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EU-Data-Act
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Maren Keller, Mi, 10. Mai. 2023
in Aktuelles

EU-Data-Act

Neues Gesetz für den einheitlichen Umgang mit Daten

Ein einheitlicher Rahmen für den Austausch von und den Zugang zu Daten soll innerhalb der EU geschaffen werden. Dafür soll der EU-Data-Act entwickelt werden, der die rechtlichen Vorgaben festlegt.

Wie weit die EU mit der Planung des neuen Datengesetztes ist und was hinter dem Data Act genau steckt, erfahren Sie bei uns.

Mehr Daten nutzen dank Datengesetz

Fakt ist, Daten sind das Gold unseres Zeitalters. Und mit dem neuen Datengesetz, dem EU-Data-Act, hofft die EU, Zugriff auf eine „schier unendlichen Menge hochwertiger Industriedaten“ zu erlangen. So erklärt es die konservative EU-Abgeordnete Pilar del Castillo Vera.

Das Datengesetz soll zur zentralen Säule der Europäischen Datenstrategie für den Umgang mit nicht-personalisierten Daten werden. Der Data-Act regelt nämlich die Zugangs- und Verwendungsrechte zwischen Nutzern, Anbietern sowie Dritten für Daten aus vernetzten Produkten. Dazu gehören intelligente Lautsprecher, Kühlschränke, Rollos, Fernsehgeräte und Fitness-Uhren (Smart Home), aber auch Autos, Roboter oder Windräder. Bislang haben nur die Hersteller Zugriff auf die Daten der intelligenten Geräte, die alle zum Internet der Dinge zählen. Und genau das soll sich ändern.

Mit dem neuen Datengesetz werden mehr Daten zur Nutzung verfügbar gemacht. Außerdem legt die Kommission Regeln fest, wer welche Daten für welche Zwecke in allen Wirtschaftsbereichen in der EU nutzen und darauf zugreifen kann.

EU-Data-Act: Smartes Warenlager- Management. Bild: ©Blue-Planet-Studio/stock.adobe.com

Smarte Geräte mit innovativer Software sind in Betrieben längst angekommen. Bild: ©Blue-Planet-Studio/stock.adobe.com

Vorschlag zum EU-Data-Act

Ende Februar wurde der erste Gesetzentwurf vorgeschlagen. Interessant ist vor allem der Anwendungsbereich vom EU-Data-Act. In Artikel 1 ist der geregelt. Dort heißt es:

Diese Verordnung enthält harmonisierte Vorschriften über die Bereitstellung von Daten, die durch die Nutzung eines Produkts oder einer damit verbundenen Dienstleistung erzeugt wurden, für den Nutzer dieses Produkts oder dieser Dienstleistung, über die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für Datenempfänger und über die Bereitstellung von Daten durch Dateninhaber für öffentliche Stellen oder Organe, Agenturen oder Einrichtungen der Union, wenn ein außergewöhnlicher Bedarf für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse besteht. Sie gilt für:

(a) Hersteller von Produkten und Erbringer von damit zusammenhängenden Dienstleistungen, die in der Union in Verkehr gebracht werden, sowie die Nutzer solcher Produkte oder Dienstleistungen;

(b) Dateninhaber, die Daten für Datenempfänger in der Union bereitstellen;

(c) Datenempfänger in der Union, denen Daten zur Verfügung gestellt werden;

(d) öffentliche Stellen und Organe, Agenturen oder Einrichtungen der Union, die die Dateninhaber um die Bereitstellung von Daten ersuchen, wenn diese Daten ausnahmsweise für die Wahrnehmung einer Aufgabe im öffentlichen Interesse benötigt werden, sowie die Dateninhaber, die diese Daten auf ein solches Ersuchen hin bereitstellen;

(e) Anbieter von Datenverarbeitungsdiensten, die diese Dienste Kunden in der Union anbieten.

Was genau das heißt, erklären wir im weiteren Verlauf dieses Beitrags.

Was bedeutet der EU-Data-Act?

Der EU-Data-Act, auch Datengesetz genannt, soll Fairness für die Nutzung von Daten gewährleisten, die von Internet of Things (IoT)-Geräten generiert werden.

Zwar glauben Nutzer solcher Geräte, sie hätten die Rechte an den erzeugten Daten. Aber die Rechte sind oft unklar, denn Herstellen entwerfen die Produkte nicht immer so, dass Verbraucher ihre erzeugten digitalen Daten in vollem Umfang nutzen können. Daraus folgt eine ungerechte Verteilung der erzeugten Daten. Darüber hinaus zielt das Datengesetz darauf ab, die Koordination zwischen den Zugriffsrechten zu gewährleisten, die oftmals für bestimmte Situationen mit unterschiedlichen Regeln und Bedingungen entwickelt werden.

Der Data Act soll also klarstellen, wer aus generierten Daten und unter welchen Bedingungen Mehrwerte schaffen kann. Dabei ist das Ziel fest vor Augen: Das soll zum leistungsstarken Motor für Innovation und neue Arbeitsplätze werden.

Eu-Data-Act regelt, wer welche Rechte an erzeugten Daten smarter Geräte hat. Bild: ©Stanisic Vladimir/stock.adobe.com/

Ob im Betrieb oder privat: Die Nutzung smarter Geräte nimmt zu. Bild: ©Stanisic Vladimir/stock.adobe.com

Data Act als Wirtschaftsprojekt

Zwar verspricht die EU-Kommission, nicht nur das monetäre, sondern auch das „gesellschaftliche Potenzial von Daten freisetzen“ zu wollen. Dennoch wird klar, dass es sich bei dem Data Act um ein Wirtschaftsprojekt handelt. Denn Zahlen werden bereits genannt: Im Gesundheitssektor könnten jährlich 120 Milliarden Euro gespart werden, und das Internet der Dinge könne dank Data Act in der EU bis 2020 einen Wert von bis zu elf Billionen Euro entwickeln.

Ziel ist, dass diese Gelder nicht nur von einigen wenigen Unternehmen, vor allem aus den USA, abgeschöpft werden. Dafür will die Kommission die Verhandlungsposition kleiner und mittelständischer Unternehmen stärken und mit einen Fairness-Test die Nutzungslizenzen von IoT-Diensten prüfen. Zudem sollen Vertragsklauseln, die Handwerksbetriebe oder Landwirte bei der Nutzung vernetzter Geräte benachteiligen, verboten werden.

Des Weiteren soll der Wechsel von Cloud-Anbietern durch Interoperabilitätsvorgaben erleichtert werden. Das Ziel dahinter: Die Vormachtstellung der Cloud-Riesen Amazon, Microsoft und Google schwächen.

Staatliche Stellen sollen in Situationen mit besonderem Datenbedarf vereinfachten Zugriff auf Daten aus dem privaten Sektor bekommen, beispielsweise in Notstandssituationen und andere Ausnahmefälle, wie die Corona-Pandemie einer war.

Das Datengesetz in der Praxis

Doch wie soll der EU-Data-Act in der Praxis ausgesehen? Wie funktioniert die Umsetzung?

  • Die EU will Maßnahmen zur Erhöhung der Rechtssicherheit für Unternehmen und Verbraucher, um die Datenübermittlung zwischen Diensteanbietern zu erleichtern und mehr Akteure unabhängig von ihrer Größe dazu anzuregen, sich an der Datenwirtschaft zu beteiligen.
  • Es soll Maßnahmen zur Verhinderung des Missbrauchs vertraglicher Ungleichgewichte geben, die einen fairen Datenaustausch behindern. Die EU-Kommission wird Mustervertragsklauseln entwickeln, um diese Marktteilnehmer bei der Ausarbeitung und Aushandlung fairer Verträge zu unterstützen.
  • Mittel für öffentliche Stellen zum Zugriff und zur Nutzung von Daten des privaten Sektors werden bereitgestellt, um schnell und sicher auf einen öffentlichen Notfall zu reagieren und gleichzeitig die Belastung für Unternehmen zu minimieren.
  • Es soll neue Vorschriften geben, mit denen Rahmenbedingungen festgelegt werden, damit Kunden zwischen Anbietern von Datenverarbeitungsdiensten wechseln können, um den Cloud-Markt in der EU zu erschließen.

Inwieweit die Ziele umsetzbar sind, wird die Zukunft zeigen. Klar ist: Es gibt bereits jetzt massive Kritik von Verbraucherschützern.

EU-Data-Act: Grafik, eines Internet-of-Things-Konzepts, Mann im Hintergrund. Bild: ©jirsak/stock.adobe.com

Bereits jetzt gibt es Kritik am Gesetzentwurf des EU-Data-Acts. Bild: ©jirsak/stock.adobe.com

Kritik am EU-Data-Act

Verbraucherschützer stören sich vor allem an dem im Entwurf stark verankerten Schutz der Geschäftsgeheimnisse. Sie bedeuten nämlich, dass Hersteller selbst entscheiden können, welche Daten sie zum Teilen freigeben. Sie können zudem bestimmte Datenkategorien gänzlich vom Teilen ausschließen. Ein Verweis auf Sicherheitsbedenken soll laut EU-Parlament ausreichen, um die Weiternutzung durch Dritte zu untersagen. Faktisch haben Verbraucher somit also wenig Kontrolle über Zugang und Weiternutzung von Daten, die ihre smarten Geräte generiert haben, so der europäische Verbraucherverband BEUC.

Für Aline Blankertz vom gemeinnützigen Verein Sine Foundation ist klar: Das gelungenste am EU-Data-Act ist die Zielrichtung. Und die besagt, dass große Tech-Unternehmen weniger exklusive Rechte an Daten haben. Aber: „die richtigen Ziele garantieren leider nicht die Auswahl der passenden Maßnahmen.“

Und Tom Jennissen vom Verein Digitale Gesellschaft kritisiert, dass es in einer Pandemie nachvollziehbar sei, die öffentliche Nutzung von Unternehmensdaten „vom Notstand her zu denken“. Für ein Gesetz, das einen einheitlichen Rahmen für die Datennutzung vorgeben soll, sei der Gedanke aber zu kurz gegriffen.

Datensicherheit? MIT PC-SPEZIALIST!

Vernetze Geräte gehören zum modernen Alltag wie das Zähneputzen morgens und abends. Ob im betrieblichen Umfeld oder privat: Was mit den generierten Daten passiert und wer sie wie nutzt, ist nicht geregelt. Das soll der EU-Data-Act ändern.

Wir von PC-SPEZIALIST stehen Ihnen dagegen immer gern zur Verfügung, wenn Sie Ihre sensiblen Daten sichern wollen. Ob mit einer einmaligen Datensicherung oder einem fortlaufend ausgeführten Backup – wir sorgen für die Sicherheit Ihrer Daten.

Noch besser geschützt sind Betriebe mit dem IT-Basisschutz, der die DSGVO-konforme Grundsicherung ihrer Firmen-IT beinhaltet. Für private Endnutzer ist das Eins-für-Alles-Paket das geeignete Pendant. Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf und lassen Sie sich beraten, wie wir Ihre IT-Sicherheit auf den höchsten Stand bringen können.

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Quellen: europa.rlp.de, digital strategy, the-european-data-act, haufe, netzpolitik, zdnet, netzpolitik

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