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Digital Services Act
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Robin Laufenburg, Fr, 29. Okt. 2021
in Aktuelles

Digital Services Act

Grundgesetz für Online-Dienste stärkt Nutzerrechte

Die EU-Kommission will mit dem neuen Digital Services Act (DSA) für transparentere Nutzerrechte sorgen. Mit dem Act soll eine Art Grundgesetz für Online-Dienste wie soziale Medien geschaffen werden.

Erfahren Sie hier, was der Digital Markets Act genau vorsieht und was sich für Sie ändert.

EU-Gesetz für Nutzerrechte: Digital Services Act

Die Europäische Kommission möchte den Rechtsrahmen für digitale Netzwerke grundlegend reformieren und Nutzerrechte erheblich stärken. Dazu hat die EU-Kommission am 15. Dezember 2020 zwei Gesetzesvorschläge vorgestellt: den Digital Services Act und den Digital Markets Act. Mit dem Digital Markets Act (DMA) wird fairer Wettbewerb gefördert und Monopolisierungstendenzen entgegengewirkt. Dabei werden die marktbeherrschenden Big Player aus der Tech-Branche, sogenannte Gatekeeper, stärker reguliert.

Der Digital Services Act (DSA) ist momentan (Stand Oktober 2021) noch in der Entstehung. Er soll die 2000 in Kraft getretene Richtlinie über den elektronischen Geschäftsverkehr aktualisieren. Noch im Winter 2021 soll der ausformulierte Gesetzesentwurf vorliegen. Wir stellen Ihnen hier vor, was der Entwurf des Digital Services Act genau beinhaltet, was die Umsetzung des Gesetzes für Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmen bedeuten würde und wie der Act von welcher Seite aus bewertet wird. Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, was den Digital Services Act, seine Umsetzung und mögliche Gesetzänderungen angeht.

DSA und Social Media

Mit dem Digital Services Act sollen auf Social-Media-Kanälen klarere Bestimmungen gelten. Bild: Pexels/Pixabay

Was ist der Digital Services Act (DSA)?

Mit dem Digital Services Act (aus dem Englischen, das „Gesetz über digitale Dienste“) will die Europäische Kommission die Nutzerrechte in sozialen Netzwerken stärken. Dabei will sie durch eine Netzregulierung klarere Transparenz und Offenheit schaffen. Der Digital Services Act soll Menschen- und Personenrechte schützen und eine Zensur des Internets oder der Meinungsfreiheit gleichzeitig verhindern. Das Gesetz, das noch in der Entstehung ist, wird bereits als „Grundgesetz für Online-Dienste“ bezeichnet.

Vor allem soll der DSA dabei eine potenzielle Willkür durch Internet-Giganten wie Facebook oder Google verhindern. Sein Ziel ist es, Verbraucher zu schützen. Und zwar durch einen einheitlichen Rechtsrahmen zur Haftung von Online-Plattformen. Mit dessen Hilfe soll die Haftung bei rechtswidrigen Inhalten reguliert und Transparenz beim Einsatz von Deep-Learning-Algorithmen und Online-Werbung geschaffen werden. Verstöße gegen die Pflichten, die im Gesetz definiert werden, sollen mit einem Bußgeld von bis zu 6 Prozent des Jahresumsatzes geahndet werden können.

Wer ist vom Digital Services Act betroffen?

Vom Digital Service Act sind alle Online-Vermittler betroffen, die ihre digitalen Dienste im Binnenmarkt anbieten. Die Vorschriften gelten für sie, unabhängig davon, ob sie in der EU oder außerhalb sitzen. Der Digital Service Act unterscheidet dabei je nach Umfang des Dienstes zwischen:

  • Online-Vermittlungsdiensten (intermediary services): Internetanbieter und Registrierstellen für Domänennamen sowie andere Dienste, die über ein Infrastruktur-Netz verfügen.
  • Hosting-Diensten (hosting services), zu denen beispielsweise Web- und Cloud-Hosting-Dienste zählen. Alle Hosting-Dienste sind automatisch auch Online-Vermittlungsdienste.
  • Online-Plattformen (online platforms), die Verkäufer und Verbraucher zusammenbringen. Dazu gehören unter anderem wie App-Stores, Social-Media-Plattformen und digitale Marktplätze. Bei allen Online-Plattformen handelt es sich auch um Online-Vermittlungs- und Hosting-Dienste.
  • Sehr große Online-Plattformen (very large platforms): Gatekeeper, die mindestens 45 Millionen Verbraucher in der EU erreichen und damit den Binnenmarkt prägen. Ihr Verhalten hat Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft. Für sehr große Online-Plattformen gibt es Sonderregelungen.

Eine Sonderposition nehmen unabhängig von Funktion alle Klein- oder Kleinstunternehmen (KuK) ein. Nach Vorschrift der EU-Kommission unterliegen unterliegen sie entsprechend ihrer Kapazität und Größe individuellen Vorschriften, wobei sie jedoch in jedem Fall verantwortungsvoll zu handeln haben. Noch ist der Digital Services Act in der Entstehungsphase. Wenn in der Zukunft genauere Regularien für Kleinunternehmen bekanntwerden, halten wir Sie hier auf dem Laufenden.

EU-Gesetz

Als künftiges EU-Gesetz fordert der Digital Services Act eine Informationspflicht für Internetseiten und -Plattformen. Bild: Unsplash/Maximalfocus

Informationspflichten nach Digital Services Act

Der Digital Services Act zielt vor allem auf die Transparenz von Vermittlungsdiensten ab. Damit sie regulativ gewährleistet werden kann, sieht der Gesetzentwurf unterschiedliche Informationspflichten für digitale Services und Plattformen vor. Alle Dienste müssen dabei eine Berichterstattung zur Transparenz abgeben und einen Kontakt als gesetzliche Vertretung bei Intransparenz zur Verfügung stellen.

Auch sind Online-Vermittler beim planmäßigen Inkrafttreten des Gesetzes dazu verpflichtet, mögliche Beschränkungen ihrer Nutzer mit in die allgemeinen Geschäftsbedingungen aufzunehmen. Dazu zählen Tools und Maßnahmen zur Erhebung und Auswertung von Nutzerdaten wie zum Beispiel mittels Algorithmen. Anders als reine Online-Vermittlungsdienste müssen Hosting-Dienste die zusätzliche Meldung, Abhilfe und Unterrichtung ihrer Nutzer gewährleisten.

Digital Services Act für Online-Plattformen

Für Online-Plattformen gelten die gleichen grundlegenden Pflichten wie für digitale Hosting-Dienste. Gleichzeitig sollen User Beiträge von anderen Benutzern melden können, die von der Plattform im Folgeschritt zu prüfen sind. Meldungen von sogenannten „Trusted Flaggers“ sind dabei bevorzugt zu behandeln. Online-Plattformen müssen aber auch ein internes Beschwerdesystem einrichten, das es Nutzern ermöglicht, gegen die Sperrung oder Entfernung von eigenen Inhalten vorzugehen. Es ist zudem die Schnittstelle zu einer außergerichtlichen Streitbeilegungsstelle zu gewährleisten, an die sich Benutzer wenden können.

Bei Verdacht auf schwere Straftaten haben Online-Plattformen sämtliche relevante Informationen an Strafverfolgungsbehörden weiterleiten und Wiederholungstäter, die rechtskräftige Inhalte auf Plattformen verbreiten, für einen angemessenen Zeitraum sperren. Online-Plattformen müssen Berichte über die Anzahl von außergerichtlichen Streitbeilegungsverfahren, temporäre Nutzersperren und automatisierte Inhaltskontrollen erstellen und entsprechenden juristischen Stellen freigeben.

Digital Services Act für Gatekeeper

Gatekeeper sind Weltkonzerne, die mit ihren Online-Plattformen den Zugang zu digitalen Märkten beherrschen und die Regeln bestimmen, die dort herrschen. Unter anderem müssen Gatekeeper mindestens 45 Millionen aktive Nutzer innerhalb der EU haben. Noch ist unklar, welche Unternehmen genau als Gatekeeper hervorgehen werden. Nach den aktuellen Kriterien sind dabei aber ziemlich sicher die Mitglieder der Gafa-Gruppe (Google, Apple, Facebook und Amazon) Gatekeeper. Im Rahmen des Digital Services Acts sollen für Gatekeeper als sehr große Online-Plattformen besondere Pflichten festgelegt werden:

  • Sehr große Online-Plattformen müssen eine Transparenz der Empfehlungssysteme und Wahlmöglichkeiten für Nutzer beim Zugriff auf Informationen gewährleisten und entsprechende Paradigmen von Entscheidungsalgorithmen offenlegen.
  • Plattformen müssen Risiken wie das Anzeigen von illegalen Inhalte im Rahm eines Risikomanagements bewerten, zu denen es kommen kann, wenn sich Nutzer auf ihrer Internetseite befinden. Dabei sind wirksame Mechanismen zur Moderation von Inhalten einzurichten, mit denen auf entsprechende Risiken hingewiesen wird.
  • Externe Risikoprüfungen müssen gewährleistet werden.
  • Die Plattformen müssen einen Datenaustausch mit staatlichen Behörden und Forschungseinrichtungen gewährleisten.
  • Entsprechende Online-Plattformen brauchen künftig einen Verhaltenskodex und müssen mit staatlichen Organen im Krisenfall zusammenarbeiten.

Die Europäische Kommission soll nach Digital Services Act zudem Aufsichts- und Durchsetzungsbefugnisse für besonders großen Plattformen (Gatekeeper) haben. Hierdurch wird ihr eine stärkere Kontrollfunktion eingeräumt.

Regulation von Social Media

Eine Regulation von Social Media soll mit dem Digital Services Act kommen. Bild: Pexels/DeniseDuplinski

Haftung von Plattformen für Fremdinhalte

Mit dem Digital Service Act (DSA) möchte die EU die Rechte von Nutzern auf digitalen Plattformen wie sozialen Netzwerken regeln und bestimmte Bedingungen gewährleisten. In der Diskussion rund um die Gesetzentwürfe tauchte immer wieder die Idee auf, Online-Dienste von der bedingten Haftungsfreiheit bei betreuten Beiträgen auszunehmen. Alle Online-Dienste, die beispielsweise Trending Topics fremder Inhalte veröffentlichen, wären jedoch hiervon betroffen gewesen.

Nach aktuellem Stand hat sich die EU-Kommission aber für eine Beibehaltung des sogenannten Haftungsregimes der e-Commerce-Richtlinie entschieden. Hosting-Provider wie soziale Netzwerke haften also weiterhin erst für rechtswidrige Fremdinhalte, wenn sie diese nach Kenntniserlangung nicht entfernen.

Das sogenannte Note-And-Take-Down-Verfahren ist die bisherige und voraussichtlich auch künftige Lösung, mit der illegale Inhalte dann gelöscht werden, wenn sie von der Plattform als gefährlich oder illegal erkannt oder eingestuft worden sind. Das Herkunftslandprinzip bleibt von der DSA unberührt. Das bedeutet, dass die Bestimmung von Inhalten als rechtswidrig vom Sitz des hinter der Plattform stehenden Unternehmens abhängig ist.

Sicherheit im Internet

Momentan ist der Digital Services Act noch Zukunftsmusik. Das Gesetz ist aber nicht ohne Grund als wichtiges Regularium für große Web-Plattformen gedacht, mit denen die EU Transparenz herstellen und private Benutzer stärken will. Notwendig ist das, weil in den Weiten des Internets unzählige Risiken und Gefahren lauern. Hassnachrichten, Bedrohungen und Falschinformationen sind eine Sache. Aber gefährliche Schadsoftware, wozu Computerwürmer, -viren und Spionageprogramme zählen, stellen große Gefahren für Ihre persönlichen und sensible Daten wie Familienfotos, Verträge oder sogar Kontozugänge da.

Wenn Sie bei der Einrichtung eines Virenschutzes Hilfe benötigen, ist der PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe der richtige Ansprechpartner für Sie. Wir unterstützt Sie bei allen Problemen, Fragen und Wünschen rund um Computer und Handy. Und gehen Sie mit uns doch auch noch einen Schritt weiter: Denn auf der absolut sicheren Seite sind Sie mit dem Eins-für-Alles-Paket für Privatpersonen. In der täglichen Systemkontrolle fallen uns verdächtige Aktivitäten sofort auf. Sprechen Sie uns an!

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Weiterführende Links: Europäische Kommission, Cloud Computing, ZEIT ONLINE, netzpolitik.org, GleissLutz

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