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Google-Eintrag löschen
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Robin Laufenburg, Do, 21. Apr. 2022
in Ratgeber

Google-Eintrag löschen

Wie Sie Google-Ergebnisse entfernen lassen

Haben Sie sich selbst gegoogelt und sind auf unliebsame, peinliche oder womöglich sogar rufschädigende Einträge gestoßen, die Sie nicht gern öffentlich sehen wollen? Sie können einen solchen unliebsamen Google-Eintrag löschen!

Wie Sie das anstellen und Informationen aus Google entfernen lassen, erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Warum Google-Eintrag löschen?

Die wahrscheinlich bekannteste und meistgenutzte Suchmaschine im Internet ist Google. So ziemlich jeder tätigt Google-Anfragen auf täglicher Basis. Aber haben Sie Ihren Namen schon einmal bei der Google-Suchmaschine eingegeben? Es kann bei einer solchen Suche schon einmal vorkommen, dass Sie personenbezogene Informationen entdecken, von denen Sie gar nicht wussten, dass sie online sind. Dabei sind vor allem veraltete, falsche oder verunglimpfende Inhalte schnell ein Dorn im Auge.

Wenn Sie Informationen nicht mit der Öffentlichkeit teilen möchten, kann schon einmal der Wunsch aufkommen, die entsprechenden Einträge bei Google löschen zu lassen. Doch dass das geht, wissen wohl nur die Wenigsten. Wie Sie Ihre personenbezogenen Informationen aus Google entfernen lassen, erfahren Sie deswegen in diesem Ratgeber!

Google-Eintrag löschen lassen

Möchten Sie einen Google-Eintrag löschen lassen, von dem Sie betroffen sind? Hier erfahren Sie, ob und wie das möglich ist. Bild: Unsplash/@firmbee

Formulare: Google-Einträgen löschen

Google stellt eine Formularseite bereit, die Sie besuchen können, wenn Sie die Entfernung eines Google-Ergebnisses beantragen möchten. Auf der entsprechenden Seite finden Sie Hinweise dazu, wo Sie welche Inhalte wie melden können, damit Google sie prüfen und entfernen kann. Dort finden sich auch verschiedene Support-Seiten und die unterschiedlichen Antragsformulare.

Dazu gehören unter anderem umfangreiche Erklärungen und Leitfäden zu allgemeinen Themen rund um die Benutzung von Google und die Möglichkeiten, Inhalte zu melden. Unter anderem findet sich hier auch eine Verlinkung zur Erklärung, wie Sie bei Google Spam, Malware, Phishing & Co melden. In unserem Blog finden Sie Informationen dazu, was Spam, Malware, Phishing & Co. überhaupt sind und wie Sie sich vor den Gefahren erfolgreich schützen!

Entfernen von Inhalten aus Google

Google stellt für Personen, die Einträge löschen lassen möchten, eine Formularseite zum Entfernen von Inhalten bereit. Bild: Screenshot Google Support

1. Personenbezogenen Google-Eintrag löschen

Die Grundlage dafür, dass Google personenbezogene Einträge löschen muss, wenn ein Löschantrag von der entsprechenden Person gestellt wird, geht auf das sogenannte Recht auf Vergessen zurück, das Bestandteil der DSGVO ist. Die europäische Datenschutzgrundverordnung (kurz DSGVO) dient dabei dazu, personenbezogene Daten auch von Privatpersonen besser zu schützen. Eben auch auf Internetsuchmaschinen wie Google.

Wenn Sie in der Suche also einen Link zu einem Beitrag finden, der auf Sie verweist, könnten Sie Google zum Entfernen der Verlinkung auffordern. Doch das bedeutet noch lange nicht, dass die Inhalte auch tatsächlich gelöscht werden. Im Endeffekt kommt es immer auf den konkreten Einzelfall an, ob Google einen Beitrag löscht oder nicht.

Gebrauch von Recht auf Vergessen

Möchten Sie von Ihrem Recht auf Vergessen Gebrauch machen und entsprechende Google-Einträge löschen lassen? Dann können Sie über das Antragsformular zur Entfernung personenbezogener Daten einen entsprechenden Antrag stellen. Natürlich müssen Sie in Ihrem Antrag die Notwendigkeit der Löschung entsprechender Inhalte legitimieren.

Bei der Bearbeitung des entsprechenden Antrags wägt Google die Datenschutzrechte der antragsstellenden Einzelperson gegen das öffentliche Informationensinteresse sowie das Recht auf Informationsverbreitung ab. Google lehnt dabei Anträge ab, wenn mit der Löschung des Google-Eintrags finanzielle Betrugsfälle wie Scamming, Berufsvergehen oder Amtsmissbräuche, strafrechtliche Verurteilungen oder öffentliches Fehlverhalten von Amtsträgern verschleiert werden soll.

Gerichtsbeschluss: Google muss Löschanträge intensiv prüfen

Vor allem falsche Inhalte können sich in den Weiten des Internets schon einmal ansammeln und sind ein legitimer Grund für die Entfernung entsprechender Google-Einträge. Dass Suchmaschinen wie Google in der Pflicht sind, Löschanträge von Ergebnissen wegen angeblich falscher Informationen so intensiv wie möglich zu prüfen, wurde am 7. April 2022 von einem Gutachten (Rechtssache EuHG – C-460/20) des Europäischen Gerichtshofs bestätigt. Wenn möglich, muss die Suchmaschine dabei sogar den Herausgeber der Internetseite kontaktieren und die Quellenlage prüfen.

Hintergrund war ein Fall vor dem Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Ein Paar aus der Finanzdienstleistungsbranche sah sich durch eine Internetseite verunglimpft und forderte Google auf, die Verlinkung zu entfernen. Google kam dem nicht nach und teilte mit, dass es nicht beurteilen könne, ob an den Vorwürfen im Internet etwas dran sei. Der Fall ging vor Gericht. Und er zeigte: Wenn Sie von Fake-News betroffen sind, muss Google nach einer entsprechenden Prüfung Inhalte entfernen.

Google-Eintrag

Die Google-Suchmaschine ist oft nützlich, doch manch einen Google-Eintrag würde man lieber gelöscht sehen. Geht das und kann man von seinem Recht auf Vergessen gebrauch machen? Bild: Unsplash/@mitchel3uo

2. Veralteten Google-Eintrag löschen

Veraltete Inhalte zu Informationen Ihrer Person, Ihrem Werdegang oder ehemaligen Tätigkeiten können schon einmal online auftauchen. Schnell ist das Ärgernis groß, weil man nicht unbedingt mit allen Teilen seiner Vergangenheit direkt in Verbindung gebracht werden möchte.

Finden Sie nicht aktuelle Internetseiten in Google, in denen sich veraltete Inhalte rund um Ihre Person oder Ihr Unternehmen befinden? In diesem Fall können Sie dann einen Antrag auf Entfernung der veralteten Website stellen. Wählen Sie dafür auf der Antragsseite einfach „Entfernung beantragen“ aus und erstellen Sie einen neuen Antrag. Geben Sie dann die URL der Seite mit den veralteten Inhalten ein, die Sie entfernen lassen möchten und senden Sie den Antrag ab. Schon prüft Google den Antrag und entfernt ggf. die Sie betreffenden veralteten Inhalte.

Über die gleiche Antragsseite lässt sich übrigens auch die Entfernung von veralteten Bildern beantragen. Wählen Sie hierfür ganz einfach „Entfernung beantragen“ aus und stellen Sie einen neuen Antrag für die Löschung von Bildern. Klicken Sie jetzt die Option „Link-URL aus Ergebnissen für die Bildersuche eingeben“ und kopieren Sie die Link-URL der Google-Bildersuche in das Feld „URL der Suchergebnisseite“. Nachdem Sie den Antrag absenden, wird Google ihn prüfen und gegebenenfalls das veraltete Bild von Ihnen löschen.

veralteter, falscher oder verunglimpfender Google-Eintrag

Sie möchten einen veralteten, falschen oder verunglimpfenden Google-Eintrag von sich löschen lassen? Nehmen Sie dieses Ziel in Angriff und stellen Sie einen entsprechenden Antrag bei Google. Bild: Pexels/YanKrukov

3. Schädigenden oder verunglimpfenden Google-Eintrag löschen

Im schlimmsten Fall finden Sie sogar schädigende oder verunglimpfende Inhalte, die Sie betreffen: fremd veröffentlichte Jugendsünden, schlechte Scherze von falschen Freunden oder fingierte Aufnahmen von Ihnen. Dazu gehören auch geleakte Informationen und Doxing-Inhalte.

Wenn Daten verleumdend sind bzw. mit ihrer Veröffentlichung ein erhöhtes Risiko für Identitätsdiebstahl, Finanzbetrug oder einen anderen Schaden entsteht, stellt Google eine Sammelseite zur Verfügung. Für verschiedene explizite Härtefälle finden sich auf der Sammelseite verschiedene Anträge, dazu gehören:

  • nicht einvernehmlich zustande gekommene oder geteilte, explizite oder intime persönliche Aufnahmen, die sich von Ihnen in der Google-Suche finden lassen,
  • pornografische Aufnahmen, die mit Ihrem Klarnamen in Verbindung stehen,
  • nicht einvernehmlich veröffentlichte Fake-Pornografie, die beispielsweise mithilfe von Deepfakes erstellt wurde,
  • persönliche Informationen oder Aufnahmen, die als Erpressungsmittel eingesetzt werden,
  • Aufnahmen von Minderjährigen, deren Erziehungsberechtigter oder bevollmächtigter Vertreter Sie sind,
  • personenidentifizierbare Informationen oder Doxing-Inhalte. Doxing (Doxxing) nennt man die Veröffentlichung von intimen oder sensiblen Daten durch Cyberkriminelle.

Voraussetzung dafür ist, dass Sie die gewünschten personenbezogenen Daten nicht über den Websiteinhaber löschen können. Google empfiehlt, auf seiner Sammelseite den konkreten Härtefall auszuwählen. Danach können Sie ganz einfach einen Antrag auf Eintrag-Löschung stellen.

Vorgehen bei Datenleaks & Doxing

Datenleaks von zum Beispiel Passwortlisten, persönlichen Briefen oder Nacktfotos sind für wahrscheinlich jeden der Worst Case. Privat verschickte Texte, Fotos, Videos & Co. können immerhin im Rahmen von fingierten Emergency Data Requests oder mithilfe von Konto-Hacks (wie dem häufig vorkommenden Insta-Hacks) ergaunert und veröffentlicht werden. Aber auch nicht vertrauenswürdige Personen können privat erhaltene Daten rechtswidrig veröffentlichen, zum Beispiel bei sogenannten Racheseiten.

Und auch für Unternehmen sind Datenleaks eine ernstzunehmende Gefahr. Immer häufiger werden so sensiblen Firmendaten, die von Erpressertrojanern (Ransomware) gekapert wurden, bei einer nicht erfüllten Lösegeldzahlung veröffentlicht. Für dieses Vorgehen wurde unter anderem die russische Conti-Erpressergruppe international bekannt, die auf Ransomware-as-a-Service spezialisiert ist.

Sind Sie privat oder geschäftlich Opfer von Doxing geworden, sollten Sie die entsprechenden Google-Einträge sofort löschen lassen. Zudem sollten Sie mit den Webergebnissen zur Polizei gehen und den Websitebetreiber kontaktieren. Immerhin liegt hier eine einwandfreie Rechtsverletzung vor.

Gogole-Eintrag entfernen

Ob Sie einen Gogole-Eintrag entfernen können, von dem Sie betroffen sind, können wir leider nicht verraten. Im Endeffekt liegt diese Entscheidung allein bei Google. Bild: Unsplash/@firmbee

Prävention: Datensicherheit

Damit Kriminelle Ihre Daten gar nicht erst klauen, entwenden, veröffentlichen und in Google teilen, sollten Sie diese optimal schützen. Wenn es um die private oder unternehmerische Datensicherheit und Datensicherung geht, ist PC-SPEZIALIST in Ihrer Nähe der geeignete Ansprechpartner für Sie!

Denn: PC-SPEZIALIST führt auch private oder geschäftliche Datenbackups mit einer Backup-Strategie durch und sorgt dafür, dass Ihre Daten vor Scammern und Hackern geschützt sind.  PC-SPEZIALIST kümmert sich darum, dass sowohl sämtliche private Computer, Notebooks und Smartphones  als auch Ihr Firmennetzwerk mit allen eingebundenen Geräten wie Firmenhandys und -laptops mit vollumfänglichen Sicherheitsmaßnahmen wie einem privaten oder geschäftlichen Antivirenschutz ausgestattet ist.

Das Eins-Für-Alles-Paket von PC-SPEZIALIST bietet Ihnen einen Rundum-Schutz für Ihre private IT. Updates, Virenschutz und eine tägliche Systemprüfung sorgen dafür, dass Sie sicher im Internet unterwegs sein können. Individuelle Erweiterungen ganz nach ihrem Bedarf sind natürlich möglich. Der IT-Basisschutz ist das Äquivalent für die IT Ihres Unternehmens und lässt sich ebenfalls individuell anpassen. Interessiert? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf.

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Verwendete Quellen: Google Support (Rechtliche Hinweis-Hilfe), Chip, heise online, it-daily.net

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