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Digitale Krankmeldung
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Maren Keller, Fr, 6. Jan. 2023
in Aktuelles

Digitale Krankmeldung

Adé gelber Schein, willkommen eAU

Seit ersten Januar gibt es die digitale Krankmeldung flächendeckend. Damit ist der sogenannte gelbe Schein passé. Er wird durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt.

Was das für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet, was sich ändert und wie die eAU funktioniert, erfahren Sie bei uns.

Krankmelden mit gelbem Schein

Waren Sie bislang krank und somit arbeitsunfähig, bekamen Sie von Ihrem Arzt drei gelbe Zettel: einen für den Arbeitgeber, einen für die gesetzliche Krankenkasse und einen für Ihre Unterlagen. Da die digitale Krankschreibung eigentlich schon vor einem Jahr in Kraft treten sollte, gab es in modern ausgestatteten Arztpraxen bereits im Jahr 2022 nur noch zwei gelbe Scheine – der Nachweis an die Krankenkasse wurde dann bereits digital übermittelt.

Der Arbeitnehmer hatte nach dem Arztbesuch die Aufgabe, einerseits der Krankenkasse, andererseits dem Arbeitgeber die entsprechende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) zukommen zu lassen. Für diejenigen, die so schwer krank waren, dass selbst der Weg zum Briefkasten eine Qual war oder dass sie im Krankenhaus lagen, war es schwer, die AU rechtzeitig innerhalb der Frist von drei Tagen dem Arbeitgeber zukommen zu lassen.

Das soll sich nun ändern, denn die digitale Krankschreibung soll Arbeitnehmer und Krankenkassen entlasten. Sie hat übrigens nicht mit der Krankmeldung per WhatsApp zu tun, sondern ist ein weiterer Schritt Richtung Digitalisierung im Gesundheitswesen, wozu auch das E-Rezept zählt.

digitale Krankmeldung: Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, Krankmeldung, Kalender, Arbeitsunfähigkeit, Vorlage, Arbeitgeber, Krankenkasse, Bild Nr.: N49476. Bild: stock.adobe.com/©nmann77

Die AU gibt es ab sofort nicht mehr auf Papier, sondern digital. Bild: stock.adobe.com/©nmann77

Digitale Krankmeldung

Mit dem ersten Januar 20234 haben die Arztpraxen die Kranmeldung  nun komplett auf eine elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) umgestellt. Der Arbeitnehmer bekommt also ab sofort nur noch einen gelben Schein – den für die eigenen Unterlagen. Wer krank ist, muss die Krankschreibung ab sofort weder dem Arbeitgeber noch der Krankenkasse zuschicken.

Stattdessen wird durch die eAU eine Erkrankung lückenlos bei der Krankenkasse dokumentiert, was vor allem für die Auszahlung von Krankengeld wichtig ist. Und der Arbeitgeber ruft die digitale Krankmeldung direkt bei der Krankenkasse ab.

Dafür ist es aber natürlich unerlässlich, dass der Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber unverzüglich informiert, dass er wegen Erkrankung ausfällt. Je nachdem wie Ihr Arbeitgeber die Krankmeldung handhabt, rufen Sie an oder schreiben Sie eine E-Mail an die entsprechenden Personen, die davon wissen müssen.

Der gelbe Schein ist jetzt digital

Bislang war es so, dass auf dem gelben Schein außer den persönlichen Daten nur der Zeitraum der Erkrankung, der ausstellende Arzt, sowie die Information, ob es sich um eine Erst- oder Nachfolgebescheinigung handelt, hinterlegt war. Aber welche Informationen erhält der Arbeitgeber, wenn er bei der Krankenkasse die Krankmeldung abruft?

Grundsätzlich ändert sich die Datenlage nicht. Den Grund für die digitale Krankmeldung erfährt der Arbeitgeber nicht und auch welcher Arzt sie krankschreibt, wird nicht übermittelt. Zudem sind die Daten generell immer erst am Tag nach der Krankschreibung verfügbar. Da Sie gesetzlich verpflichtet sind, spätestens ab dem 4. Tag beim Arbeitgeber vorzulegen (§ 5 EZFG), ist es umso wichtiger, dass Sie Ihre Abwesenheit so früh wie möglich beim Arbeitgeber melden.

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen die elektronische Krankmeldung den Arbeitgebern über abgesicherte Kommunikationsserver zur Verfügung – auf Seiten der Arbeitgeber sind deshalb bestimmte technische Voraussetzungen für einen Abruf bei der Krankenkasse nötig.

Digitale Krankmeldung: Patienten im Gespräch mit Ärztin. Bild: stock.adobe.com/©rocketclips

Der Gang zum Arzt bleibt Ihnen trotz digitaler Krankmeldung nicht erspart. Bild: stock.adobe.com/©rocketclips

Ist die digitale Krankmeldung sicher?

Stellt sich die Frage nach der Datensicherheit, wenn sensible Daten online übermittelt werden – und zwar sowohl von der Praxis zur Krankenkasse als auch von der Krankenkasse zum Arbeitgeber. Festzuhalten ist: Nur durch regelmäßige Updates und einen geeigneten Virenschutz sind Daten sicher – das gilt immer und überall. Informationen zu Datensicherung und Backup-Strategie erhalten Sie bei Ihrem PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe!

Aber: Die Übermittlung der digitalen Krankmeldung erfolgt über die hochabgesicherte Telematik-Infrastruktur, die auch beim E-Rezept verwendet wird. Das bedeutet, dass die Daten vom Verlassen der Arztpraxis bis zur Krankenkasse verschlüsselt übertragen.

Sobald ein Arbeitgeber bei der Krankenkasse die eAU abfragt, prüft diese zunächst, ob eine Abrufungsberechtigung besteht. Die Krankenkasse prüft, ob der Mitarbeiter zum Zeitpunkt der Krankmeldung tatsächlich Versicherter und beim abfragenden Betrieb angestellt ist. Er wenn beide Fragen positiv bescheinigt sind, erfolgt die Datenweitergabe an den Betrieb.

Übrigens: Kommt es zu länger andauernden Internetstörungen und Problemen der Praxis-Software, erhalten Sie die AU in zweifacher Ausführung auf Papier und reichen Sie bei der Krankenkasse und dem Arbeitgeber wie gewohnt ein.

Wer nimmt am eAU-Verfahren teil?

Die eAU gibt es nicht für alle Patienten. Bislang nehmen nur Arztpraxen und Krankenkassen für gesetzlich Versicherte teil. Auch Krankenhäuser bei stationärem Aufenthalt nehmen teil.

Für Privatversicherte ändert sich nichts – sie erhalten weiterhin drei gelbe Scheine, einen für die eigenen Unterlagen, einen für die Krankenkasse und einen für den Arbeitgeber, die sie selbst versenden müssen. Denn: Für Privatversicherte fehle es noch an den rechtlichen Grundlagen, um am eAU-Verfahren teilzunehmen. Dabei hatte der Geschäftsführer des PKV-Verbands Christian Hälker bereits 2021 angekündigt, den Privatversicherten „möglichst bald die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung anzubieten.“ Passiert ist bislang nichts.

Folgende Ärzte und Einrichtungen nehmen außerdem nicht an der digitalen Krankmeldung teil:

  • Privatärzte und Privatpraxen
  • Physiotherapeuten
  • Psychotherapeuten
  • Rehabilitationseinrichtungen sowie
  • Ärzte im Ausland

Auch Meldungen zum Beschäftigungsverbot bei Schwangeren sind von der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgeschlossen sowie Meldungen zur Erkrankung des Kindes. Müssen gesetzlich versicherte Arbeitnehmer sich aufgrund der Erkrankung ihres Kindes krankmelden, bleibt es also beim gewohnten Weg.

Digitale Krankmeldung: Kranke junge Frau im Büro am Schreibtisch, die sich die Nase putzt und ein Thermometer in der Hand hält. Bild: stock.adobe.com/©LIGHTFIELD STUDIOS

Bei nur leichten Atemwegserkrankungen können Sie sich von Ihrem Arzt noch bis Ende März telefonisch krankschreiben lassen Bild: stock.adobe.com/©LIGHTFIELD STUDIOS

Telefonisch krankschreiben lassen?

Sich telefonisch krankzuschreiben, war ein Sonderweg der Bundesregierung, der während der Corona-Pandemie eingeschlagen wurde und weiterhin gilt. Um die ansteckenden Patienten, die nur leicht an Atemwegsinfekten erkrankt sind, aus den Praxen fernzuhalten, gab es die Möglichkeit, sich telefonisch beim Arzt zu melden.

Nach einem Gespräch mit dem Arzt erhielten sie eine Krankmeldung für bis zu sieben Tage, die für weitere sieben Tage verlängert werden kann. Dieser Sonderweg wurde bis zum 31. März 2023 verlängert, sodass Sie weiterhin die Möglichkeit haben, sich per Telefon krankschreiben zu lassen.

Wir von PC-SPEZIALIST können Sie nicht krankschreiben, aber wir können dafür sorgen, dass weder Ihre Firmen-IT noch Ihre privaten Geräte „erkranken“ – sei es durch Virusbefall oder veraltete Software. Wenden Sie sich an Ihren PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe, wenn Sie kompetente IT-Hilfe benötigen.

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Andere Stimmen zum Thema: Verbraucherzentrale, heise, Bundesregierung, Tagesspiegel

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