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Ist Musik downloaden illegal?
Author
Maren Keller, Di, 23. Okt. 2018
in Aktuelles

Ist Musik downloaden illegal?

Neues Urteil zum Filesharing vom EuGH

Wer ist verantwortlich, wenn jemand anderes den eigenen Internetanschluss nutzt, um illegal Musik herunterzuladen? Ist der Anschlussinhaber haftbar oder doch die Person, die den Anschluss nutzt? Oder anders: Wann ist Musik downloaden illegal?

Wir beantworten die Frage und erklären, was es mit dem neuesten EuGH-Urteil auf sich hat.

Musik downloaden illegal? – Worum geht es?

Ist Musik downloaden illegal? Diese Frage stellt sich jetzt. Doch worum geht es genau? Im aktuellen Fall, der jetzt vor dem europäischen Gerichtshof (EuGH) verhandelt wurde, hat der Verlag Bastei Lübbe einen Mann verklagt, weil über seinen Internetanschluss ein Hörbuch zum Tausch angeboten wurde. Der Mann selbst bestreitet, dass er das Hörbuch angeboten hat und gab an, dass auch seine Eltern den Anschluss nutzen können.

Laut deutscher Rechtssprechung ist der Schutz von Ehe und Familie so groß, dass keine Auskunft über die Nutzung durch Angehörige gegeben werden muss. Das bedeutet, dass nicht eindeutig zu klären ist, wer die Urheberrechte verletzt hat. Somit kann der angeklagte Mann nicht für die Urheberrechtsverletzung zur Verantwortung gezogen werden. Das EuGH sieht das aber anders.

Filesharing - illegales filesharing - lieder downloaden - musik downloaden illegal. Foto: Pixabay

Der EuGH hat entschieden, inwieweit Anschlussinhaber für illegales Downloaden haftbar sind. Foto: Pixabay

Ist Musik downloaden illegal? – Das sagt der EuGH

Und was sagt der EuGH? Ist Musik downloaden illegal? Grundsätzlich ist Lieder downloaden immer dann illegal, wenn ihr illegale Portale nutzt. Das gilt natürlich nicht nur für Musik, sondern auch für Filme, wie ihr in unserem Blogbeitrag Ist Filme streamen illegal? nachlesen könnt. In der Kritik und mit Vorsicht zu behandeln, sind auch Tauschbörsen wie The Pirate Bay oder das Filmportal Kinox.

Im aktuellen Fall geht es aber darum, wer haftbar gemacht werden kann, wenn nicht der Anschlussinhaber illegal handelt, sondern Familienmitglieder. Und da sagt der EuGH eindeutig, dass es ein Gleichgewicht zwischen den Grundrechten geben muss.

„An einem solchen Gleichgewicht fehlt es, wenn den Familienmitgliedern des Inhabers eines Internetanschlusses, über den Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing begangen wurden, ein quasi absoluter Schutz gewährt wird“, entschieden die Richter in ihrem Urteil. Der Schutz der Familie steht also nicht mehr über dem Schutz des geistigen Eigentums. Das vollständige Urteil findet ihr auf den Seiten der Curia Europa.

Filesharing durch Kinder

Was bedeutet das Urteil, wenn eure minderjährigen Kinder Filesharing betrieben? Wer haftet in dem Fall für die Urheberrechtsverletzung? Minderjährige Kinder sind bis zu einem bestimmten Alter nicht haftbar, dennoch seid ihr als Eltern nicht verantwortlich. Aber nur, wenn ihr eure Kinder über Urheberrechte und Tauschverbote usw. aufgeklärt habt.

Wenn ihr außerdem keine Anhaltspunkte habt, dass eure Kinder dennoch illegales Filesharing betreiben, haftet ihr nicht. Darüber hat der Bundesgerichtshof bereits 2012 (AZ: I ZR 74/12) entschieden und 2015 präzisiert (AZ: I ZR 7/14). Wir haben damals ebenfalls über den aktuellen Stand zum Musik-Download berichtet. Lest unseren Blogartikel Kostenlos Musik herunterladen.

Filesharing - illegales filesharing - lieder downloaden - musik downloaden illegal. Foto: Pixabay

Solange Kinder über illegales Filesharing aufgeklärt sind, haften Eltern nicht für Verstöße. Foto: Pixabay

Das EuGH-Urteil und die Folgen

Was sind die Folgen für euch nach dem Urteil des EuGH? Ist Musik downloaden illegal, wenn Familienmitglieder euren Anschluss für illegale Downloads nutzen? Seid ihr haftbar? Nach dem jüngsten Urteil muss der Anschlussinhaber Beweismittel zu Familienmitgliedern liefern, die es ermöglichen, den Täter zu identifizieren. Tut er es nicht, kann er selbst haftbar gemacht werden. Dann trägt der Anschlussinhaber Abmahnkosten und ist schadenersatzpflichtig.

Medienanwalt Christian Solmecke schränkt ein: Kennt man den Täter der Urheberrechtsverletzung nicht, haben Mitglieder derselben Familie weiterhin einen besonderen Schutz. Deshalb können sie nicht verpflichtet werden, sich gegenseitig zu belasten, wenn ein Familienmitglied einer rechtswidrigen Handlung verdächtigt wird. „Anschlussinhaber haben innerhalb der grundrechtlich – auch nach EU-Recht – besonders geschützten Familie weiterhin keine näheren Nachforschungspflichten und müssen Angehörige nicht ausspionieren“, erklärte der Anwalt auf golem.de.

Tipps von PC-SPEZIALIST zum Thema Streaming

Am besten ist es natürlich, wenn ihr von illegalem Streaming die Finger lasst. Es gibt mittlerweile genügend legale Angebote für kleines Geld, die nicht nur über relative aktuelle Filme verfügen, sondern zusätzlich durch gute Eigenproduktionen überzeugen, wie beispielsweise Netflix. Weitere Informationen zum Thema Streaming findet ihr in unserem Ratgeber Streamen von Filmen und Serien.

Fehlt euch zum Streamen noch die richtige WLAN-Verbindung? Dann kommt zu eurem PC-SPEZIALIST vor Ort und lasst euch mit der professionellen DSL-WLAN-Einrichtung helfen. Wir sichern euer Netzwerk außerdem so nach außen ab, dass ihr vor Eindringlingen sicher geschützt seid.

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1 Kommentar

  1. bbs sagt:

    das ist sehr cool kostenlose musik zu hören ohne internet