppe von ca. 50 Golfspielern.

    Es gibt eine Liste mit Namen, eMail-Adresse und Telefonnummern.
    Alle Daten wurden von den einzelnen Personen zur Verfüng gestellt.
    Darf der für die Liste verantwortliche die Liste an alle Teilnehmer weitergeben.

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Bernd,

      wichtig ist in jedem Fall, dass jeder, der seine Daten in die Liste einträgt, genau darüber informiert wird, wofür die Daten genutzt und in welcher Art und Weise diese weitergegeben werden. Da wir allerdings keine Rechtsberatung bieten können, ist es sinnvoll, wenn du dich im Zweifelsfall noch mal mithilfe eines Anwalts oder einer Verbraucherzentrale zur Rechtslage absicherst.

      Viele Grüße,
      dein PC-SPEZIALIST Team

  9. Karin sagt:

    Hallo zusammen,
    wir betreiben einen Stammtisch zu dem eine Woche vorher per email an alle Stammtischler erinnert wird.
    Der Stammtisch ist rein privater Natur, also kein Verein, kein Club, keine Regeln.
    Verstosse ich gegen die DSVGO wenn die email-Adressen in der Einladungs im CC und so für jeden Stammtischler erkennbar stehen?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Karin!

      Die DSGVO gilt für die behördliche und geschäftsmäßige Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU. Das bedeutet, wenn ihr ein privates Treffen via E-Mail organisiert, kann Dir die DSGVO erst einmal egal sein. Um allerdings die E-Mail-Adresse der eingeladenen Gäste nicht öffentlich zu machen, könntest Du sie unter „BCC“ einfügen und nur Dich als Haupt-Empfänger einfügen. Dann sind die Adressen der Gäste nicht sichtbar.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

    2. Gaby sagt:

      Hallo. Ich habe die folgende Frage. Ich war in einem Werkstatt. Die Frau der Mechaniker ist seine Steuerberaterin. Von viele Erzählen habe ich erfahren dass sie meine Chefin und eine meine Kollegin kennt. Ich habe Rechnung bekommen aber leider konnte ich nicht rechtzeitig den bezahlen. Die Dame hat meine Kollegin angerufen und und gesagt dass ich den Rechnung nicht bezahlt habe und siesollte mich noch vorwarnen dass sie ruft noch meine Chefin an wenn ich die Rechnung nicht bezahle. Hat die Dame verstieß gegen Datenschutz Gesetz in den Fall?

      1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

        Hallo Gaby!

        Wir können hier leider keine Rechtsberatung geben. Bitte wende Dich mit Deiner Frage an einen REchtsanwalt oder eine Verbraucherzentrale.

        Viele Grüße
        Dein PC-SPEZIALIST Team

  10. Gaby sagt:

    hallo Leute,
    schön, das es dieses Gesetz gibt, doch halten sich nicht alle Firmen daran.
    zb : Die Post Direkt GmbH verkauft Eure Daten, und das ist eine bodenlose Frechheit.
    Habe zwar diese Firma aufgefordert meine Daten zu löschen und nicht weiter zu geben,und da bin ich mal gespannt, ob die sich daran halten.

  11. anke haarms sagt:

    hallo, ich habe da mal eine Frage. ich habe letztens werbeprospekte per post, eines mir unbekannten reisebüros erhalten, an mich persönlich adressiert. da ich es generell vermeide meine adresse rauszugeben, habe ich mich darüber geärgert. ich weiß also nicht, woher das reisebüro meine adresse hat. habe dann auf der webseite des büros recherchiert und mitbekommen, dass die vornamen von mir und meinem mann für reiserezensionen genutzt wurden, allerdings nicht richtig nachweisbar, da die nachnamen fehlen.
    ich würde mich gerne an das reisebüro wenden und mich auf die DSGVO berufen. ist das korrekt und wenn ja, worauf berufe ich mich konkret?

    vielen dank und
    MfG a. harms

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Anke!

      Du kannst ganz einfach eine E-Mail ab das Reisebüro schicken und die Löschung Deines Namens aus deren Datenbank verlangen. Begründen musst Du das nicht, kannst Du aber natürlich, indem Du auf die DSGVO verweist. Das Reisebüro muss Deinem Wunsch nachkommen.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  12. Tanja sagt:

    Mich würde interessieren, auf welchen gesetzlichen Grundlagen die Weitergabe von persönlichen Daten bei Bewertungsportalen wie jameda oder Google möglich ist. Können die personenbezogenen Daten bei einer anonymen Bewertung schon bei Verdacht der Persönlichkeitsverletzung an das bewertete Unternehmen weitergeleitet werden oder bedarf die Weitergabe der persönlichen Daten an das bewertende Unternehmen eine strafrechtliche Überprüfung der Bewertung durch andere, bevor die Daten an das bewertende Unternehmen weitergeleitet werden?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Tanja!

      Für solch detaillierte Fragen zu rechtlichen Grundlagen können wir Dir keine Antworten geben, da wir keine Rechtsberatung sind. Bitte wende Dich an Deine örtliche Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  13. Michael sagt:

    Schönen Guten Tag

    Ich habe eine Frage
    Ich habe ein paar Probleme mit dem Wasserverband Südharz
    Der Wasserverband hat einfach meine Persönlichen Daten mit Geburtsdatum
    an eine für mich Fremde Person weitergegeben
    Ist so was Rechtens
    MFG: Michael

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Michael!

      Um diese Frage zu beantworten, müssten Du in die AGB schauen. Dort wird stehen, was der Verband mit Deinen Daten tun darf. Für eine rechtliche Beratung müsstest Du Dich allerdings an einen Anwalt oder an eine Verbraucherzentrale in Deiner Nähe wenden.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  14. Daniela sagt:

    Guten Morgen,
    wir sind zwei Mütter, die privat einen Kleiderbasar organisieren. Müssen wir auch die DSVGO berücksichtigen und von jedem eine Einwilligungserklärung einholen?
    Lieben Dank für die Rückmeldung.
    Viele Grüße
    Daniela

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Daniela!

      Die DSGVO gilt für jeden. Die Frage ist ja, wofür braucht ihr bei einem Keiderbasar die Einwilligung anderer Leute? Wollt ihr Fotos machen? Dann musstest ihr bereits vorher die Fotografierten um Erlaubnis fragen. Sammelt ihr E-Mail-Adressen oder sonstige persönliche Daten? Dann müsst ihr den Leuten natürlich erklären, was ihr damit vorhabt und auf Verlangen z.B. die Daten löschen.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  15. Stefanie Steffen sagt:

    Guten Tag,
    wie sieht die Rechtslage für Foto’s aus. Ich poste Sozialen Medien oft Fotos aus Städten, die ich persönlich besucht habe:
    – Stadtfotos mit Menschen, nicht immer Mengen aber ein paar laufen immer ins Foto
    – Gebäudefotos, da sind immer Menschen mit darauf z.B Foto des Bahnhofs in Straßburg und ja Menschen die reisen sind auch im Bild

    Muss ich hier zu jeder abgebildten Personen eine Einwilligung haben?

    Viele Grüße
    Stefane

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Stefanie!

      Theoretisch musst Du bei jedem Bild, auf dem anderen Menschen zu sehen sind, die Einwilligung der Personen haben. Das ist natürlich in der Praxis unmöglich. Um auf der sicheren Seite zu sein, solltest Du die Gesichter verpixeln, schwärzen… – in irgendeiner Form unkenntlich machen.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  16. Norbert Falkner sagt:

    Norbert.Falkner

    Ich bin an einem Geschlossenen Immobilien-Fonds beteiligt, hier stehen Inverstitionen in Millionenhöhe an.
    Darf ich in der Eignerversammung einen Zettel herumgeben, in den sich jeder feiwillig eintragen kann, der einen Kontakt (z.B. => Diskussionsrunde zur Entscheidungsfindung) außerhalb der offiziellen Versammlung wünscht.
    Und hierdurch einen E-Mail-Adressen-Pool erstellen, wodurch alle Interessierten gleichzeitig alle anschreiben und auch angeschrieben werden kann ????????

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Norbert!

      Du darfst natürlich weiterhin Zettel herumreichen, wo sich die Leute freiwillig eintragen können. Wichtig ist allerdings, dass jeder genau weiß, warum er seine Angaben machen soll und dass jeder weiß, was mit seinen Daten passiert. Da wir keinen Rechtsbeistand geben können, bist Du allerdings nru auf der sicheren Seite, wenn Du eine Verbraucherzentrale oder einen Anwalt aufsuchst.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  17. Neriwan sagt:

    Was ist denn mit Privatpersonen? Ich verkaufe zB abgelegte Gewand über Facebookgruppen. Dort herrscht öfters eine schlechte Käufermoral iSv Kaufwunsch aber keine Zahlanweisung, so daß faktisch der Kauf nicht zustande kommt. Betrifft mich dabei auch die DSVG? Andere private Verkäufer warnen vor solchen Fakeinteressenten durch Veröffentlichung der Kontakt daten, damit niemand ohne Zahlungseingang verschickt. Ist das legal?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Neriwan!

      Eine Privatperson ist jemand, der nicht im Auftrag einer Firma, Behörde oder Ähnlichem handelt. Wenn Du privat abgelegte Sachen verkaufst, bleibst Du weiterhin eine Privatperson. Grundsätzlich trifft die DSGVO alle Bereiche, wo Daten gesammelt und gespeichert werden. Ob es rechtens ist, Kontaktdaten von Personen zu veröffentlichen, die nichts kaufen wollen, aber dennoch Interesse zeigen, solltest Du mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale klären. Eine Rechtsberatung können wir hier nicht liefern.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  18. Daniel sagt:

    Wie verhält sich die neue datenschutzgrundverordnung gegenüber der GEZ? das wäre doch mal ne antwort wert.
    Bin vor kurzem umgezogen ojne mich umzumelden.
    Nicht einmal 3 tage später hatte ich den 1. Brirf von denen im kasten

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Daniel!

      Grundsätzlich gilt die DSGVO natürlich auch für den Beitragsservice von ARD und ZDF (früher GEZ). Nähere Informationen zur Umsetzung findest Du auf der entsprechenden Internetseite.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  19. Bertram Minge sagt:

    Bisher legte man Firmen mittels Spam-Mails lahm. Heute genügen einige Auskunf-Ersuchen zur DSGVO. Als Vereinsvorstand denke ich über Rücktritt nach – nur um einem sinnlosen Gesetz nachzukommen ist mir meine Lebenszeit zu schade.

  20. Inge Rothfuss sagt:

    Unsere Stadt gibt ein Adressbuch aller Einwohner heraus. Kann ich darum bitten ,dass meine Adresse und Telefonnummer nicht veröffentlich werden?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Inge,

      in der Regel bieten die Telefonanbieter wie die Telekom, 1&1 etc. die Möglichkeit, den Eintrag der Rufnummer ins Telefonbuch online zu löschen. Ansonsten kannst du natürlich auch einfach bei deiner Stadtverwaltung anrufen und dich bezüglich der Löschung des Telefonbucheintrags erkundigen.

      Viele Grüße,
      dein PC-SPEZIALIST Team

  21. Sandra77 sagt:

    Darf ein Verein einen Zeitungsbericht über eine Person mit Namen schreiben und veröffentlichen ohne die Person zu fragen?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Sandra77!

      Da wir in Deutschland Pressefreiheit haben, darf eine Zeitung Namen veröffentlichen, ohne vorher um Erlaubnis zu fragen. Anders sieht es bei Fotos aus. Allerdings: Wenn Du Dich in Deinem Persönlichkeitsrecht durch den Bericht in der Zeitung verletzt siehst, kannst Du der Zeitung gegenüber von Deinem Auskunftsrecht Gebrauch machen. Bei falschen Informationen im Zusammenhang mit Deinem Namen kannst Du gemäß Datenschutz gegenüber der Zeitung die Berichtigung der Angaben verlangen.
      Die ganz genauen rechtlichen Grundlagen musst DU mit einem Anwalt oder der Verbraucherzentrale klären, da wir hier an dieser Stelle natürlich keine Rechtsberatung geben können.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  22. Britta sagt:

    Nicht zu vergessen: Die gesetzliche Aufbewahrungsfrist für Rechnungen, zum Beispiel, beträgt 10 Jahre. Erst danach darf der Verkäufer die Rechnungen löschen.

  23. Weitensfelder sagt:

    Wurde Zeit, dass man endlich dieser gigantisch, undurchsichtigen Datenspeicherung einen Riegel vorgeschoben hat.
    Wenn ich das also richtig verstanden habe, dürfen z.B. Online-Geschäfte (eBay,Amazon etc.) ohne meine ausdrückliche Zustimmung, die zur Abwicklung des Kaufvorganges erhobenen bzw. erforderlichen Daten nicht speichern bzw. müssen diese Daten nach Abwicklung des Kaufvorganges wieder unaufgefordert gelöscht werden, wenn meine Zustimmung nicht erteilt wurde ?
    Und der Verkäufer darf den Verkauf der Ware nicht an die Zustimmung der Speicherung meiner persönlichen Daten abhängig machen ?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Weitensfelder!

      Zu Deiner ersten Frage: Du hast den Anspruch auf Löschung Deiner persönlichen Daten, wenn Deine Daten nur für den einen Zweck benötigt wurden oder Du der Einwilligung zur Datenspeicherung widersprichst. Dann kannst Du die Löschung beantragen und das betroffene Unternehmen muss Deine Daten löschen. Unaufgefordert löschen muss das Unternehmen sie aber nicht.
      Dass der Verkäufer Deine Daten zunächst speichert muss, ist ja klar, sonst kann er beispielsweise keine Adressaufkleber drucken oder Dir eine Benachrichtigungs-E-Mail zukommen lassen. Von daher braucht der Verkäufer die personenbezogenen Daten.
      Letztendlich muss der Kunde sich kümmern, wenn Daten gelöscht werden sollen. Aber das Unternehmen ist jetzt danke DSGVO in der Pflicht zu reagieren.

      Viele Grüße
      dein PC-SPEZIALIST Team

  24. bob der baumeister sagt:

    das ist echt verrückt