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Digital Markets Act
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Robin Laufenburg, Di, 26. Mrz. 2024
in Aktuelles

Digital Markets Act

EU-Gesetz zur Regulierung von Big Techs zeigt erste Auswirkungen

Erstveröffentlicht am 27.10.2021 von Robin Laufenburg

Der Digital Markets Act (DMA) ist eine Regulierung der Europäischen Union, die für mehr Wettbewerb sorgen und die Macht der größten Internetplattformen eindämmen soll. Die Big Tech wehren sich schon lange gegen das Gesetz, doch jetzt reagiert die EU.

Erfahren Sie, was der Digital Markets Act ist und was die Big Tech gegen ihn haben.

Unser Beitrag über den Digital Markets Act im Überblick:

  1. EU-Gesetz für faire Märkte: Digital Markets Act
  2. Was ist der Digital Markets Act (DMA)?
  3. Was ist ein Gatekeeper?
  4. Vorteile des Digital Market Act
  5. Konsequenzen der Nichteinhaltung des Digital Market Act
  6. 2021: Konzerne greifen Digital Markets Act an
  7. 2024: EU eröffnet Verfahren gegen Big Tech
  8. Digitalisierung von Kleinbetrieben
  9. Digial Markets Act: Was denken Sie?

EU-Gesetz über digitale Märkte: Digital Markets Act

Die Europäische Kommission möchte den EU-Rechtsrahmen für die digitale Wirtschaft grundlegend reformieren, fairen Wettbewerb fördern, Monopolisierungstendenzen entgegenwirken sowie Transparenz für Software und Services schaffen. Dazu hat die EU-Kommission am 15. Dezember 2020 zwei Gesetzesvorschläge vorgestellt: den Digital Markets Act und den Digital Services Act. Mit dem Digital Service Act (DSA) bzw. dem Gesetz über digitale Dienste möchte die EU die Rechte von Nutzern auf digitalen Plattformen wie sozialen Netzwerken regeln und bestimmte Bedingungen gewährleisten.

Wir stellen Ihnen hier vor, was der Entwurf des Digital Markets Act (DMA) bzw. das Gesetz über digitale Märkte genau beinhaltet, was die Umsetzung des Gesetzes für Privatpersonen, Selbstständige und Kleinunternehmen bedeutet und wie der Act von welcher Seite aus bewertet wird. Der Digital Markets Act wurde übrigens am 14. September 2022 vom Europäischen Parlament und vom Rat angenommen und am 12. Oktober 2022 im Amtsblatt veröffentlicht, wodurch er zum 1. November 2022 in allen EU-Staaten in Kraft trat. Obwohl das Gesetz seitdem gültig ist, sieht es eine Übergangsfrist vor, innerhalb derer Unternehmen die Anforderungen erfüllen müssen. Diese Übergangsfrist endete im März 2024, seit wann der DMA in seiner vollen Tragweite angewendet wird.

Wir halten Sie hier auf dem Laufenden, was den Digital Markets Act, seine Umsetzung und mögliche Gesetzänderungen angeht.

EU-Kommission

Die EU-Kommission kämpft momentan für die Umsetzung eines neuen Gesetzes zur Regulierung des digitalen Markts: dem Digital Markets Act. Bild: Unsplash/Guillaume Périgois

Was ist der Digital Markets Act (DMA)?

Mit dem Gesetz über digitale Märkte (Digital Market Act, DMA) strebt die Europäische Kommission an, faire Wettbewerbsbedingungen in den digitalen Märkten zu schaffen. Auch will sie mithilfe von speziellen Befugnissen zur Intervention Wettbewerbsverzerrungen rechtzeitig erkennen und aushebeln. Der Digital Markets Act ist ein Gesetz für faire und offene digitale Märkte. Er umfasst eine zentrale Ex-ante-Regulierung in Form eines Verbotskatalogs für bestimmte verbraucherfeindliche Verhaltensweisen.

Die EU will dabei vor allem die international agierenden und marktbeherrschenden Big Player aus der Tech-Branche, sogenannte Gatekeeper, stärker regulieren. Ihnen werden dafür einige verbindliche Regularien an Geboten und Verboten an die Hand gegeben. Mit dem Digital Markets Act soll der Umgang der Weltkonzerne mit Kleinbetrieben, die auf entsprechende digitale Plattformen angewiesen sind, reguliert werden.

Ziele des Digital Markets Acts

Das Gesetz über digitale Märkte bringt signifikante Vorteile für eine breite Palette von Stakeholdern im digitalen Ökosystem. Das Hauptziel des Gesetzes ist es, ein gerechteres, offeneres und wettbewerbsfähigeres Online-Umfeld zu schaffen, das Innovation fördert und Verbraucherrechte stärkt. Hierdurch sollen vor allem die Rechte von kleinen Händlern auf großen und wirkungsstarken Internetplattformen gestärkt werden. Laut EU kommt es vor allem dann  schnell zu Ungleichgewicht, wenn Plattformbetreiber auch gleichzeitig Anbieter ist.

Beispiele hierfür sind Amazon und Google: Amazon verkauft auf seinem digitalen Marktplatz beispielsweise hauseigene Produkte. Google nutzt die Werbefläche in seiner weltbekannten Suchmaschine für Ergebnisse zu eigenen Produkten oder Dienstleistungen.

Gatekeeper sollen nach Digital Markets Act eigene Angebote zu Dienstleistungen oder Produkten nicht mehr besser positionieren dürfen, als die der Konkurrenz oder von anderen Anbietern. Dieses Hauptziel kann natürlich nur umgesetzt werden, indem für Gatekeeper neue Pflichten gelten. Das sind für den Geschäftsalltag relevante Verbote und Gebote.

Gatekeeper

Der Digital Markets Act betrifft nur sogenannte Gatekeeper, die Big Player der Tech-Welt. Bild: Pexels/Karolina Grabowska

Was ist ein Gatekeeper?

Der Digital Markets Act betrifft lediglich Gatekeeper (aus dem Englischen für „Torhüter“). Sie beherrschen den Zugang zu digitalen Märkten und bestimmen die Regeln, die auf diesen Märkten herrschen. Zu Gatekeepern werden Unternehmen gezählt, die …

  • funktionell als Dienstleister von großen Online-Plattformen agieren, sogenannten Core Platform Services,
  • als Vermittler zwischen einer Vielzahl an externen Unternehmen und einer großen Zahl an Kunden handeln,
  • mindestens zehn Prozent der EU-Bevölkerung erreichen, also jeweils circa 45 Mio. aktive Nutzer in der EU haben,
  • einen Umsatz von mehr als 6,5 Milliarden Euro aufweisen,
  • eine gefestigte und dauerhafte Marktstellung haben oder zukünftig haben werden und
  • einen großen wirtschaftlichen Einfluss auf den Binnenmarkt ausüben, also in mindestens drei der 27 EU-Mitgliedstaaten aktiv sind.

Zu Core Platform Services gehören unter anderem soziale Netzwerke, Kommunikationsplattformen wie Messenger-Dienste, Internet-Suchmaschinen, App-Stores, Streaming-Plattformen, Werbeplattformen und Betriebssysteme. Gatekeeper sind dabei gleichzeitig Vermittler von externen Leistungen und entsprechenden Leistungsanbietern.

Welche Unternehmen agieren als Gatekeeper?

Noch ist unklar, welche Unternehmen genau als Gatekeeper behandelt werden. Nach den aktuellen Kriterien sind ziemlich sicher die Mitglieder der Gafa-Gruppe (Google, Apple, Facebook und Amazon) Gatekeeper. Wahrscheinlich werden noch einige andere, wie der chinesische Onlinehändler Alibaba, eine Gatekeeper-Funktion übernehmen. Die Europäische Kommission soll befugt sein, nach einer Marktuntersuchung immer neue Unternehmen als Gatekeeper einzustufen, selbst wenn die im Entwurf genannten Schwellenwerte nicht erreicht sind. Auch soll sie die Gatekeeper-Stellung an neue technologische und marktspezifische Entwicklungen anpassen können.

Schon jetzt wird kontrovers diskutiert, ob die juristische Gatekeeper-Definition angepasst werden sollte. Nach momentaner Definition sind immerhin nur eine Handvoll Unternehmen weltweit als Gatekeeper tätig. Die Zivilgesellschaft kritisiert, dass nicht einmal das Online-Wohnungsbuchportal Airbnb als Gatekeeper angesehen wird.

Ex-ante-Regulierung

Mit einer Ex-ante-Regulierung werden Verbote und Gebote für Gatekeeper festgelegt. Bild: Pexels/Sora Shimazaki

Ex-ante-Regulierung: Gebote und Verbote für Gatekeeper

Zentraler Bestandteil des Verordnungsentwurfes vom Digital Markets Act ist eine sogenannte Ex-ante-Regulierung. Dabei handelt es sich um eine von der Europäischen Kommission bereits im Voraus veröffentlichten Listung mit Geboten und Verboten für Gatekeeper. Der Regelungskatalog sieht unter anderem Folgendes vor:

  • Gatekeeper dürfen Dritten nur unter bestimmten Voraussetzungen die Zusammenarbeit mit ihren eigenen Diensten verwehren.
  • Sie müssen ihren gewerblichen Nutzern, also anderen Firmen, den Zugriff auf die Daten sicherstellen, die bei der Nutzung entsprechender Gatekeeper-Plattform generiert werden.
  • Unternehmen, die auf ihrer Plattform Werbung schalten, müssen Gatekeeper Instrumente und Informationen zur Verfügung stellen, die benötigt werden, um eine unabhängige Auswertung der Werbeschaltung vornehmen zu können.
  • Gatekeeper müssen ihren gewerblichen Nutzern einräumen, das eigene Angebot überall zu bewerben und auch Verträge mit Kunden außerhalb der Gatekeeper-Plattform abzuschließen.

Aber der Regelkatalog sieht nicht nur Vorschriften vor, sondern auch klare ausformulierter Verbote (Blacklist) für Gatekeeper. Das dürfen Gatekeeper-Plattformen nach bisherigem Verordnungsentwurf unter anderem künftig nicht mehr:

  • Dienstleistungen und Produkte, die ein Gatekeeper selbst anbietet, dürfen gegenüber vergleichbaren Dienstleistungen oder Produkten, die von anderen Händlern auf der Gatekeeper-Plattform angeboten werden, nicht bevorzugt behandelt werden.
  • Nutzer dürfen nicht daran gehindert werden, sich an Unternehmen außerhalb der Gatekeeper-Plattformen zu wenden.
  • Gatekeeper dürfen Nutzer nicht daran hindern, vorinstallierte Software zu deinstallieren.

Es ist vorgesehen, dass die Europäische Kommission den Ex-ante-Verbots- und Regelungskatalog an sich verändernde Marktsituationen anpasst. Auch kann sie diese um Tatbestände ergänzen. Wenn beschlossene Regularien missachtet werden, sollen Geldbußen von bis zu zehn Prozent des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder Zwangsgelder von bis zu fünf Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes fällig werden. Bei systematischen Verstößen gegen das Gesetz plant die EU, den Gatekeepern nach einer Marktuntersuchung zusätzliche Abhilfemaßnahmen aufzuerlegen.

Nichteinhalten des Digital Market Act

Das Nichteinhalten des Digital Market Act kann für Big Techs fatale Konsequenzen haben und hohe Geldstrafen nach sich ziehen. Bild: Unsplash/Collab Media

Vorteile des Digital Market Act

Insgesamt trägt der DMA dazu bei, die Dynamik des digitalen Marktes zugunsten von mehr Wettbewerb, Innovation und Verbraucherschutz zu verändern. Durch die Einführung klarer Regeln und Vorschriften für die größten Akteure auf dem Markt wird ein Ökosystem geschaffen, das allen Teilnehmern zugutekommt:

  • Für gewerbliche Nutzer: Unternehmen, die auf Gatekeeper-Plattformen angewiesen sind, um ihre Produkte oder Dienstleistungen im Binnenmarkt anzubieten, profitieren von einem faireren Geschäftsumfeld. Der DMA zielt darauf ab, missbräuchliche Praktiken durch dominante Plattformen zu verhindern, wodurch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bessere Chancen erhalten, ihre Angebote effektiv zu präsentieren und zu vermarkten.
  • Für Innovatoren und Start-ups: Technologie-Start-ups und Innovatoren erhalten durch den DMA mehr Möglichkeiten, auf dem Markt zu konkurrieren. Sie müssen sich nicht mehr an unfaire Bedingungen binden, die ihre Entwicklung und Innovation bremsen könnten. Das Gesetz schafft Bedingungen, die Innovation begünstigen, indem es neue Akteure vor wettbewerbsbeschränkenden Praktiken schützt.
  • Für Verbraucher: Der DMA verspricht den Verbrauchern mehr Wahlmöglichkeiten und besseren Zugang zu Dienstleistungen und Produkten. Sie profitieren von der Möglichkeit, Anbieter leichter zu wechseln, und haben direkten Zugang zu Dienstleistungen sowie zu fairen Preisen. Durch die Verringerung monopolistischer Strukturen können Verbraucher aus einer Vielzahl von Produkten und Dienstleistungen wählen, was Qualität und Preis-Leistungs-Verhältnis verbessert.
  • Für Gatekeeper: Während der DMA restriktive Maßnahmen gegen unlautere Praktiken durchsetzt, beschränkt er die Fähigkeit der Gatekeeper nicht, innovativ zu sein und neue Dienstleistungen zu entwickeln. Die Regelungen zielen darauf ab, ein Gleichgewicht herzustellen, das Innovation fördert, ohne dass Gatekeeper ihre dominante Marktstellung missbrauchen, um gewerblichen Nutzern und Verbrauchern gegenüber einen unfairen Vorteil zu erlangen.

Konsequenzen der Nichteinhaltung des Digital Market Act

Bei Verstößen gegen den Digital Market Act (DMA) sieht die Europäische Union strenge Sanktionen vor, um die Einhaltung der Regeln zu gewährleisten und faire Marktbedingungen zu schaffen.

  • Geldbußen: Unternehmen, die gegen die DMA-Regeln verstoßen, können mit Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Gesamtumsatzes belegt werden. Bei wiederholten Verstößen kann diese Strafe auf bis zu 20 Prozent ansteigen.
  • Zwangsgelder: Darüber hinaus können tägliche Zwangsgelder von bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen Tagesumsatzes verhängt werden, um die Unternehmen zur Einhaltung zu bewegen.
  • Abhilfemaßnahmen: Bei systematischen Verstößen können nach einer Marktuntersuchung zusätzliche Abhilfemaßnahmen erforderlich sein. Diese Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie in einem angemessenen Verhältnis zum Schweregrad des Verstoßes stehen. Sie können verhaltensorientiert oder struktureller Natur sein und umfassen im äußersten Fall auch die Abspaltung von Unternehmensbereichen, um die Marktdominanz zu reduzieren und den Wettbewerb zu fördern.

Durch diese strikten Regelungen unterstreichen die EU ihre Entschlossenheit, den digitalen Markt gerechter und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Sie versucht so sicherzustellen, dass marktbeherrschende Unternehmen nicht ihre Position missbrauchen.

Big Tech Player

Die globale Präsenz der Gafa-Gruppe nimmt immer weiter zu. Bild: Unsplash/Sara Kurfeß

2021: Big Techs greifen Digital Markets Act an

Die Big Player der Tech-Welt wehren sich bereits seit 2021 gegen die EU-Pläne zur Regulierung des digitalen Marktes. Unter anderem äußerten sich Stimmen aus den Reihen von Facebook, Apple und Google schon kritisch, als über das Gesetz das erste Mal gesprochen wurde. Hauptargumente gegen das geplante EU-Gesetz ist die Benachteiligung von US-Firmen. Immerhin kommen alle mehr oder weniger informell bestätigten Gatekeeper aus den USA. Nicht berücksichtigt bei der Argumentation wird, dass das schlicht und ergreifend daran liegt, dass die aktuellen Big Tech allesamt in den USA sitzen.

Auch werden die wachsenden Monopole nicht nur von der EU skeptisch beäugt. In den USA selbst laufen ebenfalls seit 2021 parteiübergreifende Gesetzesinitiativen, die ein amerikanisches Äquivalent des Digital Markets Act fordern.

Reaktion von Meta-Politikchef Nick Clegg

Schon im Mai 2021 hatte sich unter anderem der Politikchef von Facebook-Mutter Meta Nick Clegg klar gegen den Digital Markets Act der EU ausgesprochen. Seine zentrale Befürchtung ist, dass europäische Politiker zu tief ins Design digitaler Produkte eingreifen und so den Fortschritt auszubremsen würden. Hierdurch entstehen Vorteile für Konkurrenten aus Europa.

Der Meta-Politikchef wirft der EU vor, auf die Tendenz des immer rasanter wachsenden Tech-Markts in China und den USA zu reagieren. Ost und West hätten europäische Firmen bereits abgehängt. Nick Clegg verkündete indes, bei einigen geplanten Maßnahmen genau prüfen zu lassen, ob Verbraucher davon überhaupt tatsächlich profitieren würden. Bei ihm handelt es sich übrigens um den stellvertretender Premierminister des Vereinigten Königreichs der Jahre 2010 bis 2015.

Facebook gegen den Digital Marktes Act

Facebook hat sich bereits gegen den Digital Marktes Act ausgesprochen. Damit ist der Megakonzern nicht allein. Bild: Pexels/Luca Sammarco

Reaktion des Lobbyverbands CCIA

Eine erste Reaktion auf den Digital Markets Act kam auch bereits vom Lobbyverband Computer & Communications Industry Association (CCIA). In ihm sind unter anderem Amazon, Google und Facebook organisiert. In einem laut Handelsblatt bereits im Juni 2021 veröffentlichten Verbandspapier spricht die CCIA von der Diskriminierung von US-Unternehmen. Sie wirft der EU indirekt vor, das Abkommen der Welthandelsorganisation zu brechen. Dieses verbietet es ihr, einen Handelspartner nachteilig zu behandeln. Die CCIA spricht dabei sogar vor einem „erzwungenen Technologietransfer“ nach Vorbild Chinas.

Der Digital Markets Act gefährde dabei die starke Bindung zwischen den USA und der EU. Denn: Die Gafa-Gruppe, die im Fokus steht, als Gatekeeper bestimmt zu werden, kommt komplett aus den USA: „Laut EU gibt es mehr als 10.000 Plattformen in der EU, aber alle Plattformen, auf die der DMA zielt, kommen aus den USA.“

Kritik von Apple: Schluss mit App-Store-Monopol?

Der Digital Markets Act trifft an vorderster Front die App-Stores. An so ziemlich jedem Smartphone und allen anderen mobilen Endgeräten sind nämlich App-Stores vorinstalliert, die herstellerseitig als einziger zu nutzender Store vorgesehen und erwünscht sind. Auf fast allen Geräten sind der Google Play Store oder der Apple App Store vorinstalliert. Google räumt den Android-Nutzern seit jeher ein, auch alternative App-Stores nutzen zu können. Am Android-Handy kann man sogar APK-Dateien direkt herunterladen und ausführen. Am iPhone ist das nicht so einfach möglich.

Von Apple kommt aufgrund dieser Tatsache von Anfang an der größte Widerstand gegen den Digital Markets Act. In bereits veröffentlichten Statements und Papieren argumentiert Apple, dass die Öffnung der Plattform Maßnahmen zum Schutz der Nutzer ausgehebelt. Der Weltkonzern, der vor allem für hochwertige Endgeräte bekannt ist, verweist dabei darauf, dass alle Apps und Patches auf hauseigenen Plattformen von menschlichen Prüfern untersucht werden, wodurch betrügerische Anwendungen von vornherein gefiltert werden.

EU eröffnet Verfahren gegen Big Tech

Im März 2024 eröffnet die EU ein Verfahren gegen verschiedene Big-Tech-Unternehmen. Bild: Unsplash/Sasun Bughdaryan

2024: EU eröffnet Verfahren gegen Big Tech

Seit Anfang März 2024 sind Unternehmen verpflichtet, den Vorschriften des Gesetzes über digitale Märkte (DMA) zu folgen, welches darauf abzielt, den Wettbewerb im Bereich digitaler Dienstleistungen zu erhöhen und bessere Möglichkeiten für neue Marktteilnehmer zu schaffen. Die Europäische Kommission hat 22 Gatekeeper-Dienste von sechs Schlüsselunternehmen identifiziert, darunter bekannte US-Tech-Giganten wie Apple, Amazon, Microsoft, Alphabet und Meta. Diese Unternehmen stehen unter besonderer Beobachtung, da sie durch ihre Marktposition den Wettbewerb potenziell behindern könnten.

Die Europäische Kommission hat  jetzt Untersuchungen gegen Apple, Alphabet (Googles Mutterkonzern) und Meta (vormals Facebook) eingeleitet, um mögliche Verstöße gegen den Digital Market Act (DMA) zu ermitteln. Der DMA ist ein zentraler Baustein der EU-Strategie zur Schaffung eines gerechten und transparenten digitalen Marktes. Die Europäische Kommission verfolgt die Einhaltung dieser neuen Regeln ernsthaft und hat angekündigt, die laufenden Verfahren innerhalb von zwölf Monaten zu schließen.

Thierry Breton, der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar, betonte, dass die Maßnahmen der genannten Unternehmen nicht ausreichend seien, um die Anforderungen für einen fairen digitalen Raum für Europas Bürger und Unternehmen zu erfüllen. Ein Hauptaugenmerk liegt auf der Praxis, persönliche Daten der Nutzer über mehrere Dienste hinweg zu kombinieren, ohne eine klare Zustimmung eingeholt zu haben. Kritisch betrachtet wird insbesondere das Modell „Bezahlen oder Zustimmen“ von Meta, welches den Nutzern wenig Alternativen bietet, wenn sie die Dienste kostenfrei nutzen möchten.

Fünf DMA-Untersuchungen gegen Tech-Giganten gestartet

Die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager hat die Einleitung von fünf Untersuchungen zur Überprüfung der Einhaltung des Digital Market Act (DMA) angekündigt. Diese Untersuchungen konzentrieren sich auf kritische Bereiche, die für die Schaffung eines gerechten und wettbewerbsorientierten digitalen Marktes in Europa entscheidend sind. Die Untersuchungen spiegeln das Engagement der EU-Kommission wider, die Macht von Gatekeepern zu regulieren und sicherzustellen, dass ihre Geschäftspraktiken nicht zu Lasten kleinerer Unternehmen, Innovatoren und letztendlich der Verbraucher gehen. Ziel ist es, durch diese gezielten Untersuchungen festzustellen, ob die Praktiken der untersuchten Unternehmen mit dem Geist und Buchstaben des DMA übereinstimmen, um einen offenen, fairen und wettbewerbsfähigen digitalen Markt in Europa zu fördern.

Im Einzelnen beziehen sich die den Verfahren zugrundeliegenden Untersuchungen auf folgende Aspekte:

Die EU eröffnet fünf Verfahren gegen Apple, Google-Mutterkonzern Alphabet und Facebook-Mutterkonzern Meta.

Die EU eröffnet fünf Verfahren gegen Apple, Google-Mutterkonzern Alphabet und Facebook-Mutterkonzern Meta. Bild: Pexels/Lisa Fotios

1. Steuerungsmechanismen im Google Play Store

Ein spezifischer Untersuchungsbereich betrifft die Steuerungsmechanismen, die Google-Mutterkonzern Alphabet Entwicklern auferlegt, besonders bezüglich der Platzierung ihrer Apps im Google Play Store. Die EU-Kommission prüft, ob diese Praktiken den Prinzipien des DMA entsprechen oder ob sie die Entwickler durch Beschränkungen und Restriktionen unangemessen einschränken. Diese könnten die Fähigkeit der Entwickler begrenzen, ihre Angebote wirksam zu kommunizieren und zu vermarkten sowie direkt Verträge mit Nutzern einzugehen.

Ein spezieller Fokus liegt dabei auf den sogenannten Steering-Rules. Diese Regeln sollen Entwicklern die Möglichkeit geben, Nutzer auf Angebote außerhalb der App-Stores hinzuweisen, ohne dass dafür Gebühren anfallen. Ziel ist es, herauszufinden, ob die Praktiken der App-Stores die Marktfreiheit in unzulässiger Weise einschränken und somit gegen die DMA-Bestimmungen verstoßen.

2. Selbstbevorzugung in der Google-Suche

Die Europäische Kommission hat offizielle Untersuchungen gegen Alphabet, den Mutterkonzern von Google, aufgenommen. Im Fokus steht die Besorgnis über Googles Praxis, seine eigenen vertikalen Suchdienste – darunter Google Shopping, Google Flights und Google Hotels – in Suchergebnissen gegenüber Wettbewerberangeboten zu bevorzugen. Diese Vorgehensweise wirft Fragen auf, da sie potenziell gegen die Grundsätze des Digital Market Act (DMA) verstößt.

Der DMA fordert eine gerechte und diskriminierungsfreie Behandlung aller Dienste auf den Suchergebnisseiten, um eine gleichberechtigte Wettbewerbslandschaft zu gewährleisten. Die Untersuchung zielt darauf ab, festzustellen, ob Google seine eigenen Dienste in einer Weise bevorzugt, die konkurrierenden Angeboten zum Nachteil gereicht und somit den Prinzipien eines fairen Wettbewerbs widerspricht.

Monopolmacht Google

Im Bereich der Suchmaschinen ist Google eine Quasi-Monopolmacht, weswegen die EU Mutterkonzern Alphabet besonders kritisch beäugt. Bild: Pexels/Christian Wiediger

3. Einstellungsoptionen und Anpassungsfreiheiten bei Apple-Geräten

Die Europäische Kommission nimmt die Flexibilität, mit der Nutzer von Apple-Geräten ihre Standardeinstellungen anpassen können, ins Visier. Dies umfasst besonders die Möglichkeit, alternative Webbrowser und Suchmaschinen zu wählen. Im Fokus steht die Sorge, dass Apple durch das Design seiner Auswahlbildschirme und weitere Maßnahmen Nutzer möglicherweise einschränkt, Dienste außerhalb seines Ökosystems zu nutzen.

Spezifisch wird untersucht, inwiefern die aktuellen Beschränkungen für iPhone-Nutzer — darunter die limitierten Optionen, Apps zu deinstallieren und Standardeinstellungen zu modifizieren — mit den Anforderungen des Digital Market Act (DMA) vereinbar sind.

4. Überprüfung der Bedingungen im Apple App Store

Parallel dazu wird die Fairness der Bedingungen, die Apple Entwicklern im App Store auferlegt, gründlich geprüft. Hierzu gehören unter anderem die Gebührenstrukturen und die Restriktionen bei der App-Verteilung. Ziel ist es zu klären, ob Apple ein offenes und gerechtes Umfeld für Entwickler schafft und somit den Nutzern echte Wahlmöglichkeiten innerhalb seines Ökosystems bietet. Die Kommission hinterfragt, ob die Praktiken von Apple den DMA-Grundsätzen widersprechen, die auf die Gewährleistung eines offenen und fairen digitalen Raumes abzielen.

EU kritisiert Apple

Die EU kritisiert Apple besonders, weil der Tech-Riese eigene Anwendungen bevorzugt oder sogar alternativlos anbietet. Bild: Unsplash/James Yarema

5. Metas „Bezahl- oder Einwilligungsmodell“

Die Europäische Kommission hat ein bedeutendes Verfahren gegen Meta aufgrund seines Pay-or-Consent-Modells eingeleitet. Dieses Modell steht im Verdacht, die strengen Anforderungen des Digital Market Act (DMA) zu verletzen, welcher von Kernplattformbetreibern verlangt, eine ausdrückliche Zustimmung der Nutzer für die Verarbeitung oder das Zusammenführen ihrer personenbezogenen Daten über verschiedene Dienste hinweg zu erhalten.

Das Herzstück der Kritik liegt in der Wahlfreiheit der Nutzer: Das Modell von Meta, das Nutzern entweder eine Zustimmung zur Datenverarbeitung oder eine Bezahlung abverlangt, scheint keine tatsächliche Option für diejenigen zu bieten, die ihre Daten nicht verarbeiten lassen möchten. Diese Praxis steht im direkten Widerspruch zu den Zielen des DMA, die darauf abzielen, die Sammlung personenbezogener Daten durch marktbeherrschende Unternehmen einzuschränken und dadurch den Datenschutz zu stärken.

Facebook-Mutterkonzern Meta

Facebook-Mutterkonzern Meta wird von der EU vor allem aufgrund des Pay-or-Consent-Modells kritisiert. Bild: Unsplash/Alexander Shatov

Erweiterte Untersuchungen und Voruntersuchungen der EU

Die Europäische Kommission hat fünf Verfahren gegen die führenden Technologieunternehmen Apple, die Google-Mutter Alphabet und Facebooks Mutterkonzern Meta eingeleitet. Die aktuellen Untersuchungen des DMA betreffen aber nicht nur diese, sondern erstrecken sich auch auf Amazon, TikTok-Muttergesellschaft Beijing Bytedance Technology und Microsoft. Im Mittelpunkt steht die Sorge, dass Unternehmen durch ihre Geschäftspraktiken die Marktfreiheit einschränken und eine bevorzugte Behandlung eigener Produkte oder Dienste vornehmen, was eine faire Wettbewerbslandschaft untergräbt:

  • Besonders Amazon wird verdächtigt, eigene Markenprodukte auf seinem Online-Marktplatz zu bevorzugen. Es bestehen so Verdachtsmomente, dass Amazon eigene Produkte auf seinem Online-Marktplatz bevorzugt, was gegen die Prinzipien des DMA verstößt.
  • Bei Beijing Bytedance Technology bzw. TikTok richtet sich das Augenmerk insbesondere auf den Jugendschutz und die Werbetransparenz. Die Untersuchungen zielen darauf ab festzustellen, ob TikTok ausreichende Maßnahmen ergreift, um Suchtverhalten zu verhindern und transparente Werberichtlinien zu gewährleisten.
  • Darüber hinaus wurde auch Microsoft aufgefordert, wichtige Dokumente bereitzuhalten, die Aufschluss über die DMA-Konformität geben könnten.

Diese breit angelegten Untersuchungen spiegeln das Engagement der Europäischen Kommission wider, einen offenen und fairen digitalen Markt zu fördern. Durch die Überprüfung der Geschäftspraktiken dieser Unternehmen soll sichergestellt werden, dass die Vorschriften des DMA eingehalten werden, um Verbraucherrechte zu schützen und einen gleichberechtigten Wettbewerb zu gewährleisten.

Aufbewahrungsanordnung

In einem proaktiven Schritt zur Gewährleistung der Einhaltung des Digital Market Act (DMA) hat die Europäische Kommission Aufbewahrungsanordnungen an führende Technologieunternehmen erteilt. Zu den adressierten Konzernen zählen namhafte Akteure wie Alphabet, Apple, Meta, Amazon, Beijing Bytedance Technology und Microsoft. Diese Anordnungen zielen darauf ab, sicherzustellen, dass alle relevanten Dokumente und Unterlagen, die Auskunft über die DMA-Konformität geben können, für zukünftige Überprüfungen zugänglich bleiben.

Diese Maßnahme spiegelt das Engagement der EU-Kommission wider, eine strikte Compliance mit den Vorgaben des DMA zu sichern. Durch die Forderung nach der Aufbewahrung wesentlicher Dokumente und Unterlagen unterstreicht die Kommission die Bedeutung einer transparenten und verantwortungsvollen Geschäftspraxis innerhalb des digitalen Marktes.

Kleinunternehmen und der Digital Markets Act

Der Digital Markets Act soll Kleinunternehmen gegenüber von großen Tech-Konzernen stärken. Bild: Pexels/Kindel Media

Digitalisierung von Kleinbetrieben

Zwar ist es unwahrscheinlich, dass Sie mit einem kleinen Unternehmen als Gatekeeper agieren, dennoch zeigen die Gesetzentwürfe des Digital Markets Acts und die daraus resultierende Diskussion über die geplante Regulierung des digitalen Marktes folgendes:

Die globale Digitalisierung schreitet flott voran. Und sie ist für alle Privatpersonen, aber auch für Unternehmen sehr wichtig. Heute müssen  nahezu alle Betriebe digital aufgestellt sein: Nach GoBD haben Sie Ihre E-Mails zu archivieren und Ihre Daten nach DSGVO rechtskonform abzusichern.

Und diese Gesetze haben ihre Berechtigung. Immerhin zeigen aktuelle Studien, dass immer mehr Cyberkriminelle international handeln und immer mehr Angriffe gegen kleine Unternehmen, Selbstständige und Start-ups wirtschaftlicher Natur sind.

Für Firmen aller Größen beginnt die IT-Sicherheit mit der IT-Ausstattung und endet erst bei der kontinuierlichen IT-Betreuung. Kontaktieren Sie PC-SPEZIALIST ganz in Ihrer Nähe, damit Sie sicher aufgestellt sind. Unsere IT-Experten beraten Sie vor Ort zu einer individuellen IT-Lösung für Ihr Unternehmen.

Nur wer Geräte mit aktuellster Software und einem professionellen Patch-Management hat, ist vor Cyberangriffen  sicher. Den besten Schutz bietet der IT-Basisschutz, bei dem unsere IT-Experten die Gesundheit Ihrer Computer kontinuierlich prüfen und so Angriffe proaktiv verhindern.

Digial Markets Act: Was denken Sie?

Natürlich bietet PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe aber nicht nur IT-Lösungen für Firmen an, sondern unterstützt auch Privatpersonen bei allen Problemen, Fragen und Wünschen rund um Computer und Handy. Auch statten wir Sie gern mit einem geeigneten Antivirenprogramm aus und beraten wir Sie kompetent dazu, welche individuelle Lösungen sich für welchen Bedarf anbieten.

Gehen Sie mit uns doch noch einen Schritt weiter: Denn auf der absolut sicheren Seite sind Sie mit dem Eins-für-Alles-Paket für Privatpersonen. In der täglichen Systemkontrolle fallen uns verdächtige Aktivitäten sofort auf.

Allerdings entwickelt sich nicht nur die technische Arbeitswelt von morgen rasant weiter. Für jeden wird die technologische Weiterentwicklung täglich spürbar: Egal, ob es um die Idee des Metaversums geht, um Deepfakes oder Deep Learning. Daher ist uns Ihre Meinung wichtig: Was denken Sie über die voranschreitende Digitalisierung, die rasante Entwicklung der Tech-Welt und den Digital Markets Act? Teilen Sie uns gern Ihre Meinungen zu dem EU-Gesetz und zu den Big Playern wie Facebook, Google, Amazon oder Apple in den Kommentaren mit.

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Weiterführende Links: Watson.ch, Europäische Kommission, Europäische Kommission, Europäische Kommission, Bundesregierung, Golem, Handelsblatt, Zeit.de, Deutschlandfunk, Tagesschau, Computerwoche, Lobbycontrol, Gleiss Lutz, Nick Clegg, Unsplash/ Sara Kurfeß (Header-Bild)

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1 Kommentar

  1. Hartwig sagt:

    Der Digital Markets Act (DMA) ist zweifellos ein wichtiger Schritt der EU, um die Macht der Big Tech-Unternehmen einzudämmen und für mehr Fairness im digitalen Markt zu sorgen. Es ist beeindruckend zu sehen, wie die EU aktiv gegen die Monopolstellung einiger Giganten vorgeht, die den Markt dominieren.

    Die Reaktionen der Big Tech-Unternehmen sind natürlich vorhersehbar, da sie seit Langem ihre Dominanz verteidigen wollen…Doch es wird spannend sein zu beobachten, wie sie sich letztendlich an die neuen Regulierungen anpassen müssen.

    Ich persönlich sehe den DMA als Chance für eine vielfältigere und wettbewerbsfähigere digitale Landschaft, die sowohl für uns Verbraucher als auch für Unternehmen in der EU von Vorteil sein kann. Es bleibt abzuwarten, wie sich die Umsetzung des Gesetzes entwickelt und welche Auswirkungen es tatsächlich auf den Markt haben wird.

    Danke für die ausführliche Zusammenfassung der aktuellen Entwicklungen rund um den DMA und den interessanten Beitrag!

    LG