?>
Überwachung am Arbeitsplatz
Author
Maren Keller, Di, 4. Feb. 2020
in Aktuelles

Überwachung am Arbeitsplatz

Datenschutzverstoß oder erlaubte Spionage?

Immer wieder hört ihr davon, dass Arbeitgeber ihre Arbeitnehmer überwachen. Sei es mit einer Kamera oder mit einer Software auf dem Arbeitsrechner. Doch ist die Überwachung am Arbeitsplatz erlaubt?

Und könnt ihr euch dagegen wehren? Anhand eines aktuellen Beispiels zeigen wir euch eure Möglichkeiten.

Überwachung am Arbeitsplatz: H&M hat’s getan

Bereits 2008 geriet der Discounter Lidl in die Kritik, weil er systematisch seine Mitarbeiter überwachen ließ. Die Folge: Lidl musste fast 1,5 Millionen Euro Strafe zahlen, schrieb die sueddeutsche.de im Mai 2010.

Jetzt ist die Modekette H&M mit einem Datenschutzverstoß negativ aufgefallen. Bereits im Oktober 2019 ist H&M in das Visier von Datenschützern geraten. Damals wurde bekannt, dass die Modekette sensible Mitarbeiter-Daten aufgezeichnet und gespeichert hatte. Die Hamburger Datenschutzbehörde hat die Daten ausgewertet, woraufhin der Datenschutzbeauftragte der Stadt Hamburg ein Bußgeldverfahren eröffnet hat.

Zu den sensiblen Daten, die H&M von seinen Mitarbeitern gespeichert hat, gehören unter anderem Informationen über Krankheiten, Urlaubserlebnisse, soziale Kontakte und Todesfälle. Gegenüber der FAZ sagte der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Prof. Dr. Johannes Caspar: „Das qualitative und quantitative Ausmaß der für die gesamte Leitungsebene des Unternehmens zugänglichen Mitarbeiterdaten zeigt eine umfassende Ausforschung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die in den letzten Jahren ohne vergleichbares Beispiel ist.“

Bleibt das, was ihr auf eurer Arbeitsplatz-Tastatur schreibt, privat? Bild: Pixabay

Überwachung am Arbeitsplatz – was ist erlaubt?

Der Überwachung am Arbeitsplatz sind scheinbar keine Grenzen gesetzt: Kameras, Software, GPS-Tracker – Arbeitgeber haben viele Möglichkeiten. Doch wie viel Überwachung ist seit Inkrafttreten der DSGVO überhaupt erlaubt? Darf der Arbeitnehmer während der Arbeitszeit seine privaten E-Mails checken oder Karten für die Kinovorstellung am Abend reservieren? Und darf der Arbeitgeber die Arbeit seiner Angestellten am PC überwachen?

Im Idealfall habt ihr ein entspanntes Verhältnis zu eurem Chef und seid zudem zuverlässige Mitarbeiter. Dann wird euer Chef euch kaum den Hals umdrehen, wenn ihr mit dem Firmenrechner private Angelegenheiten regelt. Zudem gibt es hoffentlich eine schriftliche Betriebsvereinbarung, die festlegt, inwieweit ihr euren Arbeitsrechner privat nutzen dürft.

Aber nicht in allen Firmen herrscht der Idealfall. Dann ist es gut zu wissen, welche Rechte ihr als Arbeitnehmer habt und wann euch Ärger drohen könnte.

Verschiedene Möglichkeiten der Arbeitsplatz-Überwachung

Andere Länder, andere Sitten: In den USA ist eine Überwachung der Arbeitnehmer völlig legal. Kein Wunder also, dass es zahlreiche Tools gibt, mit denen der Firmen-PC überwacht werden kann. Sie fertigen Screenshots an, legen Protokolle sämtlicher besuchter Webseiten an, speichern Tastatureingaben, suchen E-Mails nach festgelegten Schlüsselwörtern ab usw.

In Deutschland ist eine derartige Überwachung nicht erlaubt. Das hat das Bundesarbeitsgericht im Juli 2017 bestätigt. Demnach ist die Überwachung der Firmenrechner einzelner oder aller Mitarbeiter nur erlaubt, wenn der Chef das vorher mit euch als Arbeitnehmern abgesprochen hat.

Wie die Fälle von Lidl oder H&M zeigen, werden Mitarbeiter dennoch ausgespäht und überwacht. Wenn ihr das Gefühl habt, dass euer Firmenrechner überwacht wird, dann schaut in euren Arbeitsvertrag, ob ihr dort einer Überwachung am Arbeitsplatz zugestimmt habt.

Überwachung am Arbeitsplatz ist selten zu merken

Wenn ihr mit einem Firmenrechner eurer täglichen Arbeit nachgeht, dann habt ihr vermutlich keine Admin-Rechte. Die hat die IT-Abteilung inne. Sie sorgt dafür, dass Updates aufgespielt werden und eure Rechner sicher bleiben, damit Angriffe von außen auf euren Arbeitgeber keinen Erfolg haben.

Das führt allerdings dazu, dass ihr nicht herausfinden könnt, ob ihr mit einem Profi-Überwachungstool ausspioniert werdet. Es sei denn, dass Tool ist nicht korrekt konfiguriert. In dem Fall könnt ihr es in den Ordnern finden.

Manche Unternehmen erfassen auch die tatsächlich geleistete Arbeitszeit am Arbeitsrechner. Das ist erlaubt, wenn ihr als Arbeitnehmer davon wisst. Und demnächst laut EuGH-Urteil sogar Pflicht. Natürlich gibt es Tools, mit denen ihr die Zeiterfassung austricksen könnt. Aber Vorsicht: Schädigt ihr dadurch eurer Firma oder täuscht Arbeitszeiten vor, die ihr nicht geleitet habt, droht die Abmahnung oder sogar die Kündigung.

Was der Chef darf und was er nicht darf, erfahrt ihr in diesem YouTube-Video:

PC-SPEZIALIST und Ministerium helfen euch

Wenn ihr Fragen zur Überwachung am Arbeitsplatz habt, dann könnt ihr die die telefonische Beratung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales nutzen. Montags bis donnerstags ist das Bürgertelefon zwischen 8:00 Uhr und 20:00 Uhr unter der Nummer 0 30/2 21 91 10 04 besetzt. Weitere Infos zum Bürgertelefon findet ihr auf der Webseite des Ministeriums.

Ihr habt bei eurem privaten Rechner Sorge vor Angriffen von Außen? Ihr fürchtet euch vor Datenverlust oder unberechtigten Zugriffen durch Fremde? Dann ist unser Eins-Für-Alles-Paket genau das Richtige für euch. Lasst euch von eurem PC-SPEZIALIST vor Ort beraten. Zusätzliche Informationen findet ihr bei uns im Blog.

Schreiben Sie einen Kommentar

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.

2 Kommentare

  1. Kommentar-Mensch sagt:

    Wie hält es PC-Spezialist mit dem eigenen Datenschutz??
    Ich habe gebrauchte Server gekauft und musste feststellen, dass diese 2 Server einem PC-Spezialist Standort gehört haben. Es gibt reihenweise Daten auf den Systemen, von Kunden, Lieferanten, Lohnunterlagen, Software, Finanzamtunterlagen, Notar, usw. Alles offen lesbar, weder verschlüsselt, noch anderweitig geschützt oder gelöscht.
    So ernst nimmt PC-Spezialist also seine eigene Verantwortung?

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Kommentar-Mensch,

      zunächst müssen wir an dieser Stelle festhalten: Unsere PC-SPEZIALIST-Partner sind selbstständige Partner. Sie sind für ihr Geschäft selbst verantwortlich und somit sind es auch sämtliche Geschäftsbeziehungen, die die Kunden mit den PC-SPEZIALIST-Partnern haben.
      Allerdings müssen wir dir natürlich recht geben, denn so etwas darf nicht passieren. Zum Schutz aller Kunden, die ihre Daten auf diesen Servern haben, möchten wir dich bitten, den konkreten PC-SPEZIALIST-Standort zu informieren. Dann ist dieser Partner in der Lage ausfindig zu machen, wie so ein Fehler passieren konnte und das in Zukunft vermieden werden kann. Außerdem wäre es schön, wenn ihr gemeinsam eine Möglichkeit findet, wie die Kundendaten sicher bereinigt werden können. Danke für die Kooperation.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST-Team