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Schlappe für Instagram-Influencer
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Maren Keller, Mi, 27. Mrz. 2019
in Verschiedenes

Schlappe für Instagram-Influencer

Pamela Reif wegen Schleichwerbung verurteilt

Beim Sport, am Strand oder im knappen Kleid: Pamela Reif ist eine der erfolgreichsten Instagram-Influencer in Deutschland. Jetzt hat sie eine Schlappe vor Gericht wegen unerlaubter Schleichwerbung erlitten. 

Der Grund: Auch auf Instagram ist nicht alles erlaubt und das hat jetzt Model Pamela Reif zu spüren bekommen. Worum es geht und wie sie auf das Urteil reagiert hat, erfahrt ihr bei uns.

Wer ist Pamela Reif?

Ihr kennt Pamela Reif nicht? Wir stellen sie euch vor: Die am 9. Juli 1996 geborene Karlsruherin wird auch Miss Instagram genannt und gilt als deutsche Antwort auf Kendall Jenner, Gigi Hadid und Co. Sie hat ihr Abitur mit 1,0 bestanden und lebt davon, Fotos von sich zu machen oder machen zu lassen. Die Fotos veröffentlicht sie auf Instagram, wo sie mittlerweile vier Millionen Follower hat.

Sie hat das, was sich junge Mädchen wünschen und wovon Männer schwärmen: den scheinbar perfekten Körper, langes blondes Haar, tolle Kleidung und Reisen an die schönsten Strände der Erde. Dabei zeigt sie sich in enger und knapper Kleidung, gern bauchfrei und verdient damit richtig Geld. Sie ist ein erfolgreicher Instagram-Influencer, weil sie durch ihre große Follower-Zahl für die Hersteller als Werbeträgerin geeignet erscheint.

Der Screenshot zeigt sechs unterschiedliche Fotos von Instagram-Influencer Pamela Reif. Foto: Screenshot Instagram/@pamela_rf

Pamela Reif zeigt sich als Instagram-Influencer gern in knapper Kleidung, am Strand oder beim Sport. Foto: Screenshot Instagram @pamela_rf

Macht sie als Instagram-Influencer Schleichwerbung?

Vor Gericht ging es jetzt darum, ob das Model auf Instagram in ihrer Rolle als Instagram-Influencer Schleichwerbung macht oder nicht. Mit ihren Bildern zeigt sie ihr Leben, ihre Klamotten und auch Produkte von Unternehmen. Und nicht immer kennzeichnet sie das, was sie zeigt, als Werbung. Allerdings versieht sie viele ihrer Fotos mit Links, die direkt zum Hersteller führen. Macht Pamela Reif  also Schleichwerbung? Darüber musste jetzt das Landgericht Karlsruhe entscheiden.

Geklagt hatte der Verband Sozialer Wettbewerb (VSW) in drei Fällen. Der Verband verfolgt unter anderem das Ziel, „unlauteren Wettbewerb und Wirtschaftskriminalität […] zu bekämpfen und Gewerbetreibende durch Aufklärung und Beratung mit dem Wettbewerbsrecht vertraut zu machen und auf dessen Einhaltung hinzuwirken“.

Gericht urteilt über Instagram-Influencer

Für Pamela Reif gibt es einen klaren Unterschied zwischen privaten Posts und bezahlter Werbung. Deshalb kennzeichnet sie manche Posts als Werbung, andere wiederum nicht. Diese Aussage reichte den Richtern nicht. Sie urteilen, dass der kommerzielle Zweck kenntlich gemacht werden muss. Der Grund liegt in der Zielgruppe: Die jungen Follower sind leicht zu beeinflussen und benötigen einen besonderen Schutz. Sie könnten zudem nicht immer erkennen, ob es sich bei dem, was veröffentlicht wird, um Werbung handelt. Aber nur, wenn die Werbung eindeutig als eine solche erkennbar ist, darf auf die Kennzeichnung verzichtet werden.

Außerdem begründen die Richter ihr Urteil damit, dass zwischen privat und geschäftlich nicht mehr unterschieden werden kann, wenn jemand so viele Follower hat wie Pamela Reif. So sagt der Richter: „Wer sich entscheidet, mit Instagram Geld zu verdienen, dem ist die Möglichkeit genommen, dort privat unterwegs zu sein.“

Screenshot mit Foto von Pamela Reif mit der Reaktion zum Karlsruher Urteil über Instagram-Influencer. Foto: Screenhot Instagram @pamela_rf

Pamela Reif verarbeitet das Karlsruher Urteil mit einem Instagram Post. Foto: Screenshot Instagram @pamela_rf

Wie reagiert Pamela Reif auf das Urteil?

Pamela Reif ist mit dem Urteil nicht zufrieden. Sie ist jetzt nämlich dazu verpflichtet, jede Art von Markennennung als Werbung zu kennzeichnen. Dadurch befindet sie sich in einer echten Zwickmühle. Sie schreibt dazu auf Instagram: „Wenn ich etwas als Werbung kennzeichne, ohne eine Kooperation mit der markierten Firma zu haben, verstoße ich ebenfalls gegen das Gesetz und könnte von dem Unternehmen abgemahnt werden. Wie man dieses Problem jetzt lösen soll? Unklar.“ Außerdem sieht sie sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung eingeschränkt.

Ihr Anwalt hat bereits angekündigt, Berufung einzulegen. Somit ist das Urteil noch nicht rechtskräftig. Was haltet ihr von dem Urteil? Seid ihr der Meinung, dass die Instagram-Influencer ihre Werbung immer eindeutig kennzeichnen müssen? Oder ist euch das völlig egal und ihr versteht die ganze Aufregung nicht? Schreibt uns eure Meinung in den Kommentaren. Übrigens: Sollte euer Instagram-Account gehackt worden sein, findet ihr Hilfe bei uns im Blog.

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