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WLAN-Störerhaftung aufgehoben
Author
Maren Keller, Mi, 1. Aug. 2018
in Aktuelles

WLAN-Störerhaftung aufgehoben

Betreiber haften nicht für offenes WLAN

Jetzt ist es amtlich: Wenn ihr euer WLAN-Netzwerk öffnet, haftet ihr nicht mehr für illegale Uploads durch andere. Die sogenannte WLAN-Störerhaftung ist somit aufgehoben.

Was das bedeutet und welche Auswirkungen die Entscheidung des Gerichts hat, erfahrt ihr bei uns.

Was bedeutet WLAN-Störerhaftung?

Die WLAN-Störerhaftung bezeichnet laut Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) die Verantwortlichkeit für Verletzungen eines Rechtsgut, wie beispielsweise Eigentum oder auch geistiges Eigentum. Dabei wird jeder zum Störer, der zu der Rechtsverletzung beigetragen hat, auch wenn er selbst nicht der Täter war. Beispiel Filesharing: Nutzt euer Nachbar euren ungesicherten WLAN-Anschluss, um illegale Filme aus dem Internet zu laden oder verbotene Daten hochzuladen, haftet ihr ebenfalls.

Bereits 2017 setzte sich die damalige Bundesregierung mit einem Gesetzesentwurf dafür ein, die Störerhaftung abzuschaffen, damit es mehr freies WLAN in Deutschland geben kann. Doch bislang war die Rechtsprechung nicht eindeutig. Wer sein WLAN-Netz zur freien Nutzung zur Verfügung stellte, riskierte nach bisheriger Rechtslage Unterlassungsklagen und teure Abmahnungen für Rechtsverletzungen, die andere begangen hatten.

WLAN-Störerhaftung - Störerhaftung - freies WLAN - Störerhaftung WLAN. Foto: Pixabay

Das Urteil ist gefallen, endgültig. Damit wurde die WLAN-Störerhaftung abgeschafft. Foto: Pixabay

WLAN-Störerhaftung endgültig abgeschafft

Jetzt bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil, dass die WLAN-Störerhaftung endgültig abgeschafft wird. Damit kann jetzt endlich gefahrlos freies WLAN angeboten werden. Wo ihr jetzt schon kostenlose WLAN-Hotspots findet, erfahrt ihr in unseren Geheimtipps.

Allerdings hat das Gericht eine Hintertür offen gelassen, da es weiterhin einen Anspruch auf Sperrmaßnahmen gibt. Sie können „die Pflicht zur Registrierung von Nutzern, zur Verschlüsselung des Zugangs mit einem Passwort oder – im äußersten Fall – zur vollständigen Sperrung des Zugangs umfassen“, wie es in der Pressemitteilung des BGH heißt.

WLAN-Störerhaftung abgeschafft – und nun?

Eins steht fest: Die WLAN-Störerhaftung gibt es endgültig nicht mehr. Wer freies WLAN anbietet, braucht sich keine Sorgen über kostenpflichtige Abmahnungen zu machen. Die wird es nach dem Urteil nicht mehr geben. Offen bleibt die Frage, ob nach dem Urteil der WLAN-Betreiber verpflichtet ist, Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen.

Grundsätzlich geht es dem Gericht darum, dass bestimmte Inhalte gesperrt, aber keine Nutzer ausgesperrt werden. Stellt ihr euer WLAN also jetzt frei zur Verfügung, solltet ihr euch Gedanken machen, ob ihr Tauschbörsen und ähnliches vorsorglich sperrt. Dann ist illegales Handeln von anderen in eurem WLAN-Netz nicht mehr möglich.

Sicheres WLAN dank PC-SPEZIALIST

Wenn ihr trotz des Gerichtsurteils euer WLAN absichern wollt, dann kommt am besten zu PC-SPEZIALIST vor Ort. Unsere Techniker beraten euch umfassend zu WLAN und Router. Natürlich bieten sie euch die sichere DSL-WLAN-Einrichtung zum Festpreis an – inklusive Router-Konfiguration und Netzwerkabsicherung. Mit einem zusätzlichen Virenschutz seid ihr außerdem gut gegen Angriffe von außen geschützt.

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