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Abofalle „Deutsches Onlineportal“
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Robin Laufenburg, Fr, 19. Nov. 2021
in Aktuelles

Abofalle „Deutsches Onlineportal“

Betrugsmasche richtet sich gegen Kleinunternehmen

Ein Kommentar zu einem besonders heimtückischen Betrugsfall hat uns erreicht: Das Verzeichnis „Deutsches Onlineportal“ versendet aktuell Rechnungen an Gewerbetreibende, Freiberufler und kleine Unternehmen in ganz Deutschland.

Was es mit Deutsches Onlineportal auf sich hat und was Sie machen können, wenn Sie Opfer der Abofalle geworden sind, erfahren Sie hier.

Deutsches Onlineportal: Telefonbetrug & Abofalle

Anrufe, die angeblich von Google kommen, aber in Wirklichkeit aus einem Callcenter geführt werden, sind seit jeher eine beliebte Betrugsmasche. Für solche sogenannten Cold Calls ist auch die Pro Webre & Marketing GmbH bekannt, die das Internetverzeichnis Deutsches Onlineportal betreut. Momentan werden kleine Unternehmen, Gewerbetreibende und Freiberufler in ganz Deutschland – angeblich von Google selbst – angerufen und auf ihre Google-Präsenz, ihr Google-My-Business-Profil oder auf konkrete Google-Einträge angesprochen.

Oft behaupten die Anrufer, dass es einen bestehenden Vertrag gäbe. Dieser sei kostenpflichtig und würde sich aufgrund einer fehlenden Kündigung verlängern. Die Abofallenbetreiber führen, wenn gutgläubige oder überwältigte Opfer noch nicht aufgelegt haben, eine Datenabfrage durch, bei der sie für möglichst viele Fragen eine Bestätigung beziehungsweise ein „ja“ entlocken wollen.

Abofalle Deutsches Onlineportal

Wie die Abofalle von Deutsches Onlineportal funktioniert, erfahren Sie hier. Bild: Pexels/AndreaPiacquadio

Rechnung von Deutsches Onlineportal

Die Betrüger zeichnen die Datenbefragung auf. Auch dann, wenn man aufgelegt hat, ist man vor dieser Prozedur nicht sicher. Denn häufig rufen die vermeintlichen Google-Angestellten noch ein zweites oder drittes Mal an. Einige Tage nach dem Telefonat kommt dann die böse Überraschung: eine Rechnung von Deutsches Onlineportal. Die Informationen in der Datenbank entstammen der – angeblich von Google durchgeführten – Datenabfrage.

Laut Verbraucherschutz handelt es sich bei dem Onlineportal übrigens um „ein völlig nutzloses Internetverzeichnis, welches sicherlich nicht dazu geeignet ist, irgendwelche Kunden für die dort gelisteten Unternehmen zu generieren“. Bei dem Verzeichnis gibt es kaum Reichweite und keinen Werbefaktor, der die entsprechend gelisteten Firmen nach vorne bringt. Davon, dass Sie in der angeblich vorteilhaften Internetplattform auftauchen, haben Sie also nicht viel.

Wer ist die Pro Werbe & Marketing GmbH?

Hinter dem Internetverzeichnis Deutsches Onlineportal steckt die Pro Werbe & Marketing GmbH. Die Pro Werbe & Marketing GmbH wurde am 18. März 2021 in das Handelsregister beim Amtsgericht Hamburg, Registernummer HRB 167813, eingetragen. Ihre Dienstleistungen umfassen unter anderem diverse Auftragsvermittlungen, die allesamt keiner Genehmigung benötigen, sowie Online-Services wie das Erstellen von Websites. Auch um die Schaffung der elektronischen Datenbank Deutsches Onlineportal bemüht sich die Pro Werbe & Marketing GmbH. Auf der besagten Plattform können Selbstständige und Firmen, die bereitwillig dafür zahlen, eingetragen und nach Branchen sortiert werden.

In der Kritik steht das Unternehmen dabei vor allem aber wegen der eigenen Auslegung von Bereitwilligkeit, was die Listung in der Datenbank angeht. Die Pro Werbe & Marketing GmbH ist dabei immerhin für seine Cold Calls bekannt, bei der sie Selbstständige, Gewerbetreibende und Unternehmen in ganz Deutschland kontaktiert und kostenpflichtig ins Deutsche Onlineportal aufnimmt.

Verdächtiger Anruf von Goole

Wenn Sie einen verdächtigen Anruf von Google bekommen, sollten Sie skeptisch werden. Bild: Pexels/AndreaPiacquadio

Rechnung von Deutsches Onlineportal zahlen?

Viele Firmen sind bereits Opfer der Masche der Pro Werbe & Marketing GmbH geworden. Wie man auf verschiedenen Internetplattformen erfährt, sind vor allem Selbstständige und Kleinunternehmer auch schnell dazu verleitet, die Rechnung von Deutsches Onlineportal zu zahlen. Aus Angst vor möglichen Konsequenzen und einfach, um das Problem schnellstmöglich aus der Welt zu schaffen.

Davon ist jedoch ganz klar abzuraten! Denn nach unterschiedlichen Erfahrungsberichten wird es nicht bei der einen Zahlungsaufforderung bleiben. Das Onlineportal soll angeblich sogar monatliche Gebühren erheben und kontinuierlich weitere Rechnungen stellen. Für diese gibt es meistens keine gültige Vertragsgrundlage und wahrscheinlich können Sie auch juristisch gegen die Forderung ankommen.

Opfer von Betrug geworden: Was tun?

Sie sollten deswegen die Forderung von Deutsches Onlineportal abwehren und den vermeintlichen Vertragsschluss in Prüfung geben. Fordern Sie eine Einsicht in den angeblich existenten Vertrag ein. Als Geschäftsführer, der Opfer der perfiden Betrugsmasche geworden sind, können Sie sich natürlich an die Polizei wenden. Auch bietet es sich für Sie gegebenenfalls an, einen Anwalt mit ins Boot zu holen.

Sollten Sie sich vor Telefonbetrug und Cybercrime im Vorfeld schützen wollen, ist PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe der passende Ansprechpartner. Fragen Sie nach Phone- & Cyber-Security-Trainings und lernen Sie, Betrüger, die Sie anrufen oder Ihnen Phishing-/Spear-Phishing-Mails schreiben, sofort zu enttarnen, und in Angriffssituationen richtig zu handeln. Benötigen Sie nicht nur hochwertiges Training, sondern auch eine passende IT-Ausstattung für Ihr Unternehmen, sind Sie bei PC-SPEZIALIST ebenfalls genau richtig.

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Weiterführende Links: Verbraucherschutz, Anwalt.de, SI Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Lorschelder Leisenberg

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