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Kündigungsbutton
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Maren Keller, Mi, 20. Jul. 2022
in Aktuelles

Kündigungsbutton

Verträge online kündigen seit 1. Juli per Button möglich

Einen Vertrag können Sie im Internet oftmals mit nur wenigen Klicks abschließen. Seit dem 1. Juli muss es genauso leicht sein, einen online abgeschlossenen Vertrag online zu kündigen: mit dem Kündigungsbutton.

Was das für Kunden und Unternehmen bedeutet, erfahren Sie hier.

Neu: der Kündigungsbutton

Ob Mobilfunkvertrag oder Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio – viele Verträge lassen sich mittlerweile mit nur wenigen Klicks online abschließen. Aus einem Vertrag herauszukommen, ist dagegen meistens alles andere als einfach. Doch mit dem ersten Juli dieses Jahres hat sich das geändert. Seitdem gilt: Wer einen Vertragsabschluss online anbietet, muss auch die Kündigung online möglich machen. Hier führt der einfachste Weg über den sogenannten Kündigungsbutton.

Jetzt müssen die betroffenen Unternehmen einen solchen Button auf Ihren Webseiten implementieren – und zwar gut auffindbar. Und das müssen all jene Unternehmen, die Verträge online verkaufen, also im Amtsdeutsch „entgeltliche Dauerschuldverhältnisse“ online anbieten. Das kann beispielsweise die Nachhilfe fürs Kind sein, der Streamingdienst oder das Jahresabo für die Lieblingszeitschrift. Gibt es einen Vertrag online, muss er auch online kündbar sein.

Kündigungsbutton: Laptop mit Vertrag und Lupe, Grafik. Bild: madedee/stock.adobe.com

Wer Verträge online abschließt, muss sie auch online kündigen können. Bild: madedee/stock.adobe.com

Verträge online kündigen – per Button

Und nicht nur das: Ist der Vertragsabschluss online möglich, kann jeder, der ein Abo abgeschlossen hat, zum Kündigen den Kündigungsbutton benutzen. Dabei ist die Kündigung per Button nicht davon abhängig, ob Sie den Vertrag auch online abgeschlossen haben. Das bedeutet: Bietet eine Webseite einen Vertrag online an, den Sie aber schriftlich abgeschlossen haben, können Sie ihn trotzdem online kündigen.

Aber es gibt natürlich Ausnahmen: Das betrifft all jene Verträge, die nach gesetzlicher Vorgabe schriftlich gekündigt werden müssen. Dazu gehören unter anderem Mietverträge und Arbeitsverträge, aber auch Webseiten, die Verträge über Finanzdienstleistungen anbieten. Und natürlich sind notariell beglaubigte Verträge nur schriftlich zu beenden.

Der Kündigungsbutton erweitert das Gesetz für fairere Verträge, das am 1. März dieses Jahres in Kraft getreten ist. Das Gesetz stärkt den Verbraucherschutz und sorgt beispielsweise dafür, dass Ihnen per Telefon nicht so einfach Verträge aufgeschwatzt werden können, weil telefonisch besprochene Verträge schriftlich bestätigt werden müssen.

Kündigungsbutton: So muss er aussehen!

Wie so ein Kündigungsbutton auszusehen hat, ist natürlich auch festgelegt. Das bürgerliche Gesetzbuch (BGB) gibt in § 312 k klare Vorgaben. Demnach muss die Gestaltung folgendermaßen sein:

  • deutlich gestaltete Schaltfläche mit der Bezeichnung „Verträge hier kündigen“ oder eine entsprechend eindeutige Formulierung
  • Der Kündigungsbutton muss zu einer Bestätigungsseite führen, auf der Sie konkrete Angaben zum Vertrag machen können, den Sie kündigen möchten.
  • Die Kündigung muss nach Eingabe der Daten mittels einer eindeutig gekennzeichneten Schaltfläche, mit dem Hinweis „jetzt kündigen“ oder einer anderen, genauso klaren Formulierung abgeschlossen werden können.

Wichtig ist außerdem, dass man sich nicht erst einloggen muss, um eine Kündigung auszusprechen. Denn: Auch wer seine Zugangsdaten zu einem Abo vergessen hat, muss die Möglichkeit haben, es zu kündigen. Das bedeutet: Die beiden Buttons (einer zur Einleitung der Kündigung, einer zu Bestätigung) müssen leicht zugänglich und ständig verfügbar sein. Und zu guter Letzt müssen Sie als Verbraucher die Möglichkeit haben, die über die Webseite oder App vorgenommene Kündigung abzuspeichern.

Kündigungsbutton: Frau zerreißt einen Vertrag. Bild: Kittiphan/stock.adobe.com

Einen Vertrag einfach durchzureißen, stellt keine rechtsgültige Kündigung dar. Bild: Kittiphan/stock.adobe.com

Kündigungsfristen beachten

Egal, ob Sie einen Vertrag online kündigen oder schriftlich – in jedem Fall müssen Sie die Kündigungsfristen beachten. Denn die gelten natürlich in jedem Fall, auch wenn Sie einen Kündigungsbutton klicken, um einen Vertrag aufzulösen.

Ist allerdings kein Kündigungszeitpunkt angegeben, gilt die Kündigung in der Regel zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Wenn Sie den Kündigungsbutton für Ihre Kündigung nutzen, dann können Sie außerdem davon ausgehen, dass Ihre Kündigung dem Unternehmen unmittelbar zugeht. Das Unternehmen muss den Eingang Ihrer Kündigung dann sofort auf elektronischem Weg in Textform bestätigen. Firmen tun dies in der Regel über eine automatische Eingangsbestätigung.

Natürlich haben Sie als Verbrauchen die Wahl: Möchten Sie Ihr Abo online kündigen? Dann müssen Sie das über die entsprechende Webseite oder App tun können. Aber natürlich können Sie Ihr Verträge weiterhin per Brief oder per E-Mail kündigen. Der Kündigungsbutton ist lediglich eine zusätzliche Kündigungsmöglichkeit für bestimmte Verträge und soll Ihnen das Kündigen erleichtern. Was halten Sie vom Kündigungsbutton? Hinterlassen Sie Ihre Meinung gern in unseren Kommentaren.

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Andere Stimmen zum Thema: Verbraucherzentrale, t3n

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