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Fake-Name wieder erlaubt
Author
Maren Keller, Mi, 14. Feb. 2018
in Verschiedenes

Fake-Name wieder erlaubt

BGH urteilt endgültig zur Klarnamenpflicht

Aktualisiert am 03.02.2022

Wer gern anonym im Internet unterwegs ist, aber trotzdem Social-Media-Plattformen wie Facebook nutzt, darf auf seinen Klarnamen verzichten. Nach mehreren unterschiedlichen Urteilen steht fest: Facebook muss einen Fake-Name erlauben.

Das endgültige Urteil hat nun der BGH gesprochen: Wer vor dem 25. Mai2018 bei Facebook ohne Klarnamen angemeldet war, darf weiterhin den Fake-Namen verwenden. Und Neuanmeldungen?

Fake-Name statt Klarname

Im August 2015 hatte der Verbraucherzentale Bundesverband (vzbv) gegen die gängigen Bestimmungen bei Facebook geklagt. Dann hatte das Landgericht Berlin entschieden. In dem Urteil hieß es: Die Voreinstellungen sowie Teile der Nutzungs- und Datenschutzbedingungen von Facebook verstoßen gegen geltendes Verbraucherrecht in Deutschland.

Damit war klar: Bei Facebook sind Fake-Namen erlaubt. Ihren echten Namen, den Klarnamen, müssen Sie nicht verwenden. Denn: Anbieter von Online-Diensten müssen Nutzern auch eine anonyme Teilnahme, etwa unter Verwendung eines Pseudonyms, ermöglichen. Demnach waren erfundene Namen wie „Ein Horn“, „Mieze Katze“ oder „Alter Sack“ möglich. Facebook durfte solche Namen nicht verbieten. Stattdessen hieß es: Erlaubt ist, was gefällt.

Facebook hatte damals sofort angekündigt, Berufung einzulegen. Und auch der vzbz ist nicht mit allen Entscheidungen einverstanden und hat ebenfalls Berufung eingelegt. Rechtskräftig ist das Urteil somit noch nicht, der Streit geht weiter.

Facebook Name - Klarname - Fake-Name - anonym im Internet. Foto: Pixabay

Wer einen Fake-Namen auf Facebook benutzt, kann nicht mehr abgestraft werden.

Fake-Name nur ein Bestandteil

Doch die Aussagen über einen möglichen Fake-Namen waren nur ein Bestandteil des Urteils. Das Landgericht hatte noch mehr entschieden – vor allem zu den Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen. Hier die zwei wichtigsten Entscheidungen neben der Abschaffung der Klarnamenpflicht:

  • Die Voreinstellungen im Privatsphäre-Bereich bedürfen einer informierten Einwilligung der Verbraucher.
  • Werbung „Facebook ist und bleibt kostenlos“ ist nicht irreführend.

Doch was bedeutete das Urteil für den Nutzer? Letztendlich sollten damit Ihre persönlichen Daten besser geschützt werden, damit Sie noch anonymer im Internet unterwegs sein können. Beispiel Facebook-App fürs Smartphone: Ohne Ihr Wissen war der Ortungsdienst aktiviert, der Ihrem Chatpartner Ihren Aufenthaltsort verrät. Zulässig war das seit dem Urteil nicht mehr, da diese häufig unbemerkte Einstellung einen erheblichen Eingriff in Ihre Privatsphäre darstellte.

Berliner Urteil: Privatsphäre und Facebook-Name

Auch das voreingestellte Häkchen, das besagt, dass Suchmaschinen einen Link zu Ihrer Chronik erhielten, war ein Eingriff in Ihre Privatsphäre und muss seit dem Urteil von Ihnen selbst gesetzt werden – wenn Sie diese Einstellung denn möchten. Insgesamt hatten die Richter fünf Voreinstellungen auf Facebook für unwirksam erklärt. Alle mit der Begründung, dass der Nutzer davon keine Kenntnis hat.

Außerdem erklärten die Berliner Richter acht Klauseln in den Nutzungsbedingungen für unwirksam. Im Kleingedruckten mussten Sie sich, wenn Sie Facebook nutzen, unter anderem damit einverstanden erklären, dass der Konzern Ihren Facebook-Namen und das Profilbild „für kommerzielle, gesponserte oder verwandte Inhalte“ einsetzen und diese Daten in die USA weiterleiten darf.

Das ist nach dem aktuellen Urteil nicht mehr erlaubt. Denn, so hieß es im Urteil: Mit solchen vorformulierten Erklärungen könne keine wirksame Zustimmung zur Datennutzung erteilt werden. Seit dem Berliner Urteil aus 2018 sollten Sie, beziehungsweise Ihre persönlichen Daten also besser geschützt sein. Allerdings weiß Facebook wesentlich mehr als gedacht.

Fake-Name: Junge Frau sitzt am Laptop und ist bei Facebook online. Bild: Pexels/Cottonbro

Wer auf Facebook von Bekannten und früheren Freunden gefunden werden möchte, sollte keinen Fake-Namen verwenden. Bild: Pexels/Cottonbro

Ist ein Fake-Name sinnvoll?

Wie war Ihre Haltung  bezüglich des Facebook-Namens? Nutzen oder nutzten Sie einen Fake-Namen oder sagen Sie, ein Fake-Name bringt ja nichts, weil mich frühere Bekannte dann nicht finden können? Was ist Ihre Meinung? Fake-Name oder Klarname bei Facebook? Die Meinungen gehen sicherlich auseinander. Wer möglichst anonym in Internet unterwegs sein möchte, für den kommt sicherlich nicht der Klarname in Betracht.

Entscheiden Sie sich für einen Fake-Namen, müssen Sie sich allerdings darüber bewusst sein, dass Sie nicht so leicht gefunden werden können. Wenn Sie beispielsweise nach früheren Klassenkameraden suchen, derjenige sich aber nicht mehr „Thomas Müller“ sondern „Fußballgott“ nennt, ist es schwer, denjenigen zu finden. Soziale Netzwerke leben davon, dass Sie Ihre echten Namen verwenden.

Ein Fake-Name ist noch aus einem anderen Grund nicht sinnvoll. Dazu hat das Oberlandesgericht München geurteilt und sagt, dass die Verwendung des echten Namens davon abhält, Hetze und Hass im Netz zu verbreiten. Deshalb ist das ursprüngliche Urteil aus Berlin mittlerweile überholt: Facebook darf den Klarnamen verlangen – und Konten ohne Klarnamen sperren.

Fake-Name verwendet – Konto gesperrt

Im Grunde ist die Frage, ob ein Fake-Name verwendet werden darf, nach wie vor umstritten. Nachdem Facebook Konten mit Fake-Namen gesperrt hatte, hatten mehrere Nutzer geklagt. Nachdem mal die Kläger und mal Facebook Recht bekommen hatten, war das OLG München angerufen worden. Dessen Entscheidung entfacht den Streit erneut. Denn: Laut Nutzungsbedingungen gibt es bei Facebook eine Klarnamenpflicht. Wer ein Konto eröffnet, muss die Nutzungsbedingungen – und damit die Klarnamenpflicht – anerkennen. Dem steht das deutsche Telemediengesetz gegenüber, das zentrale Vorschriften des Internetrechts regelt. Laut Facebook widerspreche es aber europäischem Recht.

Und das OLG hat mit seinem Urteil (Az. 18 U 2822/19 Pre und 18 U 5493/19 Pre) im Sinne von Facebook entschieden. Demnach darf Facebook den Klarnamen fordern und darf Konten sperren, wenn Nutzer einen Fake-Namen verwenden.

Der BGH urteilt unter den Az. III ZR 3/21 und III ZR 4/21 allerdings anders: Wer schon vor dem 25.Mai 2018, also vor Inkrafttreten der DSGVO, bei Facebook mit einem Fake-Namen angemeldet war, darf das weiterhin bleiben. Damit gibt der Bundesgerichtshof zwei Klägern Recht, die weiterhin anonym auf Facebook sein wollen.

Fake-Name: Laptop mit der Startseite von Facebook. Aufforderung zur Registrierung. Bild: Pexels/Tobias Dziuba

Nicht nur beim erstmaligen Registrieren, auch unter anderen Umständen kann es nötig sein, den eigenen Facebook-Namen zu ändern. Bild: Pexels/Tobias Dziuba

BGH urteilt zu Fake-Name nach alter Rechtslage

Ganz so einfach ist die Lage aber leider nicht. Denn der „BGH hat nach alter Rechtslage und damit auf Grundlage der nicht mehr gültigen EU-Datenschutzrichtlinie geurteilt“, erklärt Rechtsanwalt Christian Solmecke. Das bedeutet, dass Facebook gute Chancen hat, dass die aktuellen AGB gültig sind und somit auf den Klarnamen bestehen kann – für alle, die sich erst nach dem 25. Mai 2025 beim sozialen Netzwerk angemeldet haben.

Eine endgültige Klärung wird es also erst dann geben, wenn weitere Nutzer klagen. Ob sich dann allerdings etwas ändert, ist fraglich, denn das OLG München hatte bereits nach der aktuellen Rechtslage geurteilt. Und das bedeutet auch: Das aktuelle Urteil klärt nicht endgültig, ob soziale Netzwerke Pseudonyme grundsätzlich zulassen müssen. Und bis aktuelle Klagen von jetzt betroffenen Nutzern vor dem BGH landen, dauert es Jahre.

Dennoch gibt es natürlich Gründe, dass der Name geändert werden muss. Heirat und Scheidung bringen oftmals neue Nachnamen. Wenn „Lieschen Müller“ zu „Lieschen Meier“ wird, will sie das vermutlich auch auf Facebook kundtun. Und das ist natürlich auch möglich.

Name bei Facebook ändern – so geht’s

Klarname oder Fake-Name? Ob Sie nun weiterhin einen Fake-Namen verwenden und darauf hoffen, dass Facebook Ihr Konto nicht sperrt oder ob Sie Ihren Namen bei Facebook aus anderen Gründen ändern möchten – es ist möglich. Auf den Hilfeseiten von Facebook wird erklärt, wie es funktioniert.

Gehen Sie in die Einstellungen und klicken Sie auf „Name“. Geben Sie einen neuen Namen ein und klicken Sie auf „Änderungen überprüfen“. Geben Sie nun Ihr Passwort ein und klicken Sie auf „Änderungen speichern“. Falls Sie Ihren Namen nicht ändern können, gibt es auch dafür eine Erklärung im Hilfebereich.

Neben der Frage „Klarname oder Fake-Name?“ macht Facebook auch auf andere Art und Weise immer wieder von sich reden. Zuletzt kam es zu einer massiven Störung, von der weltweit neben Facebook auch Instagram und WhatsApp betroffen waren. Zuvor musste Facebook ein riesiges Datenleck zugeben, bei dem mehr als 500 Millionen Daten geklaut worden waren, was zu massivem SMS-Spam führten. Ganz viele aktuelle Infos zu Facebook finden Sie bei uns im Blog.

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Weiterführende Links: vzbv, Rechtsindex.de, Tagesspiegel, wbs-law, wdr, PC Welt

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83 Kommentare

  1. Mimi sagt:

    Bei dem ganzen Namensding wird etwas übersehen, man ist gar nicht anonym in internet, zumindest nicht für die, die sich auskennen.

    Was ist denn mit Menschen die unter ihrem echten Namen von Stalkern oder so verfolgt werden oder ein neues Leben angefangen haben, weil ihnen Mobber oder gewaltätige Partner zu schaffen gemacht haben?

    Ist doch ein gewaltiger unterschied ob potenziell jeder Internetnutzer deinen sehen kann und weiß oder nur die Menschen in deiner Umgebung.

    Außerdem wird sehr viel geld mit den Profilen und Nutzerdaten gemacht, also kostenlos ist da gar nichts.

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Mimi!

      Da haben Sie natürlich recht, so ganz anonym ist man nie im Internet – aber dort, wo man seine Identität verschleiern kann, ist es nicht verkehrt, wenn man es tut, wenn einem die Privatsphäre am Herzen liegt.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  2. Jasmin Hofer (Alias) sagt:

    Ich wurde mit Ermordung bedroht und sogar die Polizei riet mir, neues Konto mit Fakenamen anzulegen. Nun wurde mein Account aber gesperrt und ich finde keine Möglichkeit, Meta zu kontaktieren, und ihnen die Situation zu erklären. Schülerausweis will ich nicht hochladen, da darauf mein echter Name ist. Neues Konto anlegen habe ich versucht, wurde aber sofort gesperrt. Im Prinzip spielt also Facebook Mördern und anderen Verbrechern in die Hände

  3. Ben sagt:

    Guten Tag,
    ich habe mein Profil bei Facebook seit 2010 und verwende seitdem meinen Spitznamen (klingt ähnlich zu meinem echten) also Facebookname. Mein Account wurde nach der Änderung der Mailadresse gesperrt, weil verdächtige Aktivitäten vermutet wurden. Ich habe daraufhin versucht ihn zu entsperren – Foto vom Ausweis gemäß Anleitung, aber die Verifizierung wurde abgelehnt, wahrscheinlich weil der Name eben nicht 100% identisch zu dem auf dem Ausweis ist. Welche Möglichkeiten habe ich nun? Habe ich Folgen (rechtliche Konsequenzen) zu erwarten? Mache mir schon Gedanken. Habe den Account immer nur privat verwendet. Bin auch bei den anderen Meta Netzwerken angemeldet, da diese aber ers später kamen hier auch mit Klarnamen. Weiß hier jemand Rat?
    Vielen Dank und liebe Grüße

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Ben!

      Möglicherweise liegt die Sperrung Ihres Accounts nicht im verwendeten Spitznamen begründet, sondern das Ändern Ihrer E-Mail-Adresse hat einen automatischen Scan verursacht. Das ist durchaus üblich, um strafbare Inhalte zu finden. Möglicherweise ist die KI (berechtigt oder unberechtigt) fündig geworden.
      Sie können nicht viel machen außer immer wieder bei Facebook nachzufragen! Rechtliche Konseqenzen müssen Sie nur fürchten, wenn Sie auf Ihrer Facebook-Seite tatsächlih strafbare Inhalte posten.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  4. Mattina sagt:

    Hallo,
    ist es möglich, sich mit dem Klarnamen anzumelden bei Facebook, aber dann einen Nicknamen zu verwenden? So könnte ja Facebook bei Verstößen ganz einfach meine richtigen Daten verwenden.
    Ich möchte nicht, dass mich jeder mit Klarnamen findet. Diese ganze Freundschaftsanfragen gehen mir eh auf den Zeiger. Ich habe echte Freunde.

    1. PC-SPEZIALIST-Redaktion sagt:

      Hallo Mattina,

      leider ist das nicht ohne Weiteres möglich. Sie können Ihren Klarnamen jedoch verändern, falls Sie bereits einen Account haben. Klicken Sie dafür neben Ihren Namen auf „bearbeiten“ und ändern Sie Ihren Nachnamen. Um diesen anonym zu halten, können Sie hier auch einen ausgedachten Nachnamen oder nur die Anfangsbuchstaben Ihres richtigen Namens angeben. Durch einen Alternativnamen, einen Spitznamen oder ein ergänzendes Pseudonym wird Ihr Klarname leider nicht verborgen, sondern nur ergänzt.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  5. Manfred Neubert sagt:

    Wie komme ich bei FB wieder rein, mein Name wurde gesperrt. Manfred Neubert

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Manfred!

      Wenn Sie Kontoprobleme bei Facebook haben, können Sie in einem Online-Formular des Netzwerks dagegen Einspruch erheben. Mit dem Online-Formular reichen Sie eine Passkopie ein und begründen, warum die Sperre aufgehoben werden soll.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

      1. Stephan sagt:

        Ich kann dieses Formular nicht abschicken

        1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

          Hallo Stephan!

          Was passiert, wenn Sie es versuchen?

          Viele Grüße
          Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  6. Andi sagt:

    Geht KEINEN mein echter Name was an wieso auch?
    Übrigens Vorname mir so egal ich heiße Andrea und nenne mich überall Andi also nicht falsch nur zu witzig das mich jeder für einen Mann hält also ist das doch nur gut so.Aber mein seltener Nachname ist nur meine eigene Sache Basta!!!

  7. Andi sagt:

    Ach ja wie witzig Hiiilfe dann helft mir BITTE!!!!
    Wie bekomme ich dann meinen Account zurück?
    Habe mit denen so gestritten weil ich nicht meinen Namen meinen möchte und die sperrten darauf einfach mein Profil.Schicken mir aber TROTZEN immer noch dreist Mails zu jedem geposteten Scheiß obwohl das abgeschaltet war in Einstellungen.
    Begründung man könne ja nicht gefunden werden mit Fake Name.
    Ja und? Will ich ja gar nicht ich habe meine Leute selber kontaktiert und habe auch nicht tausende blöde Pseudo Freunde die ich nicht kenne sondern wirklich nur eine Hand voll echte real Freunde dort. Mich kotzt es so an was mache ich nur? LG

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Andi!

      Wenn von Facebook keine Hilfe zu erwarten ist und ein Fake-Name nicht akzeptiert wird, dann bleibt einem ja nur noch eine Möglichkeit, Facebook den Rücken zu kehren und den eigenen Account zu löschen. Oder aber Sie nutzen doch Ihren realen Namen, aber beantworten eingehende Freundschaftsanfragen nicht.

      Viele Grüße
      Ihr PC-SPEZIALIST-Team

  8. Michael sagt:

    Der Klarname wird weiterhin gefordert und von Facebook mit Accountsperrung durchgesetzt. Insofern ist die Artikelüberschrift irreführend.

  9. Samanta sagt:

    Hallo hier ist Frau arapovic ich möchte anmelden jemand hat meine Foto genommen und ein Facebook gemacht das ist Facebook Samanta arapovic ich brauche dringen hilfe ich möchte das löschen

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Samanta!

      wenn Sie Hilfe bei einem Facebook-Problem benötigen, müssen Sie sich an Facebook wenden. Der Konzern hat Hilfeseiten mit zahlreichen Lösungen.

      1. Andi sagt:

        Ja und sehr witzig die helfen einen aber überhaupt nicht Gegenteil leider 😡

  10. Olaf sagt:

    Stimmt so nicht… Das Gericht hat nur dad Prozedere der Anmeldung kassiert. AGB werden angepasst, also bleibt die Regel bestehen

  11. ameasy beeeasier sagt:

    Danke schon einmal bis jetzt ok !!!
    Hallo erst einmal einen schönen guten-gesunden Tag !!!
    tolle Infos muss noch lesen ich sol bei FB ausweis oder so was vorlegen steht da muss weiter lesen als ich mich damals als Mitglied bei BF angemeldet hatte war es nicht dieser Vertrag ….
    Ich kann oder wil aus unterschiedlichen gründen ich Kurde wen mich zum Thema Äußern will was die TR. Regierung daraus mir stricken kann !!!! also bitte ….
    bis dann tschüss Dankeeeeeeeeee ……… ;-))))))

  12. Greg sagt:

    Bei der vorliegenden Darstellung handelt es sich um Fake-News bzw. um eine Fehlinterpretation des Gerichtsurteils. Ich zitiere Vice: „Nicht das Klarnamenprinzip selbst ist verboten, sondern nur das Prozedere, mit dem Facebook sich von seinen Nutzern die Zustimmung dafür besorgt.“

  13. Thorsten sagt:

    Ich verstehe das ganze Geheule nicht!!!! Auf der einen Seite soll gegen Beleidigungen und Mobbing und andere Dingen vorgegangen werden ,auf der anderen schreien alle wie kleine Kinder weil sie ihren richtigen Namen bei einer Anmeldung verwenden müssen!!! Ganz ehrlich, zu soviel Irrsinn fällt mir nichts ein das nicht einer als Beleidigung auslegen könnte!!!! Das leben ist total simpel, entweder ich nutze Facebook und komme damit klar…Was man eigentlich aus den oben genannten Gründen auch tun sollte……oder……man glaubt es kaum….man lässt es einfach, und meldet sich nicht an!!!!

    1. Andi sagt:

      Geht nicht um Anmeldung da würde ich ja meinen echten Namen noch eher nehmen aber „im Internet“ auf einer Seite muss nicht öffentlich wo mein echter Name stehen

  14. Meddl Leudde sagt:

    Kontogesperrt. Wurde von Facebook aufgefordert eine von Facebook gesendete Zahlenfolge auf ein blatt papier zu schreiben plus mit meinem Klarnamen und sollte mich vor weissem Hintergrund Fotografieren lassen. Das ist nichts weiter als ein Polizei Mugshot. Dieses Bild schicke ich doch nicht Facebook gehts noch???

  15. Andreas_Va sagt:

    Es gibt bereits eine Alternative zu Facebook. Müsste halt nur bekannter und dann auch genutzt werden.

    Hier der Link:

    USA.Life

  16. Michael Lemurian sagt:

    Also je mehr ich darüber nachdenke…ich frage mich ob Facebook nicht eine Straftat begeht indem sie ihre Nutzer aufforder ihren Ausweis zu kopieren und damit eine Urkundenfälschung zu begehen.

    Da frage ich mich doch mal ob man Facebook nicht anzeigen könnte wegen drängelns zu einer Straftat. Und da sind ja fast alle Ausweise oder Identitfizierungsmöglichkeiten in Facebooks Gruppe 1 und 2. Mir wurde z.b. gesagt ich müsste meinen Ausweis nicht kopieren als ich denen das geschrieben habe, ich könnte ja auch einen „Schülerausweis“ nehmen und mal davon ab das ich Jahrgang 1972 bin und damit schon lange aus der Schule raus, so ist ein Schülerausweis auch ein amtliches Dokument weil auch eine Schule eine Behörde ist. Habe ich denen auch geschrieben.

    1. Thorsten sagt:

      Wo steht denn bitte das eine Kopie meines eigenen Ausweises Urkundenfälschung ist?Da dies sicherlich nicht der Fall ist kann es auch keine Straftat sein!

      Was hat sich geändert – was ist nun zu beachten?
      Für ein Ablichten müssen zwei Voraussetzungen seit dem 15.07.2017 vorliegen:

      Nur der Ausweisinhaber (oder eine andere Person mit der Zustimmung des Ausweisinhabers) darf die Ablichtung vornehmen.
      Die Ablichtung muss eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar sein.
      Sobald die Ablichtung erstellt ist, ist die Verwendung unter den folgenden Voraussetzungen möglich:

      Nur der Ausweisinhaber darf die Kopie weitergeben.
      Sofern personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet werden, darf dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers geschehen.

  17. Michael Lemurian sagt:

    Hallo!

    Mir gehts gerade genauso. Ist schon komisch wie zeitnah das allen passiert, habe denen geschrieben das Ausweis kopieren in Deutschland als Urkundenfälschung geahndet wird und ob die mich wirklich zu einer Straftat drängeln wollen. Ich habe dann zwei Screenshots geschickt von meinem Twitter und Google Account wo ich mit dem gleichen Namen angemeldet bin. Aber ich bezweifle das die das durchgehen lassen. Das wars dann für mich mit Facebook.

    Wir brauchen dringend eine Alternative zu Facebook die sich ebenfalls weltweit etabliert, eine neue Social Media Plattform wo jeder selbst entscheiden kann ob er einen Fantasienamen nimmt oder seinen echten Namen.

  18. Uwe sagt:

    Ganz klar Pseudonym.
    Ich habe einen ausgefallenen, seltenen Nachnamen, darüber bin ich dann viel zu schnell zu finden.

  19. Guy sagt:

    Ich kann hier nur jeden warnen, seinen echten Namen, seine Asuweispapiere und Tel hochzuladen. Wenn Ihr bei Facebook gesperrt werdet, müsst ihr zuerst ein Captcha lösen, dann die Tel nr angeben UND ZUSÄTZLICH noch die Ausweispapiere hochladen. Selbst WENN ihr das alles getan habt, besteht keinerlei Garantie auf eine Öffnung eures gesperrten Accounts. OFT ist dies NICHT der Fall! Selbst wenn, auf dem Adresshandel markt bekommt FB rund 8 Euro für einen Datensatz. Aber selbst wenn euch das egal ist. die Daten gehen zusätzlich (neben Firmen, die euch belästigen werden, telefonisch, postalisch, etc), noch an alle bekannten Geheimdienste. Ihr seid im System und was das bedeutet, werdet ihr nicht heute, aber morgen einmal erfahren (gesichtserkennungssoftware), falls ihr irgendwann mal weg müsst (Änderung der politischen Verhältnisse, wisst ihr was in 1, 5, 10 oder 30 Jahren ist)? vergesst es! Ihr kommt höchstens bis zum nächsten Bahnhof, Abflughalle!! Ist es das alles wirklich wert??

  20. G:D: sagt:

    Hi zusammen,

    also mein erster Startversuch bei Facebook wurde auch vor 10 Tagen gesperrt und sogar mit Ausweisdaten und Handelsregistereintrag nicht mehr eröffnet.

    Nun wollte ich heute mit Pseudonym rein und neu versuchen… habe dazu Eure Seite hier gelesen.

    Habe mich dann aber wieder mit Echtnamen angegeben und wollte diesmal eigentlich mit einem Projekt starten und ohne mich als Person in den Vordergrund zu stellen.

    Es war wie verflixt… wieder stand ich vorne… und bei mehr Dateneingabe kam wieder eine Sperrung… natürlich zu meinem Besten :- (

    Kann das nicht verstehen und werde jetzt lieber einen Instagramaccount ohne facebook eröffnen.

    1. Userin sagt:

      Hallo, mich hats auch getroffen 😀 Wie kann ich denn mit FB Kontakt aufnehmen, um mich zu wehren`? Viele schreiben, man kann dem Verein schreiben, nur keiner sagt, wie. Die Hilfeseiten sind ja keine Kontaktseiten. Ich möchte FB schildern, warum der Fakename so sein soll.

  21. rubi sagt:

    Mich hat jemand ohne Grund bei fb für drei tage sperren lassen. fb schreibt dazu, daß sie nicht alles überprüfen können und das auch meiner Sicherheit dient, wenn ich gesperrt werde!!!!! Derjenige, der dafür verantwortlich ist hat einen fakenamen und wurde von einer Freundin bei fb angezeigt. (Mich hat er geblockt) Aber nichts ist passiert, er ist mit diesem Namen immer noch unterwegs.
    Darf ich eigentlich z.B. hier oder woanders diesen fakenamen nennen, ohne irgendwie Schwierigkeit zu bekommen?

    1. PC-SPEZIALIST-Team sagt:

      Hallo Rubi,

      wenn es sich tatsächlich um einen Fake-Namen handelt, müsstest du den auch nennen dürfen.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST-Team

  22. Fabelhase sagt:

    Hab FB gelöscht, hatte einen Fabelnamen eingegeben und sie haben mir nach 2 Tagen mein Konto geschlossen, was für ein drecks Verein, bin nun bei Twitter da gehts jedenfalls!

  23. Ella sagt:

    Ich bin auch seit heute gesperrt. Zum kot…
    Auf Aussagen, dass ich im öffentlichen Dienst arbeite und somit nicht von Klienten gefunden werden möchte und ich meine Sicherheit in Gefahr sehe, wurde gar nicht reagiert. Wenn ich meinen Spitz-/ Rufnamen nutzen möchte, soll ich Dokumente einreichen auf welche dieser ersichtlich ist. Auf meine Frage, auf welchen ominösen Dokumenten der Spitzname verzeichnet wäre bekam ich keine Antwort. Es ist also nicht annähernd möglich den Namen zu verwenden mit denen Freunde/ Bekannte ein ansprechen, da dies kaum beweisbar ist. Es ärgert mich so sehr, dass eigene Befindlichkeiten und Sicherheit nicht als wichtig angesehen werden.

  24. Steffen sagt:

    Halo Zusammen,
    mein Facebook Account das ich schon seit Jahren Nutze und mich Täglich mit Freunden austausche, wurde auch gesperrt. Ich soll Ausweispapiere senden und ggf. hält sich FB vor meinen Namen (Pseudonym) zu ändern. Ich habe mehrmals mit dem Support geschrieben und bekommen immer wieder die gleiche Antwort. Wir können Ihnen nicht Weiterhelfen, bitte senden sie und einen Kopie vom Personalausweis (oder andere Dokumente). Da ich auf keinen Fall meine Ausweispapiere noch sonstige Papiere FB zusenden möchte, bleibt wohl mein Konto gesperrt. Es gibt ein Urteil wegen des Klarnamen´s, doch einige User haben sich nicht nur aus Jux dazu entschieden, ein Pseudonym zu nutzen. Ich hatte es auch mit einem neuen Account versucht und ha einen Vor und Zuname angegeben, dieser wurde auch innerhalb weniger Stunden gesperrt, mit der gleichen Aufforderung, Hier muss dringend etwas passieren um auch Personen zu schützen, die ein Pseudonym aus persönlichen Gründen nutzen möchten.

    1. Anna sagt:

      Hallo, auch mein Account wurde heute gesperrt. Ich sollte heute mein Bild ans FB senden. Es gibt keine Info warum die Sperrung erfolgte und wann mit der Entsperrung gerechnet werden kann.
      Was lerne ich daraus nie wieder eine anglo-amerikanische Plattform zu nutzen. Bei einer anderen Pkatform vor paar Jahren (weiß nicht mehr den Namen, für Unterkunftsvermittlung, Sitz der Gesellschaft war in Irland) wollte ich mein Account löschen und könnte meine Identität mit Sicherheitsfragen, etc. beweisen. Jedoch wollten sie von mir Kopie meines Passes haben. Bis zur Geschäftsführung gingen die Emails. Am Ende habe ich einfach diese Plattform vergessen, Passkopie natürlich NICHT gesendet. Auch FB wird mein Pass nich zusehen bekommen.

      Mein Fazit: allen anglo-amerikanischen Plattformen sollte das Operieren im deutschen Raum und deutschen Bürgern verboten werden solange sie nicht unseren Datenschutzrichtlinien
      100% folgen / folgen möchten.

  25. Ricoico sagt:

    Ich surfe unter mehreren Fakenamen und werde eher jeden Account löschen als dass FB je meinen Namen bekommt, es reicht das mein Android System mich überall verfolgt, selbst bei ausgeschaltetem Handy. Mein Foto ist ein gekauftes und legitm zu verwendendes Foto von einem Foto stock.
    Jetzt suche ich einen Weg wie ich meinen Namen vom Briefkasten weg bekomme.
    Ich bin weder ein Artikel noch eine Nummer. Meine persönlichkeit in meinem kurzen dasein gehört einzig und alleine mir, so lange ich keinen dritten schädige. Skynet lässt grüßen 🙂

    1. Bagi sagt:

      mach eine Nummer auf dein Breifkasten und gebe die bei Briefverkehr an

    2. frauvonbarongrau sagt:

      @Ricoico
      Genau, ich teile deine Meinung vollauf. Ich wurde vor 2 Wochen auch gesperrt bei FB (bzw. soll meine Handy-Nr. und Ausweiskopie angeben), was mich natürlich enorm stört (Stichwort: Datenkrake). Ich habe sehr fleissig (politisch) für die Klimabewegung/Greta bzw. gegen die Firmenlobbies (Erdöl etc.) geschrieben und jetzt haben mich diese Deppen wohl mit vereinten Kräften immerzu und x-Male wiederholt gemeldet und ich wurde gespert. (Obwohl ich nix Ilgales geschrieben habe !!) Deshalb die Frage: Wie kann ich einen Account erstellen OHNE Handy-Nr. (und Ausweis) angeben zu müssen? Sprich völlig anonym?

      Und wie kann ich mich wehren, damit „die“ ebenfalls gespert werden?? 🙂 (Melden, logishc. Aber wie kann ich die Wahrscheinlichkeit dafür erhöhen?)

  26. Matthias sagt:

    Diese Informationen stimmen leider nicht ich würde heute er 23.1.2019 von Facebook gezwungen mein Ausweis hochzuladen ohne Grund

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Matthias!

      In dem Artikel schreiben wir,dass das Urteil noch nicht rechtskräftig ist und der Streit um die Klarnamenpflicht weitergeht. Solange das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann Facebook natürlich weiterhin tun und machen, was es will.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

      1. Mel sagt:

        Wann ist es denn rechtskräftig? Soviel ich weiss, beträgt die Berufungsfrist 1 Monat. Läuft hier ein Berufungsverfahren?

        1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

          Hallo Mel!

          Unser letzter Kenntnisstand ist, dass Facebook in Berufung gehen wollte. Wir gehen also davon aus, dass ein entsprechendes Verfahren läuft. Wir werden euch im Blog auf jeden Fall auf dem Laufenden halten.

          Viele Grüße
          Dein PC-SPEZIALIST Team

    2. Bagi sagt:

      genau,ich hatte ein kürzel,da wurde ich gesperrt plötzlich

      1. Günter sagt:

        Hallo
        Zum Thema „gezwungen den Ausweis hochzuladen“ verweise ich mal auf §20 Abs. 2 PAuswG:
        https://www.gesetze-im-internet.de/pauswg/__20.html

        (2) Der Ausweis darf nur vom Ausweisinhaber oder von anderen Personen mit Zustimmung des Ausweisinhabers in der Weise abgelichtet werden, dass die Ablichtung eindeutig und dauerhaft als Kopie erkennbar ist. Andere Personen als der Ausweisinhaber dürfen die Kopie nicht an Dritte weitergeben. Werden durch Ablichtung personenbezogene Daten aus dem Personalausweis erhoben oder verarbeitet, so darf die datenerhebende oder -verarbeitende Stelle dies nur mit Einwilligung des Ausweisinhabers tun. Die Vorschriften des allgemeinen Datenschutzrechts über die Erhebung und Verwendung personenbezogener Daten bleiben unberührt.

        1. Anna sagt:

          So ein Quatsch. Sie verweisen auf die deutsche Gesetze, was nutzen diese im Ausland. FB schickt alle unseren Daten nach Amerika und dort nutzen sie sie nach Ihrem Recht…

  27. heike sagt:

    <ich hatte heute auch nette Post vom fb-support, das ich doch bitte meinen Klarnamen angeben soll.
    Oder ob mein fakename mein echter Name wäre- Dann bekommt man die Wahl zu beweisen ob der Name echt ist, hat aber im Grunde keine echte Wahl. Was mich aber wirklich beeindruckt hat war, das fb mir gleich Vorschläge gemacht hat wie ich denn heißen könnte. Mein Klarname in verschiedenen Schreibweisen, Groß und Kleinschreibung, der Name meines Mannes und (fake und Klarname) und der eigentliche Hammer war ein Namensvorschlag aus einem Einkauf, bei dem ich etwas an jemand anderen habe liefern lassen, als Geschenk. Der Name erschien exakt so wie ich ihn eingegeben habe ( alles Großbuchstaben). Respekt, das war aus einer gesicherten Verbindung eines sogenannten trusted shop- Geschäfts.
    Aber bei all den Datenpannen der letzten Zeit ist es fast schon eine Frechheit dass fb erwartet dass man denen eine Kopie von irgendwelchen Ausweisen schickt.

    1. Bagi sagt:

      eben,das genau mache ich auch nicht,es ist und bleibt eine virtuelle windige Plattform,dann lass ich mich sperren,wenn das alle machen ,haben sie bald keine Kunden mehr und werden sich das überlegen.

      1. Anna sagt:

        Ich glaube außer Deutschen scherrt sich keiner um Ihr Datenschutz.

  28. Cora sagt:

    Auch mein Konto welches ausschließlich für ein Spiel auf Facebook eingerichtet wurde soll ich mich identifizieren. Durch den Fake Namen ist es aber unmöglich weiterzukommen auch nach der vierten Ablehnung komme ich nicht aufs Konto. Das Problem ist, ich habe ein Abo welches Geld kostet
    und monatlich abgebucht wird für das Spiel. Wenigstens das Abo muss ich kündigen, aber ohne jeglichen Zugriff einfach unmöglich…..

    1. Anna sagt:

      Du weiß bei wem Du Abo hast? Gehe auf deren Homepage und schreibe denen direkte Email mit Kopie an Dich.

  29. Lissy sagt:

    Hallo,
    ich habe vor ein paar Tagen ein Facebook-Konto unter meinem Spitznamen eröffnet. Ich wollte nur ein Spiel sichern. Das ging genau 20 Min. gut, in der Zeit hatte ich mein Spiel bereits mit fb verbunden. Dann kam die Frage nach dem Selfie. Okay, gemacht. Dann tagelanges Prüfen. Dann die Meldung, Konto gesperrt. Am Anfang hatte ich gleich noch ein neues Konto mit meinem echten Namen eröffnet. Gleiches Spiel. Auch gesperrt. So zuwider mir das war – ich will meinen Spielstand zurück – Personalweis hochgeladen. Inzwischen zig Mal den fb support angeschrieben, ich bekomme nur automatisierte Antworten und einen Link zum Service-Postfach, wo ich updates finden soll. Da kommt aber nix. Ich habe doch nun alles gemacht, was diese Freaks wollten… ob die mein Konto irgendwann mal wieder freischalten? Viele Grüße, Lissy

  30. Stan sagt:

    Bin ebenfalls vor einer Woche aufgefordert worden, die Echtheit meines (Fake-)Namens zu bestätigen oder einen neuen Namen zu vergeben. Hab den Fake-Namen bestätigt, und dann hatte ich ein paar Tage Ruhe.
    Dann war ich plötzlich ausgesperrt und jetzt werde ich aufgefordert, zum Nachweis Dokumente hochzuladen.
    Also habe ich zwei Kundenkarten, in der mein Realname steht, hochgeladen. Eins davon sogar mit Foto. Natürlich jegliche anderen Infos wie z.B. die Kundennummer geschwärzt.
    Das war gestern. Heute dann die Antwort: „Leider können wir die von dir gesendeten Dokumente nicht verwenden, um deinen Namen zu bestätigen. Die benötigten Informationen sind auf den Dokumenten, die du eingereicht hast, nicht zu erkennen bzw. fehlen.“.

    Seit dem schicke ich mir mit dem Support Nachrichten hin und her, lade weitere Nachweise zum Realnamen hoch – ohne Erfolg. Immer wieder kommt sowas wie „zurück auf Los“. Jemand eine Idee?

    1. Bonnie sagt:

      Draussen bleiben, fb fb sein lassen

  31. Claudia sagt:

    Hallo PC-SPEZIALIST Team,
    danke für eure Antwort.
    Meine Fragen bezogen sich mehr darauf ob Facebook, wenn sie die Handynummer haben, auch an die persönlichen Daten wie Anschrift und Geburtsdatum kommt und ob sie einen, nach dem sie die Handynummer erzwungen haben, vielleicht als nächstes dazu zwingen ein Bild von sich hochzuladen.

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Claudia!

      Möglich ist alles, vor allem, wenn Du viele private Daten bei Facebook speicherst. Dann wird es vermutlich kein Problem, Deine Adresse herauszufinden. Ob Facebook in Zukunft das Profilbild als Pflicht-Upload verlangt, wird sich zeigen. Wir werden – wenn es so kommen sollte – darüber berichten.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  32. Claudia sagt:

    Hallo,
    ich habe versucht mich mit einem Fakenamen bei Facebook neu anzumelden.
    Die Anmeldung hat funktioniert. Aber schon bei der zweiten Anmeldung musste ich den „Ich bin kein Roboter“ Test machen und zusätzlich will Facebook seitdem meine Handynummer haben. Meine Handynummer hatte ich bei der Anmeldung, Facebook, bewusst nicht mitgeteilt. Die Aufforderung nach der Handynummer lässt sich auch nicht überspringen oder ignorieren. Es besteht nur die Möglichkeit auf „Abmelden“ zu klicken.
    Wie kann ich das umgehen? Was erfährt Facebook von mir, wenn ich denen doch die Handynummer angeben würde?
    Wie würde es aussehen, wenn man sich eine Prepaid-Karte nur für die Facebook-Anmeldung kauft?
    Was will Facebook dann als nächstes von einem wissen?
    Vielleicht könnt ihr mir da Tipps oder Infos geben.
    Vielen Dank!

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Claudia!

      Facebook will mithilfe der Telefonnummer wissen, welcher Facebook-User auch WhatsApp nutzt, Daten abgleichen etc. Zudem ist die Angabe natürlich ein weiterer Sicherheitsfaktor zum Schutz Deines Kotos. Wie Du die Verifizierung Deines Kontos mit der Handynummer umgehen kannst, zeigt ein Praxistipp auf Chip.
      Da wir leider auch nicht wissen, was Facebook als nächstes plant, können wir Dir leider auch nicht sagen, welche Veränderungen bei Facebook auf Dich zukommen. Wir werden aber, sobald es was Neues gibt, hier im Blog berichten.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

    2. Bagi sagt:

      komisch,wenn man keine Handynummer hat,also ok ich mache nichts übers Handy,weil die sehen das sicher,würde aber keine Angeben,meine alte Pripadkarte ist noch ohne namen und alles,jetzt geht das ja nicht mehr

  33. Conny sagt:

    Hallo,
    Ich hab mich auch mit einem Fakenamen registriert. Das ging ziemlich lange gut. Dann wurde ich aufgefordert ein Profilbild hochzuladen, damit ich mich wieder anmelden kann. Das hab ich natürlich nicht gemacht. Jetzt ist mein Konto gesperrt und ich muß mich ausweisen damit sie es wieder freigeben. Das möchte ich so oder so eh nicht. Das ganze ist eigentlich nicht schlimm, weil ich es nur für die Sicherung von einem Handygame gemacht hab. Kann ich das gesperrte Konto irgendwie löschen? Oder macht das Facebook von selber,wenn ich mich jetzt nicht melde? Kann mich ja jetzt auch nicht mit einem anderen Fakenamen anmelden solange das Konto noch existiert?!
    Vielleicht könnt ihr mir da Tipps geben.
    Vielen Dank

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Conny!

      Ein gesperrtes Konto bei Facebook kannst Du nur löschen, wenn Du Dich ausweisen kannst. Sonnst könnte ja jeder irgendwelche Konten löschen. Allerdings kannst Du versuchen, Dich mit einem anderen Fakenamen anzumelden. Das sollte kein Problem sein.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

      1. Bagi sagt:

        das sehe ich auch so,dann ist halt alles weg,bilder Freunde,aber egal,diese Plattform ist kein Personalausweis und deshalb gibts kein bild,ende

  34. markus sagt:

    Hallo
    Ich finde Euch als PC-Firma ohnehin super – und dass Ihr diesen Service bei Kundenfragen mit zB Facebook bietet, finde ich ebenso super…
    Frage: Hab mich bei facebook mit fakename registriert – zB Peter Müller – mein email angegeben, ect.
    Dann kam die Aufforderung, noch meine handy-nr anzugeben. Hab ich erstmal nicht getan – zur den link in email angeklickt/bestätigt. Heute – 6 Tage später, wollte ich mich anmelden: geht nicht ! email-adresse unbekannt und – account gelöscht – wurde angezeigt.
    –> Wie kann ich mich jetzt erneut registrieren (anderer name, andere email), OHNE die handy-nr angeben zu müssen? gibts da nen Trick? Anonymität ist ja in Deutschland nicht verboten….
    Was mir auch aufgefallen ist, dass Scientology facebook mit Unsummen sponsert, ebenso Tesla…seitdem geht Demokratie und Datenschutz bei denen flöten. Mir dünkt, dass facebook ne elitegesellschaft machen will, wo alle Andersdenkenden und ethnische Minderheiten aus facebook ausgesperrt werden…

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Markus!

      Wenn Dein Account gelöscht wurde, kannst Du Dich auf den Hilfe-Seiten informieren, wie Du an Deinen Account gelangst. Ist Dir der alte Account nicht so wichtig, kannst Du Dich natürlich einfach mit einem anderen Fake-Namen anmelden und die Aufforderung, Deine Handynummer anzugeben, überspringen/ignorieren.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  35. Kiska sagt:

    Hallo! Ich wurde von FB heute aufgefordert, meinen Klarnamen zu verwenden und ein Ausweisdokument oder 2 andere Dokumente, in dem von einem mindestens ein Foto zu sehen, ist, in dem man mich gut sieht. Ich verwende auch einen Phantasienamen. 7 Tage habe ich Zeit dazu, das zu ändern oder die Dokumente hochzuladen, dann wird mein Account gesperrt. Ich will aber weiterhin mit meinem Fantasienamen in FB bleiben und auch keine Dokumente mit Bild von mir hochladen.
    Was rät ihr mir? Dankeschön und viele liebe Grüße 🙂

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Kiska!

      Das Problem, ist, dass das Urteil zum Abschied von der Klarnamenpflicht bislang noch nicht rechtskräftig ist. Dennoch kannst Du versuchen, der Aufforderung zu widersprechen und auf das Urteil verweisen. Auf den Hilfeseiten von Facebook findest Du zudem Unterstützung bei der Änderung Deines Namens.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

      1. Userin sagt:

        Hallo, und wie genau nimmt man denn Kontakt auf? Ich möchte dem auch widersprechen und Gründe schildern, warum ich keinen Klarnamen nutzen möchte. Allerdings wird immer nur berichtet, man könnte Kontakt aufnehmen, aber nicht wie!

        1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

          Hallo Userin!

          Facebook hat einen ausgedehnten Hilfebereich. Du findest ihn, wenn Du in der oberen Menü-Leiste auf das Fragezeichen klickst. Entweder kannst Du im Suchfeld Dein Problem eingeben oder Du klickst auf den Briefumschlag „Ein Problem melden“. Alternativ kannst Du unten rechts auf der Facebook-Seite das Impressum finden. Dort ist eine Kontakt-E-Mail-Adresse (impressum-support@support.facebook.com) angegeben.

          Viele Grüße
          Dein PC-SPEZIALIST Team

  36. Tanja sagt:

    Also ich wurde von einem Mann terrorisiert und beleidigt in Fb, dieser Herr hat mich wohl gemeldet, hätte nicht meinen kompletten Namen drin, aber aus Schutz….. jetzt soll ich mich mit dem vollen Namen anmelden, möchte aber nur den Vornamen zeigen…..FB lässt das nicht zu….ich könnte nicht mal den Account schließen und einen neuen öffnen. Find es schade dass nach 10 Jahren jemand fremdes mich fertig machen will und es so schafft dass mein Account gesperrt ist. Dieser Mensch gehört sich eingesperrt! Was ist mit dem Datenschutz ? Kann ich das nicht umgehen meinen Nachnamen zu offenbaren?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Tanja!

      Du musst bei Facebook sowohl einen Vor- als auch einen Nachnamen angeben. Nur welcher das ist, ist Dir überlassen. So könntest Du beispielsweise als Vorname „Tan“ wählen und als Nachnamen „Ja“ – solche Varianten erkennt Facebook im Allgemeinen problemlos an.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

      1. Bagi sagt:

        nein nicht mehr,ich wurde auch angeschwärzt,aber jeder kann Müller heißen ein allerweltsname,was will man da machen

  37. Grosser Barbara sagt:

    Warum Fakename Künstler oder Wunschname durch die Telefonnummer ist der richtige Name doch schnell zu ermitteln.Ein Pseudonym kann auch Schutz sein

  38. Peter sagt:

    Also ich habe mich versucht mit einem Fake Namen anzumelden, bez. 2 Mal mit verschiedenen Email Adressen und Namen.
    Es ging nicht. Als ich mich versuchte anzumelden, bekam ich die Nachricht, dass Konto sei gesperrt.
    Nur so am Rand, woher weiß Facebook denn überhaupt, dass ich meinen echten Klarname nicht angegeben hab, wenn ich als Anmeldename Peter Müller angebe?

  39. Gabriele sagt:

    so wie es aussieht intressiert facebook das nicht… wo kann man es nach lesen ob sie damit durchgekommen sind oder nicht …. wäre sehr hilfreich für alle user.

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Gabriele!

      Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Da beide Seiten Berufung eingelegt haben, kann es auch noch dauern, bis eine endgültige Entscheidung fällt. Sollte Facebook allerdings seine AGB umschreiben, kann es sogar weiterhin auf den Klarnamen seiner Nutzer bestehen. Zur Beruhigung: „An Na“ oder „Phil Lip“ können vermutlich weiterhin auf Facebook unterwegs sein, denn konsequent geht das Unternehmen in Deutschland nicht dagegen vor.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  40. Cosmo sagt:

    Fakenamen finde ich gut, wer anonym bleiben will soll es doch bitte auch tun!

  41. ThomasD sagt:

    Mein Konto wurde gerade wieder gesperrt, und wird nur geöffnet wenn ich meinen Klarnamen angebe. Also sitzt Facebook wieder einmal am längeren Hebel.

  42. Laser Strike sagt:

    Hallo,

    mein Account bleibt trotz des Urteils nach wie vor gesperrt. Ich kann weder meine Daten Löschen, noch akzeptiert Facebook dieses Urteil als Referenz um meinen Account wieder zu entsperren. Zusätzlich werde ich fast täglich mit mit den bekannten Notiz-Emails von Facebook bombardiert bezüglich jemand hat etwas neues in einer Gruppe gesposted, jemand wurde umbenannt etc. und mit abbestellen ist nicht, da mein Account ja gesperrt ist.

    Was kann ich dagegen tun?

    1. PC-SPEZIALIST Team sagt:

      Hallo Laser Strike!

      Du kannst in diesem Fall Einspruch über die Hilfe-Seiten von Facebook erheben. Da das Urteil allerdings noch nicht rechtskräftig ist, wird Facebook alles tun, um die Klarnamenpflicht durchzusetzen.

      Viele Grüße
      Dein PC-SPEZIALIST Team

  43. Magu sagt:

    Ich hoffe, dass die Abschaffung der Klarnamenspflicht bleibt oder das man vielleicht ein Mittelmaß finden kann. Ich würde Nutzernamen einführen, die für die Öffentlichkeit sichtbar und änderbar sind. Seinen echten Namen soll man aber trotzdem eingeben. Man kann aber entscheiden, ob und wer ihn sehen kann. Die Privatsphäre ist bewahrt und Facebook kann immer noch die Namen nutzen für was auch immer.

    Die Klarnamenspflicht als solches hat nämlich zwei entscheidende Nachteile:
    1. Jeder kann einem finden, egal ob man die Suchmaschine abstellt oder nicht. Sobald man auf Seiten kommentiert, ist man auffindbar. Potienzielle Arbeitgeber können einem auch finden und die Chancen auf eine Arbeitsstelle schwinden. Mal ganz zu schweigen von den Leuten, von denen man wirklich nicht gefunden werden will.
    2. Straftäter, Trolle und Stalker können immer noch machen was sie wollen. Wenn ich mich zum Beispiel Heinz Dieter statt [echter Name] nenne, fällt es niemandem auf.

    User haben davon nichts.

  44. Mathias Bierhance sagt:

    Das mit dem Fakenamen hätte für mich einen Vorteil. Ich könnte mich jetzt endlich mit meinem richtigen Namen wieder registrieren, ohne von Facebook Probleme zu bekommen. Mit meinem Nachnamen hat mir Facebook schon mehrfach Probleme gemacht, mich gesperrt. Mit einem Foto des Ausweises wurde mein Konto zwar immer wieder entsperrt. Aber nach einiger Zeit ging der ärger von vorne los. Auch wenn mein Name sehr s ist, so bin ich nicht mal der einzige mit diesem Nachnamen auf Facebook. Das hätte Facebook sicher auch schnell prüfen können. Und irgendwann habe ich dann einen Fantasienamen gewählt und danach keine Probleme mehr gehabt. Wie schon erwähnt, man ist dann auch für Freunde unsichtbar. Und einen weiteren Nachteil gibt es auch noch. Wer Hetze und Hass verbreitet, macht das meistens wohl Anonym. Ich befürchte in der Hinsicht werden die Probleme noch größer werden. Aber das soll nicht mehr meine sorge sein. Ich habe Facebook, Twitter, Google + & Co lebewohl gesagt und vermisse es nicht.