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Abhören mit Smartwatch verboten
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Maren Keller, Di, 12. Dez. 2017
in Aktuelles

Abhören mit Smartwatch verboten

Überwachung von Kindern gilt als Spionage

Ihr seid noch auf der Suche nach einem Weihnachtsgeschenk für die lieben Kleinen? Dann solltet ihr auf eine Smartwatch besser verzichten. Erst recht, wenn ihr eure Kinder damit abhören könnt und wollt. Denn die Bundesnetzagentur hat solche elektronischen Armbanduhren verboten.

Warum solche Uhren an Kinderarmen nichts zu suchen haben und was ihr mit bereits erworbenen Smartwatches tun müsst, erfahrt ihr bei uns.

Abhören ist Spionage

In Zeiten von Helikoptereltern ist es kein Wunder, dass Smartwatches, die gleichzeitig abhören können, was die lieben Kleinen so reden, äußerst beliebt sind. Erfahren Eltern doch so, was mit wem gesprochen wird, was beispielsweise in der Schule der Lehrer sagt oder welche Geheimnisse die Kinder mit ihren Freunden teilen. Erlaubt ist das nicht, denn diese Art von Smartwatches machen ein „erhebliches Eindringen in die Privatsphäre von Träger und Menschen in der Nähe“ möglich, sagt die Bundesnetzagentur.

Abhören mit Smartwatch

Abhören der Kinder mit Hilfe der Smartwatch ist verboten.

Abhören mit Smartwatch verboten – Was bedeutet das?

Was bedeutet das für euch, wenn ihr bereits eine solche Smartwatch zum Abhören der Kinder gekauft habt? Reicht es, wenn ihr eure Kinder nicht mit Hilfe der elektronischen Armbanduhr abhört? Leider nein. Auch wenn ihr die Kinder eigentlich nicht abhören wollt, diese Funktion aber trotzdem enthalten ist, müsst ihr eine solche Smartwatch zerstören. Denn die Bundesnetzagentur hat die Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion in Deutschland verboten.

Begründung: Die Uhr soll Kinder zwischen fünf und zwölf Jahre ansprechen und ist als Spionagewerkzeug einzustufen. Denn „über eine App können Eltern solche Kinderuhren nutzen, um unbemerkt die Umgebung des Kindes abzuhören. Sie sind als unerlaubte Sendeanlage anzusehen“, so Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur. „Nach unseren Ermittlungen werden die Uhren von Eltern zum Beispiel auch zum Abhören von Lehrern im Unterricht genutzt.“

Wie funktioniert Spionage-Smartwatch für Kinder?

Aber wie funktioniert eine solche Spionage-Smartwatch genau? Wie ist es möglich, dass eine Uhr die Umgebung belauschen kann? Eine solche Smartwatch verfügt über eine Sim-Karte mit eingeschränkter Telefoniefunktion. Diese Funktion könnt ihr über eine App einrichten und steuern. Der App-Besitzer kann bestimmen, dass die Uhr unbemerkt vom Träger eine beliebige Telefonnummer anruft. Wenn ihr also von zuhause über die Uhr eure eigene Telefonnummer anruft und das Gespräch annehmt, könnt ihr über das Telefon hören, was euer Kind sagt und mit wem es spricht. Euer Kind bemerkt davon allerdings nichts und genau das ist das Problem. Denn genau dieses heimliche Abhören ist in Deutschland verboten.

Was tun mit der Uhr zum Abhören?

Was aber solltet ihr tun mit der Uhr zum Abhören? Reicht es wirklich nicht aus, die Abhörfunktion nicht zu nutzen? Nein. Ihr müsst solche Kinder-Smartwatches tatsächlich vernichten und die Zerstörung nachweisen. Wie ihr den Nachweis im Falle der Nachfrage führen könnt, zeigt euch die Bundesnetzagentur am Beispiel von Spionagekameras, die ebenfalls verboten sind. Neben Kameras und Smartwatches ist auch die Puppe Cayla verboten. Welche Produkte ebenfalls betroffen sind und welche ihr unbesorgt kaufen und verschenken könnt, hat die Bundesnetzagentur aufgelistet.

Schulen sollen auf Smartwatch mit Abhörfunktion achten

Einen Hinweis an Schulen und Lehrer hat die Bundesnetzagentur allerdings noch: Schulen sollen verstärkt auf eine Smartwatch mit Abhörfunktion bei Schülern achten. Denn vor allen dort werden sie angeblich gern eingesetzt, um Lehrer abzuhören. Sind der Bundesnetzagentur Käufer solcher Uhren bekannt, werden sie aufgefordert, die Uhr zu vernichten und den Nachweis hierüber an die Bundesnetzagentur zu senden. Eltern sollten die Uhren eigenständig unschädlich zu machen und den Nachweis darüber unbedingt aufbewahren.

Weiterführende Infos findet ihr in den Artikeln Kinder-Smartwatch: Verbot für Verkauf und Kinder-Smartwatches mit Abhörfunktion. Über erlaubte Smartwatches und Sprachassistenten lest bei uns im Blog in den Artikeln Start für die Apple Watch und Welcher Sprachassistent ist der beste?. Was haltet ihr von all den verschiedenen Smart-Geräten? Und was ist eure Meinung zur Überwachung von Kindern durch Smartwatches? Lasst es uns in unseren Kommentaren wissen.

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2 Kommentare

  1. Gabriele Milz sagt:

    Wie kann ich als Laie erkennen, ob es sich um eine Swach mit Abhörfunktion handelt.

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Gabriele!

      Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft: Steht dort beschrieben, dass eine Smartwatch über eine sogenannte „Monitor- oder Babyphonefunktion“ verfügt, ist das Anhören möglich. In Deutschland sind solche Geräte mittlerweile verboten. Sollten Sie dennoch auf ein solches stoßen, melden Sie es bitte bei der Bundesnetzagentur per E-Mail an spionagegeraete@bnetza.de. Nennen Sie dabei möglichst viele Informationen (Produktbezeichnung, Anbieter, wie Sie auf das Produkt gestoßen sind, ggf. den Internet-Link), damit die Bundesnetzagentur das Gerät prüfen und gegebenenfalls vom Markt nehmen kann. Weitere Infos finden Sie bei der Bundesnetzagentur.

      Viele Grüße,
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team