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Staatstrojaner auf Einbrecherjagd
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Janina Kröger, Do, 16. Mai. 2019
in Aktuelles

Staatstrojaner auf Einbrecherjagd

Achtung! Die Polizei liest im Messenger mit

Damit die Polizei mit den raffinierten Methoden von Verbrechern Schritt halten kann, soll sie künftig verstärkt Staatstrojaner für die Verbrecherjagd einsetzen dürfen. Ziel ist es, in Zukunft Einbrüche und Gewalttaten gar nicht erst zuzulassen. 

Welche Befugnisse der Polizei eingeräumt werden sollen und was es mit dem neuen Polizeigesetz in Niedersachsen auf sich hat, erklären wir euch.

Eingriff in die Privatsphäre

Das Taxi hält vor eurer Haustür – endlich Zuhause! Eure Reise war zwar toll, aber irgendwie ist es doch auch schön, nach Hause zu kommen. Dann der Schreck: Die Wohnungstür ist aufgebrochen. Vorsichtig späht ihr durch den Türspalt und lauscht. Ob der Einbrecher noch da ist? Es scheint alles ruhig zu sein. Schnell kramt ihr nach eurem Handy und ruft die Polizei.

Erst zusammen mit den Beamten betretet ihr euer Zuhause. Der Laptop, der ihr auf dem Schreibtisch stand, ist weg. Auch die Kamera könnt ihr nicht sehen. Der Fernseher? Noch da. Er war wohl zu sperrig. Auch im Schlafzimmer sind die Schubladen durchwühlt. Ein komischer Gedanke: Ein Fremder ist in eure tiefste Privatsphäre eingedrungen.

Für die Betroffenen kann so ein Einbruch ziemlich traumatisch sein. Vielen fällt es schwer, einen solchen Vorfall zu verarbeiten und fühlen sich für eine lange Zeit in den eigenen vier Wänden nicht mehr sicher. Zahlen, die die Polizei jedes Jahr veröffentlicht, zeigen jedoch: Eine solche Szene ist nicht ungewöhnlich.

Zu sehen ist die Zeichnung eines Mannes in Anzug mit Fernglas. Vielleicht überwacht er einen mutmaßlichen Einbrecher mit einem Staatstrojaner. Bild: www.pixabay.com/mohamed_hassan

Per Staatstrojaner soll die Polizei die Möglichkeit haben, auch verschlüsselte Nachrichten mitzulesen, die über Messenger wie WhatsApp, Signal oder Theema ausgetauscht werden. Bild: www.pixabay.com/mohamed_hassan

Nur wenige Einbrüche werden aufgeklärt

Die gute Nachricht ist, dass die Einbruchszahlen rückläufig sind. Bundesweit registrierte die Polizei im Jahr 2018 genau 97.504 Fälle von Wohnungseinbruchdiebstählen, wie es im Amtsdeutsch heißt. Das ist im Vergleich zu 2017 ein Rückgang um 16 Prozent. Nachlesen könnt ihr diese Zahlen in der Polizeilichen Kriminalstatistik 2018. Dass dieser Rückgang längst kein Grund für Friede, Freude, Eierkuchen ist, zeigt allerdings eine andere Statistik. Demzufolge kommt es in weniger als 20 Prozent der Fälle zu einer Aufklärung. Es scheint also ein schwieriges Unterfangen für die Polizei zu sein, Einbrecher im Nachhinein dingfest zu machen.

Warum also nicht früher ansetzen? Noch bevor es überhaupt zur Tat kommt? Diese Idee geistert aktuell durch die Hallen der Bundesregierung. Die Idee ist, dass die Polizei einen Staatstrojaner einsetzt, um Wohnungseinbrüche erst gar nicht zuzulassen.

Eine Reform des Strafverfahrens soll die Einbrecherjagd per Staatstrojaner möglich machen. Wie heise.de berichtet, geht es bei den am 15. Mai 2019 beschlossenen Eckpunkten der Gesetzesnovelle darum, die Befugnisse der Ermittlungsbehörden in Bezug auf die Telekommunikationsüberwachung zu erweitern.

Einzeltäter dingfest machen

Es gibt eine ganze Reihe von Verbrechen, bei denen die Ermittler digitale Ermittlungsstrategien schon seit einer ganzen Weile nutzen dürfen. Konkret bedeutet das, dass Strafverfolger auch verschlüsselte Internet-Telefonate und Chatverläufe ausspionieren dürfen. Das war bislang zum Beispiel der Fall, wenn ein Verdacht auf den Besitz von Kinderpornografie bestand, wenn Untersuchungen zu einem Mordfall liefen oder wenn es Hinweise auf einen Betrug gab. Auch bei Bandendiebstahl und Raubüberfällen durfte der Staatstrojaner bereits zum Einsatz kommen.

Neu ist jetzt, dass die Polizei künftig auch die Telekommunikation solcher Personen überwachen darf, die im Verdacht stehen, in Privathaushalte einzubrechen. Sie sind dann eher der Kategorie Kleinkrimineller zuzuordnen. In der Gesetzesbegründung für das Reformvorhaben heißt es laut Heise, „dass die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und die Erforschung des Sachverhalts auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre“.

Nach den Banden soll es also jetzt auch Einzeltätern an den Kragen gehen – zumindest wenn die Ermittler vermuten, einem Serientäter auf der Spur zu sein. Aber wie soll das genau funktionieren?

Was ist ein Staatstrojaner?

Wenn von einem Staatstrojaner die Rede ist, geht es um Überwachungsprogramme, die Strafermittler heimlich auf Geräten von Verdächtigen einschleusen, um sie anschließend darüber auszuspionieren. Die laufende Kommunikation des Verdächtigen darf dabei direkt an der Quelle abgegriffen werden. Das nennt sich im Fachjargon Quellen-Telekommunikationsüberwachung oder abgekürzt Quellen-TKÜ. Auf diese Weise haben die Ermittler dann auch Zugang zu Messengern, die die Nachrichten der Nutzer verschlüsseln – zum Beispiel WhatsApp, Signal oder Threema.

Bis jetzt ist das noch Zukunftsmusik. Die Bundesregierung hat erst einmal die Eckpunkte der Reform verabschiedet. Es ist eher unwahrscheinlich, dass es noch in diesem Jahr zu einer Umsetzung kommt. Der Grund: Dem Bundesverfassungsgericht liegen vier Verfassungsbeschwerden gegen das Staatstrojaner-Gesetz vor. Mehrere Organisationen protestieren damit gegen den breiten Einsatz von Staatstrojanern durch die Polizei. Schließlich handele es sich bei Messenger-Überwachung und Online-Durchsuchungen um schwerste Eingriff in die Privatsphäre. So wird Ulf Buermeyer, Vorsitzender der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) bei heise.de zitiert.

Neues Polizeigesetz in Niedersachsen

In Niedersachen geht man sogar noch einen Schritt weiter. Dort hat der Landtag diese Woche über eine Neuerung zum Gesetz „über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ entschieden – nachdem man vorher ein Jahr lang darüber diskutiert hatte. Das Ergebnis: Laut heise.de können die Polizisten hier künftig Staatstrojaner im Vorfeld konkreter Gefahren nutzen, um schwere organisierte Gewalttaten zu verhindern.

Hier gehen die Befugnisse sogar soweit, dass zum Lauschangriff ein Spähangriff hinzukommt. Die Polizei darf in den Wohnungen verdächtiger Personen Hilfsmittel installieren und Bilder und Videos von ihnen machen. Ob dabei auch Trojaner zum Einsatz kommen, um Zugänge zu Webcam und Co. zu schaffen, ist bislang nicht bekannt.

Sicher aber ist, dass die präventive Telekommunikationsüberwachung und Abrufkompetenzen der Ermittler durch Gesetzesnovellen wie in Niedersachsen deutlich gestärkt werden. Die Eckpfeiler, die auf Bundesebene aufgestellt worden sind, deuten daraufhin, dass definitiv eine Richtung eingeschlagen worden ist und in Zukunft nach dem Vorbild Niedersachsens noch stärker zum Tragen kommen wird.

Bei Diskussionen geht’s heiß her

Ist es nun gut oder schlecht, dass die Polizei mehr Werkzeuge in die Hand bekommen? Auf der einen Seite steht natürlich das Wohl des Bürgers auf der Agenda. Es wäre sicherlich zu begrüßen, wenn Einbrüche, Gewalttaten und Verbrechen auf diese Weise verhindert werden könnten.

Auf der anderen Seite sehen Organisationen die Gefahr des großen Spionageangriffs. Was ist zum Beispiel, wenn verdächtige Personen unschuldig ins Visier der Ermittler geraten sind? Werden Persönlichkeitsrechte dadurch nicht zu sehr verletzt? Was denkt ihr? Seid ihr für oder gegen solche Maßnahmen? Verratet uns eure Meinung in den Kommentaren.

 

 

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