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Elektronischer Personalausweis
Author
Janina Kröger, Mi, 15. Jul. 2020
in Verschiedenes

Elektronischer Personalausweis

Wie funktioniert die Online-Ausweisfunktion? Mit Update!

Aktualisiert am 18.09.2023
von Maren Keller

Elektronischer Personalausweis kommt mit Online-Funktion – das ist eine Nachricht, die im Jahr 2020 neu war. Durchgesetzt hat sich der Online-Personalausweis bis heute noch nicht. Doch nun soll er endlich nutzbar sein – drei Jahre später als geplant.

Welche Online-Funktionen die eID hat und wie die Aussichten sind, erfahren Sie bei uns.

Elektronischer Personalausweis – schon genutzt?

Vielleicht erinnern Sie sich noch dunkel daran, dass Sie, als Sie zuletzt einen neuen Personalausweis abgeholt haben, dabei auch einen Informationszettel zur Online-Funktion erhalten haben. Aber haben Sie sich anschließend auch damit befasst und die sogenannte eID – so die Abkürzung für „electronic identity“ – vielleicht sogar schon einmal genutzt? Vermutlich eher nicht.

Das liegt dann wohl daran, dass es in Deutschland noch nicht allzu viele Möglichkeiten gibt, den Online-Ausweis zu nutzen. Allerdings wollen Bund und Länder jetzt richtig loslegen und bis zum Jahr 2022 mehr als 500 Verwaltungsleistungen auch online anbieten – angefangen beim Antrag für einen Personalausweis bis hin zum Antrag auf Elterngeld. Dieses Vorhaben soll durch das Onlinezugangsgesetz realisiert werden.

Ob dabei wohl Estland als Vorbild genommen wird? Dort ist man in Sachen Digitalisierung schon deutlich weiter. 99 Prozent aller staatlichen Verwaltungsleistungen laufen dort vollkommen im Netz ab. 3.000 Dienstleistungen können die Estländer bequem online erledigen. Nicht schlecht, oder?

Zu sehen sind Vorder- und Rückseite des Personalausweises mit Erklärungen. Es geht um das Thema elektronischer Personalausweis. Bild: BMI

So ist der Personalausweis aufgebaut. Und wie funktioniert unser elektronischer Personalausweis? Bild: BMI

Elektronischer Personalausweis mit wenigen Funktionen

Welche Funktionen unser elektronischer Personalausweis jetzt schon hat, lässt sich nicht so einfach zusammenfassen. Das Problem: Jedes Bundesland, sogar jede Kommune, kocht in Sachen Personalausweis-Online-Funktion ihr eigenes Süppchen. Das können Sie beim Personalausweisportal (Link siehe unten) sehen. Dort finden Sie zunächst eine Deutschlandkarte, auf der Sie das jeweilige Bundesland auswählen. Darunter sind dann Kreise, Städte und Kommunen aufgeführt, inklusive ihrer jeweiligen Online-Dienste.

Für ganz Deutschland lässt sich erst einmal eine Funktion festhalten: Mit dem elektrischen Personalausweis können Sie im Internet Ihre Identität beweisen und theoretisch eine rechtsverbindliche, digitale Unterschrift leisten. Aktuell können Sie dadurch zum Beispiel beim Kraftfahrt-Bundesamt Ihren aktuellen Punktestand abfragen, über das BAföG-Portal Ihres Bundeslandes einen BAföG-Antrag stellen und auf Ihr Rentenkonto bei der Deutschen Rentenversicherung zugreifen. Die weiteren Möglichkeiten finden Sie im erwähnten Personalausweisportal.

Wie funktioniert der Online-Ausweis?

Sie fragen sich an dieser Stelle vielleicht, wie der Online-Ausweis funktioniert. Der heutige Personalausweis ist mit einem Chip ausgestattet. Darin gespeichert sind Name, Anschrift, Geburtstag und gegebenenfalls Künstler- oder Ordensname und akademischer Titel. Um die Online-Ausweisfunktion nutzen zu können, müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie müssen die Online-Ausweisfunktion aktivieren. Falls Sie das noch nicht gemacht habt, können Sie das bei dem für Sie zuständigen Bürgeramt erledigen – allerdings gegen Gebühr.
  • Mit dem Online-Ausweis bekommen Sie per Post eine Transport-PIN, eine Entsperrnummer (PUK) und ein Sperrkennwort. Zur Aktivierung der Funktion ersetzen Sie die fünfstellige Transport-PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN. Das geht im Bürgeramt, an einem Bürgerterminal oder über die AusweisApp2.
  • Die AusweisApp2 (für Apple, Google, Huawei und Windows) müssen Sie dazu, aber auch generell, auf Ihrem Handy installieren. Sie löst das Kartenlesegerät ab, dass Sie früher unbedingt haben mussten, um den elektronischen Personalausweis überhaupt nutzen zu können.

Auf der offiziellen Webseite zur Ausweis-App (Link sehe unten) finden Sie einige Video-Tutorials, die Sie bei der Verwendung der eID-Funktion helfen sollen. Darunter auch dieses:

Onlinezugangsgesetz – das sind die Pläne

Die Vision ist, dass Sie – wie in Estland – in Zukunft Verwaltungsdienstleistungen aller Behörden in Bund, Ländern und Kommunen online mit wenigen Mausklicks erledigen könnt. Insgesamt sind 600 Dienste identifiziert worden, die sich dazu eignen. Sie tragen die Bezeichnung OZG-Leistungen.

Die Umsetzung erfolgt in zwei verschiedenen Digitalisierungsprogrammen – nämlich mit dem „Digitalisierungsprogramm Bund“ und dem „Digitalisierungsprogramm Föderal“. Damit trägt man den jeweiligen Zuständigkeiten Rechnung. Definiert ist das alles im erwähnten Onlinezugangsgesetz. Es ist seit August 2017 in Kraft. Aber ob es sich tatsächlich bis 2022 realisieren lässt? Man darf gespannt sein – und kann sich derweil auf der offiziellen Webseite über den Stand der Dinge informieren.

Fest steht jedenfalls schon jetzt: Sie werde für die digitalen Bürgerdienste ein Nutzerkonto für das Verwaltungsportal benötigen – und das ist ohne elektronischen Personalausweis nicht möglich.

Elektronischer Personalausweis – aber sicher!

In der Broschüre zum elektronischen Personalausweis heißt es, dass Ihre Daten beim Ausweisen in der digitalen Welt immer gut geschützt sind. Ausweisdaten werden demnach nur übermittelt, wenn Sie Ihre PIN eingeben – und zwar grundsätzlich nur per Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Als zusätzliche Schutzmechanismen ist die Vergabe eines Pseudonyms genauso möglich wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung.

Sie sollten aber zusätzlich sicher gehen, dass das für die Online-Ausweisfunktionen verwendete Gerät gut geschützt ist. Und zwar unabhängig davon, ob es sich um ein PC, Laptop oder Handy handelt. Der PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe unterstützt Sie dabei. Er stattet Ihr Gerät mit einem passenden Virenschutz aus und kann mit einem Sicherheitscheck auch prüfen, ob sich eventuell irgendwo ein Virus versteckt. Mit einer professionellen Virenentfernung macht er Viren, Würmern und Trojanern den Garaus. Dasselbe gilt natürlich auch Firmenhandys.

Zu sehen ist ein Handy, auf dem verschiedene Ausweisdokumente hinterlegt sind: Elektronischer Personalausweis, Führerschein, Versichertenkarte und mehr. Bild: Bundesdruckerei GmbH

Elektronischer Personalausweis, Führerschein, Versichertenkarte – alles auf dem Handy. So könnte es bald aussehen. Bild: Bundesdruckerei GmbH

Update, 24.08.2020: eID fürs Handy kommt

Noch im Jahr 2020 soll der elektronische Personalausweis für das Handy kommen. Dafür zwingend nötig. Die Personalausweis-App. Daran arbeiten das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI), die Bundesdruckerei (bdr), die Deutsche Telekom Security und Samsung Electronics laut einer aktuellen Pressemitteilung mit Hochdruck. Die Aufzählung verrät schon: Anfangs wird es die eID erst einmal nur für ausgewählte Samsung-Galaxy-Smartphones geben.

Um höchste Sicherheitsanforderungen erfüllen zu können, haben die vier Partner „eine ganzheitliche Architektur entwickelt, in deren Mittelpunkt das Fundament der Smartphone-Sicherheit steht – die Hardware“. Umgesetzt wird das durch einen Chip, der direkt in das Handy eingebaut ist. Informationen können dadurch lokal und sicher direkt auf dem Handy gespeichert werden.

Dr. Stefan Hofschen, CEO der Bundesdruckerei: „Wir schaffen damit die Basis, um Souveränität und Vertrauen in einer stetig ,digitaler‘ und ,mobiler‘ werdenden Welt sicherzustellen. Digitale hoheitliche Identitäten und Berechtigungen können so zukünftig selbstbestimmt vom Bürger über die dazu von der bdr bereitgestellte App genutzt und verwaltet werden.“

Mobile eID – so funktioniert’s

Die ersten Handys, auf denen die mobile Online-Ausweisfunktion laufen soll, sind das Samsung Galaxy S20, das Galaxy S20+ und das Galaxy S20 Ultra. Das Prozedere sieht wie folgt aus:

  • Download und Installation der mobilen Personalausweis-App der Bundesdruckerei aus dem Google Play Store.
  • Kontakt eines Personalausweises mit NFC-Funktion an der Rückseite des Smartphones, um die Identität zu bestätigen.
  • Nach der Verifizierung wird die eID sicher im Gerät gespeichert.

Der Plan ist, dass der elektronische Personalausweis damit für den Einsatz bereit ist – egal ob es sich dabei um die Eröffnung eines Bankkontos, die Nutzung von E-Government-Diensten oder ein anderen Online-Dienstes handelt. Hört sich vielversprechend an, oder was denken Sie? Verraten Sie es uns in den Kommentaren.

Elektronischer Personalausweis: dunkelhäutige Frau zeigt Ihr Smartphone. Bild: Pexels/Monstera Production (https://www.pexels.com/de-de/foto/frau-hand-smartphone-verbindung-9429450/)

Der elektronische Personalausweis böte viele Möglichkeiten, wenn denn dann irgendwann mal käme. Bild: Pexels/Monstera Production

Update,18.09.2020: Personalausweis-App kommt später

Noch klingt es weit weg, 2021. Aber wie Apple so schön auf seinem jüngsten Event sagte: „Time flies“ – die Zeit rennt. Soll heißen, 2021 steht schon fast vor der Tür und zumindest für die Entwickler der Personalausweis-App rennt die Zeit. Denn eigentlich sollte sie bereits in diesem Jahr fertiggestellt sein. Doch der Start verschiebt sich auf 2021: Am 1. Februar startet der Prototyp mit Testbetrieb und Test-Login. Am 1. Juni 2021 soll die finale App zum Download bereitstehen.

Was ist die Personalausweis-App? Eine App, auf der Sie Ihren Personalausweis digital hinterlegen können. Ziel ist es, dass Sie sicherheitskritische Prozesse künftig über das Handy abwickeln können. Der Grund ist einfach: Mobile Geräte durchdringen immer mehr die Gesellschaft und sind stets zur Hand. Wäre es da nicht praktisch, wenn mittels Smartphone eine sichere Identifizierung und Authentifikation des Nutzers für Bezahlvorgänge oder anderes möglich wäre? Das alles soll mit der App möglich sein.

Personalausweis-App auch für andere Hersteller

Und mittlerweile steht fest: Nicht nur Samsung soll als möglicher Hersteller die App anbieten, sondern auch andere Hersteller. Durch eine kleine Anfrage im Bundestag kam heraus, dass die Bundesregierung die App auch anderen Herstellern angeboten hat. Dazu heißt es in der Antwort auf die Anfrage: „Ziel der Bundesregierung ist es, möglichst viele Hersteller von Smartphones bzw. Secure Elements in das System integrieren zu können. Dazu ist die Bundesregierung mit verschiedenen Herstellern im Gespräch.“ Mit welchen? Das ist nicht bekannt.

So eine App macht ja auch nur Sinn, wenn möglichst viele Hersteller sie anbieten. Nur Samsung reicht nicht, denn gerade die S20-Reihe von Samsung, die weniger als ein Jahr auf dem Markt ist, ist bekanntermaßen kein Verkaufsschlager, weiß WinFuture.

Update 19.09.2023: eID fürs Handy soll bald kommen

Die kleine Anfrage von CDU/CSU im Bundestag lässt Hoffnung aufkeimen. Denn: Laut Antwort der Bundesregierung soll die eID fürs Smartphone, also der elektronische Personalausweis noch in diesem Jahr kommen. Endlich könnte man sagen, schließlich war 2020 der ursprüngliche Zeitpunkt gewesen.

Mehrere Unternehmen und Behörden, darunter Samsung, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, die Bundesdruckerei und die Deutsche Telekom Security waren am Entwicklungsprozess des Handy-Personalausweises beteiligt. Mit mehr als drei Jahren Verspätung dürfen wir uns nun darauf freuen, die eID nutzen zu können. Allerdings ist das nur auf ganz wenigen Handys möglich. Lediglich auf den Modellen

  • Samsung Galaxy S20/Plus/Ultra
  • Samsung Galaxy S21/Plus/FE/Ultra
  • Samsung Galaxy S22/Plus/Ultra
  • Samsung Galaxy S23/Plus/Ultra und
  • Samsung Galaxy A54

wird die eID verfügbar sein. Samsung prüft gerade, ob auch Führerschein und/oder die Versichertenkarte ebenfalls auf dem Smartphone digital nutzbar sein könnten. Dennoch wird der Erfolg vermutlich ausbleiben. Es gibt einfach viel zu viele Handys, die nicht für die eID infrage kommen.

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Quellen: bmi, personalausweisportal, ausweisapp.bund, onlinezugangsgesetz, news.samsung, dip21.bundestag, winfuture, connect

Zur besseren Lesbarkeit verwenden wir im Text die männliche Form. Gemeint sind jedoch immer alle Geschlechter und Geschlechtsidentitäten.

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