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Zahlungsaufforderung der BaFin
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Maren Keller, Di, 7. Mai. 2019
in Aktuelles

Zahlungsaufforderung der BaFin

Ist die E-Mail der Bundesanstalt echt?

Zurzeit geht eine gefährliche E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung rum. Habt ihr die E-Mail der BaFin auch schon bekommen? Dann schaut genau hin, ob die E-Mail wirklich echt ist.

Wir zeigen euch, ob ihr die geforderten Strafgebühren wirklich zahlen müsst oder ob ihr die E-Mail getrost in den Papierkorb verschieben könnt.

Phishing oder Zahlungsaufforderung per E-Mail

Immer wieder versenden Betrüger gefälschte E-Mails. Sinn und Zweck ist immer einer: Die Kriminellen versuchen, sich auf diesem Wege zu bereichern. Meistens versenden Kriminelle sogenannte Pishing-E-Mails. Darin enthalten ist ein Link, den ihr anklicken sollt und der auf eine gefälschte Webseite führt. Diese gefälschte Webseite sieht dem Original meistens so ähnlich, dass die Opfer leichtgläubig ihre Login-Daten eintippen. Und schon haben die Kriminellen Zugang zu eurem Konto. Welche Formen des Pishing es gibt, erfahrt ihr bei uns im Blog und im Ratgeber Was ist Phishing?.

Kriminelle nutzen aber auch andere Möglichkeiten, um einfach an Geld zu kommen. Beliebt sind E-Mails angeblicher Inkasso-Unternehmen, die für die Nutzung bestimmter Dienste einen Haufen Kohle verlangen. Die Angst der Opfer vor einer noch höheren Geldforderung oder die Drohung mit einem Gerichts- oder Pfändungstermin führt häufig dazu, dass die Empfänger solcher E-Mails der Zahlungsaufforderung nachkommen.

Computersymbol aus dem zu hauf E-Mails mit Zahlungsaufforderung kommen. Bild: Pixabay

Massenhaft versenden betrüger im Namen der BaFin zurzeit E-Mails mit einer Zahlungsaufforderung. Bild: Pixabay

Zahlungsaufforderung der BaFin

Aktuell geht nun also eine E-Mail der BaFin, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, um. Jedenfalls sollt ihr das glauben, wenn ihr die E-Mail bekommt. In Wahrheit stammt die E-Mail von Betrügern, die es nur auf euer Geld abgesehen haben. Die BaFin ist selbst Opfer der Kriminellen geworden und hat mit den verbrecherischen E-Mails nichts zu tun. Das heißt für euch: Wenn ihr eine E-Mail mit einer Zahlungsaufforderung von der BaFin bekommt, schaut euch die E-Mail ganz genau an.

In der E-Mail heißt es, dass ihr Strafgebühren zahlen sollt, und unterschrieben wurde die E-Mail angeblich vom Chief Executive Director der BaFin. Die Absenderadresse lautet poststelle@bafin.de. Der Inhalt der E-Mail ist folgender: Ihr werdet informiert, dass ihr eine Strafgebühr über das Logistikunternehmen „Excel Logistics PTD LTD“ bezahlen sollt. Diese Zahlung sei nötig, damit ein für euch bestimmter Geldbetrag freigegeben werden kann. Die Strafgebühr stehe in Verbindung mit „dem neuen Anti-Geldwäsche-Gesetz, das am 26. Juni 2017 in Kraft trat“.

Was sagt die BaFin zur Zahlungsaufforderung?

Die BaFin hat sich bereits zu der kursierenden E-Mail geäußert und warnt eindringlich davor, auf die E-Mail zu reagieren. Am besten sei es, die E-Mail einfach in den Papierkorb zu verschieben. Auf keinen Fall solltet ihr den Link anklicken und womöglich eure Daten eingeben.

Bekannt ist bislang nicht, welche Absicht der Absender verfolgt. Möglicherweise handelt es sich wie beim klassischen Phishing um Datenklau. Möglicherweise versuchen die Kriminellen tatsächlich, sich mithilfe der gefälschten E-Mail zu bereichern. Es ist aber auch denkbar, dass die Kriminellen hinter dem Link einen Virus oder eine andere Schadsoftware, wie zum Beispiel einen Erpressertrojaner, verstecken.

Schützen könnt ihr euch, indem ihr die E-Mail löscht. Ebenso wichtig ist aber auch ein aktuelles Antivirenprogramm, zu dem euch gern euer PC-SPEZIALIST vor Ort berät. Dauerhaften Schutz und regelmäßige, automatische Datensicherung bietet euch unser Servicepaket. Fragt bei eurem PC-SPEZIALIST vor Ort nach.

 

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