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Corona am Arbeitsplatz
Author
Maren Keller, Mi, 1. Feb. 2023
in Aktuelles

Corona am Arbeitsplatz

Neue Regeln schon ab morgen

Man kann es nicht leugnen: Stück für Stück kehrt das gewohnte Vor-Pandemie-Leben zurück. In weiten Teilen sind Masken längst passé, nach einem Impfnachweis fragt niemand mehr und Corona am Arbeitsplatz spielt ebenfalls kaum noch eine Rolle.

Zeit also, die Corona-Arbeitsschutzverordnung anzupassen. Das passiert früher als gedacht, nämlich zum 2. Februar. Wir fassen zusammen.

Gefahr: Corona am Arbeitsplatz

Die Zeiten, in denen hinter jeder Ecke und bei jeder Begegnung eine Corona-Infektion vermutet und befürchtet wurde, sind längst vorbei. Dank Impfung und Infektionen ist ein Großteil der Bevölkerung immunisiert und die Erkrankung verliert so langsam ihren Schrecken.

Während Hygienevorschriften wie Testpflicht, Abstand, Handdesinfektion und Masken zu Hochzeiten der Pandemie für ein wenig mehr Sicherheit und Schutz vor Ansteckung gesorgt haben, konnten gleichzeitig Arbeits- und Produktionsausfälle in den Betrieben verhindert werden. Damit war das Thema Corona am Arbeitsplatz sehr präsent.

Doch mittlerweile geht die Zahl der Neuinfektion stark zurück, die Bevölkerung ist zunehmend immunisiert. Für Bundesarbeitsminister Hubertus Heil die deshalb Zeit gekommen, die Corona-Arbeitsschutzverordnung vorzeitig anzupassen. Alle Infos zum Corona-Virus und den Auswirkungen auf Arbeit und Psyche finden Sie bei uns im Blog.

Corona am Arbeitsplatz: Frau am Laptop mit Maske. Bild: Unsplash/engin akyurt (https://unsplash.com/de/@enginakyurt)

Kann der Abstand im Büro zum Kollegen nicht eingehalten werden, sind bislang Masken nötig. Ab morgen nicht mehr. Bild: Unsplash/@engin akyurt

Arbeitsschutzverordnung endet morgen

Die Regeln zum Schutz vor Corona am Arbeitsplatz wurden zuletzt im Mai 2022 angepasst. Seitdem müssen Arbeitgeber keine Tests mehr anbieten und auch die Pflicht, das Home Office zu ermöglichen, gibt es ebenfalls nicht mehr.

Im Oktober trat eine Neufassung in Kraft, weil durch die Omikron-Variante ein erhöhtes Infektionsgeschehen befürchtet wurde. Damit einher gingen Maßnahmen zum Infektionsschutz durch ein Hygienekonzept und der Beitrag zur Erhöhung der Impfquote. Diese Regeln sollten bis zum 7. April gelten.

Gegenüber der deutschen Presseagentur gab Minister Heil nun bekannt, dass er „per Ministerverordnung die Corona-Arbeitsschutzverordnung zum 2. Februar 2023 aufheben“ wird. Denn: „bundesweit einheitliche Vorgaben zum betrieblichen Infektionsschutz [sind] nicht mehr nötig“, sagt er. Damit fällt auch die AHA-L-Regel sowie alle Einschränkungen und Regeln am Arbeitsplatz. Und auch die Pflicht, sich bei einem positiven Test fünf Tage zu isolieren, fällt nun weg.

Home Office gewünscht? PC-SPEZIALIST hilft!

Auch, wenn die Corona-Arbeitsschutzverordnung schon morgen endet und das Thema Corona am Arbeitsplatz keine Rolle mehr spielt, haben sich Ihre Mitarbeiter vermutlich mit dem Home Office gut eingerichtet. Wenn Sie die Gefahren durch Cyberangriffe bedenken und die IT-Sicherheit durch VPN und Co. fest im Blick haben, spricht nichts dagegen, Ihren Mitarbeitern das Home Office auch weiterhin zu ermöglichen. Denn Studien belegen, dass Stress im Home Office geringer, die Produktivität dafür aber höher – eine Win-Win-Situation also.

Dass Remote Work auch in Kleinbetrieben funktioniert, hat die Pandemie gezeigt. Wenn es Ihnen noch an der geeigneten Home-Office-Ausstattung fehlt, wenden Sie sich gern an Ihren PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe und lassen Sie sich kompetent beraten.

Unsere IT-Experten haben auch das Thema IT-Sicherheit fest im Blick und beraten Sie zu passendem Antivirenschutz, Firewall und Co. Sie interessieren sich für Managed Services? Dann haben wir mit dem IT-Basisschutz ein Paket im Portfolio, das wir individuell an Ihren Bedarf anpassen können. Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Andere Stimmen zum Thema: bundesregierung, handelsblatt, tagesschau

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